BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10629 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.10.17 und Antwort des Senats Betr.: „Raserhauptstadt Hamburg“ – Sind die mobilen Blitzer nachts in allen Bezirken gleich blind? Rücksichtslose Raser stellen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen sind daher sowohl für die präventive als auch für die repressive Verkehrssicherheitsarbeit äußerst wichtig. Während die Wirksamkeit der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) auf das Verhalten insbesondere ortskundiger Verkehrsteilnehmer aufgrund der ständigen Präsenz der GÜA aber mit der Zeit gemindert wird, ist dies bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung nicht der Fall. Mit Drs. 21/8356 hatte ich unter anderem die Zahl der seit 2011 durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung abgefragt: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl 5.177 5.051 4.924 5.623 5.186 4.606 Ende September hatte eine Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergeben, dass Hamburg die „Raserhauptstadt “ unter Deutschland Großstädten ist und dass die Raser vor allem nachts, also zwischen 22 – 6 Uhr, Gas geben. Dies ist insbesondere für Hamburg von besonderer Brisanz. Denn wie der Senat jüngst in der Antwort auf eine weitere CDU-Anfrage (Drs. 21/10542) einräumen musste, wurden von den 4.606 mobilen Geschwindigkeitskontrollen aus dem vergangenen Jahr nur 117 und damit gerade 2,5 Prozent zwischen 22 – 6 Uhr durchgeführt . Im laufenden Jahr droht sogar ein neuer Tiefstand, denn bis zum 30. September 2017 wurden nur noch 45 der sogenannten Messeinheiten nachts durchgeführt. Bislang ist allerdings unbekannt, inwiefern sich diese wenigen Tempomessungen in den Nachtstunden über die Bezirke hinweg verteilen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Fahren mit überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit stellt eine der Hauptursachen von Verkehrsunfällen mit Personenschäden dar. Zur Bekämpfung dieses Phänomens führt die Polizei daher zu allen Tages- und Nachtzeiten mit den ihr zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ressourcen Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei orientiert sich die Polizei bei den zeitlichen und örtlichen Festlegungen für die Durchführung dieser Maßnahmen im Wesentlichen an identifizierten Verkehrsunfallbrennpunkten mit Personenschäden. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt im Umfeld besonders schützenswerter Einrichtungen. Diese sind zur Nachtzeit in der Regel geschlossen. Ergänzend hat die Polizei die Kontrollgruppe „Autoposer“ eingerichtet, die neben Lärmverstößen durch Kraftfahrzeugführer auch Drucksache 21/10629 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gezielt Verkehrsteilnehmer sanktioniert, die durch hohe Geschwindigkeitsverstöße auffallen. Die Studie hat lediglich über einen begrenzten Zeitraum in wenigen Straßen gemessene Geschwindigkeiten ausgewertet. Sie lässt daher nur bedingte Rückschlüsse auf das gesamte Geschwindigkeitsniveau in Hamburg zu. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie genau verteilen sich die mit Drs. 21/10542 erfragten und vom Senat für den Zeitraum 1. Januar 2011 bis 30. September 2017 aufgelisteten Messeinheiten in den Nachtstunden (22 – 6 Uhr) auf die einzelnen Bezirke? Bitte jahresweise und nach Bezirken aufschlüsseln. Bezirk 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* Hamburg-Mitte 35 61 66 37 28 19 12 Altona 39 35 38 52 35 32 11 Eimsbüttel 36 32 49 30 42 19 12 Hamburg-Nord 20 21 28 22 14 17 1 Wandsbek 53 40 51 48 32 21 5 Bergedorf 9 16 11 4 7 3 1 Harburg 6 16 13 8 11 6 3 Hamburg gesamt 198 221 256 201 169 117 45 * Stichtag 30. September 2017 2. Warum liegt der Anteil der mobilen Geschwindigkeitsmessungen zwischen 22 – 6 Uhr auf Basis der Zahlen aus Drs. 21/10542 im laufenden Jahr nur noch bei 1,6 Prozent, gemessen an den insgesamt durchgeführten mobilen Geschwindigkeitsmessungen, und damit auf dem niedrigsten Stand seit 2011? 3. Warum liegt laut Drs. 21/10542 die Zahl der mobilen Geschwindigkeitsmessungen insgesamt im laufenden Jahr zum Stichtag 30. September nur bei 2.821 und damit weit unter dem normalerweise üblichen anteiligen Soll der Jahre seit 2011? Siehe Drs. 21/10542. Im Übrigen sind unterjährige Zahlen nur bedingt mit Ganzjahreszahlen vergleichbar. Werte innerhalb eines Jahres unterliegen Veränderungen. 4. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die vom GDV am 28. September 2017 veröffentlichten Studienergebnisse zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in Hamburg1 im Allgemeinen? Die Ergebnisse der Studie sind dem Senat bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hierbei insbesondere a) die Aussage des GDV, wonach in Hamburg nachts deutlich öfter gerast wird als in anderen Metropolen? b) die Schlussfolgerung des GDV, dass mobile und stationäre Geschwindigkeitskontrollen flächendeckend notwendig sind, „…auch und vor allem nachts.“? Belastbare Zahlen zu Geschwindigkeitsverstößen in anderen Metropolen liegen dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 1 http://www.gdv.de/2017/09/hamburg-ist-neue-metropole-der-temposuender/.