BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10639 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 11.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Exzellenzwettbewerb an der Universität Hamburg Mit insgesamt vier Clusterinitiativen hat die Universität Hamburg die nächste Runde des Wettbewerbes um die Förderung durch die „Exzellenzstrategie des Bundes und er Länder“ erreicht. In diesem Zusammenhang müssen die Initiativen „Climate, Climatic Change, and Society“1, „Advanced Imaging of Matter“2, „Quantum Universe“3 und „Understanding Written Artefacta“4 bis Februar 2018 sogenannte Vollanträge bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) einreichen. Die Entscheidung, welche Clusteranträge in die Endrunde des Wettbewerbs kommen, traf ein Expertengremium aus überwiegend internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Im September 2018 wird verkündet, welche Cluster ab dem 1. Januar 2019 gefördert werden. Wichtig ist die Zahl der Cluster-Einwerbungen auch für die nächste Phase des Wettbewerbs. Die sogenannte zweite Förderlinie widmet sich dann den „Exzellenzuniversitäten “, also der Auszeichnung gesamter Hochschulen. Bewerbungsvoraussetzung für die Auszeichnung „Exzellenzuniversität“ ist die Einwerbung von mindestens zwei Exzellenzclustern. In der zurückliegenden Exzellenzinitiative förderte die Deutsche Forschungsgemeinschaft bereits zwei Exzellenzcluster an der Universität Hamburg: das Klima-Exzellenzcluster „Integrated Climate System Analysis and Prediction“ (CliSAP) und das „Hamburg Centre for Ultrafast Imaging“ (CUI), in dem es um die Beobachtung von Atombewegungen in Echtzeit geht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Mit welchen Clusterinitiativen hat die Universität Hamburg ursprünglich am Wettbewerb um die Förderung durch die „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ teilgenommen? 2. Welche waren dies? Die Universität Hamburg hat mit den Clusterinitiativen „Climate, Climatic Change, and Society (CLICCS)”, „Advanced Imaging of Matter: Structure, Dynamics and Control on the Atomic Scale (AIM)“, „Quantum Universe”, „Understanding Written Artefacts: 1 Diese Initiative gehört zur Klimaforschung: „Climate, Climatic Change, and Society (CliCCS)“. 2 Diese Initiative gehört zur Photonen- und Nanowissenschaften: „Advanced Imaging of Matter: Structure, Dynamics and Control on the Atomic Scale“. 3 Diese Initiative gehört zur Quantenphysik: „Quantum Universe“. 4 Diese Initiative gehört zur Manuskriptforschung: „Understanding Written Artefacts: Material, Interaction and Transmission in Manuscript Cultures“. Drucksache 21/10639 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Material, Interaction and Transmission in Manuscript Cultures” und „Immun- und Nervensystem als Funktionseinheit: Gemeinsame Basis und gezielte Vernetzung (ADAPT)“ am laufenden Wettbewerb der Exzellenzstrategie teilgenommen. 3. Wie viele Forscher sind an den genannten Clusterinitiativen gegenwärtig beteiligt? Bitte für jede der vier Initiativen einzeln beantworten. Das Förderprogramm sieht eine maximale Anzahl von 25 Principal Investigators (PIs) vor. An jeder der genannten Initiativen sind 25 Hauptforscher beteiligt. 4. Wie viele der Forscher sind (bitte für jede der vier Initiativen einzeln beantworten) a) habilitiert, b) promoviert, c) wissenschaftliche Mitarbeiter mit laufender Promotion, d) Studenten? Die PIs der Universität Hamburg verfügen alle über eine habilitationsäquivalente Ausbildung . 5. Wie viele der mitarbeitenden Forscher sind Männer beziehungsweise Frauen? Bitte für jede der vier Initiativen einzeln beantworten. Für die 25 PIs der Clusterinitiativen kann dies wie folgt beantwortet werden: CLICCS: Frauen: acht, Männer: 17. AIM: Frauen: fünf, Männer: 20. Quantum Universe: Frauen: sechs, Männer: 19. Written Artefacts: Frauen: sechs, Männer: 19. 6. Wie viel Geld hat die Universität Hamburg für die Arbeit der Clusterinitiativen aufgewendet? Bitte für jede der vier Initiativen einzeln beantworten. Die Clusterinitiativen haben sich aus der laufenden Forschungsarbeit, die im Rahmen der Grundausstattung und laufender Drittmittelprojekte finanziert wird, konstituiert. Die zuständige Behörde unterstützt die Universität Hamburg und ihre Partner außerdem bei der Vorbereitung ihrer Forschungsschwerpunkte auf die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder im Zeitraum von 2016 – 2020 mit einem Betrag von 21 Millionen Euro. Siehe hierzu Drs. 21/4847. 7. Wie viele Arbeitsverträge der folgenden Typen hat die Universität Hamburg Forschern für die Arbeit der Forschungsgruppe zur Verfügung gestellt? Bitte für jede der vier Initiativen einzeln beantworten. a) Befristet b) Unbefristet Die zuständige Behörde hat hierüber keine Erkenntnisse beziehungsweise führt dazu keine Statistiken. Laut Auskunft der Universität Hamburg kann aufgrund der hohen Anzahl von Arbeitsverträgen diese Frage in der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. 8. Wann sind die einzelnen Clusterinitiativen in ihrer gegenwärtigen Form geschaffen worden? Forschungsinitiativen entstehen aus der Mitte der Wissenschaft. Der Augenblick der Ideenfindung wurde nicht festgehalten. Zwei der Initiativen (CLICCS und AIM) gehen auf bereits im Rahmen der bisherigen Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder geförderte Exzellenzcluster zurück. 9. Was ist mit dem Gewinn des Wettbewerbes um die Förderung durch die „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ neben einer Auszeichnung für die Universität konkret verbunden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10639 3 Nach den Regeln der Bund-Länder-Vereinbarung stehen bei Bewilligung zwischen 4 bis 10 Millionen Euro pro Jahr pro Clusterinitiative für eine Laufzeit von sieben Jahren zur Verfügung. 10. Gibt es womöglich auch Preisgelder? Falls ja, wie hoch sind diese dotiert? Nein. 11. Wie viele Mitglieder gehören dem Expertengremium gegenwärtig an? Bitte jeweils Alter, Geschlecht und wissenschaftlichen Fachbereich der Mitglieder nennen. Dem Expertengremium gehören 39 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufene Expertinnen und Experten an. Die Vorsitzende des Wissenschaftsrats und der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft gehören dem Expertengremium ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz. Im Übrigen siehe hierzu die Pressemitteilung der GWK (http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Pressemitteilungen/ pm2016-17.pdf).