BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10652 21. Wahlperiode 20.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 12.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Ausbildungsvorbereitung AvM-Dual für Flüchtlinge wirklich ein Erfolgsmodell? (II) Laut Drs. 21/9286 haben „circa 600 Schülerinnen und Schüler (SuS) zum 31. Juli 2017 den Bildungsgang AvM-Dual beziehungsweise die zum Sommer auslaufenden Bildungsgänge VJ-M und BVJ-M verlassen“. Inzwischen dürfte auch ausgewertet worden sein, wie der Vermittlungserfolg der Absolventen in den Arbeitsmarkt ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Informationen zu Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Schulen des Schuljahres 2016/2017 werden im Rahmen der Schuljahreserhebung im September 2017 erhoben. Die Daten stehen nach Validierung und Qualitätssicherung zur Verfügung und werden nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2018 veröffentlicht. Die Anzahl der Abgänger ohne Abschluss bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 ist daher noch nicht bekannt. Diese Zahl beinhaltet alle Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang vorzeitig verlassen und die in dem besuchten Bildungsgang keinen Abschluss erreicht haben. Darunter befinden sich auch Schulwechsler aufgrund von Wohnortwechsel oder Bildungsgangwechsel. In den Bildungsgängen der Berufsvorbereitungsschule sind direkte Übergänge in die duale Ausbildung oder andere berufsqualifizierende Maßnahmen erwünscht und werden – auch unterjährig – angestrebt. Daher beinhalten die Zahl der unter „Abbruch“ gezählten Schülerinnen und Schüler auch als positiv zu bewertende Übergänge in die duale Ausbildung oder andere Maßnahmen. Die Gründe dafür, warum der Bildungsgang verlassen wurde, werden in der Schuljahresstatistik nicht erfasst. Absolventen von AvM-Dual sind nicht mehr schulpflichtig. Grundsätzlich stehen den Absolventen je nach erreichtem Bildungsabschluss alle vollzeitschulischen Ausbildungen offen. Übergänge in Ausbildung und Arbeit hängen jedoch von den jeweils vorhandenen Aufenthaltstiteln beziehungsweise einer Arbeitserlaubnis jedes einzelnen Jugendlichen ab. Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) erhebt in diesem Jahr die Anschlüsse der Absolventen zum Stichtag 30.09.2017. Nach der Datenerhebung erfolgt eine Qualitätssicherung. Die Ergebnisse dieser Auswertung liegen voraussichtlich Anfang Dezember 2017 vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge beendeten Ende Juli 2017 AvM-Dual am Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)? Wie viele davon waren Männer , wie viele Frauen? 2. Mit welchen Abschlüssen (ESA, MSA) beendeten die Flüchtlinge Ende Juli 2017 AvM-Dual? Wie viele erhielten nur ein Abgangszeugnis, da ihre Drucksache 21/10652 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Leistungen den Anforderungen für ein Abschlusszeugnis der Berufsvorbereitungsschule nicht genügten? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele hatten zwei Jahre zuvor die Ausbildungsvorbereitung begonnen , sprich, wie hoch war die Abbrecherquote und was sind die Hauptgründe (negativer Asylbescheid, Wechsel in Ausbildung beziehungsweise Arbeit, Schwangerschaft)? Zum Schuljahr 2015/2016 haben 557 Schülerinnen und Schüler die Ausbildungsvorbereitung AvM-Dual begonnen. Davon haben 206 Schülerinnen und Schüler (37 Prozent ) bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 den Bildungsgang vorzeitig verlassen. Diese haben daher in dem besuchten Bildungsgang keinen Abschluss erreicht. Die Gründe dafür, warum der Bildungsgang verlassen wurde, werden in der Schuljahresstatistik nicht erfasst. Mögliche Gründe sind zum Beispiel Schulwechsel aufgrund von Wohnortwechsel oder Bildungsgangwechsel, direkte Übergänge in die duale Ausbildung , Beschäftigung oder andere berufsqualifizierende Maßnahmen. Daher beinhaltet die Zahl dieser Schülerinnen und Schüler auch als positiv zu bewertende Übergänge in die duale Ausbildung oder in andere Maßnahmen. Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Hamburg ohne einen geklärten , schulpflichterfüllenden oder ersetzenden Anschluss verlassen den Bildungsgang grundsätzlich nicht. 