BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10633 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Sondervermögen Stadt und Hafen – Geht die Rechnung noch auf? Das Sondervermögen Stadt und Hafen finanziert die Entwicklung der Hafen- City durch Schaffung der Infrastruktur und Verkauf der Grundstücke. Bis 2026 sollen die Realisierung und damit der Geschäftsbetrieb des Sondervermögens weitestgehend abgeschlossen sein. Bislang ist der Senat davon ausgegangen, dass nach der Kapitalzufuhr 2011/2012 in diesem Sondervermögen keine dauerhafte Finanzierungslücke entsteht. So hieß es im Jahresabschluss 2015 des Sondervermögens auch: „Nach derzeitigen Planungsstand der Geschäftsführung werden die künftigen Investitionsmaßnahmen des Sondervermögens langfristig durch Eigenkapital gedeckt werden können.“ Im aktuellen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 findet sich diese Aussage nicht wieder. Dort heißt es nun nur noch, dass die künftigen Investitionsmaßnahmen „langfristig nahezu durch Eigenkapital gedeckt werden können.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie jede Abschätzung zukünftiger Entwicklungen fußt auch die Abschätzung der Entwicklung des Eigenkapitals des Sondervermögens Stadt und Hafen auf Annahmen über finanzrelevante, nicht beeinflussbare Parameter, die sich als richtig oder falsch erweisen können. Geschwindigkeit und Umfang der – mit den stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen kompatiblen – Marktabsorption der Grundstücke in der HafenCity sind in substanziellem Maß abhängig von einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Von besonderer Bedeutung für alle Immobiliensegmente und Infrastrukturleistungen sind Preis- und Zinsentwicklungen, die außerhalb regionaler und nationaler Steuerung liegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH wie folgt: 1. Welche Veränderungen hat es in der Eigenkapitalprognose für das Sondervermögen Stadt und Hafen seit dem 31.12.2014 im Einzelnen aus welchen Gründen gegeben? Die Schätzung der Höhe des Eigenkapitals für das Geschäftsjahr 2026 ist im Wesentlichen unverändert. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 2. Aus welchen Gründen wurde die Aussage zur langfristigen Eigenkapitalentwicklung im Prognosebericht des Jahresabschlusses des Sondervermögens für 2016 gegenüber den bisherigen Angaben verändert? Bei einer langfristigen, über das Jahr 2026 hinausreichenden Abschätzung kann es dazu kommen, dass der weiterlaufende Abschreibungs- und Finanzierungsaufwand, Drucksache 21/10633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bezogen auf das immaterielle Anlagevermögen (aktivierte Investitionszuschüsse zum Bau der Verlängerung der U4), kumuliert das in 2026 vorhandene Eigenkapital übersteigt . Genauere Angaben dazu sind vor Abschluss der Baumaßnahmen der U4 und der Abrechnung der Bundeszuschüsse nicht möglich. 3. Welcher Wert wird für das Eigenkapital des Sondervermögens derzeit zum Abschluss des derzeitigen Geschäftsbetriebs erwartet? Aus finanzkalkulatorischen Gründen wird angenommen, dass Grundstücksveräußerungen und Infrastrukturerstellung im Wesentlichen bis 2026 erfolgt sind. Aus derzeitiger Sicht wird das Eigenkapital 2026 im positiven Bereich liegen. Aufgrund der erheblichen Schätzunsicherheit wird von einer Bezifferung abgesehen. 4. Geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde derzeit davon aus, dass beim Sondervermögen langfristig ein negatives Eigenkapital entstehen wird? Wenn ja, wann und in welcher Höhe soll die Kapitallücke ausgeglichen werden? Siehe Antworten zu 2. und zu 3. 5. Wann genau wurden die für das Sondervermögen sowie die für Finanzen zuständigen Behörden zuletzt über die erwartete Eigenkapitalentwicklung des Sondervermögens informiert? Über die Abschätzung der langfristigen Geschäftsentwicklung des Sondervermögens Stadt und Hafen wurden die zuständigen Dienststellen zuletzt im Juni 2017 informiert.