BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1068 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 15.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Schulcampus Rissen – Trotz anderslautender Versprechen ohne ausreichende Sporthallenflächen? Unter großen Schwierigkeiten und begleitet von erheblicher Skepsis der Eltern in Hinblick auf die Standortwahl haben sich das Gymnasium (Gym) Rissen und die Stadtteilschule (STS) Rissen auf dem Schulcampus Voßhagen in Rissen auf den schwierigen Weg des Zusammenwachsens gemacht. Die Schulbehörde (BSB) hat mehrfach beiden Schulen ihre vollumfängliche Unterstützung für diesen Prozess und insbesondere eine Ausstattung zugesagt , die keiner der beiden Schulformen zum Nachteil gereichen und so beiden Schulformen optimale Entwicklungschancen gewährleisten würde. Leider wird die Schulbehörde dieser Zusage im Hinblick auf die notwendigen Schulsportflächen auch in ihrer Planung für die Zubaumaßnahmen nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler (SuS) werden derzeit auf dem Schulcampus Rissen unterrichte? (Bitte insgesamt und getrennt nach STS und Gym Rissen ausweisen.) Wie sollen/werden sich diese Zahlen entwickeln, wenn beide Schulen tatsächlich bis zum Abitur unterrichten (das heißt ab Schuljahr 2016/2017) und wie sähen sie aus, wenn beide Schulen in der vorgesehen Zügigkeit unterrichten würden? Im Schuljahr 2014/2015 besuchten 1.020 Schülerinnen und Schüler (SuS) den Schulcampus Rissen (Gymnasium: 598, Stadtteilschule: 422). Beide Schulen sind in den derzeitigen Jahrgangsstufen dreizügig, sodass für die vorgesehene Zügigkeit lediglich noch die potenziellen SuS der Sekundarstufe II hinzugerechnet werden müssen . Bei einer durchgängigen Zweizügigkeit wären das 132 SuS, sodass insgesamt von circa 1.150 SuS für den Schulcampus Rissen ausgegangen werden kann. 2. Wie viele Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) mit jeweils wie vielen SuS befinden sich derzeit auf dem Schulcampus Rissen, wie verteilen sich diese auf STS und Gym, wie sieht die diesbezügliche Planung für die kommenden Schuljahre unter Berücksichtigung der stetig steigenden Flüchtlingszahlen und dem Bau weiterer Flüchtlingsunterkünfte in den Elbvororten aus? Derzeit befinden sich auf dem Schulcampus Rissen keine Internationalen Vorbereitungsklassen . Eine genaue Planung kann erst erfolgen, wenn bekannt ist, wie viele schulpflichtige Kinder in welchem Alter die Wohnunterkunft beziehen werden. 3. Wie viele Sportinnenfelder und welche Sportaußenflächen stehen dem Gymnasium Rissen einerseits und der Stadtteilschule Rissen andererseits zur Verfügung? Drucksache 21/1068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es steht beiden Schulen am Standort Voßhagen 15 zurzeit eine Dreifeldsporthalle (drei Sportinnenfelder) zur Verfügung. Bei weiterführenden Schulen wird mit einer Auslastung eines Sportinnenfeldes von 40 Stunden pro Woche gerechnet. Die Schulen können den Sportaußenplatz am Iserbarg mitnutzen. Zukünftig wird am Marschweg ein Sportaußenplatz zur Verfügung stehen, welcher von den beiden Schulen mitgenutzt werden kann. 4. Sind diese Flächen zur Unterrichtung der regelhaften dritten Sportstunde ausreichend? Die Stadtteilschule Rissen und das Gymnasium Rissen hatten im Schuljahr 2014/2015 zusammen einen Bedarf von 120 zu gebenden Sportstunden. Dies entspricht dem rechnerischen Bedarf von drei Sportinnenfeldern. Am Standort der Schule Iserbarg wird zeitnah eine zusätzliche Einfeld-Sporthalle geschaffen, welche für die Unterrichtung der noch offenen zwölf Sportstunden mit genutzt werden kann, die für die aufwachsende Sekundarstufe II der Stadtteilschule maximal benötigt werden. 5. Welcher Anteil der Schulsportflächen in Wochenstunden steht dem Gymnasium Rissen und welcher steht der Stadteilschule Rissen zur Verfügung ? Für die dreizügige Sekundarstufe I stehen den jeweils 18 Klassen beider Schulen jeweils 18 x 3= 54 Stunden zu. Für die Sekundarstufe II (6 x 2 Wochenstunden) kann das Gymnasium die verbleibenden zwölf Stunden nutzen. 