BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10636 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Sondervermögen Schulimmobilien – Immer noch Unklarheiten bei den Mietverträgen? Im Jahresabschluss 2016 für das Sondervermögen Schulimmobilien wird ausgeführt, dass am 31.01.2017 mit der BSB und dem HIBB eine langfristige Mietvereinbarung geschlossen wurde. Dies entspricht auch den Angaben der Vertreter des Sondervermögens in den bürgerschaftlichen Ausschüssen sowie in der Senatsantwort zur Schriftlichen Kleinen Anfrage in der Drs. 21/7785. Dagegen heißt es nun im Halbjahresbericht des Senats zur Haushaltsentwicklung (Drs. 21/10110): „Die Mietvereinbarung für die Schulen der HIBB-Tranche ist noch nicht unterzeichnet.“ Ich frage den Senat: 1. Wann genau wurden jeweils die aktualisierten Mietverträge zwischen dem Sondervermögen Schulimmobilien und dem HIBB sowie zwischen dem Sondervermögen Schulimmobilien und der BSB abgeschlossen und final unterzeichnet? Am 31. Januar 2017. 2. Welche Unterschriften und Zustimmungen stehen für diese Mietverträge im Einzelnen aus welchen Gründen noch aus? 3. Welche offenen Punkte gibt es noch bezüglich der Mietvereinbarung für die HIBB-Tranche, sodass laut Drs. 21/10110 hieraus eventuell resultierende Effekte beim HIBB im ersten Halbjahr noch nicht berücksichtigt werden konnten? Für die im Rahmen des ÖPP-Vertrags mit der HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG zusammengefassten Objekte (sogenannte HIBB-Tranche, siehe Drs. 20/3591) sind die Grundzüge einer Mietvereinbarung festgelegt, die gebäudebezogenen Kostenmieten sowie eine Anlage zu Mit- und Drittnutzungsverhältnissen werden aber noch abschließend festgelegt. 4. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten und -fristen sehen die neuen Mietverträge vor? Die unter 1. genannten Mietvereinbarungen sind grundsätzlich unbefristet. Sie können durch Erklärung einer Partei bis zum 30. Juni 2032 ordentlich zum 31. Dezember 2032 beendet werden. Hinsichtlich einzelner Objekte enthalten die Vereinbarungen Regelungen zur Flächenabmietung. Nicht mehr benötigte Flächen können mit einer Frist von zwölf Monaten zum jeweils 31. Juli eines Jahres gekündigt werden. 5. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen liegen die im Einzelplan 3.1 im ersten Halbjahr 2017 in Drs. 21/10110 ausgewiesenen Mietkosten in den Produktgruppen 241.01 bis 241.04 nur bei rund 40 Prozent der Drucksache 21/10636 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gesamtjahresansätze und insgesamt deutlich unter den beim Sondervermögen gebuchten Mieteinnahmen. 5.1. Werden die Mietkosten für die Schulimmobilien im Halbjahresbericht des Einzelplans 3.1 sachgerecht abgegrenzt? Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich ja. Die Miete für den Monat Juni 2017 in Höhe von rund 25,6 Millionen Euro ist jedoch erst am 6. Juli gebucht worden. 5.2. Warum wurden in den ersten sechs Monaten in den Produktgruppen 241.01, 241.02, 241.03, 241.04 deutlich weniger als 50 Prozent der Gesamtjahresansätze für die Mietkosten gebucht? In welcher Höhe bestanden zum 30.06.2017 im Einzelplan 3.1 nicht in der Ergebnisrechnung erfasste Verpflichtungen aus dem Mietvertrag mit dem Sondervermögen? Siehe Antwort zu 5.1. Darüber hinaus bestanden keine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag mit dem Sondervermögen.