BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10630 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 10.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Belastung der Hamburger Justiz – Situation der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird schlechter? (II) Die Verfahrensdauern sind am Verwaltungsgericht und am Oberverwaltungsgericht im 1. Quartal 2017 in Hamburg weiter angestiegen. Beim Oberveraltungsgericht lagen die Verfahrensdauern bei Berufungen in Asylsachen im 1. Quartal 2017 nun bereits bei 21 Monaten.1 Im Jahr 2016 waren es noch 5,8 Monate. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde hält in Übereinstimmung mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts die Ausstattung des Gerichts und die organisatorischen Maßnahmen auch weiterhin für geeignet, mittelfristig die Bestände anhängiger Verfahren abzubauen (vergleiche Drs. 21/9214). Die aktuelle Situation wird regelmäßig analysiert und der regelmäßige Austausch mit der Hamburger Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fortgesetzt, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können. Auch die zuständige Behörde und das Verwaltungsgericht befinden sich in einem ständigen Austausch, in dem unter anderem Handlungsbedarfe im personellen Bereich identifiziert werden. Seit dem Jahr 2015 wurde das Verwaltungsgericht daraufhin bereits mehrfach deutlich personell verstärkt. Der Anstieg der Verfahren in Asylsachen ist auch begründet durch den starken Rückstandsabbau des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Dieser ist seit Mai 2017 deutlich zurückgegangen, sodass auch die Neuzugänge in Asylsachen beim Verwaltungsgericht seither stark zurückgegangen sind und seit August 2017 mehr Verfahren erledigt werden als neu eingehen. Vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl der Eingänge im Asylbereich gehen das Verwaltungsgericht sowie die zuständige Behörde weiterhin davon aus, dass die für einen effizienten Personaleinsatz ergriffenen organisatorischen Maßnahmen und die personelle Ausstattung des Gerichts derzeit geeignet sind, die Verfahrenseingänge im Asylbereich zu bewältigen. So konnten im September 2017 nach Abschluss der Ausbildung noch einmal zusätzliche Stellen im Servicebereich besetzt werden. Seit Anfang Juni 2017 konnte auch der Bereich der Richterassistenz mit einer zusätzlichen Stelle verstärkt werden. Im Rahmen der Richterassistent unterstützen wissenschaftlich ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Asylkammern gemäß richterlicher Vorgaben insbesondere bei der Vorbereitung von Erstverfügungen, Terminabstimmungen mit der Anwaltschaft, Behörden und Dolmetscherinnen und Dolmetschern, beim Ladungs- und Saalmanagement sowie bei der Recherche in beziehungsweise bei der Auswertung von Erkenntnisquellen betreffend das jeweilige Herkunftsland. 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/9214 vom 30.05.2017. Drucksache 21/10630 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In der Drs. 21/9214 wurde zum Oberverwaltungsgericht (OVG) für das 1. Quartal 2017 eine durchschnittliche Verfahrensdauer in Asylsachen von 21,0 Monaten mitgeteilt. Aufgrund der regelmäßig wenigen Verfahren, die vom OVG in Asylsachen erledigt werden, kann die durchschnittliche Verfahrensdauer von Quartal zu Quartal sehr stark schwanken. Von den im 1. Quartal erledigten sieben Verfahren waren drei Altverfahren . Im 2. Quartal 2017 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer in Asylsachen 4,5 Monate, im 3. Quartal 1,6 Monate. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Zahlen der Neuzugänge von 2016 bis zum Oktober 2017 am Hamburger Verwaltungsgericht bezogen auf a. Klagen in allgemeinen Sachen, b. Klagen in Asylsachen, c. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen, d. Verfahren im asylrechtlichen Eilverfahren entwickelt? Verwaltungsgericht Hamburg - Neuzugänge- 2017 bis 3. Quartal Klagen in allgemeinen Sachen 1.423 Klagen in Asylsachen 4.284 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen 1.981 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in Asylsachen 711 Die Daten für Oktober 2017 liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/9214. 