BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10625 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Einschusslöcher in der Fensterscheibe eines Behördengebäudes auf dem Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Aus der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10158 geht hervor, dass am 5. Mai 2017 eine Sachbeschädigung an der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) von f & w fördern und wohnen AöR im Bargkoppelstieg festgestellt wurde. Demnach fand man mehrere Einschusslöcher in der Fensterscheibe eines Behördengebäudes auf dem Gelände der EA. Tatverdächtige wurden bis zum Zeitpunkt der Anfrage nicht ermittelt. Die Tat ging in die Meldungen der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) rechts ein, aber eine extremistische Tat wurde ausgeschlossen. Bereits im Jahr 2016 kam es laut Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7492 zu Straftaten gegenüber der EA im Bargkoppelstieg , zum Beispiel Hakenkreuzschmierereien, Beleidigungen und Verstößen gegen das Waffengesetz (mehrfaches in die Luft Schießen mit einer Schreckschusspistole). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. An welchem Behördengebäude wurden die Einschusslöcher festgestellt? Bei dem in Rede stehenden Gebäude handelt es sich um ein dreistöckiges Bürogebäude der Behörde für Inneres und Sport (BIS) auf dem Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung , welches im Erdgeschoss durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und in den Obergeschossen von der BIS genutzt wird. Es handelt sich nicht um eine Wohnunterkunft für Flüchtlinge. a. Wie viele Schüsse wurden mit welcher Munition abgegeben? Auf der äußeren Seite einer doppelverglasten Fensterscheibe konnten an zwei Stellen Löcher mit einem Durchmesser von 3 – 5 mm festgestellt werden. Hinsichtlich des verwendeten Tatwerkzeugs liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die Beschaffenheit der Löcher könnte auf einen Beschuss mit circa 4,5 mm großen Stahlkugelgeschossen mit geringer Energie hindeuten. b. Zu welcher Tageszeit wurden die Schüsse (vermutlich) abgegeben? Der Tatzeitraum liegt zwischen dem 4. Mai 2017, 16.30 Uhr und dem 5. Mai 2017, 13.00 Uhr (Feststellzeit). c. Steht die Tat (vermutlich) im Zusammenhang mit weiteren ähnlichen Taten? Wenn ja, welchen? Weitere Taten sind nicht bekannt. Drucksache 21/10625 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Wurden im direkten Zusammenhang weitere Taten, zum Beispiel Schmierereien oder Ähnliches, begangen? Wenn ja, welche? Es wurden am Tatort keine weiteren Taten, insbesondere keine Schmierereien oder ähnliche, festgestellt. 2. Wurden weitere Beweismittel gesichert? Wenn ja, welche? Es wurden am Tatort keine weiteren Beweismittel sichergestellt. 3. Wurden mittlerweile Tatverdächtige ermittelt? Wenn ja, wie viele, welchen Geschlechts und Alters? Wenn nein, warum nicht? Es wurde kein Täter ermittelt. 4. Dauert die Ermittlungsarbeit weiterhin an? Wenn nein, mit welcher Begründung wurde sie eingestellt? Das Verfahren wurde am 6. Juli 2017 gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. 5. Aufgrund welcher Erkenntnisse geht die Polizei von politisch motivierter Kriminalität aus und schließt bei einer solch gravierenden Straftat aber gleichzeitig eine extremistische Straftat aus? Im vorliegenden Fall wurde die Fensterscheibe eines Gebäudes der Zentralen Erstaufnahme beschädigt. Das Tatmotiv konnte bisher nicht ermittelt werden. Dennoch wird der Sachverhalt aufgrund einer erneuten Bewertung der Gesamtumstände als extremistische Straftat eingestuft.