BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10662 21. Wahlperiode 20.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 13.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Hat Rot-Grün endlich einen Überblick über die Flüchtlingskosten 2016 und Prognose für das Jahr 2017? Bei der Vorstellung des Jahresabschlusses 2016 sagte Senator Dr. Tschentscher , dass die Flüchtlingskosten im vergangenen Jahr „je nach Rechnung zwischen 800 Millionen und einer Milliarde Euro gelegen hätten“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Nach welcher Rechnung betrugen die Flüchtlingskosten im Jahr 2016 rund 800 Millionen Euro, nach welcher Rechnung 1 Milliarde Euro? Bitte die verschiedenen Sichtweisen differenziert aufschlüsseln. Zu „Sichtweise“ des Senats siehe Drs. 21/8434 und 21/8674. Im Übrigen bezieht sich die in der Vorbemerkung der Fragestellerin zitierte Aussage auf „Rechnungen“ Dritter, die zusätzliche Kosten in Regelsystemen einbeziehen, die durch eine Inanspruchnahme durch Flüchtlinge entstehen, aber nicht gesondert erfasst und insofern nicht präzise ermittelt werden können. Eine Erstattung von Kosten aus der „Zentralen Verstärkung Zuwanderung“ erfolgt nur zum Ausgleich tatsächlicher Mehrbedarfe, die nicht aufgrund bestehenden Kostenermächtigungen innerhalb der jeweiligen Einzelpläne finanziert werden können. 2. Drs. 21/8434 vom März 2017 schlüsselt auf, wie hoch in den verschiedenen Bereichen wie Unterbringung oder Gesundheitsversorgung im Jahr 2016 die Flüchtlingskosten waren. Allerdings hieß es zu dem Zeitpunkt an einigen Stellen auch, dass „noch letzte Positionen geklärt werden müssten“. Da dies inzwischen erfolgt ist − schließlich wurde bereits der Jahresabschluss veröffentlicht −, stellen sich die Fragen, bei welchen Positionen es noch Korrekturbedarf gab und wie die Endabrechnung für das Jahr 2016 in den einzelnen Bereichen jeweils aussieht? Zu den im Haushaltsjahr 2016 gebuchten Kosten des Produktes Angelegenheiten der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) in der Produktgruppe 274.03 Ausländerangelegenheiten siehe Anlage 1. Diese Darstellung entspricht den Zahlen des Buchungsabschlusses des Haushaltsjahres 2016. Zur Buchungssystematik der Kosten der Erstaufnahmen siehe Drs. 21/4583. Im Rahmen der 14. Buchungsperiode sind noch Kosten gebucht worden, die zu Veränderungen gegenüber dem Stand der Drs. 21/8434 geführt haben, siehe Anlage 2. Eine weitere Ergänzung erfolgte bei Ziffer 21: Der Statistikservice der Arbeitsagentur veröffentlicht inzwischen Monatszahlen auf der Internetseite: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/ Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Migrations-Monitor-AMP.xlsm. Im Übrigen siehe Drs. 21/8434. Drucksache 21/10662 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Mittel in welcher Höhe wurden im Jahr 2017 bisher aus der „Zentralen Verstärkung Zuwanderung“ im Einzelplan 9.2 auf jeweils welche Produktgruppen übertragen? Siehe Anlage 3. 4. Im Haushaltsausschuss erwähnte der Finanzsenator, dass eine Drucksache in Arbeit sei, die eine Verstärkung der „Zentralen Verstärkung Zuwanderung“ vorsieht. a) Wann ist mit Vorlage der Drucksache zu rechnen? b) In welcher Höhe soll die Verstärkung aus welchen anderen Bereichen erfolgen? 5. Von welcher Gesamthöhe der Flüchtlingskosten geht der Senat für das Jahr 2017 aus? Werden diese über den Kosten des Jahres 2016 liegen, ähnlich hoch sein oder höher? Der Senat beabsichtigt, der Bürgerschaft noch vor Jahresende eine Drucksache über die nach derzeitigem Stand erforderliche Verstärkung des Produkts „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ vorzulegen. