BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10677 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Dennis Gladiator, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 16.10.17 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende September 2017? Derzeit kommen immer noch „Flüchtlinge im weitesten Sinne“ nach Hamburg . Deshalb ist es notwendig, regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesem Thema abzufragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende September 2017 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 32.574 nach § 22 Satz 1 AufenthG 28 nach § 22 Satz 2 AufenthG 112 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.440 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 448 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 50 nach § 23a AufenthG 162 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 319 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 15.118 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 4.282 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 5.205 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.012 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 548 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.499 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 229 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 27 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 16 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 67 nach § 25b Abs. 4 AufenthG 8 Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Niederlassungserlaubnis 7.350 nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 3.443 nach § 26 Abs. 3 Satz 2 AufenthG 7 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.900 Aufenthaltsgestattung 8.697 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 4.963 Summe der Flüchtlinge 53.314 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 9.594 Afghanistan 9.200 Irak 2.368 Iran 2.123 Eritrea 1.837 Serbien 614 Russische Föderation 613 Ghana 594 Türkei 435 Somalia 405 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.042 Iran 1.280 Türkei 729 Bosnien und Herzegowina 469 Serbien 316 Kososvo 226 Togo 222 Russische Föderation 195 Irak 190 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 142 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 4.097 Irak 1.096 Iran 772 Russische Föderation 704 Syrien 562 Somalia 189 Eritrea 172 Albanien 116 Ägypten 113 Türkei 80 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 62 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10677 3 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 471 Ägypten 418 Russische Föderation 401 Ghana 343 Serbien 341 Montenegro 238 Mazedonien (ehem. Jugosl. Rep.) 195 Aserbaidschan 187 Türkei 170 Kosovo 174 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 116 Polen* 103 Serbien 99 Afghanistan 95 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 85 Albanien 79 Ghana 71 Bulgarien* 47 Iran 45 Russische Föderation 39 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 30.09.2017 * Bei den als ausreisepflichtig erfassten Personen aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern kamen im September 2017 neu nach Hamburg? Wie viele dieser Personen aus welchen Herkunftsländern verblieben in Hamburg? Bitte nicht auf die Internetseite www.hamburg.de verweisen, sondern an dieser Stelle beantworten, da die Länderaufschlüsselung auf der Internetseite nur jeweils den vergangenen Monat behandelt und somit nicht zu Dokumentationszwecken dient. Im September 2017 suchten 800 Menschen in Hamburg Schutz. 463 Personen wurden nach den §§ 45, 46 Asylgesetz (AsylG) und § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Hamburg zugewiesen. Die Hauptherkunftsländer der Personen, für die eine Verteilungsentscheidung getroffen wurde, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Afghanistan 118 66 Irak 100 63 Iran 104 44 Syrien 81 65 Russische Föderation 43 20 Eritrea 42 25 Ghana 35 25 Somalia 32 9 Türkei 32 27 Albanien 28 13 Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im September 2017 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg September 2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 6 5 1 Bosnien und Herzegowina 4 - 4 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 11 7 4 Kosovo 4 - 4 Russische Föderation 18 13 5 Türkei 14 12 2 Ukraine - - - Serbien 10 7 3 Europa 67 44 23 Algerien 9 6 3 Eritrea 19 19 - Nigeria 5 5 - Gambia 1 1 - Ghana 3 2 1 Guinea 3 1 2 Libyen 3 3 - Marokko 2 2 - Somalia 11 9 2 Ägypten 4 2 2 Afrika 60 50 10 Nicaragua 1 1 - Amerika 1 1 - Armenien 4 4 - Afghanistan 73 67 6 Aserbaidschan 1 1 - Irak 67 66 1 Iran 34 32 2 Pakistan 1 - 1 Staatsang. ohne Bezeichnung 9 8 1 Syrien 83 81 2 Asien 272 259 13 Staatenlos 2 2 - Ungeklärt 1 1 - Unbekannt 3 3 - Herkunftsländer gesamt 403 357 46 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30.09.2017 4. