BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10675 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Des Bürgermeisters Versprechen: Personalabbau in der Verwaltung? Bürgermeister Scholz kündigte zu seinem Amtsantritt an, jährlich 250 Vollzeitkräfte in der Verwaltung einsparen zu wollen. Dementsprechend wurde im ersten Leitsatz der Anordnung über Stellenmitteilungen und Stellenausschreibungen festgehalten, dass Stellen in der Verwaltung grundsätzlich mit Beschäftigten des internen Arbeitsmarktes der Freien und Hansestadt Hamburg besetzt werden, um durch interne Besetzung von freien Stellen eine Verringerung der Mitarbeiteranzahl zu erreichen. Im „Hamburger Abendblatt“ vom 10. Oktober 2017 wird nun darauf verwiesen, dass die städtische Verwaltung um rund 1.000 Vollzeitkräfte innerhalb eines Jahres gewachsen ist. Dabei ist die Aufstockung von Stellen in den Bereichen Polizei, Feuerwehr, Justiz und Justizvollzug, Bezirken mit Kundenzentren und Schule positiv zu sehen und auch erforderlich. Eine Erhöhung der Stellen in der allgemeinen Verwaltung hingegen gilt es nach Möglichkeit nicht nur zu vermeiden, sondern auch den beabsichtigten Stellenabbau konsequent weiterzuverfolgen. In den Anlagen 1 und 2 zur Stellenanordnung sind Ausnahmen vom Grundsatz der internen Stellenausschreibung enthalten, die hauptsächlich bestimmte Berufsgruppen oder Arbeitsbereiche betreffen, die vom Stellenabbau ausgenommen sind beziehungsweise bei denen eine interne Besetzung nicht möglich ist. Zusätzlich sind nach der Stellenanordnung Ausnahmen im Einzelfall möglich. In den bisherigen Stellenausschreibungen des Jahres 2017 finden sich einige externe Ausschreibungen, die nicht unter die generellen Ausnahmen der Anlagen 1 und 2 fallen. Für diese Stellenausschreibungen bedurfte es folglich jeweils Ausnahmen im Einzelfall. Insbesondere zu erwähnen sind an Juristinnen und Juristen gerichtete Stellenausschreibungen, wie die Stelle als Rechtsreferent/in für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Rechts der Bauleitplanung und des Bauordnungsrechts oder die Stelle als Referentin/ Referent bei der Landesvertretung beim Bund in Berlin. Gerade solche A14- beziehungsweise E14-Stellen sind für Juristinnen und Juristen des internen Arbeitsmarktes von großem Interesse, weil diese Stellen als Beförderungsstellen vom Eingangsamt aus dienen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Für beispielsweise folgende Stellen fanden jeweils externe Stellenausschreibungen statt, jeweils ohne dass eine generelle Ausnahme von der internen Ausschreibung nach der Anlage 1 oder 2 vorlag: Drucksache 21/10675 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Stellennummer 142611, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für zentrale Aufgaben, Recht und Beteiligungsangelegenheiten, Referent /in in der Beteiligungsverwaltung, A14/E14; Die externe Ausschreibung erfolgte, da die Funktion vertiefte Kenntnisse des Gesellschafts -, Handels, Steuer-, Haushalts- und Gebührenrechts erfordert. Eine vorhergehende FHH-interne Ausschreibung aus dem April 2017 verlief erfolglos. b) Stellennummer 145269, Justizbehörde, Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, Referent/in bei der Landesvertretung beim Bund in Berlin, A14/E14; Die externe Ausschreibung erfolgte, da aufgrund der politischen Prägung der Stelle mit dem Arbeitsplatz Berlin ein über den FHH-internen Arbeitsmarkt hinaus gehender Kreis an Bewerberinnen und Bewerbern angesprochen werden sollte. c) Stellennummer 