BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10678 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Kleibauer und Dennis Gladiator (CDU) vom 16.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Kosten der Sicherheitsmaßnahmen für OSZE-Ministerratstreffen und G20-Gipfel Im Vorfeld des G20-Gipfels im Juli hatte sich die Bürgerschaft mit den zu erwartenden Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und der entsprechenden Vereinbarung mit der Bundesebene (Drs. 21/8397) befasst. Inzwischen müssten konkretere Prognosen über die von Hamburg zu tragenden Kosten vorliegen. Die Innenbehörde hatte in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 21. September 2017 zudem mitgeteilt, dass von den zugesagten Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro bereits 13,5 Millionen Euro für in 2016 gebuchte Kosten für das OSZE-Ministerratstreffen am 8./9. Dezember 2016 eingesetzt wurden. In der Drs. 21/8397 hatte der Senat ebenfalls angeführt, dass über die 50 Millionen Euro hinausgehende Kosten grundsätzlich aus den fachlich zuständigen Produktgruppen getragen werden sollen. Angesichts der ohnehin bereits angespannten Haushaltslage im Einzelplan 8.1 der Innenbehörde, in dem der Senat gerade erst einen Ende 2016 aufgelaufenen Fehlbetrag von 17 Millionen Euro ausgleichen musste, erscheint dies kaum nachvollziehbar . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Durchführung des OSZE-Ministerratstreffens am 8. und 9. Dezember 2016 sowie des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg erforderten zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in besonderem Umfang. Vor diesem Hintergrund wurde bereits im März 2017 die mit Drs. 21/8397 der Bürgerschaft vorgelegte Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesregierung geschlossen, mit der sich der Bund in einer Gesamthöhe von 50 Millionen Euro an den Kosten der Sicherheitsmaßnahmen beider Veranstaltungen beteiligt. Im Zusammenhang mit der Sicherung des OSZE-Ministerratstreffens sind im Einzelplan 8.1 der Behörde für Inneres und Sport konsumtive Auszahlungen der Aufgabenbereiche 275 Polizei, 277 Feuerwehr und 272 Amt für Innere Verwaltung und Planung in Höhe von 20.499.000 Euro angefallen. Finanzielle Mehrarbeitsausgleiche innerhalb der Behörde für Inneres und Sport sind in diesem Betrag nicht enthalten, da eine ausschließliche Zuordnung von entstandener Mehrarbeit zu einzelnen Einsatzanlässen überwiegend nicht auswertbar ist. Die Kosten konnten im Rahmen der vorhandenen Ermächtigungen gedeckt werden. 13.500.000 Euro sind davon direkt der Kostenerstattung des Bundes zuzuordnen. Drucksache 21/10678 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Kosten der Sicherheitsmaßnahmen für den G20-Gipfel sind noch nicht abschließend abgerechnet. Der bisherige Abrechnungsstand kann den nachfolgenden Antworten entnommen werden. Die Gesamtkosten für Sicherheitsmaßnahmen werden die Differenz zwischen der Erstattungssumme des Bundes von 50 Millionen Euro und den davon bereits für OSZE-Bedarfen eingesetzten Betrag von 13,5 Millionen Euro überschreiten . Es gilt dabei zunächst weiterhin der Grundsatz, dass der verbleibende Betrag vorrangig aus dem Bestand der fachlich zuständigen Produktgruppen zu bestreiten ist. Mit der konkreten Umsetzung hat sich der Senat noch nicht befasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Höhe sind im Einzelplan der Innenbehörde inzwischen über die 13,5 Millionen Euro hinausgehende Kosten im Zusammenhang mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für das OSZE-Ministerratstreffen angefallen? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch waren die Gesamtkosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem OSZE-Ministerratstreffen? Wie setzen sich die Kosten im Einzelnen zusammen? Welche Abrechnungen stehen im Einzelnen gegebenenfalls noch aus? Die in der Vorbemerkung bereits genannten Kosten in den Aufgabenbereichen 275 Polizei, 277 Feuerwehr und 272 Amt für Innere Verwaltung und Planung von gesamt 20.499.000 Euro setzen sich wie folgt zusammen: Aufgabenbereich Kostenart Ist in Tsd. Euro Bemerkungen 272 Steuerung und Service - Amt für Innere Verwaltung und Planung Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 113 Kosten für die Zentralstelle Digitalfunk davon IT-Kosten 41 davon Kosten für Verwaltungsbedarf 72 Summe AB 272 113 275 Polizei Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 15.187 davon Kosten für Mieten/ Pachten und Bewirtschaftung 86 davon IT-Kosten 72 davon Kosten für Verwaltungsbedarf 3.004 davon Kosten für übrige Rechtshilfe und andere bezogene Leistungen 12.025 Insbesondere Einsatzkosten anderer Bundesländer Sonstige Kosten 4.418 Insbesondere Hotel- und Ver-pflegungskosten Summe AB 275 19.605 277 Feuerwehr Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 445 davon Kosten für Mieten /Pachten und Bewirtschaftung 11 davon IT-Kosten 68 davon Kosten für Verwaltungsbedarf 264 davon Kosten für übrige Rechtshilfe und andere bezogene Leistungen 103 Personalkosten 263 Sonstige Kosten 73 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10678 3 Aufgabenbereich Kostenart Ist in Tsd. Euro Bemerkungen Summe AB 277 781 Gesamtsumme BIS 20.499 Die abschließende Abrechnung der Einsätze auswärtiger Polizeikräfte aus drei Ländern steht noch aus. Für die hierfür anfallenden Kosten sind Rückstellungen gebildet worden, die in der oben stehenden Aufstellung rechnerisch berücksichtigt sind. 3. Wie hoch sind die derzeit erwarteten Kosten im Einzelplan der Innenbehörde für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und für eigenen Mehraufwand im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel? Wie setzen sich die Kosten im Einzelnen zusammen? 