BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10680 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Michael Kruse (FDP) vom 16.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Busbeschleunigung (100) Der Senat kann trotz vieler Nachfragen auch fünf Jahre nach Beginn des Busbeschleunigungsprogramms nicht sagen, welche Maßnahmen welche Fahrtzeitverkürzungen gebracht haben sollen. Außerhalb der Linie 5 kann er nicht einmal gesicherte Angaben machen, welche Fahrtzeitverkürzung erzielt wurde. Außerdem wurden zahlreiche Maßnahmen weit in die Zukunft verschoben – ob wohl das Ausbauziel A eigentlich schon im letzten Jahr erreicht werden sollte. In einer letzten Anfrage soll deshalb versucht werden, Licht in das Dunkel der Ausgaben von fast 100 Millionen Euro zu bringen. Wir fragen den Senat: Der Senat bedauert, dass es ihm auch nach der Beantwortung von 99 Schriftlichen Kleinen Anfragen nicht gelungen ist, den Fragesteller von dem unzweifelhaften Nutzen der Busbeschleunigung zu überzeugen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6275 (Busbeschleunigung Nummer 90). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter Beteiligung der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Warum werden die in Anlage 1 der Drs. 21/10474 genannten Maßnahmen erst bis zu fünf Jahre nach dem vorgesehenen Abschluss des Ausbauziels A abgeschlossen? Bitte für jede Maßnahme getrennt angeben. 2. Warum werden die in Anlage 2 der Drs. 21/10474 genannten Lichtsignalanlagen erst bis zu fünf Jahre nach dem vorgesehenen Abschluss des Ausbauziels A abgeschlossen? Bitte für jede LSA getrennt angeben. Eine Maßnahme, (Amsinckstraße – von den Elbbrücken bis zur Spaldingstraße) wird nach Abschluss des Ausbauziels A umgesetzt werden, da dort die dringend notwendige Grundinstandsetzung der Amsinckstraßenbrücke eine frühere Realisierung nicht zulässt. Anpassungen bei weiteren in Drs. 21/10474 benannten Maßnahmen ergeben sich aus einer intensivierten Baumaßnahmenkoordinierung des Verkehrsflusses in der Stadt, die auch private Hochbauvorhaben und ihren Einfluss auf das Bauen im öffentlichen Grund im Blick hat. 3. Wie erklärt der Senat, dass trotz zahlreicher neuer Fahrkartenautomaten an der Linie 5 die Zahl der Verkäufe durch den Fahrer nur geringfügig zurückgegangen ist (vergleiche Drs. 21/10474, Frage 7.)? Für die Metrobuslinie 5 wurde das Aufstellen von Fahrkartenautomaten auf dem hochfrequentierten Abschnitt Hauptbahnhof/ZOB bis zur U-Bahn-Haltestelle Niendorf Markt beschlossen. Das Aufstellen in diesem Abschnitt erfolgte schrittweise. Die Ausstattung Drucksache 21/10680 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mit Fahrkartenautomaten im genannten Bereich konnte zum Jahreswechsel 2016/ 2017 vollständig abgeschlossen werden, allein 14 neue Fahrkartenautomaten wurden im November und Dezember des Jahres 2016 installiert. Im 4. Quartal des Jahres 2016 sowie 2. Quartal des Jahres 2017 wurden kommunikative Maßnahmen durchgeführt , um den Bekanntheitsgrad der Fahrkartenautomaten zu erhöhen. Mit einer Verlagerung der Fahrkartenverkäufe auf die Fahrkartenautomaten in größerem Umfang ist erfahrungsgemäß erst mit zeitlicher Verzögerung zu rechnen. 4. Inwieweit wird der Querverkehr bei der LSA-Steuerung berücksichtigt (vergleiche Drs. 21/10474, Frage 5.)? Genauer: Ab welchem Umfang des Querverkehrs wird der Vorrang des Busses ausgesetzt? Die Vorrangschaltung des Busverkehrs hat an diesen Lichtsignalanlagen (LSA) Priorität , berücksichtigt jedoch den Querverkehr verkehrsabhängig in regelmäßigen Abständen oder auf Anforderung. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie unter anderem die Wartezeitkriterien des Fußverkehrs, eine eingerichtete progressive Fußgängerschaltung, Rückstaueinflüsse aus den Querrichtungen und die zyklische Berücksichtigung des Querverkehrs bei hoch frequentierten Knotenpunkten, kann der Vorrang des Busverkehrs eingeschränkt, jedoch nicht ausgesetzt werden. Insofern können konkrete Zahlen zum Umfang des Querverkehrs nicht genannt werden. 5. Wann werden für die betroffenen Buslinien außer der Linie 5 gesicherte Erkenntnisse vorliegen, welche Fahrzeitverkürzung erzielt wurde? Bitte für jede Linie getrennt angeben. Für die Linie 7 werden die gesicherten Erkenntnisse voraussichtlich Ende des Jahres 2017 vorliegen, für die Linie 2 voraussichtlich im Jahr 2019. Für die Linie 3, westlich der Amsinckstraße, voraussichtlich im Jahr 2019, für die Linie 6, ohne Hohenfelder Brücken, voraussichtlich im Jahr 2019 sowie für die Linien 20 und 25 voraussichtlich im Jahr 2020.