2. Wie stellen sich die durchschnittlichen Verfahrensdauern am Verwaltungsgericht und am Oberverwaltungsgericht von 2016 bis zum Oktober 2017 dar, auch im Vergleich zum Bundesdurchschnitt? Verwaltungsgericht Hamburg - Durchschnittliche Verfahrensdauern in Monaten - 2016 2017 bis 3. Quartal Klagen in allgemeinen Sachen 15,0 15,4 Klagen in allgemeinen Sachen Bundesdurchschnitt 11,4 * Klagen in Asylsachen 9,8 9,4 Klagen in Asylsachen Bundesdurchschnitt 6,6 * Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen 1,7 1,7 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen Bundesdurchschnitt 2,3 * Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in Asylsachen 2,4 2,6 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in Asylsachen Bundesdurchschnitt 1,1 * Oberverwaltungsgericht Hamburg - Durchschnittliche Verfahrensdauern in Monaten - 2016 2017 bis 3. Quartal Klagen 22,6 16,0 Klagen Bundesdurchschnitt 18,3 * Berufungen und Berufungszulassungen in allgemeinen Sachen 12,0 15,1 Berufungen und Berufungszulassungen in allgemeinen Sachen Bundesdurchschnitt 10,3 * Berufungen und Berufungszulassungen in Asylsachen 5,8 1,6 Berufungen und Berufungszulassungen in Asylsachen Bundesdurchschnitt 4,4 * Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen 4,1 3,4 Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz in allg. Sachen Bundesdurchschnitt 2,6 * * Bundesdurchschnittswerte liegen für das Jahr 2017 noch nicht vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10630 3 3. Wie stellt sich die Entwicklung bei der Richterbesetzung beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht von 2016 bis zum Oktober 2017 dar? Gemäß der Personalverwendungsstatistik stellt sich die Richterbesetzung nach den erfolgten Personalsteigerungen wie folgt dar: 1.1.2017 bis 30.6.2017 Verwaltungsgericht 56,91 Oberverwaltungsgericht 17,00 Die Daten für das 3. Quartal liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/9214. 4. Welche krankheitsbedingte Fehlzeitenquote ist für das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in den Jahren 2015 bis Oktober 2017 für die Richterinnen und Richter sowie für das Personal im Servicebereich festgestellt worden, auch im Vergleich zum Durchschnitt in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit der Freien und Hansestadt Hamburg? Die Beantwortung erfolgt für das aktuell verfügbare erste Halbjahr 2017: Oberverwaltungsgericht Jan. - Jun. 2017 Bürofach-/Bürohilfskräfte 2,9% Richter/-innen 1,6% Verwaltungsgericht Jan. - Jun. 2017 Bürofach-/Bürohilfskräfte 12,0% Richter/-innen 2,4% Durchschnittliche Fehlzeitenquote Verwaltungsgerichte (gesamt) Jan. - Jun. 2017 Bürofach-/Bürohilfskräfte 10,1% Richter/-innen 2,2% Durchschnittliche Fehlzeitenquote für die Amtsgerichte, das Landgericht und das HansOLG (gesamt)* Jan. - Jun. 2017 Bürofach-/Bürohilfskräfte 10,0% Richter/-innen 3,0% * Die Fehlzeitenquote für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit kann nicht einzeln ausgewertet werden, da diese Aufteilung systemseitig nicht hinterlegt ist. Die Fehlzeitenquote umfasst daher die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit. Im Übrigen siehe Drs. 21/9214. 5. Wie viele Ausbildungsplätze für Justizangestellte und Servicekräfte gibt es am Verwaltungsgericht? a. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze von 2016 bis Oktober 2017 verändert? b. Gibt es Ausbildungsplätze, die unbesetzt sind? Wenn ja, wie viele, seit wann und warum? Siehe Drs. 21/3455. 6. Wie hoch ist die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote für Justizangestellte und Servicekräfte am Verwaltungsgericht? a. Wie hat sich dies gegenüber den Jahren 2016 und 2015 verändert? b. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Belastungssituation am Verwaltungsgericht anhand der gestiegenen Komplexität der gerichtlichen Verfahren? Siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 4 und 7. 7. Wie viel zusätzliches Personal benötigt das Verwaltungsgericht, um die Neuzugänge, insbesondere im Asylverfahren und in asylrechtlichen Eilverfahren , besser bearbeiten zu können? Siehe Vorbemerkung.