4. Wie viele der Absolventen von AvM-Dual konnten in eine Ausbildung in jeweils welche Branchen vermittelt werden? Wie viele davon jeweils in betriebliche Ausbildung, schulische Ausbildung (ohne Berufsqualifizierung ), Berufsqualifizierung und außerbetriebliche Ausbildung? Was machen jene, die nicht in Ausbildung vermittelt wurden? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Klassen AvM-Dual gibt es derzeit in Hamburg? Wie viele Klassen wurden seit Juni 2017 geschaffen? Bitte nach Monaten aufschlüsseln . 6. Wie viele Schüler/-innen wurden AvM-Dual seit Juni 2017 insgesamt neu zugewiesen? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Zum Stichtag 12.10.2017 gibt es 145 Klassen AvM-Dual in Hamburg. Vom 1. Juni 2017 bis zum 12. Oktober 2017 wurden elf neue Klassen eingerichtet. Es wurden insgesamt 156 Schülerinnen und Schüler neu zugewiesen. Anzahl neu eingerichteter Klassen und neu zugewiesener Schülerinnen und Schüler für die Monate Juni bis Oktober 2017: AvM-Dual Juni Juli August September Oktober Anzahl neu eingerichteter Klassen 3 0 2 3 3 Anzahl neu zugewiesener Schülerinnen und Schüler 47 0 30 42 37 Quelle: HIBB, Stand 12.10.2017 Grundsätzlich werden neue Klassen für schulpflichtige neu zugewanderte junge Menschen über 16 Jahre entsprechend des aktuellen Bedarfes unterjährig jederzeit eingerichtet . Dabei gilt, dass alle neu zugewanderten jungen Menschen spätestens vier Wochen nach ihrer Ankunft einen Schulplatz erhalten. 7. Wie alt waren die im neuen Schuljahr neu zugewiesenen Schüler/-innen jeweils bei ihrem Start? Sollten die Daten nicht vorliegen: Werden inzwischen auch Schüler über 18 zugewiesen? Wenn ja, in welchem Umfang und anhand welcher Kriterien? Schülerinnen und Schüler werden für das laufende Schuljahr grundsätzlich entsprechend der Zulassungskriterien der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule (APO-BVS) in AvM-Dual aufgenommen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10652 3 (http://www.schulrecht.hamburg.de/jportal/portal/t/i3e/bs/18/page/sammlung.psml/acti on/controls.sammlung.ChangeWerknavigation?nid=5&nac=select&showdoccase=1&d oc.id=jlr-BerVorbSchulAPOHA2006V4P4&doc.part=S). Entsprechend § 4 Absatz 2 APO-BVS können dies auch Schülerinnen und Schüler sein, die im Schuljahr vor der Zulassung zu AvM-Dual eine allgemeinbildende Schule besucht haben. Diese Schülerinnen und Schüler können älter als 18 Jahre sein. 8. Ab dem Schuljahr 2017/2018 bietet das HIBB Sprachförderung während der Ausbildung an. „Die Sprachförderangebote stehen allen neu zugewanderten Berufsschülern, die nach Einschätzung der Klassenkonferenz ein Sprachniveau unterhalb von B2 haben, zur Verfügung“, so das HIBB. Für diese ist die Teilnahme verpflichtend. Die integrierte Sprachförderung umfasst 80 Stunden innerhalb der Stundentafel des Berufsschulunterrichts , weitere 80 Stunden sind möglich, wenn die Betriebe ihre Auszubildenden zur Wahrnehmung des Kursangebotes freistellen. a. Wie viele Berufsschüler nehmen an dem zusätzlichen Sprachförderangebot teil? b. Wie viele sind Männer, wie viele sind Frauen? c. Aus welchen Herkunftsländern stammen sie? d. Aus welchen Branchen kommen sie? Hierzu liegen noch keine validen Daten vor. Der Unterricht an den Berufsschulen beginnt im Blockunterricht häufig erst im Laufe des ersten Schulhalbjahres. Mit verlässlichen Daten ist nicht vor Anfang Dezember zu rechnen. e. Welche Berufsschulen nehmen an dem Angebot teil? Grundsätzlich ist geplant, das Angebot zur integrierten Sprachförderung an allen Berufsschulen zu etablieren. f. Wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die ihre Schüler für den zusätzlichen Unterricht freistellen? Siehe Antwort zu Fragen 8. a. bis d. g. Wurden zusätzliche Lehrer eingestellt beziehungsweise befristete Stellen verlängert? Falls ja, wie viele? Lehrkräfte werden an berufsbildenden Schulen grundsätzlich für verschiedene Fächer und Einsatzgebiete beschäftigt. Eine direkte Zuordnung eines Personalbestandes zu einer spezifischen Maßnahme ist daher nicht möglich. Das HIBB bietet über das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) spezielle Fortbildungen zum Thema Sprachbildung für Lehrkräfte an.