BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10584 21. Wahlperiode 13.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 05.10.17 und Antwort des Senats Betr.: U18-Wahlen an Hamburger Schulen Am 15. September 2017 wurde die Bundestagswahl für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren durchgeführt. An der Wahl beteiligten sich auch Minderjährige aus Hamburg. Unterstützt wird die Wahl vom Deutschen Kinderhilfswerk , dem Deutschen Bundesjugendring, den Landesjugendringen, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundeszentrale für Politische Bildung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Über die Behandlung der Wahl zum Deutschen Bundestag im Rahmen des Unterrichts der einschlägigen Fächer (Politik/Gesellschaft/Wirtschaft beziehungsweise Lernbereich Gesellschaftswissenschaften) und ergänzenden, von den Schulen selbst organisierten Veranstaltungen hinaus hat die für Bildung zuständige Behörde die Schulen im Vorwege der Wahl insbesondere über die Projekte „Juniorwahl“ und „Wahl-O-Mat“ informiert und für eine Teilnahme beziehungsweise Nutzung geworben. Eine Teilnahme der Schulen an solchen Projekten ist nicht verpflichtend. Die durch den Verein Kumulus e.V. (siehe unter www.juniorwahl.de) organisierte „Juniorwahl “ ist ein Projekt, mit dem eine realitätsnahe Wahlsimulation an Schulen durchgeführt werden kann. In Hamburg haben sich insgesamt 96 staatliche und nicht staatliche Schulen an der „Juniorwahl“ beteiligt. Zu den Ergebnissen der Juniorwahl auf gesamtdeutscher Ebene und auf Ebene Hamburgs siehe http://www.juniorwahl.de/ bundestagswahl-2017.html. Die Landeszentrale für politische Bildung hat neben anderen Materialien den „Wahl-O-Mat“ bereitgestellt. Die U18-Wahlen wurden im Vorwege weder von der für Bildung zuständigen Behörde noch von der Landeszentrale für politische Bildung beworben oder unterstützt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise unter Nutzung von Angaben des Deutschen Bundesjugendrings wie folgt: 1. Welche Hamburger Schulen und welche außerschulischen Einrichtungen haben sich an der Wahl durch das Anmelden eines Wahllokals beteiligt? Gemäß Rückmeldung des Deutschen Bundesjugendrings haben sich durch Anmeldung eines Wahllokals folgende Hamburger staatliche und nicht staatliche Schulen sowie außerschulische Einrichtungen an dem Projekt „U18-Wahl“ beteiligt: Stadtteilschule Hamburg-Mitte, Stadtteilschule Bergedorf, Elbschule – Bildungszentrum Hören und Kommunikation, Sankt Ansgar-Schule (nichtstaatlich), Sophie-Barat-Schule (nicht staatlich), ASB-Jugend- und Freizeitzentrum Bahrenfeld, ev.-luth. Kirchengemeinde Lokstedt, Haus der Jugend Stellingen (mit zwei Wahllokalen), Jeffke’s Container (CAJ Hamburg), Jugendclub Burgwedel, Jugendzentrum Jenfeld. Drucksache 21/10584 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie hoch lag der Anteil der Hamburger Schulen, die an der Wahl teilgenommen haben, gemessen an der Zahl aller Hamburger Schulen? Die Zahl der staatlichen Stadtteilschulen, Gymnasien, Sonderschulen mit Sekundarstufe II und beruflichen Schulen beträgt derzeit 159. Angesichts von drei staatlichen Schulen, die im Rahmen der „U18-Wahl“ Wahllokale angemeldet haben (siehe Antwort zu 1.), beträgt ihr Anteil an den genannten Schulen 1,9 Prozent. Der Anteil der Schulen, die an der Juniorwahl teilgenommen haben, beträgt 60 Prozent. 3. Welche Jahrgangsstufen haben in den jeweiligen Schulen und Einrichtungen abgestimmt? Die Jahrgangsstufen, denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der „U18-Wahl“ angehören, wurden gemäß Rückmeldung des Deutschen Bundesjugendrings nicht erfasst. Erfasst wurde jedoch die Altersstruktur der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zwischen neun und 17 Jahren lag, wobei eine große Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Angaben zum Alter gemacht hat. Grundsätzlich war allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren eine Teilnahme möglich. 4. Hat die Landeszentrale für politische Bildung Veranstaltungen im Vorfeld der Wahl durchgeführt? Bitte genauer erläutern. 5. Hat die BSB die Wahl beworben, unterstützt oder im Vorfeld Veranstaltungen oder Fortbildungen dazu durchgeführt? 6. Ist ein Hinweis auf die Wahl an die Schüler – zum Beispiel durch die PGW-Fachschaften und PGW-Lehrer – möglicherweise verbindlich? Siehe Vorbemerkung.