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller (siehe Drs. 21/4919) wurden Hamburg im September 2017 zugewiesen, aus welchen Herkunftsländern kamen sie, wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? Insgesamt verblieben im September 2017 85 sogenannte Duldungsantragsteller in Hamburg. Die Herkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsländer Personen Ghana 23 Serbien 9 Albanien 6 Ägypten 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10677 5 Herkunftsländer Personen Afghanistan, Iran, Mazedonien, Türkei 4 Brasilien, Ecuador, Eritrea, Nigeria, Sierra Leone je 2 Benin, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste, Irak, Kosovo, Mali, Niger, Somalia, Sudan, Philippinen , Syrien, Ukraine, ungeklärte Staatsangehörigkeit je 1 16 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von zwei Monaten. 69 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von einem Monat. 5. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im September 2017 mit welchem Ergebnis beschieden? Im September 2017 wurden 592 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 15 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 116 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 88 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 53 Ablehnungen 176 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 144 Quelle: BAMF, Stand: 30.09.2017 6. Wie war die Gesamtschutzquote im September 2017? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen, betrug 45,95 Prozent. 7. Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer in Hamburg im September 2017? Nach einem Bericht des BAMF (Stand 16. Oktober 2017) wird die Verfahrensdauer für Neufälle (Antragstellung ab dem 1. Januar 2017) mit 1,3, die für Altverfahren mit 12,9 Monaten angegeben. 8. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende September 2017 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 19.787 12.728 59 8.618 23.956 1 Niederlassungserlaubnis 4.480 2.870 0 440 6.910 0 Aufenthaltsgestattung 6.021 2.658 18 2.617 6.080 2 Duldung 3.213 1.740 10 1.522 3.441 0 Quelle: AZR, Stand: 30.09.2017 Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Unterkünfte 9. Wie viele Personen waren in den Einrichtungen der Erstaufnahme (EA), der Folgeunterbringung (hier mit Ausweisung Wohnungsloser, wohnberechtigter und nicht wohnberechtigter Zuwanderer) und den Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Die Belegungszahlen vom 30. September 2017 (Buchungsstand 30. September 2017) in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) sowie im Ankunftszentrum Rahlstedt sind den folgenden zwei Tabellen zu entnehmen. Erstaufnahmeeinrichtungen: Standort Belegung Amalie-Sieveking-Krankenhaus 69 Fiersbarg 369 Flagentwiet 513 Harburger Poststraße 272 Hellmesbergerweg 75 Kaltenkirchener Straße 102 Neuer Höltigbaum 417 Neuland I 289 Nostorf/Horst 121 Oskar-Schlemmer-Straße 61 Papenreye 182 Schmiedekoppel 795 Schnackenburgallee 732 Sportallee 275 Vogt-Kölln-Straße 302 Gesamt 4.574 Ankunftszentrum Rahlstedt: Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 198 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme) 8 Zur Belegung der Standorte in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen siehe Anlage 1. Am Stichtag 30.09.2017 befanden sich 95 unbegleitete minderjährige Ausländer im Rahmen der Erstversorgung in folgenden Einrichtungen: Einrichtung Belegung Kinder- und Jugendnotdienst 13 Clearingstelle 1 6 Clearingstelle 3 EVE 35 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 2 3 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 3 3 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 4 2 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 5 1 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 7 1 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 8 4 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 9 2 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 12 3 Freie Träger, andere Orte 10 Einrichtungen des LEB 12 Gesamt 95 In betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge finden nicht nur die Erstversorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, sondern auch die Hilfen zur Erziehung und Volljährigenhilfe statt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10677 7 10. Wie viele Wohnungen in welchen Wohnanlagen (siehe beispielsweise Grandweg/An der Lohbek) hat f & w fördern und wohnen AöR für derzeit wie viele Flüchtlinge insgesamt angemietet? Siehe Drs. 21/5124. 