BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10682 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Archiv der Staatsanwaltschaft wegen Überfüllung geschlossen? Bekanntermaßen steigt die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erheblich. Wer einen Blick in die Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaft wirft, sieht Unmengen an Aktenbergen. Hinweisen zufolge soll das Archiv der Staatsanwaltschaft an seiner Kapazitätsgrenze angelangt sein. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf den laufenden Betrieb. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei sämtlichen archivierten Akten der Staatsanwaltschaft Hamburg handelt es sich um abgeschlossene Verfahren, die aus dem dienstlichen Betrieb herausgenommen und entsprechend den Aufbewahrungsfristen zu lagern sind. Der Staatsanwaltschaft stehen in den von ihr genutzten Dienstgebäuden sowie im Strafjustizgebäude derzeit insgesamt 4.805,5 qm Archivflächen zur Verfügung. Zum 1. August 2017 sind in der Hammerbrookstraße zusätzliche Archivflächen von 1.194 qm angemietet worden. Die in den Geschäftsstellen und sonstigen Büroräumen befindlichen Akten sind solche aus laufenden Verfahren. Die Fristenkontrolle erfolgt über das Vorgangsverwaltungsund Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg und ist unabhängig von der Lagerung der Akten. Durch Zunahme des Aktenumfangs bei laufenden Verfahren ist es in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass Akten in den Geschäftsstellen und sonstigen Büroräumen vorübergehend auch außerhalb von Schreibtisch- und Regalflächen abgelegt werden. Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist gleichwohl gewährleistet. Die zuständige Behörde hat auf den Anstieg der Verfahrenszahlen bei der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft reagiert und die personelle Situation deutlich verbessert. Die Einrichtung des sogenannten Richterpools trägt dazu bei, dass in Situationen mit herausgehobenen Arbeitsspitzen durch eine personelle Verstärkung flexibel reagiert werden kann. Des Weiteren wurden für Fälle von Langzeiterkrankungen die Möglichkeiten der Nachbesetzung geschaffen. Darüber hinaus wurde eine weitere Verbesserung der Personalsituation bei der Staatsanwaltschaft im Rahmen von Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus erreicht. Eine weitere Stellenverstärkung erfolgte mit dem Haushaltsplan 2017/2018. Nicht zuletzt aufgrund des Personalzuwachses kommt es vorübergehend zu einer umfassenderen Ausnutzung der vorhandenen räumlichen Kapazitäten. Im Übrigen setzt sich die zuständige Behörde dafür ein, dass die bundesgesetzlichen Regelungen für die Digitalisierung geschaffen werden und das Ziel von papierlosen Verfahren weiter verfolgt wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Quadratmeter Fläche stehen als Archiv für die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Verfügung? Drucksache 21/10682 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 2. Ist es richtig, dass das Archiv der Staatsanwaltschaft Hamburg an seine Kapazitätsgrenze gelangt ist? a. Falls ja, welche Maßnahmen werden nun zur Lagerung von Akten ergriffen? b. Falls ja, wann und wo werden weitere Räumlichkeiten zur Verfügung stehen? c. Falls ja, zu welchen Auswirkungen im täglichen Betrieb führt dies? Inwiefern führt dies für die Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen und/ oder die Dezernenten zu Problemen bei der Wiedervorlage von Akten? Nein, da die Staatsanwaltschaften nach der erfolgten Anmietung über ausreichende Archivraumkapazitäten verfügen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Ist es richtig, dass sich in den Büros der Geschäftsstellen die Akten aus Platzgründen teilweise auf dem Boden und den Fensterbänken stapeln? a. Falls ja, wie wird gewährleistet, dass es hier noch ein System gibt, das insbesondere die Einhaltung von Fristen sicherstellt? b. Falls ja, inwiefern steht das im Einklang mit den Arbeitsschutzvorschriften , insbesondere den Regelungen zu erforderlichen Bewegungsflächen für die Arbeitnehmer/-innen? Siehe Vorbemerkung. 4. Sind in diesem Jahr bereits Akten verloren gegangen beziehungsweise verlegt worden? Falls ja, zu welchen Folgen hat dies geführt? Inwiefern konnten beispielsweise deshalb Haftbefehle nicht vollstreckt werden? Aktenverluste werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen sind nur wenige Fälle, in denen Akten in Verlust geraten, bekannt, wobei es dafür unterschiedliche Ursachen gibt (beispielweise Verluste auf dem Postweg, bei anderen Dienststellen oder bei der Anwaltschaft et cetera). In Verlustfällen finden Nachforschungen über deren Inhalt statt. Sind diese erfolgreich, werden die Akten rekonstruiert. Die Folgen für das weitere Verfahren sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Der Verlust einer Akte wird regelmäßig bemerkt, wenn deren Verbleib im Rahmen einer erforderlichen Vorlage gemäß dem System der Fristenkontrolle nicht erfolgen kann. Je nach Bedeutung der Sache und den Umständen des Einzelfalls können solche Fristen sehr kurz gehalten sein (wenige Tage oder sogar darunter). Nach Kenntnis der Staatsanwaltschaft gibt es keine Fälle, in denen Haftbefehle nach Verlust einer Akte nicht vollstreckt werden konnten.