BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10632 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 11.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Handlungsanweisungen erlässt Bäderland Hamburg gegen sexuelle Belästigung? Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen es zu sexuellen Belästigungen in den Schwimmbädern der Bäderland Hamburg GmbH kommt. Anfang September berichteten zwei Eltern, deren minderjährige Mädchen in der Bäderland -Halle Süderelbe in Neugraben-Fischbek von ebenfalls minderjährigen Jungen sexuell belästigt wurden, dass die zuständigen Mitarbeiter der Bäderland Hamburg weder Personaldaten der Jungen aufgenommen noch das circa 200 Meter entfernte Polizeikommissariat informiert haben. Diese Auskunft wurde bei der tags darauf erfolgten Anzeige im PK47 direkt vom Bademeister den zuständigen Polizeibeamten gegeben. Die Beamten wiesen den Mitarbeiter von Bäderland Hamburg daraufhin eindringlich auf die Meldepflicht solcher Tatbestände hin. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH), wie folgt: 1. Welche Regelungen sieht die Bäderland Hamburg GmbH im Falle einer Kenntnisnahme von sexueller Belästigung durch den zuständigen Mitarbeiter vor Ort vor? Welche Tatbestände werden dokumentiert, welche werden der Polizei weitergeleitet? 2. Gibt es Abstufungen für zu meldende Tatbestände (zum Beispiel Aussage gegen Aussage) oder werden alle den Mitarbeitern vor Ort gemeldeten Fälle dokumentiert und an das zuständige PK weitergeleitet? 3. Werden Fälle intern dokumentiert? Falls ja, wie viele Fälle sind an welchem Standort in den Jahren 2013 bis 2017 bekannt? Bitte jeweils jährlich je Standort ausweisen. Neben Grundsatzregelungen zum Umgang mit und zur Betreuung von belästigten Personen und potenziellen Tätern gibt es konkrete Regelungen und ausführliche Informationen in welchen Fällen die Polizei einzuschalten ist sowie zum Verhalten in nicht eindeutigen Fällen. In den Fällen, in denen Kinder betroffen sind, ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten. Bei Beteiligung von Jugendlichen und Erwachsenen wird die Polizei verständigt, wenn die betreffende Person angibt, dass sie angefasst wurde oder auf Verlangen einer der Beteiligten. Alle weiteren Schritte, wie zum Beispiel die Feststellung der Personalien, erfolgen durch die Polizei. BLH dokumentiert keine persönlichen Daten, stellt der Polizei jedoch die temporär gespeicherten Aufzeichnungen der Videoüberwachungen zur Verfügung. Drucksache 21/10632 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alle Vorfälle, bei denen die Polizei eingeschaltet wird, werden dokumentiert. Sonstige Vorfälle werden in einem sogenannten Logbuch erfasst. Die Dokumentation der sogenannten Sittlichkeitsvorfälle erfolgt seit 2014. Darin enthalten sind auch Badverweise und Fälle, in denen kein potenzieller Täter ermittelt werden konnte (zum Beispiel die Anzeige erfolgte erst, nachdem der potenzielle Täter das Bad bereits verlassen hat, oder zu einem noch späteren Zeitpunkt). Im Übrigen siehe Antwort zu 8. bis 10. 4. Werden die zuständigen Mitarbeiter vor Ort für diese Tatbestände geschult? Falls ja, wie viele Mitarbeiter an welchen Standorten haben diese Schulung bereits absolviert? Im Rahmen von Einweisungen bekommen alle Badmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eine spezielle Broschüre mit Informationen und Regeln zum Umgang, Verhalten und Prävention zum Thema sexuelle Belästigung. Darüber hinaus gibt es regelmäßig jährliche Schulungen, an denen sowohl neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch, zur Nachschulung beziehungsweise Auffrischung, langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bädern bei Bedarf teilnehmen. Pro Jahr werden standortübergreifend insgesamt rund 120 – 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult. 5. Welche Hinweise werden in den Bädern vor Ort gegeben? Gibt es Schilder , die darauf hinweisen, dass sexuelle Belästigung bei den Mitarbeitern vor Ort gemeldet werden kann? BLH setzt anstelle von Schildern auf persönliche Präsenz. Es werden zur Unterstützung in einigen Bädern zusätzlich Sicherheitsdienste eingesetzt. 6. Werden Opfer sexueller Belästigung durch die Mitarbeiter der Bäderland Hamburg GmbH auf die Anzeigemöglichkeiten bei der Polizei hingewiesen ? Ja. Betrieb : 2017 bis 5.10. 2016 2015 2014 Holthusenbad 1 8 3 Bartholomäustherme 2 Kaifu 2 1 1 KB Billstedt 3 5 6 MidSommerland 1 5 4 3 Parkbad 1 1 Festland 7 8 1 Billebad 2 2 Bondenwald 3 NB Stadtparksee FB. Aschberg Eisland Alster-Schwimmhalle 2 1 1 RB Ohlsdorf RB Blankenese RB St. Pauli SH Inselpark 3 RB Elbgaustraße 1 2 RB Rahlstedt 1 RB W andsbek 1 1 RB Bramfeld RB Süderelbe 1 KB Finkenwerder FB Marienhöhe FB Osdorfer Born FB Rahlstedt FB Neugraben Gesamt : 22 35 19 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10632 3 7. Besteht eine Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Schwimmbädern und den Polizeidienststellen vor Ort? Falls ja, welche Regelungen sind konkret vereinbart und welche Standorte /PK arbeiten zusammen? Es gibt standortübergreifend eine Zusammenarbeit mit dem PK 47. Darüber hinaus verfügen die einzelnen Bäder über gute Kontakte zu den örtlichen Polizeidienststellen. 8. Welche Konsequenzen sieht die Bäderland Hamburg GmbH für die angezeigten Personen vor? 9. Wie häufig wurden Konsequenzen, wie zum Beispiel Hausverbot, in den Jahren 2015 bis 2017 ausgesprochen? Bitte jeweils jährlich je Standort und Konsequenz ausweisen. 10. Wie und durch wen werden diese Konsequenzen, wie zum Beispiel Hausverbote, konkret auf Einhaltung kontrolliert? BLH erteilt Hausverbote. Diese gelten länger als einen Tag, sind befristet oder dauerhaft . Eine Standortzuweisung findet nicht statt, da diese Hausverbote bäderlandweit gelten. In 2015 wurden zwei, in 2016 fünf und in 2017 (bis 5. Oktober) neun bäderlandweite Hausverbote ausgesprochen. Eine Liste mit aktuellen Hausverboten steht jedem Betrieb zur Verfügung.