BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10608 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) und Lars Pochnicht (SPD) vom 09.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Neuausschreibung StadtRAD-System Am 31. Dezember 2018 läuft der aktuelle Betreibervertrag für das Fahrradverleihsystem StadtRAD aus. StadtRAD hat sich zu einem der erfolgreichsten Fahrradverleihsysteme Deutschlands entwickelt. Am 10. Juli 2009 startete es mit 67 Leihstationen und 800 Fahrrädern. Aktuell gibt es 209 Leihstationen mit 2.450 Fahrrädern. Über 3 Millionen Ausleihvorgänge im vergangenen Jahr sind Zeugnis der hohen Beliebtheit des StadtRADS. Dabei sind die ersten 30 Minuten Nutzungszeit kostenfrei. Für die Ermittlung eines geeigneten neuen Betreibers soll eine EU-weite Ausschreibung erfolgen. Die Leistungsbeschreibung ist dabei von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung des StadtRAD-Systems. In ihr sind entscheidende Parameter festzusetzen, zum Beispiel ob die ersten 30 Minuten Nutzungszeit weiter kostenfrei sein wird, ob das Netz insgesamt ausgebaut wird und ob das Angebot zum Beispiel um Lastenräder erweitert wird. Im Rahmen dieses Verfahrens ist es geplant, Anfang 2018 den Zuschlag zu erteilen. Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der EU-weiten Ausschreibung für das StadtRAD? Dem Vergabeverfahren wird ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Dieser wurde am 21. September 2017 europaweit sowie in den nationalen Veröffentlichungsorganen bekanntgemacht. Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge läuft am 23. Oktober 2017 um 10 Uhr ab. Die Veröffentlichung kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: http://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:377160-2017:TEXT:DE:HTML. 2. Ist die Fortführung der kostenfreien ersten 30 Minuten Nutzungszeit der Verleihfahrräder auch Gegenstand der Ausschreibung für den Stadt- RAD-Vertrag 2019 – 2028? Ja. 3. Ist vorgesehen, die Anzahl der Stationen auszubauen und wenn ja, mit welcher Zielsetzung? Das StadtRAD-System soll von 205 städtisch finanzierten Stationen auf insgesamt bis zu 350 städtisch finanzierte Stationen vergrößert werden; hinzu kommen Firmenkooperationen , wie es sie auch heute schon gibt. Vorgesehen ist eine Erweiterung des Bedienungsgebietes mit dem Ziel, das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vollständig abzudecken, basierend auf der zu erwartenden Nachfrage in den Drucksache 21/10608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stadtteilen. Daher werden zurzeit Suchräume für neue Stationsstandorte auf Basis soziogeografischer Daten definiert. Zu diesen Daten zählen insbesondere die Einwohnerdichte , Stadtteil- und Ortsteilzentren, Arbeitsplatzkonzentrationen, Verknüpfungspunkte mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und andere wichtige Punkte. Es ist vorgesehen, mit dem künftigen Betreiber feste Preise für definierte Zubestellungen zu vereinbaren, um sukzessive – in Abhängigkeit von der Höhe der Preise und der Realisierbarkeit vor Ort – zusätzliche Stationen (einschließlich Fahrräder) abzurufen . 4. Ist dabei vorgesehen, die bisherige stationäre Infrastruktur zu übernehmen und sind die bestehenden Stationen an ihrem aktuellen Standort weiter zu betreiben? Ja. 5. Ist vorgesehen, das Flottenangebot um Pedelecs, Lastenräder und Fahrräder mit Kindersitzen auszuweiten? