BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10624 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 10.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Luftreinhalteplan: Folgen der aktuellen Neuberechnung der Stickoxidemissionswerte in Hamburg Mit Datum 20. September 2017 wurde im Transparenzportal die Neuberechnung der im Hamburger Luftreinhalteplan genannten Werte für Stickstoffdioxid unter Berücksichtigung der HBEFA – Version 3.3. veröffentlicht. Damit hat der Senat den selbst gesetzten Termin zwar eingehalten. Jedoch sind die Dateien für Normalsterbliche nicht zu verwenden, da eine besondere Software zum Öffnen notwendig ist. Deshalb stellt sich natürlich umso mehr die Frage, zu welchen Ergebnissen die Neuberechnung gekommen ist, ob weitere Straßenabschnitte betroffen sind und ob eine – sofortige – 3. Fortschreibung des Luftreinehalteplans erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. An welchen Straßenabschnitten in Hamburg liegt die Stickoxidbelastung nach den neuen Berechnungen in den Jahren 2014, 2020 und 2025 oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft? Die Neuberechnung der Modellwerte für 2014 diente lediglich der Kalibrierung des Modells und der Abschätzung, welche Abweichungen sich aus dem Vergleich HBEFA Version 3.2 zu Version 3.3 ergeben. Eine Auswertung konkret betroffener Straßenabschnitte wurde vom Gutachter nicht vorgenommen. Die Straßen mit modellierter NO2-Grenzwertüberschreitung in 2020 nach Umsetzung der Maßnahmenpakete 1 bis 10 sind in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, dort Tabelle 53, dargestellt . Durch die Neuberechnungen auf Grundlage von HBEFA Version 3.3 wurde für folgende dieser Straßen keine NO2-Grenzwertüberschreitung auf betroffenen Straßenabschnitten modelliert: Großer Burstah, Palmaille, Bernadottestraße . Durch die Neuberechnung auf Grundlage von HBEFA Version 3.3 wurden für das Jahr 2025 für folgende im Hafengebiet liegende Straßen NO2-Werte oberhalb des Grenzwertes auf einzelnen Abschnitten modelliert: Kurt-Eckelmann-Straße, Reiherdamm. 2. Sind durch die Neuberechnungen weitere Straßenabschnitte hinzugekommen , die im Luftreinhalteplan zusätzlich berücksichtigt werden müssen ? Falls ja, welche? 3. Wird es infolge der Neuberechnungen nötig sein, eine 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg vorzunehmen? Falls ja, wann wird dies geschehen? Drucksache 21/10624 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. 4. Wann werden die Daten der Neuberechnung in einer für alle Bürger/ -innen lesbaren Version auf der Internetseite der BUE, wo Interessierte sie eher vermuten als im Transparenzportal, veröffentlicht? Die Daten der Neuberechnung sind, in dem der BUE vorliegenden Datenformat, im Transparenzportal und auf der Internetseite der BUE veröffentlicht, siehe dazu: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/immissionsberechnung-luftreinhalteplanhbefa -3-3 beziehungsweise http://www.hamburg.de/luftreinhaltung/9036116/ luftreinhalteplan/. 5. Die Neuberechnung erfasst auch Straßenabschnitte, für die Bürger/ -innen Anträge auf Tempo-30-Begrenzung aufgrund gesundheitlicher Gefahren gestellt haben. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage zu den Tempo-30-Anträgen (Drs. 21/10198) äußerte der Senat: „Für die in den Anträgen genannten Örtlichkeiten wurden von den zuständigen Fachbehörden die vorhandenen Emissionswerte erhoben und das behördenübergreifende weitere Verfahren abgestimmt.“ a. Wie hoch ist die Belastung an den in Drs. 21/10198 unter Punkt 5. genannten Adressen bezogen auf (bitte die unter Punkt 5. genannte Tabelle ergänzen): - Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV und DTVw), - Schwerverkehrsanteil am durchschnittlichen täglichen Verkehr (in Prozent), - Verkehrslärm tagsüber, abends, nachts (Lden) berechnet nach VBUS, - Verkehrslärm nachts (Lnight) berechnet nach VBUS, - Verkehrslärm tagsüber (6 bis 22 Uhr) berechnet nach RLS-90, - Verkehrslärm nachts (22 bis 6 Uhr) berechnet nach RLS-90, - Stickstoffdioxid (NO2), - Feinstaub (PM2,5 und PM10)? Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) veröffentlicht im Internet (http://www.hamburg.de/bwvi/start-verkehrsbelastung) die durchschnittliche tägliche Kfz-Verkehrsstärke in Hamburg (DTV), die durchschnittliche tägliche Kfz-Verkehrsstärke an Werktagen (Montag – Freitag) in Hamburg (DTVw) sowie die entsprechenden Anteile des Schwerverkehrs (SV), siehe dazu auch Drs. 21/9019. Den in der Drs. 21/10198 genannten 351 Adressen sind keine Werte aus vorhandenen Verkehrszählungen zugeordnet worden. Hierfür müsste für jede der Adressen zunächst das Vorhandensein von Verkehrszählungen überprüft werden. Existieren in unmittelbarer Nähe oder im Umfeld einer Adresse Verkehrszählungen, müsste überprüft werden, inwieweit die erhobene Verkehrsmenge hinsichtlich des Alters der Zählung , der Lage im Straßennetz oder möglicher Baustelleneinflüsse für den fraglichen Abschnitt repräsentativ ist. Dies ist in der, für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zu Verfügung stehenden Zeit, nicht möglich. Im Zuge der Berechnungen für die 2. Fortschreibung des Hamburgischen Luftreinhalteplans sind mithilfe eines Verkehrsmodells für das Hamburgische Straßennetz Verkehrsmengen für Straßenabschnitte mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von mehr als 5.000 Kfz abgeschätzt worden. Dieses Verkehrsmodell wurde kalibriert, indem Modellwerte mit den Ergebnissen vorhandener Verkehrszählungen aus dem Hauptverkehrsstraßennetz abgeglichen wurden. Die Modellwerte des untergeordneten Netzes weisen modellbedingt Unschärfen auf. Sie eignen sich nicht unmittelbar für die zuverlässige Angabe einer adressbezogenen Verkehrsstärke. Aus diesem Grund wird auf die Angabe von Modellwerten verzichtet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10624 3 Dort, wo Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Abgasen aufrechterhalten bleiben, werden, wenn keine verwendbaren Daten vorliegen , ergänzende Verkehrszählungen durchgeführt. Die Verkehrsbelastungszahlen fließen anschließend in die RLS-90-Berechnung ein. Derzeit liegen noch keine Berechnungen vor. Die Daten der Neuberechnung hinsichtlich der Angabe der Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub sind im Transparenzportal (siehe dazu Link in der Antwort zu 4.) veröffentlicht. Eine Auswertung konkret betroffener Straßenabschnitte wurde vom Gutachter nicht vorgenommen. b. In welchen Bezirken liegen jeweils die in Drs. 21/10198 unter Punkt 5. genannten Adressen? Siehe dazu Straßen- und Gebietsverzeichnis der Freien und Hansestadt Hamburg des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein: https://www.statistiknord .de/fileadmin/Dokumente/Verzeichnisse/SGV_Hamburg_2011_Siebente_Auflage. pdf.