BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10683 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 16.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Wärterhäuser des Gefängnisses in Fuhlsbüttel Vor den Mauern des historischen Gefängnisses Fuhlsbüttel wurde seinerzeit eine ganze Reihe von Wohnhäusern für die Bediensteten errichtet. Die Häuser wurden um das Jahr 1900 sowie in den Zwanziger-/Dreißigerjahren gebaut und bilden zusammen mit dem Gefängnis selbst ein bauhistorisches Ensemble. Sämtliche Gebäude stehen als Ensemble zusammen mit dem Gefängnis selbst einschließlich der Gefängnismauer unter Denkmalschutz. Ein Teil der südlichen Gebäude (zwölf von insgesamt 17) wurden kürzlich von der Eigentümerin SAGA saniert und ist offenbar komplett vermietet. Die restlichen Gebäude (fünf im Süden und elf im Norden) stehen seit Jahren größtenteils leer und verfallen zunehmend. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften der SAGA – wie folgt: 1. Nach Medienberichten befinden sich die Gebäude im Eigentum der SAGA. Ist dies für alle Gebäude zutreffend? Wann ist das Eigentum auf die SAGA übergegangen und wer war vorheriger Eigentümer der Häuser ? Die Gebäude Am Hasenberge 2, 4, 6, 10, 12, 14/16, 18/20, 22/24, 28/30, 32/34 und Suhrenkamp 86, 90, 106 befinden sich im Verwaltungsvermögen der Justizbehörde. Die übrigen Wohnungen wurden zum 1. September 2008 aus dem Verwaltungsvermögen der Justizbehörde in das Allgemeine Grundvermögen übertragen. Zum 1. Januar 2011 hat die SAGA 13 denkmalgeschützte Gebäude und sechs nicht denkmalgeschützte Gebäude im Erhaltungsbereich des Bebauungsplans Ohlsdorf 26 erworben. 2. Existiert eine Belegungsbindung für die Wohnungen, etwa in der Form, dass diese nur an Beschäftigte der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel vermietet werden dürfen? Wenn ja, wie begründet sich diese? Falls nein, hat eine derartige Bindung einstmals existiert und bis wann war das? Die im Verwaltungsvermögen der Justizbehörde befindlichen Wohnungen waren und sind ausschließlich an derzeitige oder ehemalige Bedienstete der Fuhlsbütteler Anstalten vermietet beziehungsweise durch eine Dienstwohnungszuweisung vergeben . Sie wurden für diesen Zweck errichtet und werden durch eine entsprechende Widmung ausschließlich von (ehemaligen) Bediensteten genutzt. Bis zur Übertragung Drucksache 21/10683 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der übrigen Wohnungen in das Allgemeine Grundvermögen galt die Belegungsbindung auch für diese Wohnungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 3. Wann wurde das Ensemble (Gefängnisgelände und Umgebung) unter Denkmalschutz gestellt? Das Torgebäude Suhrenkamp 98 wurde am 29. April 1985 in die Denkmalliste eingetragen . Die übrigen Bestandteile des Ensembles Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel wurden mit Inkrafttreten des novellierten Denkmalschutzgesetzes (DSchG) zum 1. Mai 2013 in die Denkmalliste aufgenommen. 4. Wann wurde die Sanierung der zwölf südlich gelegenen Häuser begonnen und wann erfolgte die Fertigstellung? Mit der Sanierung der zwölf denkmalgeschützten Gebäude hat die SAGA im Sommer 2013 begonnen, die Fertigstellung erfolgte Ende 2015. 5. Handelt es sich bei den sanierten Gebäuden um Wohnraum nur für die Mitarbeiter des Gefängnisses oder stehen die Wohnungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt offen? Die sanierten Gebäude stehen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung. 6. Welche Mieten wurden vor beziehungsweise nach der Sanierung erzielt? Vor der Sanierung zum Stichtag 01. Januar 2012 lag die durchschnittliche Miete bei circa 5,78 Euro nettokalt/m². Nach der Sanierung werden die Wohnungen je nach Größe zwischen 8,50 Euro und 9,50 Euro nettokalt/m² vermietet. 7. Seit wann stehen die Gebäude, bei denen noch nicht mit der Sanierung begonnen wurde, jeweils leer? Bitte für die einzelnen Gebäude und Wohnungen detailliert aufführen. 8. Inwieweit ist der jahrelange Leerstand mit den Vorschriften des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes kompatibel? 