BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10586 21. Wahlperiode 13.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 05.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Antifa-Infostand auf Stadtteilfest Auf der Twitter-Seite der Antifa309 Hamburg wurde am 18. September 2017 Folgendes mitgeteilt: „Am Samstag führten wir auf dem Stadtteilfest in #Steilshoop einen #Antifa Infostand durch. Popcorn 0 € ;) Auswertung folgt. #nonazishh“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde ein Stand für die Antifa-Gruppe ordnungsgemäß angemeldet? Wenn ja, wie wurde die Anmeldung vom Bezirksamt beschieden? Es handelte sich nicht um eine Sondernutzung gemäß dem Hamburgischen Wegegesetz , da die Veranstaltungsfläche nicht dem Wegegesetz unterliegt. Eine Standanmeldung beim zuständigen Bezirksamt war daher nicht erforderlich und ist auch nicht erfolgt. 2. Welche Materialien wurden von den Stand-Betreibern verteilt und welche öffentlichen Äußerungen wurden plakatiert oder getätigt? Den zuständigen Behörden liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz über die Gruppe Antifa 309? Wird sie in den Berichten erwähnt oder steht sie unter Beobachtung? Siehe Drs. 21/4611. 1 https://twitter.com/Antifa309/status/909717790302629888 (abgerufen am: 22.09.2017).