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Die Flotte soll um Lastenpedelecs, das heißt elektrisch unterstützte Leih-Lastenräder, mit denen auch Kinder transportiert werden können, erweitert werden. Als Fahrradtyp ist ein einspuriges beziehungsweise zweirädriges Lastenrad mit im Blickfeld der Fahrerin beziehungsweise des Fahrers positionierter Ladebox vorgesehen. Dabei soll für die Entleihe derselbe Tarif gelten wie für die normalen Leihräder. Um den Aufwand für die Stationsinfrastruktur und die Disposition zu begrenzen, sollen die elektrisch unterstützten Leih-Lastenräder an derselben Station zurückgegeben werden, an der sie ausgeliehen wurden. Die elektrisch unterstützten Leih-Lastenräder eignen sich zum Beispiel für Fahrten zum Großeinkauf, zum Baumarkt oder zum Ausflug in den Park. In einer ersten Stufe ab Frühjahr 2019 sollen 20 elektrisch unterstützte Leih- Lastenräder an vorhandenen oder neuen StadtRAD-Stationen mit zu erwartendem Potenzial angeboten werden. Wenn diese Pilotphase erfolgreich verläuft, soll das Angebot auf bis zu 70 elektrisch unterstützte Leih-Lastenräder ausgeweitet werden. Auch bei den elektrisch unterstützten Leih-Lastenrädern ist vorgesehen, mit dem künftigen Betreiber feste Preise für definierte Zubestellungen zu vereinbaren, um das Angebot – in Abhängigkeit von der Höhe der Preise und der Realisierbarkeit vor Ort – auszubauen. Die elektrisch unterstützen Leih-Lastenräder ermöglichen den Transport von Kindern. Zusätzliche Kindersitze an Leihrädern sind deshalb nicht notwendig; zumal so auch mögliche Beschädigungen an Kindersitzen und damit einhergehende Schadensrisiken ausgeschlossen werden können. Auf die Integration von konventionellen Pedelecs wird unter Abwägung der verschiedenen Belange abgesehen. Die Anschaffungskosten von Pedelecs wären deutlich höher als die von konventionellen Rädern. Zudem bedürfte es der Ausstattung aller Stationen mit Ladeinfrastruktur. Dazu kommen steigende Wartungskosten. Da das StadtRAD-System grundsätzlich kurzstreckenorientiert ist, und Hamburg eine überwiegend flache Topografie besitzt, stünde der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Dies gilt auch für ein gemischtes Systems aus konventionellen Rädern und Pedelecs. 6. Sind Regelungen hinsichtlich der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements vorgesehen? Wenn ja, zu welchen Teilaspekten, wenn nein, warum nicht? Eine hohe Qualität stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz des StadtRAD-Systems dar und soll dazu einladen, die Leihräder und Leih-Lastenräder intensiv zu nutzen. Hierzu gehören eine hohe Verfügbarkeit des Systems inklusive der Stationen, Leihräder und Leih-Lastenräder sowie ein technisch und optisch gepflegter Zustand. Um eine kontinuierlich hohe Qualität des StadtRAD-Systems zu gewährleisten , werden daher Standards insbesondere für folgende Bereiche definiert: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10608 3 - ganzjährige Verfügbarkeit des Systems, - ganzjährige Sicherstellung des Betriebs, - bedarfsgerechte Verteilung der Leihräder, - Reparatur, Wartung und Instandhaltung von Leihrädern, Leih-Lastenrädern und Stationen, - Reinigung und Winterdienst an den Stationen. Darüber hinaus werden in der Leistungsbeschreibung zahlreiche Muss-Anforderungen an das System definiert, beispielsweise zur Ausstattung der Fahrräder und Stationen, zum Design und zu den Kundenschnittstellen. 7. Sind Verknüpfungen mit ÖPNV-Angeboten vorgesehen? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Eine Verknüpfung des StadtRAD-Systems mit dem ÖPNV soll auf verschiedenen Ebenen erfolgen: - Positionierung von Leihstationen an (weiteren) ÖPNV-Haltestellen, insbesondere Fern-, S- und U.-Bahn, - Tarifvergünstigungen für HVV-Abonnenten, - Ausleihe mit Zugangsmedien des HVV (e-Ticket) beziehungsweise switchh (Kundenkarte ), - Abrechnung für switchh-Kundinnen und Kunden über den switchh-Account. 8. Ist die Fortführung eines Bonus-Malus-Systems geplant? Ja, ein Bonus-Malus-System, das insbesondere der Steuerung der Qualität dient, soll fester Bestandteil des Betreibervertrages werden.