11. Wie viele Plätze befinden sich wo in Zelten, in ehemaligen Baumärkten und anderen Gewerbehallen? Wie viele Männer, Frauen und Kinder sind dort jeweils untergebracht? Belegt als EA ist mit Stand 30. September 2017 ist nur noch folgende ehemalige Gewerbehalle: Baumarkt/ Gewerbehalle Männer Frauen Kinder Gesamt Hellmesbergerweg 45 11 19 75 Darüber hinaus ist das Ankunftszentrum Rahlstedt in ehemaligen Gewerbehallen untergebracht : Ankunftszentrum/Zentrale Erstaufnahme * Männer Frauen Kinder Gesamt Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 79 59 60 198 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme ) 4 3 1 8 * Bei der Zentralen Erstaufnahme handelt es sich lediglich um eine kurzfristige Unterbringung vor Verlegung in eine Erstaufnahmeeinrichtung. 12. Wie viele Bewohner von EAs in Hamburg waren im September 2017 bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten hinaus dort untergebracht? Wie viele davon stammen aus sicheren Herkunftsstaaten ? Nach einer Auswertung zum 30. September 2017 waren 3.274 Personen bereits über sechs Monate in einer EA untergebracht, darunter 288 Personen aus sicheren Herkunftsländern . Siehe auch Drs. 21/10665. 13. Berichten zufolge sind zahlreiche Flüchtlinge nicht in den ihnen zugeteilten Unterkünften anzutreffen und wohnen dort offenbar nicht, ohne dass fördern und wohnen (f & w) weiß, wohin sie verzogen sind. a) Ist dem Senat das Problem bekannt? Wenn ja, wie schwerwiegend wird es eingestuft? b) Wen informiert f & w nach Feststellung des Fehlens? Zwar sind Ausländer, die den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen haben, gemäß § 47 AsylG grundsätzlich verpflichtet, längstens bis zu sechs Monaten in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen (sogenannte Residenzpflicht). Ein Verstoß gegen diese Wohnverpflichtung ist allerdings weder straf- noch bußgeldbewehrt (vergleiche §§ 84 bis 86 AsylG). Bewohnerinnen und Bewohner, die die EA unbegründet mehr als drei Tage verlassen, werden aus der EA abgemeldet. Die zuständige Behörde veranlasst aufenthalts- und leistungsrechtliche Ermittlungen und trifft daraufhin die entsprechenden Entscheidungen im Einzelfall (zum Beispiel Einstellung der Leistungsgewährung). Im Falle einer Rückkehr müssen sich die betroffenen Personen wieder im Ankunftszentrum Rahlstedt melden und dürfen nicht direkt in der EA wieder aufgenommen werden. Flüchtlinge, welche die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen nutzen, sind nicht verpflichtet, dort zu wohnen. Dies gilt auch für Haushalte, die zwar öffentlich untergebracht sind, dann aber zum Beispiel in eigenen Wohnraum oder bei Verwandten leben möchten. Eine Abmeldepflicht besteht in diesem Zusammenhang nicht, jedoch eine Anmeldepflicht am alternativen Wohnort. Das Unterkunfts- und Sozialmanagement meldet diejenigen Bewohner und Bewohnerin- Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 nen, die ohne Begründung oder Ankündigung mehr als fünf Tagen abwesend sind, ab und informiert die Leistungsträger sowie die Meldebehörden. c) Welche Auswirkungen hat das auf die Auszahlung von Sozialleistungen wie AsylbLG oder SGB-II-Leistungen auf die Konten der unbekannt verzogenen Flüchtlinge? Die Auszahlungen nach AsylbLG sowie nach SGB II werden in diesen Fällen bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts zunächst vorläufig eingestellt. Gegebenenfalls werden die Leistungen endgültig aufgehoben, zum Beispiel wenn keine Rückmeldung des Leistungsempfängers erfolgt. 14. Wie viele Personen erhielten im September 2017 Leistungen nach AsylbLG? Monat Anzahl Pers. § 3 AsylbLG AnzahlPers. § 2 AsylbLG Anzahl Pers. Gesamt September 2017 3.880 8.285 12.165 Quelle: Datawarehouse, Geschäftsstatistik Im Übrigen siehe Drs. 21/10400. 15. Wie viele Personen gelten aktuell in etwa als „vordringlich Wohnungssuchende “? Wie viele sind davon anteilig Flüchtlinge? Siehe Drs. 21/10092. 16. Zu-/Abfluss Erst- und Folgeunterkünfte: Wie viele Personen zogen im September neu in eine EA, wie viele zogen aus, wie viele siedelten in Folgeunterkünfte um und wie viele zogen hier wieder aus? Wie viele wurden neu in regulären Wohnungen untergebracht? Nach Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR. (f & w) wurden 391 Personen im September 2017 in EA aufgenommen. 