BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10669 21. Wahlperiode 20.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 13.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Spielbudenplatz – Überlassung, Nutzung und Betrieb In einem einstufigen Verhandlungsverfahren nach § 12 Absätze 1, 2 KonzVgV wurde in diesem Jahr die „Überlassung, Nutzung und Betrieb des Spielbudenplatzes“ europaweit ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2023 mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils zwei weitere Jahre bis zum 31. Januar 2027. Den Zuschlag erhielt erneut die „Spielbudenplatz Betreibergesellschaft “, die den zentralen Platz in St. Pauli schon seit 2006 bespielt. Presseberichten zufolge soll es künftig neues „Mobiliar“ für den Spielbudenplatz geben, das bisherige Konzept soll beibehalten und mit Blick auf Nachhaltigkeit weiterentwickelt werden. Ich frage den Senat: 1. In welcher Höhe wurden bisher Pachtzahlungen für die Nutzung des Spielbudenplatzes vonseiten der „Spielbudenplatz Betreibergesellschaft“ entrichtet? 2. In welcher Höhe werden künftig Pachtzahlungen für die Nutzung des Spielbudenplatzes vonseiten der „Spielbudenplatz Betreibergesellschaft“ entrichtet? Bisher wurde keine Pacht gezahlt, künftig soll eine Pacht von 40.000 Euro pro Jahr zuzüglich 3 Prozent vom Umsatz aus den Platz- und Standmieten gezahlt werden. 3. Wird das vorgesehene neue „Mobiliar“ für den Spielbudenplatz durch Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg bezuschusst? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein. 4. Wie viele Bewerber/-innen gab es im Rahmen der Ausschreibung „Überlassung , Nutzung und Betrieb des Spielbudenplatzes“? Zwei. 5. Welche Kriterien waren ausschlaggebend für den erfolgten Zuschlag an die „Spielbudenplatz Betreibergesellschaft“? Das Gastronomiekonzept (Nachhaltigkeit bei der Gastronomie, Gestaltung der Aufbauten , gastronomisches Angebot und Sanitärkonzept), das Logistikkonzept (Anlieferung und Lagerung der Bewirtungsgegenstände/technischen Ausrüstung unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten), die Einbindung und Kommunikation (Umgang mit Konflikten, die sich aus der Nutzung des Spielbudenplatzes ergeben und Ansätze des Betreibers zur Einbindung von kommunalen Gremien, Stadtteilinitiativen, Anwohnern und Gewerbetreibenden in Bezug auf die Nutzung des Spielbudenplatzes) Drucksache 21/10669 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sowie die Veranstaltungsplanung (kulturelle Vielfalt der Veranstaltungen in Bezug auf verschiedene Zielgruppen, kommunikative Nutzung der Bühne und Sanitärkonzept). 6. Wie stellt sich das eingereichte Konzept der „Spielbudenplatz Betreibergesellschaft “ im Wortlaut dar? (Bitte das Konzept vollständig der Antwort auf diese Anfrage beifügen.) Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, interne Gutachten oder Konzepte im Wortlaut zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen.