BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10634 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 11.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Was ist seit dem 1. Oktober 2017 in Hamburg bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes passiert? Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Am 5. Juli unterrichtete die Senatorin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) die Präsidentin der Bürgerschaft über den Sachstand zur Umsetzung des ProstSchG (Drs. 21/9609). Weder im Rahmen des vorgelegten Berichtes noch auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/10176) konnten jedoch alle offenen Fragen zur Umsetzung des Gesetzes beantwortet werden. Die BASFI ließ jedoch verlauten, der Beginn des Anmelde- und Erlaubnisverfahrens sei für Oktober geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat das Anmelde- und Erlaubnisverfahren inzwischen begonnen? Wenn ja, wie viele Anträge sind bisher eingegangen? Wenn nein, a. Warum nicht? b. Zu wann plant die BASFI das Verfahren zu beginnen? Mit dem Start der vorlaufenden gesundheitlichen Beratung am 2. Oktober 2017 ist der Prozess des Anmeldeverfahrens aufgenommen worden, da diese notwendige Voraussetzung für die persönliche Anmeldung ist. Der Betrieb der Anmelde- und Erlaubnisstelle wurde ab dem 16. Oktober 2017 stufenweise aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt ist zunächst für Prostituierte die telefonische Anmeldung für die persönliche Vorsprache sowie eine telefonische fachkundige Informationsvermittlung für Prostituierte und Betreiber möglich. Anträge für die Erlaubniserteilung eines Prostitutionsgewerbes werden ab dem 30. Oktober 2017 entgegengenommen. Antragsformulare und Vordrucke für die erforderliche Erstellung von Betriebskonzepten befinden sich in der finalen Abstimmung. Dabei sollen auch mögliche weitere Erkenntnisse für das betriebliche Erlaubnisverfahren aus der Bund-Länder-Besprechung am 18. und 19. Oktober 2017, zu der das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingeladen hat, berücksichtigt werden. 2. Auf der Internetseite der BASFI heißt es, Betriebe, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestanden, seien dazu verpflichtet, bis zum 1. Oktober eine Anzeige gemäß § 37 Absatz 2 ProstSchG vorzunehmen. Betriebe, die ab dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betreiben wollen, könnten ihre Erlaubnis jedoch voraussichtlich erst ab Oktober beantragen. a. Wie viele Anzeigen wurden bis zum Stichtag 1. Oktober 2017 entgegengenommen ? Drucksache 21/10634 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit Stichtag 1. Oktober 2017 wurden 113 Anzeigen entgegengenommen. b. Können neue Betriebe (nach dem 1. Juli 2017 gegründet) inzwischen eine Erlaubnis beantragen? Wenn nein, gibt es eine Übergangslösung und wie sieht diese aus? Siehe Antwort zu 1. Eine Übergangslösung für diese Zielgruppe sieht das ProstSchG nicht vor. Davon unberührt bleiben gemäß § 12 Absatz 7 ProstSchG Erlaubnis-oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser-oder Immissionsschutzrechts. Diesen Verpflichtungen können neue Betriebe schon jetzt nachkommen. 3. Die für das Anmeldeverfahren notwendige Software-Erfassungskomponente sollte ab August zur Verfügung stehen. Am 25. August war dies noch nicht der Fall. Ist der Bezug inzwischen möglich? Wenn nein, warum nicht und ab wann soll es möglich sein? Der Bezug vom Bund ist erst seit der 41. Kalenderwoche (ab 9. Oktober 2017) möglich . Die technischen Voraussetzungen für die Erfassung der Anmeldung sind zwischenzeitlich sichergestellt. 4. Am 1. September 2017 war das Besetzungsverfahren für die Verwaltungskraft der Gesundheitsberatung noch nicht abgeschlossen. Ist dies inzwischen der Fall? Wenn nein, warum nicht? Ja. 5. Das förmliche Anhörungsverfahren nach § 26 Bezirksverwaltungsgesetz wurde im Juni eingeleitet, war jedoch nach Aussage des Senats am 1. September noch nicht abgeschlossen. Lediglich die Bestätigungen der Bezirksämter Eimsbüttel, Altona und Harburg lagen vor. Sind die Rückmeldungen inzwischen vollständig? Wenn nein, welche fehlen noch und mit welcher Begründung? Ja. 6. Ein „modulares Fortbildungskonzept“ sollte sich seit Juni in der Behördenabstimmung und in Abstimmung mit freien Trägern befinden. Zum 1. September war dies noch nicht abgeschlossen. Ist dies inzwischen der Fall? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/10176.