BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10672 21. Wahlperiode 20.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 13.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie lange sollen die Sportlerinnen und Sportler des SC Poppenbüttel noch auf die Sanierung ihres Umkleidehauses warten? Teile der Bezirkssportanlage, insbesondere das Umkleidehaus und die sanitären Anlagen, an der Bültenkoppel in Poppenbüttel sind in einem baulich sehr schlechten Zustand. Seit Jahren kämpfen der Vorstand des SC Poppenbüttel und die CDU Alstertal für eine umfangreiche Sanierung des vorhandenen Umkleidehauses und der sanitären Anlagen. Es ist die Aufgabe der Bezirksämter und des Senats, für intakte und gut erhaltene Sportanlagen zu sorgen. Gerade der SC Poppenbüttel ist ein Verein, der in den letzten Jahren schon extrem viele Baumaßnahmen und Instandsetzungen an der Sportanlage Bültenkoppel in Eigenregie und auf eigene Kosten vorgenommen hat. Das Bezirksamt Wandsbek und der Senat dürfen den Sportvereinen nicht länger Steine in den Weg legen und müssen für einen guten baulichen Zustand ihrer Bezirkssportanlagen sorgen. Beiläufig wurde dem SC Poppenbüttel vom Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamts Wandsbek jetzt mitgeteilt, dass die Arbeiten am Umkleidehaus an der Bültenkoppel am 6. November 2017 starten sollen. Genauere Informationen liegen weder dem Sportverein noch der CDU-Fraktion vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die öffentliche Sportanlage Bültenkoppel besteht im Wesentlichen aus einem Großspielfeld Naturrasen mit Rundlaufmöglichkeit (Tennenbelag), einem Großspielfeld Tenne, einem Kleinspielfeld Kunststoff sowie leichtathletischen Nebenanlagen. Das Großspielfeld Naturrasen hat hinsichtlich der Bausubstanz einen Wert von 83,62 Prozent , das Großspielfeld Tenne 82,70 Prozent. Hieraus ergibt sich hinsichtlich der Bewertung der Nutzbarkeit eine nahezu uneingeschränkte Nutzung (siehe Bericht „Öffentliche Sportplätze in Hamburg – Aktualisierung der Bewertung des baulichen Zustandes 2015“). Das Umkleidegebäude ist mit 73,03 Prozent bewertet und befindet sich hinsichtlich der Bewertung der Nutzbarkeit im oberen mittleren Bereich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum wurden das in Teilen marode Umkleidehaus und die dazugehörigen sanitären Anlage an der Bültenkoppel bisher nicht saniert? Aufgrund der Bewertung der Nutzbarkeit wurden andere Maßnahmen in Wandsbek priorisiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Ist es richtig, dass ab dem 6. November 2017 Arbeiten an dem genannten Umkleidehaus stattfinden werden? Drucksache 21/10672 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wenn ja, wie sehen diese genau aus und über welchen Zeitraum sollen sie sich erstrecken? Nein, die Arbeiten beginnen bereits am 23.Oktober 2017. Die Instandsetzung und Modernisierung des Umkleidehauses umfasst alle vier vorhandenen Dusch- und Umkleideräume sowie das Besucher-WC Herren. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen sein. 4. Welche baulichen Maßnahmen sind darüber hinaus noch geplant, wann werden diese begonnen und wann jeweils abgeschlossen sein? Über weitere mögliche Modernisierungsmaßnahmen entscheidet der Beirat Bezirklicher Sportstättenbau im Januar 2018. 5. Sind die geplanten Umbaumaßnahmen im Vorhinein mit dem SC Poppenbüttel abgesprochen worden? Wenn ja, wann, mit wem und wie waren deren Reaktionen? Wenn nein, warum nicht und wann wird dieses nachgeholt? Der SC Poppenbüttel wurde am 8.Mai 2017 über Instandsetzung-/Modernisierungsmaßnahmen des Umkleidehauses informiert. An dem Termin nahmen Vorstand und Geschäftsführung des Vereins, das Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamtes Wandsbek, das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg- Mitte sowie Vertreter/-innen der Bezirkspolitik teil. Hinsichtlich des Umfanges, des Zeitplanes und der Finanzierung der Modernisierungsmaßnahmen bestand Klärungsbedarf . Daraufhin hat am 24. Juli 2017 ein weiterer Ortstermin mit dem Verein und dem Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau zwecks detaillierter Bestandsaufnahme der durchzuführenden Maßnahmen stattgefunden. 6. Wird es während der Bauphase zu Beeinträchtigungen der Sportlerinnen und Sportler kommen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Die Arbeiten im und am Umkleidehaus der Sportanlage Bültenkoppel werden so koordiniert , dass Umkleide- und Duschmöglichkeiten für die Nutzer der Sportanlage auch während der Bauphase bestehen. Die Arbeiten sollen so ausgeführt werden, dass grundsätzlich jeweils nur zwei Umkleideräume gleichzeitig saniert werden. 7. Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für die Sanierung des Umkleidehauses und der sanitären Anlagen und von wem werden diese getragen ? Die für die Sanierung des Umkleidehauses und der sanitären Anlagen veranschlagten Kosten belaufen sich auf rund 80.000 Euro. Die Kosten werden vom Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte getragen. 8. Wann wird das Umkleidehaus komplett saniert sein und dem Verein wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen? Siehe Antwort zu 3. Weitere kleine Instandsetzungsmaßnahmen werden im Rahmen des Erhaltungsaufwandes bei Bedarf durchgeführt.