BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10581 21. Wahlperiode 13.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 05.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit − Gilt das auch bei der Hochbahn- Wache? (III) Aus der Drs. 21/8673 geht hervor, dass die Hamburger Hochbahn Wache GmbH (HHW) seit Herbst 2016 ein Konzept erarbeiten würde, wie die ihr obliegenden Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen künftig ohne Zuhilfenahme von Arbeitnehmerüberlassung erfolgreich bewältigt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Zum 1. April wurden 140 Mitarbeiter der Securitas übergangsweise der HOCHBAHN als Arbeitnehmer überlassen. Wie viele sind es derzeit noch? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Securitas GmbH ÖPV (Securitas) wurden nicht an die HOCHBAHN, sondern an die Hamburger Hochbahn Wache GmbH (Hochbahn-Wache) überlassen. Aktuell sind dies 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2. Sind welche von den Securitas-Mitarbeitern inzwischen fest zur HOCH- BAHN gewechselt? Wenn ja, wie viele? Nein. 3. Wieso wurden sie der HOCHBAHN und nicht der HHW überlassen? Siehe Antwort zu 1. 4. Warum werden überhaupt im Grunde alle Mitarbeiter der HHW mit Ausnahme der zwei Leiter von der HOCHBAHN beschäftigt? Das betriebliche Fachwissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HOCHBAHN bei der Hochbahn-Wache stellt die Qualität der zu erbringenden Sicherheits- und Prüfleistungen sicher. 5. Welcher externe Berater unterstützt die HHW bei der Erarbeitung dieses Konzeptes? Das Konzept wurde von der Hochbahn-Wache, der HOCHBAHN sowie der Securitas – bei Hinzuziehung externer Rechtsberatung in Einzelfragen – erarbeitet. 6. Liegt dieses Konzept inzwischen vor? Wenn ja, welche Maßnahmen sieht es vor? Drucksache 21/10581 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, wann ist mit der Vorlage zu rechnen? Die Hochbahn-Wache, die HOCHBAHN sowie die Securitas haben sich entschieden, zukünftig in der Form eines Gemeinschaftsbetriebes (gemäß § 1 Absatz 2 BetrVG) zusammenzuarbeiten. In einem Gemeinschaftsbetrieb schließen sich mehrere Unternehmen betrieblich zusammen (ohne ein neues Unternehmen zu gründen), um unter einer gemeinsamen Leitung einen gemeinsamen Zweck – hier das Erbringen von Sicherheits- und Prüfleistungen – zu erfüllen. Der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeinschaftsbetriebs wird dabei von der Leitung des Gemeinschaftsbetriebs geplant und gesteuert. Dessen Leitung wird aus je einem Vertreter der Hochbahn-Wache, der HOCHBAHN und der Securitas gebildet. Dabei bleiben die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der HOCH- BAHN oder der Securitas unverändert bestehen, das heißt, der jeweilige Arbeitgeber und die jeweiligen Arbeitsbedingungen bleiben gleich. Wunsch und vorrangiges Ziel aller Beteiligten war und ist, die gewachsene und erfolgreiche Zusammenarbeit inklusive gemischter Teams und der gemeinsamen Leitstelle unverändert weiterzuführen. Das Konzept wurde dem Aufsichtsrat der HOCHBAHN am 28. September 2017 vorgestellt. Die Zusammenarbeit im Gemeinschaftsbetrieb soll voraussichtlich zum Jahresbeginn 2018 beginnen.