970 Personen verließen im gleichen Zeitraum die EA, davon wechselten 700 Personen in eine örU. Verlassen haben die örU im gleichen Zeitraum insgesamt 501 Personen (Zuwanderer ). Im Monat September wurden 289 Personen (Zuwanderer) aus der öffentlichrechtlichen Unterbringung mit Wohnraum versorgt. Im Bereich der Erstaufnahme und Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Ausländer sind im September 2017 57 Personen neu aufgenommen worden. Im selben Monat haben insgesamt 49 unbegleitete minderjährige Ausländer die Erstaufnahme und Erstversorgung wieder verlassen: - Zwölf unbegleitete minderjährige Ausländer wechselten in eine Folgeeinrichtung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung oder verblieben in ihrer Einrichtung mit neuer Hilfeform. - In 21 Fällen erfolgte eine Feststellung der Volljährigkeit und der Umzug in eine Wohnunterkunft. - Zwölf unbegleitete minderjährige Ausländer haben sich mit unbekanntem Ziel entfernt . - Zwei unbegleitete minderjährige Ausländer sind zu Verwandten gezogen. - Zwei unbegleitete minderjährige Ausländer sind zu ihrem zuständigen Jugendamt zurückgeführt worden. 17. Welche neuen Unterkünfte für wie viele Flüchtlinge wurden in die Prüfung genommen, fertiggestellt, in Betrieb genommen oder wieder geschlossen? Bitte nicht auf www.hamburg.de verweisen und vor allem neu in die Planung aufgenommene Standorte transparent an dieser Stelle ausweisen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10677 9 Im September 2017 wurden folgende Unterkünfte eröffnet beziehungsweise erweitert: Bezirk Bezeichnung Soll- Kapazität Einrichtungsart Wandsbek Grunewaldstraße (zweite Erweiterung) 168 örU Im Juli 2017 wurden folgende Unterkünfte geschlossen: Bezirk Bezeichnung Soll- Kapazität Einrichtungsart Hamburg- Mitte Dratelnstraße 900 EA Altona Holstenhofweg 200 EA Hamburg- Nord Grellkamp 450 EA Wandsbek Jenfelder Moorpark 400 EA Wandsbek August-Krogmann-Straße 346 örU Die in Planung befindlichen Unterkünfte sind der Standortkarte auf http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/ zu entnehmen. Für darüber hinausgehende Planungen sind die bezirklichen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen beziehungsweise Anhörungen nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz noch nicht durchgeführt . Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 18. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern kamen im September 2017 neu nach Hamburg? Im September 2017 kamen 57 unbegleitete minderjährige Ausländer nach Hamburg. Herkunftsland m w Gesamt Afghanistan 13 2 15 Marokko 7 7 Somalia 5 2 7 Albanien 5 5 Gambia 4 4 Eritrea 4 4 Guinea 4 4 Irak 2 2 Sudan 2 2 Iran 1 1 2 Benin 1 1 Türkei 1 1 Sierra Leone 1 1 Ghana 1 1 Indien 1 1 Gesamt 52 5 57 19. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und UMA als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII gab es mit Stand Ende September 2017 in Hamburg? Am Stichtag 30. September 2017 lebten 681 unbegleitete minderjährige Ausländer in Hamburg. 95 wurden im Rahmen der Erstversorgung, 586 in einer Folgeunterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung betreut. Im Übrigen siehe Anlage 2. Darüber hinaus lebten am Stichtag weitere 1.254 unbegleitet und minderjährig eingereiste Ausländer als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII. Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Rückführungen/Ausreisen 20. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im September 2017 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 30. September 2017 auf 4.963 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 21. b) aufgeschlüsselt. 1.521 Personen aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert, wovon 315 aus EU-Mitgliedstaaten kommen, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln dürfte. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten. b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Welche Stelle erfasst die Aufenthaltsdauer der Geduldeten und wie lange ist diese jeweils? Duldungssachverhalte nach AufenthG G es am t A fg ha ni st an Ä gy pt en R us si sc he F öd er at io n G ha na Se rb ie n M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m .ju go sl .R ep .) A se rb ai ds ch an Tü rk ei K os ov o Duldung nach § 60a (alt) 3 - - 2 - - - - 1 - Duldung nach § 60a Abs. 1 7 1 - - - - - - 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 5 - - - - - - - 2 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 2.819 389 104 242 260 257 139 157 44 90 135 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern) 