BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10635 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/10471 – Warum fällt die regelmäßige Kontrolle von Altlastenflächen aus? Gemäß den Angaben des Senats in Drs. 21/10471 wurde die für April 2017 geplante Grundwasserbeprobung an der Altlastenfläche des ehemaligen Sportplatzes Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt um ein ganzes Jahr verschoben . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Stelle ist jeweils für die Untersuchung der möglichen Schadstoffbelastung in Luft und Wasser an dieser Fläche zuständig? In der Fachabteilung „Bodenschutz/Altlasten“ im Amt für Umweltschutz der Behörde für Umwelt und Energie liegen die Zuständigkeiten für die Bodenluft beim Fachreferat „Altlasten Boden/Gas, Flächenrecycling Vorhaben“ und die Zuständigkeiten für das Grundwasser beim Fachreferat „Altlasten und Schadensfälle Boden/Wasser, Flächenrecycling Vorhaben“. 2. Aus welchen Gründen wurde die regelmäßige Grundwasserbeprobung an dieser Stelle um ein ganzes Jahr verschoben? Wer hat dies wann genau festgelegt? 3. Kann die zuständige Behörde ausschließen, dass seit den letzten Untersuchungen die Schadstoffbelastung des Grundwassers an dieser Stelle zugenommen hat? Die Grundwasserprobenahme findet regelmäßig im Abstand von ein bis zwei Jahren statt. Da die Grundwasserstände im Bereich der Altablagerung starken jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen, erfolgt die Probenahme immer am Ende des Winterhalbjahres im April. Zuletzt erfolgte eine Beprobung in 2016. Die zwischenzeitlich angedachte außerplanmäßige Beprobung für 2017 stellte sich im Laufe weiterer Prüfungen als fachlich nicht erforderlich dar und wurde nicht vollzogen. Eine Änderung der Schadstoffbelastung kann niemals vollständig ausgeschlossen werden. Die Untersuchungsergebnisse aus den letzten Jahren zeigen jedoch keinen Trend zur Zunahme der Schadstoffbelastung.