BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10588 21. Wahlperiode 13.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 05.10.17 und Antwort des Senats Betr.: „Nazis“ in der Hamburgischen Bürgerschaft und den Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg? Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) hat sich besorgt über den möglichen Einzug der AfD in den Bundestag geäußert: „Die unterdrückte Debatte über die Flüchtlingskrise und die Terroranschläge in europäischen Städten haben dazu geführt, dass sich viele Menschen offenbar mit dem Gedanken tragen, die AfD zu wählen“, sagte er dem Nachrichtenportal t-online. Und weiter: „Wenn wir Pech haben, senden diese Menschen bei der Wahl ein Signal der Unzufriedenheit, das schlimme Folgen haben wird. Dann haben wir zum ersten Mal nach Ende des Zweiten Weltkriegs im deutschen Reichstag wieder echte Nazis.“1 Der Begriff „Nazi“ kürzt das Wort „Nationalsozialist“ ab. Maßgeblicher Träger der nationalsozialistischen Ideologie war die Partei NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei). Sie war als straffe Führerpartei organisiert. Ihr Parteivorsitzender war ab 1921 der spätere Reichskanzler Adolf Hitler, unter dem sie Deutschland in der Diktatur des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 als einzige zugelassene Partei beherrschte. Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nummer 2 mit allen ihren Untergliederungen als verbrecherische Organisation eingestuft und damit verboten und aufgelöst, ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und eingezogen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche ehemaligen Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft waren Mitglied der NSDAP? Bitte die Namen und deren spätere Parteizugehörigkeit angeben. Der Senat hat dazu keine eigenen Erkenntnisse. Die Bürgerschaftskanzlei hat auf Nachfrage darauf verwiesen, dass der Fragesteller sich die begehrten Informationen auf direktem Wege bei der Bürgerschaft beziehungsweise deren Präsidentin beschaffen könne. 2. Welche ehemaligen leitenden Mitarbeiter der Hamburger Verfassungsorgane waren Mitglied der NSDAP? Bitte die Namen, deren spätere Funktion und Parteizugehörigkeit angeben. 3. Wurden die Verflechtungen ehemaliger Abgeordneter und Behördenmitarbeiter zur nationalsozialistischen Ideologie und ihre NSDAP-Mitglied- 1 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2017/gabriel-mit-der-afd-ziehen-nazis-in-denreichstag / (abgerufen am: 22.09.2017). Drucksache 21/10588 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schaft aufgearbeitet? Bitte sämtliche durch die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützte Publikationen/Untersuchungen angeben. Die Landeszentrale für politische Bildung veröffentlicht seit 2016 die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ (siehe www.hamburg.de/ns-dabeigewesene). Sie hat darüber hinaus die Publikation von Hans-Peter de Lorent, „Täterprofile. Die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz“, Band 1, Hamburg 2016, Band 2, Hamburg 2017, veröffentlicht. Weitere Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor. 4. Welche Bedeutung des Begriffes „Nazi“ wird den Schülern in den Hamburger Schulen vermittelt? Bitte die Fachreferate für die Unterrichtsfächer Geschichte und PGW um eine wissenschaftliche Definition und Einordnung des Begriffes „Nazi“ bitten und den in den Schulen wissenschaftlich vertretbaren Deutungsrahmen des Begriffes angeben. Es gibt weder eine einheitlich für den Schulunterricht vorgegebene noch eine wissenschaftliche Definition des Begriffs „Nazi“, die Bedeutung des Begriffs ist immer vom Kontext abhängig und umfasst ein sehr weites Begriffsfeld. 5. Welche Maßnahmen würde die BSB ergreifen, wenn im Rahmen eines Unterrichtsbesuches – zum Beispiel während der Referendariatsausbildung – ein Referendar die Behauptung äußern würde, mit der AfD würden bald wieder „echte Nazis“ im Bundestag sprechen? Die Beantwortung der Frage erfordert eine Bewertung, die – wie bei allen dienstrechtlichen Maßnahmen – von der konkreten Situation abhängt und so abstrakt nicht beantwortet werden kann. Im Übrigen korrespondiert mit dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskunft, nicht aber ein Anspruch auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH 35/07, juris Rn. 177). Dies gilt auch für hypothetische Fragestellungen, mit denen der Senat sich daher auch im vorliegenden Fall nicht befasst hat.