BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10585 21. Wahlperiode 13.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 05.10.17 und Antwort des Senats Betr.: T-Stube Pferdestall: von Linksextremisten besetzter Raum an der Universität Hamburg? (II) In Drs. 21/10261 wurde ausführlich die Bewerbung einer Veranstaltung in der T-Stube unter dem Titel „Ziviler Ungehorsam: Rechte Konsequenzen Gefahren “ dargelegt. Der Senat hat mitgeteilt, dass es sich bei der T-Stube um einen vom Fachschaftsrat Sozialwissenschaften genutzten Raum handelt. Eine Frage zu den Veranstaltungen, die in der Vergangenheit dort stattfanden, wurde vom Senat damit beschieden, dass die Universitätsleitung keine Auskunft über die konkrete Nutzung des Raumes geben könne. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Ist der Fachschaftsrat zur Nutzung des Raumes und den dort stattgefundenen Veranstaltungen im Zuge der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/10261 überhaupt befragt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein, die UHH hat den Fachschaftsrat nicht befragt. Aus Sicht der UHH ist davon auszugehen , dass keine Aufzeichnungen über einen Zeitraum von fünf Jahren existieren. 2. Wer gehört dem Fachschaftsrat Sozialwissenschaften an? Bitte die gewählten Mitglieder mit vollständigen Namen angeben. Der Universitätsleitung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Fachschaften sind gemäß § 102 Absatz 4 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) Teile der Studierendenschaft . Die Studierendenschaft ist nach § 102 Absatz 1 HmbHG rechtsfähig und nimmt ihre Angelegenheiten selbst wahr. 3. Welchen Parteien und Organisationen gehören die Mitglieder des Fachschaftsrates Sozialwissenschaften an und werden diese Parteien/Organisationen vom Landesamt oder vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet oder einschlägig erwähnt? Siehe Antwort zu 2. 4. Welches Universitätsgremium überwacht/beaufsichtigt die Veranstaltungen , die in den Räumlichkeiten der Universität stattfinden? Bitte mit der entsprechenden Rechtsvorschrift darlegen. Drucksache 21/10585 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Personen gehören diesem Universitätsgremium an und wie gestaltet sich deren Beschäftigungsverhältnis (Angestellte der Freien und Hansestadt Hamburg/Landesbeamte der Freien und Hansestadt Hamburg)? Werden Räume – wie in diesem Fall – einer Fachschaft überlassen, findet keine zentrale Kontrolle der Nutzung statt. Es obliegt der Fachschaft, die ordnungsgemäße Nutzung der Räume sicherzustellen. 6. Welche Maßnahmen unternimmt die Universitätsleitung, wenn sie davon Kenntnis erhält, dass in ihren Räumlichkeiten Veranstaltungen mit extremistischen Inhalten oder strafbaren Handlungen stattfinden? Bitte mit den entsprechenden Rechtsvorschriften darlegen. Die möglichen Maßnahmen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn nach geltendem Recht strafbare Handlungen begangen werden, würde die Universitätsleitung diese zur Anzeige bringen und ggf. im Rahmen des Hausrechts (§ 80 Absatz 4 HmbHG) tätig werden.