304 4 13 26 36 40 29 27 12 11 18 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.662 601 268 124 35 40 61 6 131 60 15 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 55 3 - 3 9 3 6 - - 3 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 3 1 - - - - - - 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 89 8 33 1 1 1 - 5 - 3 2 Duldung nach § 60a Abs. 2b 16 5 - 5 - - 3 - - 2 Gesamt 4.963 471 418 401 343 341 238 195 187 170 174 Quelle: AZR, Stichtag: 30.09.2017 Die Aufenthaltsdauer der Geduldeten wird von der Ausländerbehörde erfasst, die auch die Duldungen erteilt. Die Aufenthaltsdauer wie auch die Erteilungsdauer der Duldungen richtet sich nach den individuellen Umständen der jeweiligen Einzelfälle, die aus den individuellen Ausländerakten zu ersehen sind. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10677 11 ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 232 153 Bosnien und Herzegowina 103 77 Ghana 414 343 Kosovo 213 174 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 280 195 Montenegro 265 238 Senegal 12 11 Serbien 440 341 Quelle: AZR, Stichtag: 30.09.2017 d) Wie viele Personen befanden sich im September 2017 insgesamt in Abschiebehaft? Wie viele davon jeweils an welchem Standort? Insgesamt befanden sich 20 Personen in Abschiebehaft (§ 62 AufenthG). Fünf Personen befanden sich kurzfristig im Ausreisegewahrsam Hamburg, acht Personen in der Abschiebehafteinrichtung in Langenhagen, vier Personen in der Abschiebehafteinrichtung in Ingelheim, zwei Personen in der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim und eine Person in der Abschiebehafteinrichtung Bremen. e) Wie viele Personen aus Abschiebehaft wurden im September 2017 in jeweils welches Land abgeschoben? Wie viele Personen wurden aus welchen anderen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen? Es wurden neun Personen aus Abschiebehaft abgeschoben, jeweils drei nach Albanien und Marokko, jeweils eine Person nach Bosnien-Herzegowina, Italien und Ägypten. f) Wie viele Personen befanden sich im September 2017 in Ausreisegewahrsam und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Es befanden sich sieben Personen im Ausreisegewahrsam nach § 62b AufenthG. Drei Personen stammten aus Marokko, jeweils eine Person stammte aus Armenien, Albanien , Aserbaidschan und Syrien. 21. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im September 2017? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im September 2017 wurden 110 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 79 Rückführungen vollzogen werden. 31 vorbereitete Rückführungen konnten aufgrund folgender Abschiebehindernisse nicht vollzogen werden: Grund für Nichtvollzug der Rückführung Zahl der Personen nicht angetroffen 25 Widerstand 4 Krankheit 2 22. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im September 2017? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 33 Überstellungen in Drittländer 13 Überwachte freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen 33 Summe 79 Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Darüber hinaus gibt es eine unbestimmte Zahl von Personen, die ohne behördliche Kontrolle das Bundesgebiet verlässt. Flüchtlingsbetreuung 23. Aus wie vielen Mitarbeitern beziehungsweise Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht der „Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge“? Siehe Drs. 21/10400. 24. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ in der Ausländerbehörde waren im September 2017 mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen befasst? Das Referat E 34 (Rückführungen) bestand am 30. September 2017 aus 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 44,53 VZÄ. Das Referat E 32 (Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen), das auch für die Vorbereitung der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zuständig ist, umfasste 116 Beschäftigte mit 112,82 VZÄ. 25. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ der Sozialbehörde und der Innenbehörde beschäftigten sich im September 2017 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Bezüglich LEB bitte zusätzlich angeben, wie viele VZÄ im Bereich der Betreuung von unbegleitet und minderjährig eingereisten Ausländern als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige tätig sind. Neben dem Referat E 32 (siehe Antwort zu 24.) ist in der Behörde für Inneres und Sport auch das Referat E 33 (Zugang, Weiterleitung und Leistung) mit 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (92,45 VZÄ) für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig. Darüber hinaus sind Beschäftigte im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge eingesetzt . Ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer war zum Stichtag 30. September 2017 beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) im Rahmen der Erstaufnahme, Erstversorgung nach § 42a beziehungsweise 42 SGB VIII und im Bereich der Anschlusshilfen in Einrichtungen nach §§ 27 SGB VIII Personal im Umfang von 265,71 VZÄ beschäftigt. Die Angaben enthalten alle Berufsgruppen in den Einrichtungen, also auch Sprach- und Kulturmittlung, Leitung und Hauswirtschaft sowie den Fachdienst Flüchtlinge (19,93 VZÄ). Bei den VZÄ ist kein Personal von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung enthalten, welches nicht konzeptionell explizit auf Flüchtlinge ausgerichtet ist. Auf die Betreuung von 93 jungen volljährigen Ausländern in den Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF), die als unbegleitet minderjährig eingereist sind, entfallen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:3 rechnerisch 31 VZÄ zuzüglich anteiliger Leitungs- und Hauswirtschaftskräfte. Anteiliges Betreuungspersonal für einzelne, in anderen Betreuungsangeboten (zum Beispiel Ambulant Betreutes Wohnen, Jugendwohnungen) des LEB lebende junge volljährige Ausländer, wird aufgrund des geringen rechnerischen Anteils nicht explizit ausgewiesen und ist deshalb unberücksichtigt geblieben. Darüber hinaus sind in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) 18,15 VZÄ im Bereich der Amtsvormundschaften mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen beschäftigt. Weiterhin sind Beschäftigte im ZKF eingesetzt, die sowohl der BASFI als auch der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zugeordnet sind. 26. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ welcher Bezirke beschäftigten sich im September 2017 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Siehe Anlage 3. 27. In welchen mit der Flüchtlingsverwaltung beauftragten Bereichen wurde aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen im September Personal abgebaut? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10677 13 Siehe Drs. 21/7162. 28. Wie viel Personal wurde bei den Trägern der Unterkünfte im September 2017 reduziert? Nach Auskunft der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen f & w, ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH, Arbeiterwohlfahrt, Malteser Hilfsdienstgemeinnützige GmbH und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. Kreisverband Hamburg-Harburg e.V., Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. konnte für August 2017 eine Personalreduktion von 11,64 VZÄ ermittelt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/10400, 21/10092, Drs.21/9757, Drs. 21/9357, Drs.21/8934, Drs. 21/8557, Drs. 21/8192, Drs. 21/7828 und Drs. 21/5812. Verfahren 29. Wie viele Asylsachen gingen im September 2017 beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach Klagen und Rechtsschutzverfahren unterscheiden. Wie viele Verfahren wurden im September 2017 jeweils erledigt? Im September 2017 gingen beim Verwaltungsgericht Hamburg 175 Klagen und 54 Eilverfahren in Asylsachen ein. Im selben Zeitraum wurden dort 204 Klagen und 40 Eilverfahren in Asylsachen erledigt. 30. Wie viele Asylsachen gingen im September 2017 beim Oberverwaltungsgericht ein? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht gingen im September 2017 insgesamt sechs Verfahren in Asylsachen ein. Es sind im selben Zeitraum fünf Verfahren in Asylsachen erledigt worden. 31. Wie viele Monate betrug im 3. Quartal 2017 die durchschnittliche Verfahrensdauer von Klagen und Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht sowie Berufungen vor dem Oberverwaltungsgericht in Asylsachen ? Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im 3. Quartal 2017 beim Verwaltungsgericht Hamburg erledigten Klagen in Asylsachen betrug 9,4 Monate, der dort erledigten Eilverfahren 2,6 Monate. Beim Oberverwaltungsgericht betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer der im 3. Quartal 2017 erledigten Verfahren in Asylsachen 1,6 Monate. Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 1 Untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen (Stand 30.09.2017) Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung GB Regelangebote Altona W601 Notkestraße 105 103 0 2 W619 Luruper Hauptstraße 433 1 296 136 W625 Kroonhorst 300 143 62 95 W711 August-Kirch-Straße 483 24 211 248 W714 Holmbrook 196 6 81 109 W743 Pavillondorf Sieversstücken 666 137 307 222 W775 Holstenkamp 141 32 60 49 W787 Alsenstraße 76 35 10 31 W807 Notkestraße 616 17 357 242 W824 Sibeliusstraße 224 11 45 168 W835 Blomkamp (im Belegungsaufbau) 407 64 228 115 W923 Bahrenfelder Straße 19 0 5 14 W924 Eimsbüttler Straße 146 13 61 72 W925 Grünewaldstraße 16 0 5 11 W926 Waidmannstraße 97 13 38 46 W927 Max-Brauer-Allee 12 0 5 7 W928 Borselstraße 7 0 7 0 W983 Albert-Einstein-Ring 441 0 352 89 Summe 4385 599 2130 1656 Harburg W617 Neuenfelder Fährdeich 272 0 136 136 W700 Wetternstraße 197 53 40 104 W728 Am Radeland 164 7 127 30 W734 Lewenwerder 312 9 192 111 W742 Am Aschenland 447 33 203 211 W782 Winsener Straße 281 25 128 128 W789 Cuxhavener Str. 190 22 91 77 W914 Osterbaum 10 6 0 4 W918 Stader Str.106a 25 6 3 16 W922 Sinstorfer Weg 26 0 18 8 W950 WS Transit 189 29 68 92 W982 Am Röhricht 636 0 451 185 Summe 2749 190 1457 1102 Bergedorf W611 Achterdwars 151 147 2 2 W627 Ladenbeker Furtweg 175 94 37 44 W727 Brookkehre 421 146 159 116 W732 Pavillondorf Curslack I (Unterbelegung auf Grund eines Brandschadens) 554 119 278 157 W738 Curslack II 349 101 117 131 W748 Sandwisch 79 15 24 40 W806 Kurt-A.Körber-Chaussee 34 1 27 6 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 295 46 121 128 W836 Weidenbaumsweg 206 6 107 93 W840 Sülzbrack 230 0 113 117 W951 Nettelnburg 183 29 76 78 Summe 2677 704 1061 912 Wandsbek_I W613 Bargteheider Straße 134 129 1 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10677 15 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W623 Großlohe 158 89 19 50 W648 Sieker Landstraße 11 49 1 33 15 W735 Pavillondorf Waldweg 147 45 32 70 W752 Rahlstedter Straße 119 7 74 38 W768 Farmsen (im Belegungsabbau) 109 8 38 63 W783 Waldreiterring 13 5 1 7 W785 Meilerstraße (im Belegungsaufbau) 183 2 85 96 W795 Wandsbek Farmsen (keine Neubelegung auf Grund von anstehender Schließung) 0 0 0 0 W817 Sieker Landstraße 61 270 15 117 138 W819 Grunewaldstraße 701 38 467 196 W830 August-Krogmann-Straße 90 90 0 0 Summe 1973 429 867 677 Wandsbek_II W650 Moosrosenweg 105 16 48 41 W723 Volksdorfer Grenzweg 179 21 108 50 W737 Pavillondorf Steilshooper Allee 208 73 37 98 W740 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 307 181 43 83 W749 Litzowstraße 115 31 50 34 W750 Lademannbogen 158 4 109 45 W751 Bahngärten 120 42 36 42 W790 Flughafenstraße 239 68 111 60 W825 Duvenstedter Damm 233 16 139 78 W834 Rodenbeker Straße 364 0 208 156 W841 Am Stadtrand 680 9 416 255 W861 Walddörferstraße 288 0 139 149 W909 Kirchhofstwiete 37 1 18 18 Summe 3033 462 1462 1109 Mitte_I W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 93 91 2 0 W651 Kirchenpauerstraße 644 0 331 313 W718 Eiffestraße 48 310 17 205 88 W786 Wendenstraße 150 25 54 71 W805 Friesenstraße 453 0 222 231 W812 Hinrichsenstraße 147 27 82 38 W831 SNP Grüner Deich 164 28 43 93 W837 Eiffestraße 398 174 3 46 125 Summe 2135 191 985 959 Mitte_II W620 Billbrook 596 82 336 178 W626 Horner Geest 136 105 19 12 W767 Georg-Wilhelm-Straße 118 41 40 37 W771 Pavillondorf Mattkamp 319 73 112 134 W776 An der Hafenbahn (Unterbelegung auf Grund umfangreicher Sanierung) 193 43 48 102 W778 Billbrookdeich 114 112 2 0 W794 Mitte Mattkamp 21 3 10 8 W818 Am Veringhof 139 7 89 43 W833 SNP Weddestraße 242 12 124 106 W839 Schlenzigstraße 326 0 131 195 W900 Billstieg 649 92 351 206 Summe 2853 570 1262 1021 Nord_I W615 Hornkamp 75 71 1 3 W653 Maienweg (im Belegungsaufbau) 90 0 83 7 W658 Paul-Stritter-Weg 34 0 19 15 Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W701 Langenhorner Chaussee 89 0 55 34 W715 Eschenweg 283 62 145 76 W745 Alsterberg 261 74 121 66 W755 Jugendpark Langenhorn 351 83 107 161 W774 Erdkampsweg 78 4 47 27 W827 Fibigerstraße 223 2 148 73 W846 Kiwittsmoor 547 2 367 178 W849 Große Horst 443 0 263 180 Summe 2474 299 1355 820 Nord_II W675 Dehnhaide/Krausestr. 64 0 36 28 W704 Freiligrathstraße 342 9 234 99 W707 Holsteinischer Kamp 103 15 55 33 W709 Borsteler Chaussee 88 44 11 33 W717 Hufnerstraße 229 9 157 63 W733 Pavillondorf Tessenowweg 468 189 121 158 W798 Nord Tessenowweg 29 7 1 21 W801 Heinrich-Hertz-Straße 114 4 57 53 W820 Opitzstraße 314 22 219 73 Summe 1751 299 891 561 Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 30 30 0 0 W612 Bornmoor 176 175 1 0 W622 Wegenkamp 73 59 3 11 W712 Sophienterrasse 172 0 95 77 W726 Pinneberger Straße 149 5 64 80 W736 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 208 202 2 4 W784 Grandweg 222 9 113 100 W792 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 32 29 0 3 W804 Lohkoppelweg 26 0 21 5 W847 Kollaustraße 142 9 63 70 W903 Hornackredder 17 14 0 3 Summe 1247 