6. Ist es richtig, dass sowohl am Gymnasium Rissen als auch an der Stadtteilschule Rissen die dritte Sportstunde bisher nicht regelhaft erteilt werden kann beziehungsweise die dritte Sportstunde an der Stadtteilschule in Form einer Sportprojektwoche unterrichtet wird? Nein. Organisatorisch ist die regelhafte Versorgung mit drei Sportstunden in der Sekundarstufe I an beiden Schulen möglich. Es obliegt den Schulen, in Absprache mit der Schulaufsicht gegebenenfalls die dritte Sportstunde epochal in Form einer Projektwoche oder Ähnlichem zu erteilen. 7. Welche zusätzlichen Sportflächen würden die beiden Schulen auf dem Campus benötigen, um regelhaft die dritte Sportstunde unterrichten zu können? Siehe Antwort zu 4. 8. Sind im Rahmen der projektierten oder genehmigten Zubaumaßnahmen auch Sanierungsmaßnahmen an der Stadtteilschule oder dem Gymnasium Rissen geplant? Wenn ja, welche mit welchem Bauvolumen? Über die gemäß Rahmenplanung vorgesehenen Zubaumaßnahmen und die laufende Instandhaltung hinaus sind keine Sanierungsmaßnahmen geplant. 9. Besteht nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde ein Sanierungsbedarf an einer der beiden Schulen, der über die jetzt projektierten oder genehmigten Baumaßnahmen hinausgeht? Wenn ja, welcher mit welchem finanziellen Volumen zur Ausführung? Für wann plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Durchführung dieser Maßnahmen? Nein. Im Übrigen: entfällt. 10. Wann wurde die jetzige Sporthalle einschließlich des Umkleide- und Sanitärtraktes auf dem Campus Rissen errichtet? Sind seit der Errichtung Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1068 3 Die Sporthalle wurde 1974 zunächst als Einfeldhalle errichtet und 1979 zu einer Dreifeldhalle umgebaut. Seit Gründung des Sondervermögens Schulimmobilien wurden über die laufende Instandhaltung hinaus keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. 11. Trifft es zu, dass die Toiletten und die Duschen in der Sporthalle auf dem Campus Rissen heute in einem derart desolaten Zustand sind, dass sie zur Nutzung gesperrt sind? Wann gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diesen Missstand zu beheben? Wie hoch sind die Sanierungskosten? 12. Gibt es Architektenpläne, die dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde oder Schulbau Hamburg zur Erweiterung der jetzigen Sporthalle um ein Feld und die Erneuerung des Umkleide- und Sanitärtraktes vorliegen? Wie hoch wären die Kosten der projektierten Erweiterung ? Nein. Im Übrigen: entfällt. 13. Werden an den beiden Schulen auf dem Schulcampus Bundesjugendspiele durchgeführt? Wenn ja, in welchen Klassen genau, auf welchen Sportflächen und auf welchen Sportflächen wird in welchem Umfang dafür trainiert? Beide Schulen nehmen nicht an den Bundesjugendspielen teil. Sie organisieren alternativ Spendenläufe und Sportprojekte. 14. Wie viele Sportinnenfelder und welche Sportaußenflächen stehen den Grundschulen Iserbarg und Marschweg in Rissen zur Verfügung? Den Grundschulen Iserbarg und Marschweg steht jeweils eine Sporthalle (jeweils ein Sportinnenfeld) zur Verfügung. Bei Grundschulen wird mit einer Auslastung eines Sportinnenfeldes von 30 Stunden pro Woche gerechnet. Derzeit können die Schulen den Sportaußenplatz am Iserbarg mitnutzen. Zukünftig wird am Marschweg ein Sportaußenplatz zur Verfügung stehen, welcher von den beiden Schulen mitgenutzt werden kann. 15. Sind diese Flächen zur Unterrichtung der regelhaften dritten Sportstunde an den Grundschulen Iserbarg und Marschweg ausreichend? Die Grundschule Iserbarg hatte im letzten Schuljahr einen Bedarf von 48 zu gebenden Sportstunden. Die Grundschule Marschweg hatte einen Bedarf von 42 zu gebenden Sportstunden. Somit sind die vorhandenen Sportflächen in den Sporthallen derzeit nicht ausreichend für die regelhafte Versorgung mit drei Sportstunden pro Woche. Daher wird an beiden Schulen die dritte Sportstunde auf der Außensportanlage unterrichtet . 16. Welche zusätzlichen Sportflächen würden die beiden Grundschulen benötigen, um regelhaft die dritte Sportstunde unterrichten zu können? Die Grundschule Iserbarg benötigt ein zusätzliches Sportinnenfeld, um die dritte Sportstunde unterrichten zu können. Dieses Sportinnenfeld wird am Standort der Schule Iserbarg zeitnah geschaffen. Die Grundschule Marschweg benötigt ebenfalls zusätzliche Hallenzeiten, um in allen Klassen die dritte Sportstunde unterrichten zu können. Hierfür ist im Rahmenplan die Errichtung einer zusätzlichen Gymnastikhalle vorgesehen.