BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10674 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 16.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Straftaten durch die Verabreichung von K.o.-Tropfen (II) Immer wieder berichten die Medien über die bundesweit auftretende Gefahr der (unbemerkten) Verabreichung von K.o.-Tropfen, die oftmals im Bereich der Sexualdelikte zum Einsatz kommen. Zuletzt anlässlich meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 15. August 2016 (Drs. 21/5580) berichtete der Senat, dass entsprechende Fälle im Universitätsklinikum gemeldet und aufgefallen sind. Leider konnten die zuständigen Behörden kaum Details zur strafrechtlichen Verfolgung und zu präventiven Maßnahmen liefern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche neuen Erkenntnisse aus Sicht der (Rechts-)Medizin oder Ermittlungsbehörden sind seit der Antwort zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/5580 aus 2016 gewonnen worden oder bekannt geworden (zum Beispiel neu aufgetretene Substanzen)? Den zuständigen Behörden liegen keine neuen wissenschaftlich gesicherten Auswertungen oder Erkenntnisse vor. 2. Wie viele Personen welchen Geschlechts haben sich im Jahr 2016 sowie bis zum Ende des 3. Quartals 2017 in den Hamburger Krankenhäusern wegen des Verdachts auf die Verabreichung von K.o.-Tropfen gemeldet? Bitte nach Krankenhäusern und Bezirken aufschlüsseln. In den Hamburger Plankrankenhäusern werden weiterhin keine Statistiken zu Verdachtsfällen hinsichtlich der Verabreichung von K.o.-Tropfen geführt. Daher sind valide Angaben nicht möglich. Die schnell flüchtigen Substanzen können nur zeitnah in der Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) nachgewiesen werden. Diese wird aber nur tätig, wenn der Patient/die Patientin die Tat anzeigen möchte oder die Kosten selbst übernimmt. Die nachfolgende Übersicht der Antworten der Hamburger Plankrankenhäuser für den erfragten Zeitraum ist daher nur als grober Anhaltspunkt zu werten: Anzahl gemeldeter Personen mit Verdacht auf verabreichte K.o.-Tropfen pro Bezirk und Krankenhaus Bezirk Hamburger Plan-krankenhäuser 2016 bis 3. Quartal 2017 männlich weiblich keine Angabe möglich männlich weiblich keine Angabe möglich Nord Verdachtsfälle in der Rechtsmedizin des UKE: 9 29 17 37 Aufträge der Polizei Hamburg Drucksache 21/10674 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anzahl gemeldeter Personen mit Verdacht auf verabreichte K.o.-Tropfen pro Bezirk und Krankenhaus Bezirk Hamburger Plan-krankenhäuser 2016 bis 3. Quartal 2017 männlich weiblich keine Angabe möglich männlich weiblich keine Angabe möglich Privataufträge 8 18 2 9 Verdachtsfälle UKE: Traumaambulanz Kinder- und Jugendpsychiatrie <= 2 Fälle/HJ <= 2 Fälle/HJ Traumaambulanz Erwachsenen- Psychiatrie 3 – 4 Fälle/HJ 3 – 4 Fälle/HJ Nord Schön Klinik Hamburg Eilbek 0 1 0 0 Mitte Asklepios Klinik St. Georg 0 1 0 2 Wands bek Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift drei Verdachtsfälle Bergedorf Bethesda Krankenhaus Bergedorf 7 weibliche Verdachtsfälle (Schätzung, 2x Laborkontrolle – negativ) 3. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2016 sowie bis zum Ende des 3. Quartals 2017 K.o.-Tropfen als Tatmittel bei Straftaten jeweils festgestellt ? Bitte nach Tatorten bezirksweise aufschlüsseln. 4. In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter festgestellt werden? 5. In wie vielen dieser Fälle ist es zu Verurteilungen welchen Strafmaßes gekommen? 6. Sind in der Zwischenzeit Lokalitäten, Veranstaltungsorte oder Plätze im Hamburger Stadtgebiet bekannt, in beziehungsweise an denen vermehrt Straftaten mithilfe von K.o.-Tropfen verübt wurden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei den zuständigen Behörden nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den zuständigen Behörden erforderlich. Die Auswertung von mehreren Tausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Darüber hinaus liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 7. Gibt es neue Erkenntnisse zu nicht gemeldeten Fällen (Dunkelziffer)? Neue Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 20/6997 und Drs. 19/2505. 8. Welche (neuen) Maßnahmen sollen von den zuständigen Behörden künftig ergriffen werden, um Straftaten mithilfe von K.o.-Tropfen vorzubeugen oder aufzuklären? 9. Welche neuen Angebote der Information, Prävention und Unterstützung Betroffener sind in der Zwischenzeit geschaffen worden? Der Zentralen Notaufnahme des UKE stehen Flyer über K.o.-Tropfen-Beibringung zur Verfügung. Den Geschädigten werden diese ausgehändigt und Proben zur Untersuchung und Asservierung in den Ar-beitsbereich Toxikologie des Instituts für Rechtsmedizin geschickt. Die bereits in der Drs. 21/5580 beschriebenen Angebote und Maßnahmen werden fortgeführt. Darüber hinaus siehe Drs. 20/6697.