BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10646 21. Wahlperiode 17.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 11.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebemonitoring in Hamburg (II) Die EU-Mitgliedsstaaten sind aus Artikel 8 Absatz 6 Richtlinie 2008/115/EG verpflichtet, „ein wirksames Systemfür die Überwachung von Rückführungen zu schaffen“. Im rot-grünen Koalitionsvertrag wurde die Einrichtung einer durch die Stadt finanzierten Abschiebebeobachtung beschlossen. Am 13.10.2016 hat die Bürgerschaft den Senat mit mehrheitlichem Beschluss aufgefordert, einen geeigneten Träger mit der Durchführung eines Abschiebemonitorings zu beauftragen. In der Antwort des Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom Mai 2017, Drs. 21/8932, wird eine Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom Oktober 2016 für das 3. Quartal 2017 angekündigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie entwickelten sich die Zahlen von Abschiebungen (Hamburg und andere Bundesländer) über den Hamburger Flughafen in den vergangenen zwölf Monaten? Siehe BT.-Drs. 18/11112 und 18/13218. 2. Gibt es in Hamburg ein Abschiebemonitoring? Wenn ja: a. Welcher Träger wurde mit der Durchführung beauftragt? b. Seit wann läuft das Monitoring? c. Wie ist das Konzept? Bitte darstellen. d. Wie viele Mitarbeitende werden finanziert? Wie erfahren diese von bevorstehenden Abschiebungen? e. Mit welchen Kosten wurde das Monitoring in welchem Haushaltsplan veranschlagt? f. Wann ist mit einem Bericht zu rechnen? Wenn nein: g. warum nicht? h. Welche Schritte hat der Senat seit Oktober 2016 unternommen, um den Beschluss umzusetzen? i. Wann ist mit einer Umsetzung des Beschlusses zu rechnen? Drucksache 21/10646 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/8932. Seitdem wurden die Gespräche mit dem vormaligen Träger der Abschiebungsbeobachtung, dem Diakonischen Werk Hamburg, über die Rahmenbedingungen einer erneuten Übernahme der Aufgabe, die sich eng an der früheren Aufgabenwahrnehmung orientiert, abgeschlossen. Danach ist neben der eigentlichen Abschiebungsbeobachtung die erneute Einrichtung eines „Forums Flughafen Hamburg “ vorgesehen, in dem neben den beteiligten Behörden Nichtregierungsorganisationen vertreten sind; das Forum soll in der Regel vierteljährlich zu gemeinsamen Beratungen über die Abschiebungsbeobachtungen zusammentreffen. Die Abschiebungsbeobachtung soll jährlich einen schriftlichen Bericht vorlegen. Dem Träger sollen die im Zusammenhang mit der Abschiebungsbeobachtung entstehenden Kosten im Wege von jährlichen Zuwendungen aus dem Einzelplan 8.1 der Behörde für Inneres und Sport erstattet werden. Das Diakonische Werk Hamburg hat entsprechende Anträge auf Zuwendungen für Dezember 2017 in Höhe von rund 4.500 Euro und für das Jahr 2018 in Höhe von rund 57.800 Euro gestellt. In den genannten Kosten sind unter anderem Personalkosten für 0,75 Stellenanteile für die Beobachtung und 0,1 Stellenanteile für Verwaltungsaufgaben enthalten. Beide Anträge befinden sich zurzeit in der abschließenden Prüfung und sollen noch im Oktober 2017 beschieden werden. Die zuständige Behörde wird damit ihren Beitrag zur Umsetzung des Beschlusses geleistet haben, um dem Träger die Wahrnehmung der Abschiebungsbeobachtung zu ermöglichen.