4. In welcher Höhe werden derzeit Mehrbedarfe im Bereich der Innenbehörde gegenüber den im März 2017 mit dem Bund vereinbarten Mitteln für Sicherheitskosten beim OSZE-Ministerrat und dem G20-Gipfel erwartet und wie sollen diese Mehrbedarfe ausgeglichen werden? 5. Geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde davon aus, dass der Betrag von 50 Millionen Euro für die Kosten der Innenbehörde im Zusammenhang mit G20-Gipfel und OSZE-Ministerratstreffen deutlich übertroffen wird? 6. Geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde davon aus, dass, wie in der Drs. 21/8397 erwähnt, ein Ausgleich der Mehrkosten durch die fachlich zuständigen Produktgruppen möglich ist? Wenn ja, warum und in welcher Höhe? Die Abrechnungen der Leistungen aus dem G20-Einsatz sind noch nicht abschließend erfolgt. Die abschließenden Gesamtkosten können daher derzeit nicht angegeben werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. In welcher Höhe sind jeweils in den anderen Einzelplänen – außerhalb des Einzelplans 8.1 der Innenbehörde – Mehrkosten im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels im Juli angefallen? Zur Entschädigung der im Rahmen des G20-Gipfels durch Straftaten geschädigten Personen ist ein Härtefallfonds als Soforthilfe bei Sachschäden auf der Grundlage von Billigkeitsleistungen eingerichtet worden, siehe auch Drs. 21/9959 und Drs. 21/10486. Für diesen Zweck sind aus dem Einzelplan 9.2 bisher 3 Millionen Euro an den Einzelplan 6.1 der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Verfügung gestellt worden . Diese Summe ist der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR, die mit der Verwaltung des Härtefallfonds betraut ist, vollumfänglich überwiesen worden. Im Übrigen ist auch in den anderen Einzelplänen eine Abrechnung der Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels noch nicht abgeschlossen. Soweit in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit entsprechende Buchungsunterlagen ausgewertet werden konnten, sind folgende Angaben zu entstandenen Kosten möglich, die ausdrücklich noch nicht abschließend sind: Im Einzelplan 1.1 der Senatskanzlei sind im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels bis Mitte der 42. Kalenderwoche insgesamt 148.297,48 Euro angefallen . Es liegen noch nicht alle Rechnungen vor. Im Einzelplan 2 der Justizbehörde sind im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels in Hamburg bis Mitte der 42. Kalenderwoche zusätzliche Kosten von 508.512,53 Euro angefallen. Im Einzelplan 3.3 der Behörde für Kultur und Medien sind Kosten in Höhe von 45.000 Euro im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels durch den am 9. Juli 2017 allen Besucherinnen und Besuchern ermöglichten freien Eintritt in die öffentlichen Museen entstanden. Drucksache 21/10678 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Einzelplan 5 der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sind Mehrkosten im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels in Höhe von insgesamt rund 250.000 Euro angefallen. Im Einzelplan 7 der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sind Kosten in Höhe von 5.827,19 Euro für die Beauftragung einer Firma zur Sicherung des Dienstgebäudes während des G20-Gipfels angefallen. Im Einzelplan 9.1 der Finanzbehörde sind Kosten von 4.571,33 Euro angefallen. Dem Bezirksamt Wandsbek sind für die Bewachung zweier Dienstgebäude im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Kosten in Höhe von 11.491,83 Euro entstanden. Im Bezirk Eimsbüttel sind Schäden an Straßen und Straßeneinrichtungen mit geschätzten Gesamtkosten von rund 25.000 Euro anzunehmen. In den Bezirksämtern Hamburg-Nord und Hamburg-Mitte sind bis Mitte der 42. Kalenderwoche im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels zusätzliche Kosten in Höhe von 50.307,63 Euro beziehungsweise 54.099,11 Euro entstanden. In beiden Ämtern liegen noch nicht alle Rechnungen vor. Im Bezirksamt Altona werden sich die Gesamtkosten voraussichtlich auf rund 120.000 Euro belaufen. Hierin enthalten sind insbesondere Kosten des Fachamtes Management des Öffentlichen Raumes mit rund 95.000 Euro, die Beseitigung von Gebäudeschäden in Höhe von rund 24.000 Euro und der finanzielle Ausgleich von Rufbereitschaften in Höhe von rund 1.000 Euro. Im Bezirksamt Hamburg-Harburg sind bis Mitte der 42. Kalenderwoche im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels zusätzlichen Kosten in Höhe von 342,84 Euro entstanden.