9. Wann soll nunmehr mit der Sanierung der restlichen Wohngebäude begonnen werden und wann wird diese abgeschlossen sein? 10. Welche Miethöhen sind für die noch fertigzustellenden Gebäude geplant? Leerstände der im Eigentum der SAGA stehenden Wohnungen: Straße Wohnungsleerstand seit: Maienweg 175 03/2014 1 Gebäude Nesselstraße 34 12/2015 Maienweg 177 09/2008 1 Gebäude Maienweg 179 09/2008 Maienweg 179 09/2008 Nesselstraße 35 10/2014 Maienweg 181 09/2008 1 Gebäude Maienweg 183 08/2014 Maienweg 183 09/2008 Maienweg 185 07/2012 Nesselstraße 24 09/2015 1 Gebäude Nesselstraße 24 01/2015 Nesselstraße 26 09/2015 Nesselstraße 26 12/2015 Nesselstraße 28 10/2015 1 Gebäude Nesselstraße 28 08/2015 Nesselstraße 30 11/2014 Nesselstraße 30 09/2008 Nesselstraße 31 09/2008 1 Gebäude Nesselstraße 31 08/2014 Nesselstraße 33 10/2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10683 3 Straße Wohnungsleerstand seit: Nesselstraße 33 10/2015 Diese sechs nicht denkmalgeschützten Gebäude sollen abgerissen und durch einen Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern mit 34 frei finanzierten und zwölf öffentlich geförderten Wohnungen ersetzt werden. Hierzu liegt dem zuständigen Bezirksamt ein Antrag der SAGA auf Zweckentfremdung zum Abbruch und Neubau der Gebäude vor, der noch nicht beschieden ist. Siehe im Übrigen Drs. 21/8048. Außerdem steht eine Wohnung der SAGA in dem denkmalgeschützten Gebäude Suhrenkamp 68/70 seit Januar 2016 leer. Nach jetzigem Planungsstand soll mit den Abbrucharbeiten noch in diesem Jahr begonnen werden, eine weitere zeitliche Konkretisierung zum Neubau ist derzeit noch nicht möglich. Nach jetzigem Planungsstand soll die anfängliche Miete der frei finanzierten Wohnungen monatlich 10,00 Euro nettokalt/m² und der öffentlich geförderten Wohnungen 6,40 Euro nettokalt/m² monatlich betragen. Von den insgesamt 47 Wohnungen, die sich im Verwaltungsvermögen der Justizbehörde befinden, stehen die nachfolgend aufgeführten 34 Wohnungen leer. Straße Wohnungsleerstand seit: Am Hasenberge 2 6/2005 1 Gebäude Am Hasenberge 2 2/2006 Am Hasenberge 2 6/2009 Am Hasenberge 4 4/2012 1 Gebäude Am Hasenberge 4 7/2007 Am Hasenberge 6 8/2010 1 Gebäude Am Hasenberge 6 2/2014 Am Hasenberge 10 4/2009 1 Gebäude Am Hasenberge 10 10/2012 Am Hasenberge 10 3/2017 Am Hasenberge 12 12/2007 1 Gebäude Am Hasenberge 12 6/2008 Am Hasenberge 12 4/2002 Am Hasenberge 12 9/2006 Am Hasenberge 14 2/2013 1 Gebäude Am Hasenberge 16 2/2013 Am Hasenberge 18 2/2010 1 Gebäude Am Hasenberge 22 5/2008 1 Gebäude Am Hasenberge 22 6/2016 Am Hasenberge 24 1/2008 Am Hasenberge 24 7/2007 Am Hasenberge 28 1/2002 1 Gebäude Am Hasenberge 28 10/2005 Am Hasenberge 30 9/2010 Am Hasenberge 32 11/2006 1 Gebäude Am Hasenberge 32 3/2009 Am Hasenberge 34 10/2004 Am Hasenberge 34 7/2005 Suhrenkamp 86 6/2014 1 Gebäude Suhrenkamp 86 12/2006 Suhrenkamp 90 9/2015 1 Gebäude Suhrenkamp 106 7/2005 1 Gebäude Suhrenkamp 106 3/2015 Suhrenkamp 106 5/2012 Die Gebäude im Verwaltungsvermögen der Justizbehörde sind, soweit sie nicht vermietet beziehungsweise als Dienstwohnung vergeben sind, derzeit nicht in einem vermietbaren Zustand. Bei einigen Gebäuden steht einer regulären Vermietung außerdem entgegen, dass die zugehörigen Grundstücke aufgrund ihrer unmittelbaren Angrenzung an die Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel in einem Sicherheitsbe- Drucksache 21/10683 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 reich liegen. Die Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes sind daher nicht anwendbar. Eine Sanierung der Gebäude ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in konkreter Planung . Gleichwohl wurden in der Vergangenheit mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und der Behörde für Inneres und Sport bereits verschiedene Nachnutzungsmöglichkeiten erörtert. Perspektivisch gibt es Entwicklungsmöglichkeiten für einen Teil der Dienstwohnungsgebäude. In anstehenden Gesprächen mit der Kulturbehörde wird in diesem Zusammenhang auch eine denkmalschutzsensible und dem historischen Erbe gerecht werdende Entwicklung des Areals zur Sprache kommen . Für den anderen Teil wird die Möglichkeit einer Nachnutzung unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange der JVA Fuhlsbüttel erfolgen. Voraussetzung wäre aber die Sanierung. 11. Für den Fall, dass man plant, die noch nicht sanierten Gebäude abzureißen : Wie lässt sich dies mit dem Ensembleschutz des Denkmalschutzgesetzes vereinbaren? Wurde diese Frage schon mit dem Amt für Denkmalpflege thematisiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bitte detailliert in Bezug auf die einzelnen Gebäude antworten. 12. Inwiefern sind die bereits sanierten Gebäude und die noch unsanierten unterschiedlich zu bewerten, sind sie doch alle in gleicher Bauweise und zu gleicher Zeit entstanden? Die Gebäude, für die die SAGA einen Abriss und Neubau beabsichtigt, stehen nicht unter Denkmalschutz. Im Übrigen siehe Drs. 21/8048. 13. Für den Fall, dass eine Sanierung von der SAGA gegebenenfalls als unwirtschaftlich betrachtet wurde: Hat man die Möglichkeit des Verkaufs einzelner Gebäude oder des übrigen Ensembles an Dritte in Betracht gezogen, mit der Auflage des Erhalts und der Sanierung? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die SAGA beteiligt sich an dem Wohnungsbauprogramm des Hamburger Senats mit derzeit 2.000 Wohnungen im Jahr und realisiert mit dem Neubau von Mehrfamilienhäusern auch an diesem Standort zusätzlichen Wohnraum mit insgesamt 46 Wohneinheiten.