BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10582 21. Wahlperiode 13.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 05.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Koordinierungsstelle savîa von Gewalt bedrohten Flüchtlingen bereits eine Hilfe gewesen? (III) Seit dem 1. Juni 2016 betreibt der „Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V.“ (verikom) auch die Koordinierungsstelle savîa. Die Antworten des Senats in Drs. 21/5359 und Drs. 21/6548 haben bereits erste Angaben über die Zahl und Probleme der Ratsuchenden geliefert. Inzwischen ist allerdings über ein Jahr seit Inbetriebnahme verstrichen, die Existenz und Arbeit von savîa dürfte sich herumgesprochen und somit auch Auswirkungen auf die Zahl der Ratsuchenden gehabt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mehrfach zu der inhaltlichen Konzeption und der Arbeit der Koordinierungsstelle savîa berichtet, siehe hierzu Drs. 21/5359, Drs. 21/6548 sowie Drs. 21/4174. Dabei werden die bestehenden Strukturen der Opferhilfelandschaft genutzt und bedarfsgerecht aufgestockt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ beschäftigt savîa insgesamt? Wie viele davon wurden im Jahr 2017 neu eingestellt? 2. Wie viele Mitarbeiter /VZÄ davon sind im „mobilen Beratungsteam“ eingesetzt ? 3. Wie, wann und wo wird das „Mobile Beratungsteam“ eingesetzt? Das Projekt savîa umfasst 5,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Davon ist 1,0 VZÄ (eine Person) mit der Projektleitung und Koordinierung betraut. An der mobilen Beratung beteiligt sind aktuell insgesamt 13 Mitarbeiterinnen der in savîa einbezogenen Beratungsstellen. Um erfahrene Beraterinnen einsetzen zu können , eine hohe Sprachenvielfalt und zeitliche Flexibilität in der mobilen Beratungsarbeit zu ermöglichen, wurden in der Regel Arbeitszeitaufstockungen bei bereits vorhandenen Mitarbeiterinnen realisiert. Eine Person (0,5 VZÄ) wurde beim Frauennotruf zum 01. April 2017 neu eingestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/5359. 4. Wie viele Beratungen hat savîa seit Gründung durchgeführt? Bitte auflisten , wie viele davon telefonisch und wie viele vom „Mobilen Beratungsteam “ abgewickelt wurden. Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2016 wurden seit Gründung (1. Juni 2016) bis 31. Dezember 2016 125 Beratungsanfragen gezählt. In 111 von 125 – teils sehr komplexen und beratungsintensiven – Fällen wurden die mobilen Beraterinnen des Teams von savîa eingesetzt (auch längerfristig ). In sieben Fällen folgte dem telefonischen Clearing ein Verweis an andere Drucksache 21/10582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beratungsstellen, lediglich in weiteren sieben Fällen fand ein telefonisches Clearing der Situation ohne nachfolgende Beratung statt. 2017 wurden an savîa 197 Beratungsanfragen gestellt (Stand 6. Oktober 2017). In 174 von 197 Fällen wurden die mobilen Beraterinnen des Teams von savîa eingesetzt . In 15 Fällen folgte dem telefonischen Clearing ein Verweis an andere Beratungsstellen , in sechs Fällen fand ein Clearing der Situation ohne nachfolgende Beratung statt und in weiteren zwei Fällen von polizeilichen Meldungen ist nach dem proaktiven Kontakt zu den beiden Ratsuchenden von diesen kein weiterer Beratungsbedarf formuliert worden. 5. Wie erfahren von Gewalt betroffene Flüchtlinge in öffentlich-rechtlichen Unterkünften, dass es savîa gibt beziehungsweise wie wird für savîa geworben? Siehe Drs. 21/5359 und Drs. 21/6548. Darüber hinaus konnte aufgrund von mittlerweile gewachsenen Kooperationsbeziehungen zum Beispiel mit anderen Beratungsstellen wie dem Magnus-Hirschfeld-Centrum, dem Lesbenverein intervention e.V., dem Gesundheitsprojekt MiMi-Hamburg, der Traumaambulanz am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) die Information über das Angebot von savîa auch von anderen Stellen an die Betroffenen weitergegeben werden. 6. Aus welchen Gründen waren die Betroffenen, die sich im Jahr 2017 an savîa gewandt haben, von Gewalt bedroht? Bei etwa 62 Prozent der Fälle handelte es sich um häusliche Gewalt (Partnergewalt). Die übrigen Beratungsfälle hatten familiäre Gewalt, Zwangsverheiratung, sexualisierte Gewalt, Stalking und Übergriffe auf LSBTI*-Personen zum Inhalt. 7. Wie oft haben sich im Jahr 2017 die Betroffenen selbst, wie oft Personen in ihrem Auftrag an savîa gewandt? Unter den 197 Ratsuchenden gab es zwei Betroffene, die sich selber an savîa gewandt haben. Alle übrigen Betroffenen wandten sich über Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter der Unterkünfte, Ehrenamtliche, oder andere Fachkräfte an savîa. In 84 Fällen ließen sich Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Personen des nahen Umfeldes und Familienangehörige bezüglich Fragen des Umgangs mit Gewaltvorfällen beraten. 8. Wie viele der Betroffenen im Jahr 2017 waren Frauen, wie viele Männer, wie viele Kinder? Von den unmittelbar betroffenen Personen waren 101 Frauen, darunter vier weibliche Minderjährige, sechs Männer, vier Personen Trans* und zwei Personen ohne Angabe des Geschlechts. 9. savîa kann beispielsweise die Verlegung von Flüchtlingen veranlassen. Wie oft ist dies im Jahr 2017 bereits geschehen? In zehn Fällen. 10. Hat savîa im Jahr 2017 an andere Beratungsstellen oder an Hilfen vermittelt ? Wenn ja, an welche? Im Rahmen der Koordination von Beratungsanfragen hat savîa an folgende Einrichtungen und Beratungsstellen vermittelt bzw. verwiesen: ‐ KOOFRA e.V. – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel; ‐ Koordinierungs- und Servicestelle „24/7“ der Hamburger Frauenhäuser; ‐ Opferhilfe Beratungsstelle e.V.; ‐ Zündfunke e.V. (Verein zur Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch an Kindern und Frauen); ‐ Schwulenberatung Magnus-Hirschfeld-Centrum (mhc e.V.); Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10582 3 ‐ ProFamilia Hamburg. 11. In Drs. 21/6548 heißt es, dass die Zuwendungsbescheide bis zum 31. Dezember 2018 gelten und über die Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilges.“ ausgereicht würden. Eine Verlängerung des Projekts bis zum 31. Dezember 2018 sei vorgesehen, der Bedarf werde hierfür regelmäßig überprüft. Mittel in welcher Höhe sind hier für das Jahr 2017 und das Jahr 2018 eingeplant? Siehe Drs. 21/5359. Für 2017 und 2018 sind die linearen Tarifsteigerungen zusätzlich bewilligt worden. Für 2017 ergibt sich damit eine Summe von 375.400 Euro, für 2018 eine Summe von 381.872 Euro.