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Eine Berichterstattung über die Verwendung der Mittel sowie die Beteiligung des Bundes gemäß Drs. 21/5235 ist erneut im Frühjahr des Folgejahres vorgesehen. Aussagen zu endgültigen Bedarfen sind erst zum Abschluss des Haushaltsjahres 2017 möglich. 6. Bundesmittel in welcher Höhe zur Finanzierung der Flüchtlingskosten erwartet der Senat im Jahr 2017 insgesamt? Bitte zusätzlich nach den verschiedenen Quellen und nach Verwendungszweck aufschlüsseln. Bundesmittel in Höhe von rund 144 Millionen Euro aus dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen": Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 Absatz 9 SGB II (24 Millionen Euro), Sozialer Wohnungsbau: Kompensationsmittel gemäß Entflechtungsgesetz (13 Millionen Euro), Abschlagzahlung gem. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz für Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern , Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie Verbesserung der Kinderbetreuung (57 Millionen Euro) und Bereitstellung einer Integrationspauschale (50 Millionen Euro). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10662 3 Anlage 1 Kostenart Betrag (in Tsd. Euro) Fremdleistungen (Personal Betreiber, Montage, Ehrenamt) 87.900 Bewachung 63.400 Nahrungsmittel 50.400 IT-Kosten 1.000 Reinigung 11.900 Miete Gebäude/Grundstücke 15.300 Bewirtschaftung (Grundstücke/Gebäude) 16.300 Rückstellungen 4.700 Geräte / Ausstattungen / Werkmaterialien 5.000 sonst. Mieten (insb. Container) 47.900 sonst. Verwaltungskosten (insb. Verbrauch) 8.500 sonst. bezogene Leistungen (insb. Dolmetscher, Honorarverträge, ärztl. Leistungen) 18.000 KITA-Betreuung 1.200 haushaltsrelevante Verrechnung mit anderen Behörden (Verwaltungsaußenstellen, medizinische Betreuung Altona) 10.200 sonst. Kosten (insb. periodenfremde Kosten aus 2015) 18.800 Umlagekosten aus anderen Produktgruppen 14.700 gesamt 375.200 Drucksache 21/10662 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Stand Drs. 21/8434 Betrag (in Tsd. Euro) Stand 16.10.2017 Betrag (in Tsd. Euro) Ziffer 6: Kosten im Rahmen der Folgeunterbringung Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.745 1.745 Kosten für Transferleistungen i.d.R. Kostensatzfinanzierung 102.470 102.426 Kosten aus Abschreibungen 35.187 34.891 Sonstige Kosten i.d.R. Erstattungen an die BIS 144.661 145.710 Gesamtkosten im Jahr 2016 284.063 284.772 Ziffer 7 und 11: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs -gesetz (AsylbLG) / Gesundheitskosten Leistungen nach dem AsylbLG 144.266 144.317 Krankenhilfe nach dem AsylbLG 57.229 59.865 Gesundheitskosten der BGV im Bereich der Flüchtlingsversorgung 1.400 1.500 Ziffer 13: Ehrenamtskoordination Forum Flüchtlingshil-fe, Drs. 21/1354 Auftaktveranstaltung am 18.12.2015 (Buchung 2016) 174 309 Ziffer 19: Kita- Gutscheine Kita-Gutscheine 10.200 10.400 Anlage 1: Angaben der Justizbehörde Justizbehörde, Ver-waltungsgericht Personalkosten 500 696 Bildschirmarbeitsplatzpauschale Keine Angabe 117 Justizbehörde, Justizvollzug Personalkosten 16 26 Bildschirmarbeitsplatzpauschale Keine Angabe 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10662 5 Anlage 3 Einzelplan Produktgruppe Betrag Nummer Bezeichnung In Tsd. Euro 1.2 207.02 Sozialraummanagement (SR) 418,6 1.3 211.02 Sozialraummanagement (SR) 25,0 1.5 219.02 Sozialraummanagement (SR) 53,2 1.5 219.03 Jugend- und Familienhilfe (JA) 8,4 1.5 220.03 Management des öffentlichen Raums (MR) 145,7 4.0 253.03 Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unter-bringung 90.000,0 8.1 274.03 Ausländerangelegenheiten 89.920,2