BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10643 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 11.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Kaimauer Steendiekkanal verfällt Seit geraumer Zeit ist die Kaimauer am westlichen Ufer des Steendiekkanals abgängig, ohne dass ersichtlich wäre, dass bauliche Maßnahmen ergriffen werden, die diesen Verfall an Infrastruktur stoppen oder gar eine Reparatur erkennen lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Basis von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wer ist für die Begutachtung und Instandhaltung der Kaimauer am Steendiekkanal zuständig? 2. Wer trägt die Kosten für Begutachtung und Instandhaltung der Kaimauer am Steendiekkanal? 3. Ist der zuständigen Stelle bekannt, dass es am westlichen Ufer bereits vor geraumer Zeit zu einem teilweisen Einsturz der Kaimauer kam? 4. Seit wann ist der für die Instandhaltung zuständigen Stelle bekannt, dass es einen teilweisen Einsturz der westlichen Kaimauer gegeben hat? 5. Wer hat die Sicherungsmaßnahmen in Form von Absperrungen an dieser Stelle veranlasst? 6. Wenn es nicht die für die Instandhaltung der Kaimauer zuständige Stelle war, welche die Absperrungen veranlasst hat, wann hat sie von der Absperrung erfahren? Bei Gewässern erster Ordnung ist die Freie und Hansestadt Hamburg zuständig. Bei Hafengewässern ist für Maßnahmen zur Unterhaltung von Gewässerbett und begleitenden Ufern die HPA als Wasserbehörde zuständig. Für die Sanierung der Kaimauern wird derzeit von einer behördenübergreifenden Projektgruppe (siehe Drs. 21/10548) ein Konzept entwickelt; das auch Aussagen zur Umsetzung und Finanzierung enthalten soll. Im Übrigen siehe Drs. 21/6114 und 21/6505. 7. Ist der für den Erhalt der Kaimauer zuständigen Stelle bekannt, dass es oberhalb nach der in Teilen eingestürzten Kaimauer zu einer erheblichen Absenkung des Erdreichs kam, die ebenfalls gesondert abgesperrt werden musste? 8. Seit wann ist der für die Instandhaltung zuständigen Stelle bekannt, dass es eine Absenkung des Erdreichs an besagtem Ort gegeben hat? Dem Projekt ist der Sachverhalt seit Ende des Jahres 2016 bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/10643 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 9. Wer hat die Sicherungsmaßnahmen in Form von Absperrungen an diesem Ort veranlasst? Die HPA. 10. Auch wenn diese Bodenabsenkung (noch) nicht unmittelbar an die abgebrochene Kaimauer reicht, fällt diese dann ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Stelle, die für die Instandsetzung der Kaimauer verantwortlich ist? 11. Darüber hinaus gibt es eine weitere Absenkung des Erdreichs in unmittelbarer Nähe, welche ganz offensichtlich mit der eingestürzten Kaimauer in Verbindung steht. Auch diese wurde gesondert abgesperrt. Seit wann weiß die für die Erhaltung der Kaimauer zuständige Stelle von diesem Schaden? 12. Ist der zuständigen Stelle bekannt, dass es erste, leichte Absenkungen auch im Bereich des in unmittelbar verlaufenden Gehweges gibt? 13. Bis dato sind keine Maßnahmen erkennbar, den Schaden zu beheben. Daher wird die zuständige Stelle um ihre Einschätzung dahin gehend gebeten, ob sie davon ausgeht, dass der Schaden sich im Laufe der Zeit vergrößern wird oder ob dieser jetzt so bleibt, wie er ist, obwohl (bisher) keinerlei den Verfall aufhaltenden Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurden ? Die Auswirkungen des Schadens werden derzeit untersucht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 6. 14. Besteht seitens der verantwortlichen Stelle die Absicht, die Kaimauer am Steendiekkanal langfristig zu erhalten? 15. Gibt es seitens der zuständigen Stelle Pläne, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, den fortschreitenden Verfall zumindest durch geeignete Maßnahmen zu stoppen? Wenn ja, welche, wie ist deren Stand und wie sieht der Zeitplan der Umsetzung aus? 16. Gibt es darüber hinaus nicht nur Pläne, den fortschreitenden Verfall zu stoppen, sondern die Kaimauer vollständig instand zu setzen? Wenn ja welche, wie ist deren Stand und wie sieht der Zeitplan der Umsetzung aus? 17. Gibt es Pläne, in diesem Zuge die Kaimauer am westlichen Ufer des Steendiekkanals auf gesamter Länge instand zu setzen, soweit dies der bauliche Zustand erforderlich machen würde? Wenn ja, welche, wie ist deren Stand und wie sieht der Zeitplan der Umsetzung aus? 18. Woran liegt es, dass es bisher keine Initiative der für den Erhalt zuständigen Stelle gegeben hat, den fortschreitenden Verfall der Kaimauer aufzuhalten oder eine Instandsetzung zu veranlassen? 19. Wie hoch schätzt die zuständige Stelle die Kosten für die Reparatur der eingestürzten Kaimauer? 20. Gibt es Kostenschätzungen hinsichtlich der Instandsetzung der Kaimauer am Steendiekkanal auf gesamter Länge, sofern diese geboten ist? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 6. 21. Welche Stelle ist für die Pflege und Instandsetzung des an der Kaimauer verlaufenden, gepflasterten Spazierweges verantwortlich? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10643 3 Zuständig ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte. Es wurde jedoch vereinbart, dass gegebenenfalls erforderlich Maßnahmen zur Sanierung des Weges von der HPA durchgeführt werden. 22. Warum ist der Spazierweg an dieser Stelle über eine Länge von rund 100 m so eng gestaltet worden, dass sich begegnende Personen nur mit Mühe aneinander vorbeikommen, ohne ins Schotterfeld ausweichen zu müssen, was bei Begegnungen mit Fahrrädern, Kinderwagen, Gehhilfen et cetera unausweichlich ist? Der Weg ist an dieser Stelle aufgrund der Bodenverhältnisse im benachbarten Bereich schmaler.