BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10628 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 10.10.17 und Antwort des Senats Betr.: „Wesselmänner“ nach Bundestagswahlkampf immer noch im Stadtbild Mit der Bundestagswahl am 24.09.20217 ist der Wahlkampf in Hamburg zu Ende gegangen und die zahlreichen großen und kleinen Wahlwerbeplakate müssten schon längst wieder aus dem Stadtbild verschwunden sein. Dennoch befinden sich von zumindest fünf Parteien (SPD, CDU, FDP, GRÜNE, DIE LINKE) noch Großplakate kurz hinter den Elbbrücken an der Kreuzung von B 75 und B 4. Möglicherweise ist dieser Punkt gewählt, um möglichst viele Pendler aus Niedersachsen zu erreichen, angesichts der dort bevorstehenden Landtagswahl. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage stehen noch immer Wahlwerbeplakate einiger Parteien auf Hamburger Stadtgebiet? 2. Sollte es hierfür keine Rechtsgrundlage geben, warum wurden die Plakate noch nicht entfernt, obwohl nunmehr seit der Bundestagswahl zwei Wochen vergangen sind? 3. Sind die entsprechenden Parteien auf ihre Verpflichtung, die Plakate zu entfernen, hingewiesen worden? 4. Ist eine umgehende Entfernung der Plakate geplant? Die Aufstellung von Wahlwerbeplakaten ist in der Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern vom 5. Juli 2013 (siehe www.hamburg.de/contentblob/4047136/0f61c8e04df2073b81880c93a77e4762/data/ download-fachanweisung-politische-werbung.pdf) geregelt. Soweit den Bezirksämtern bekannt geworden ist, dass Wahlwerbeplakate nicht abgeräumt worden sind, sind entsprechende Schritte eingeleitet worden.