BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1063 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 15.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Neuwahl des Integrationsbeirates (2) Die Senatsantworten in Drs. 21/827 geben Anlass zu Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde von wem der endgültige Beschluss gefasst, den Integrationsbeirat umzustrukturieren? Die Einrichtung und Ausgestaltung des Integrationsbeirates ist nicht gesetzlich geregelt , sondern obliegt der Organisationshoheit des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde. Die zuständige Fachbehörde hat ihre Erfahrungen der letzten Legislaturperiode und die Rückmeldungen aus einer Befragung der damaligen Mitglieder des Integrationsbeirats genutzt, Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen (siehe Drs. 20/14263), und ein fachpolitisches Konzept für die 21. Legislaturperiode entwickelt. Gemäß Drs. 20/7049 (Hamburger Integrationskonzept: Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt) ist als ressortübergreifendes Koordinierungs- und Beratungsgremium zur fachlichen Steuerung der Integrationspolitik das Staatsrätekollegium als Lenkungsgruppe eingesetzt. Dieses hat am 4. Mai 2015 dem Konzept der zuständigen Fachbehörde zugestimmt. 2. Der künftige Integrationsbeirat soll nur noch aus gewählten Mitgliedern bestehen. Die bisherige Ausgestaltung des Integrationsbeirates mit gewählten und berufenen Mitgliedern war aber bewusst gewählt. Es sollte nicht mehr nur über Migranten geredet werden, wie beim Ausländerbeauftragten , aber die Migranten sollten auch nicht nur alleine ein Gremium bilden, so wie es jetzt geplant ist. Vielmehr sollten Einheimische und Migranten zusammen über Integration beraten. Die Begründung des Senats in seiner Antwort auf Frage 3. der Drs. 21/827 zur Umgestaltung des Beirates ist sehr kurz gehalten und wenig überzeugend. Wie begründet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Umgestaltung des Beirates integrationspolitisch? Der Dialog zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bleibt auch nach der Neustrukturierung des Integrationsbeirats ein zentrales Element. Hierfür werden neue Arbeitsformen genutzt: Insbesondere in themenbezogenen Fachforen sollen die Mitglieder des Integrationsbeirats gemeinsam mit Expertinnen und Experten (mit und ohne Migrationshintergrund) über die Umsetzung der Handlungsschwerpunkte des Integrationskonzepts (siehe Drs. 20/7049), den Erfolg eingeleiteter Maßnahmen und daraus resultierende Schlussfolgerungen diskutieren. Integrationspolitisch ist die mit diesem Format mögliche vertiefte und qualifiziertere Erörterung von Zielen und Maßnahmen von hoher Bedeutung. Im Übrigen siehe Drs. 21/827. Drucksache 21/1063 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Die Sitze im Beirat sollen künftig ausschließlich nach Regionen verteilt werden, die sich in der Regel wiederum an den Kontinenten orientieren. Warum gilt die Türkei als eigene Region? Unter allen Personen mit Migrationshintergrund in Hamburg bilden die 93.000 Hamburgerinnen und Hamburger mit türkischstämmigem Hintergrund die größte Gruppe. Kein anderer Staat hat einen höheren „Migrationsanteil“, der zudem die Zahlen der Kontinente Afrika und Amerika deutlich übertrifft (siehe Drs. 21/827). Aufgrund dieser quantitativen Gesichtspunkte wird die Türkei bei der Wahl des Integrationsbeirats verfahrenstechnisch Kontinenten gleichgestellt. 4. Folgende Frage der Drs. 21/827 wurde nur ausweichend beantwortet – sie bezieht sich auf eine Äußerung von Behördenvertretern während der Vorstellung des neuen Beirates: Ist es richtig, dass im Rahmen des nächsten Berichts des Integrationsbeirates darüber entschieden werden soll, ob der Integrationsbeirat entweder aufgelöst wird oder eine Umstellung des Wahlverfahrens auf das NRW-Modell (demokratische Wahl) erfolgen soll? Wenn ja, welche Entwicklungen in Hamburg würden zu einer Auflösung führen und welche Auswirkungen hätte die Übernahme des NRW-Modells , unter anderem auf die Zusammensetzung des Beirats nach Regionen ? Die Umstellung des Wahlverfahrens auf das sogenannte NRW-Modell oder die Beendigung der Tätigkeit des Integrationsbeirats nach Ablauf der Legislaturperiode gehören neben anderen, noch nicht näher spezifizierten Möglichkeiten zu denkbaren Zukunftsoptionen. Der Senat hat hierzu keine Vorfestlegungen getroffen. Vielmehr beabsichtigt die zuständige Fachbehörde, zur Mitte der Legislaturperiode einen ergebnisoffenen Diskussions- und Entscheidungsprozess einzuleiten, siehe auch Drs. 21/827.