532 362 353 Summe Regelangebote 25277 4275 11832 9170 GB Spezialangebote W677 JEP Hinrichsenstraße 19 19 0 0 UPW_/_Bergedorf W867 UPW Am Gleisdreieck (im Belegungsaufbau ) 1671 0 1162 509 Summe 1671 1162 509 UPW_/_Wandsbek W857 UPW Raja-Ilinauk-Straße 788 0 709 79 W863 Elfsaal 340 0 312 28 Summe 1128 1021 107 Summe Spezialangebote 2799 19 2164 616 Gesamtsumme örU 28095 4294 14015 9786 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10677 17 Anlage 2 1. Unbegleitete minderjährige Ausländer in Erstversorgung nach § 42 und § 42a SGB VIII nach Herkunftsländern Stichtag 30.09.2017, Quelle: LEB Herkunftsland Anzahl Afghanistan 33 Ägypten 2 Albanien 9 Algerien 2 Benin 1 Eritrea 9 Gambia 2 Ghana 2 Guinea 3 Irak 4 Iran 2 Jemen 1 Serbien u. Montenegro 3 Sierra Leone 2 Somalia 10 Sudan 2 Syrien 8 Gesamtergebnis 95 Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 2. Unbegleitete Ausländer in Hilfen zur Erziehung nach § 27 und Volljährigenhilfe nach § 41,einschließlich BEF, nach Herkunftsländern Stichtag 30.09.2017, Quelle: JUS-IT, DWH minderjährig minderjährig volljährig volljährig männlich weiblich männlich weiblich Summe: afghanisch 238 21 439 31 729 eritreisch 49 15 138 41 243 ägyptisch 59 149 1 209 syrisch 103 3 108 1 215 somalisch 29 8 110 38 185 guineisch 15 42 12 69 gambisch 4 1 12 4 21 irakisch 7 1 9 17 albanisch 3 2 6 11 beninisch 5 5 1 11 iranisch 3 7 1 11 palästinensisch 4 6 10 algerisch 3 4 2 9 nigerianisch 2 5 7 guinea-bissauisch 1 5 6 pakistanisch 3 3 6 marokkanisch 5 5 malisch 4 4 russisch 1 1 2 4 angolanisch 1 1 1 3 äthiopisch 2 1 3 burkinisch 3 3 indisch 1 2 3 ivorisch 2 1 3 ghanaisch 2 2 jemenitisch 2 2 montenegrinisch 1 1 2 sierra-leonisch 2 2 tunesisch 2 2 armenisch 1 1 libysch 1 1 mauretanisch 1 1 nigrisch 1 1 salomonisch 1 1 senegalesisch 1 1 tschechisch 1 1 ukrainisch 1 1 vietnamesisch 1 1 Summe: 531 55 1074 146 1806 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10677 19 Anlage 3 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter /-innen (Anzahl Personen ) VZÄ (Beschäfti - gungsvolumen ) HH-Mitte JA 1 - Asyl 16 13,69 inkl. Leitung JA - KTB 22 18,65 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GA 4 – TBC 15 12,40 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GA 4 – Röntgen 8 5,98 Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GS - Allg. Sozialhilfe 67 60,33 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Altona GS 48,57 exkl. Leitung, zuzügl. 1 Stelle aus Eingangsbereich Hierbei handelt es sich um zusätzlich eingestelltes Personal für die Flüchtlinge ; auch andere Mitarbeiter /-innen sind mit der Versorgung der Flüchtlinge beschäftigt; hierbei handelt es sich jedoch um Mischarbeitsplätze : Der Anteil für Flüchtlingsbetreuung ist nicht gesondert darzustellen . Darüber hinaus sind noch diverse Honorarkräfte beschäftigt . GA, Abteilung Medizinische Erstversorgung von Flüchtlingen 18 12,70 inkl. Leitung Die Steigerung ist mit dem Abbau von Honorarkräften und der abschließenden Besetzung der vakanten Stellen zu erklären. JA-FB 8,08 exkl. Leitung JA1- ASD1/1 ca. 1,5 JA – ASD 2/3 8,59 SR 2 2 inkl. Leitung SR1 Eimsbüttel1 JA2/ASD3 Asyl 6 5 geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA2 3 0,75 Angebote der Mütterberatung in Flüchtlingsreinrichtungen (Testbetrieb ohne eigene Ressource) geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA1/GA3 4 0,75 hygienische Überwachung Flüchtlingseinrichtungen ; med.- gutachterliche Fragestellungen bei Flüchtlingen 1 Im Bezirk Eimsbüttel sind weiterhin fünf Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsvolumen von 1 VZÄ im Netzwerkmanagement JA tätig. Drucksache 21/10677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter /-innen (Anzahl Personen ) VZÄ (Beschäfti - gungsvolumen ) GS 30 26,39 SR 2 1,83 HH-Nord JA2/ASD-M 15 12,48 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ JA Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Wandsbek JA2/ASD Asyl 11 9,96 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Bergedorf JA/ASD2 Abschnitt umF/ Flüchtlinge 4 3 SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 JA/KTB GS SR im Übrigen GA IS Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Harburg GA 34 28,25 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. GS 63 58,51 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA 94 85,49 Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA1 ASD 4 4 3,77 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit Zuwanderern. SR 3 2,5 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit dem Thema Zuwanderung .