146041, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen, Rechtsreferent/in für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Rechts der Bauleitplanung und des Bauordnungsrechts, A14/E14; Die externe Ausschreibung erfolgte, da aufgrund der Erfahrungen vorlaufender Ausschreibungen mit vergleichbarem Anforderungsprofil nur wenige fachlich geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit der notwendigen Kompetenz im Baurecht zu erwarten waren. d) Stellennummer 148638, Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, HafenCity Universität, Justiziar, E13; Hier handelt es sich nicht um eine Ausnahme im Einzelfall. Der Ausnahmetatbestand der Anlage 1 zur Stellenanordnung (Ziffer 2.12) für die Hochschulen findet weiterhin Anwendung. Welcher Grund lag konkret für die jeweilige Ausnahme im Einzelfall für die Stellenausschreibungen a) - d) vor? Siehe Antworten zu 1.a) bis d). 2. Ist in einem der Fälle a) – d) aus Frage 1. eine erfolglose interne Ausschreibung der Grund für eine Ausnahme im Einzelfall? Falls ja, in welchen Fällen und wann erfolgten jeweils die internen Ausschreibungen ? 3. Sind die spezielle fachliche Eignung, die Kenntnisse und/oder Erfahrungen des Mitarbeiters Grund für eine der Ausnahmen im Einzelfall für die in Frage 1. aufgeführten Stellenausschreibungen a) – d)? Falls ja, um welche fachliche Eignung, Kenntnisse und Erfahrungen handelt es sich jeweils? Sind diese verwaltungsintern bei den Beamten/ Beschäftigten nicht vorhanden? 4. Ist ein besonderer Bedarf der Grund für eine Ausnahme im Einzelfall für die in Frage 1. aufgeführten Stellenausschreibungen a) – d)? Falls ja, um welchen besonderen Bedarf handelt es sich jeweils? Siehe Antworten zu 1. a) bis d). 5. Wie viele Ausnahmen im Einzelfall wurden in der laufenden Legislaturperiode bei der Besetzung von Stellen ab der Besoldungsgruppe A 15 beziehungsweise Entgeltgruppe 15 vom Senat jeweils pro Jahr entschieden ? Jahr Anzahl 2015 4 2016 7 2017 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10675 3 6. Wie viele Ausnahmen im Einzelfall wurden in der laufenden Legislaturperiode bei der Besetzung von Stellen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 14 beziehungsweise Entgeltgruppe 14 vom für das Personalamt zuständigen Staatsrat jeweils pro Jahr entschieden? Jahr  Anzahl  2015  139  2016  254  2017  265  7. Auf welche Weise möchte der Senat sein Ziel erreichen, jährlich 250 Vollzeitkräfte in der Verwaltung einzusparen? Das Einsparziel von 250 Vollkräften für den Kernbereich der Verwaltung ist Ausdruck der gesamtstädtischen Verständigung auf wirtschaftliches und sparsames Verwaltungshandeln . Der Zielerreichung dienen permanentes aufgabenkritisches Denken und Handeln sowie eine effiziente Aufgabenwahrnehmung unter anderem durch besseren IT-Einsatz. Dabei berücksichtigt der Senat die Anforderungen einer wachsenden und prosperierenden Stadt. Wo das Wachstum der Stadt und aktuelle Entwicklungen einen moderaten Personalaufwuchs erfordern, wird dieser umgesetzt. 8. Nach welchen Kriterien nimmt der Staatsrat der Senatskanzlei Einfluss auf Stellenausschreibungen und nach welchen Kriterien lässt er sich Bewerbungsunterlagen welcher Behördenausschreibungen vorlegen? Der Staatsrat der Senatskanzlei entscheidet in den in Abschnitt VI der Stellenanordnung aufgeführten Fällen auf der Basis von Vorlagen des Personalamts, in denen die Begründungen der ausschreibenden Dienststellen dargestellt und bewertet werden. Bewerbungsunterlagen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgelegt.