BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10685 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 16.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Der Sturm Xavier und die Folgen für den ÖPNV? Der schwere Herbststurm Xavier traf die Ein- und Auspendler Hamburgs empfindlich: Fast der gesamte öffentliche Personennahverkehr wurde durch die Folgen des Sturms lahmgelegt. Doch während es für die prophylaktischen Maßnahmen während des Sturms großes Verständnis gab, hinterlässt die verzögerte Wiederinbetriebnahme der von Hamburg ausgehenden Bahnstrecken einige Fragen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen nur für das Hamburger Gebiet und auf der Grundlage von Auskünften der AKN Eisenbahngesellschaft AG (AKN), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (metronom), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und des Deutschen Wetterdienstes wie folgt: 1. Von wann bis wann dauerte das Sturmereignis in Hamburg? Welche Windstärken wurden in dieser Zeit erreicht? Der Sturm ereignete sich am 5. Oktober 2017 in der Zeit von circa 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Deutsche Wetterdienst betreibt in Hamburg-Fuhlsbüttel (Flughafen) eine Wetterstation. Eine Auswertung der maximalen Windböen in Zehn-Minuten-Intervallen erbrachte in Hamburg-Fuhlsbüttel für den 5.Oktober 2017 folgenden zeitlichen Ablauf: Windböen der Windstärke 8 Beaufort wurden im Zeitraum 13.20 Uhr bis 14.50 Uhr gemessen. Windböen der Windstärke 9 Beaufort wurden im Zeitraum 13.20 Uhr bis 14.20 Uhr gemessen. Windböen der Windstärke 10 Beaufort wurden im Zeitraum 13.20 Uhr bis 14.10 Uhr gemessen. Die höchste Windspitze (= maximale Windböe) mit einer Windgeschwindigkeit von 28,1 m/s (= oberer Wertebereich der Klasse 10 Beaufort) aus Nordnordwest trat zwischen 13.30 Uhr und 13.40 Uhr auf. Die Messdaten sind zunächst einmal für den Ort repräsentativ an dem sie gemessen wurden (hier: Hamburg Flughafen). Die einzelnen Messdaten und der zeitliche Ablauf können im Stadtgebiet variieren. Im Übrigen siehe https://www.dwd.de/DE/leistungen/besondereereignisse/stuerme/ 20171009_sturmtief_xavier_deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=4. 2. Wann wurde der Betrieb des Schienenverkehrs eingestellt: Drucksache 21/10685 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) auf den Strecken der S-Bahn Hamburg; Sperrungen am Sperrung ab betroffene Linie(n) Im Abschnitt 05.10.2017 13:30 S3 Neugraben - Stade 13:35 S1, S11 Altona - Wedel 13:45 alle Alle S-Bahnen außerhalb des City Tunnels ganztags S2 Baustellenbedingter Entfall der gesamten Linie (Altona - Bergedorf) (kein Sturmschaden) 06.10.2017 Betriebsbeginn S21 Bergedorf - Aumühle Betriebsbeginn S3 Neugraben - Stade in Früh- Hauptverkehrszeit S11 Blankenese - Poppenbüttel In Spät- Hauptverkehrszeit S11 Blankenese - Othmarschen 07.10.2017 bis 13.10.2017 Betriebsbeginn S3 Buxtehude - Stade b) auf den Strecken der Hamburger Hochbahn; Sperrungen am Sperrung ab betroffene Linie(n) Im Abschnitt 05.10.2017 13:26 U1 Ochsenzoll - Garstedt 13:33 Fuhlsbüttel Nord - Ohlsdorf 13:47 Großhansdorf - Berne 13:50 Ohlstedt - Volksdorf 13:50 Wandsbek Gartenstadt - Berne 14:39 Stephansplatz - Hauptbahnhof Süd 13:45 U2 Billstedt - Mümmelmannsberg 14:39 Messehallen - Berliner Tor 13:46 U3 Wandsbek Gartenstadt - Barmbek 13:51 Schlump - Kellinghusenstraße 13:51 Mundsburg - Kellinghusenstraße 14:39 U4 Billstedt - HafenCity c) auf den Strecken der AKN; Der Betrieb bei der AKN wurde nicht eingestellt. d) auf den Strecken der Deutschen Bahn AG? Bitte für die einzelnen Strecken gegebenenfalls getrennt angeben. Am 5. Oktober 2017 wurde der Verkehr des Fern- und Ballungsnetzes auf Grundlage einer Gesamtweisung zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr eingestellt. 3. Welche Schäden sind im Einzelnen auf den verschiedenen Strecken registriert worden? Bitte detailliert angeben nach Strecke, Ort (zum Beispiel Streckenkilometer), Art des Schadens, Zeitpunkt der Beseitigung des Schadens, kurzfristige Ersatzmaßnahme und Wiederinbetriebnahme der Linie. Es wird grundsätzlich versucht, die Schäden schnellstmöglich zu beseitigen. Zudem ist vorgesehen, auch bei ungeplanten, kurzfristigen Streckensperrungen umgehend einen Schienenersatzverkehr einzurichten. Dies ist im Einzelfall von der Verfügbarkeit von geeigneten Fahrzeugen und der straßenseitigen Verkehrssituation abhängig. S-Bahn: Aufgrund von umgestürzten Bäume und Astbrüchen entstanden im gesamten Netz Schäden an den Bahnanlagen, wie zum Beispiel stromlose und zerstörte Oberleitungen sowie Oberleitungsmasten und Stromschienen. Die Wiederaufnahme des Betriebs auf den Strecken der S-Bahn stellte sich wie folgt dar: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10685 3 Wiederinbetriebnahme am Uhrzeit betroffene Linie Abschnitt 05.10.2017 15.05 S3 Altona - Hauptbahnhof S31 Altona - Hammerbrook S21 Altona - Berliner Tor 15.35 S1 Altona - Hauptbahnhof S3 Altona - Neugraben S31 Altona - Harburg Rathaus S21 Altona - Berliner Tor 16.00 S3 Elbgaustraße - Neugraben S21 Elbgaustraße - Berliner Tor 16.20 S1 Altona - Airport 17.40 S3 Pinneberg - Neugraben 06.10.2017 Betriebsbeginn S1 Wedel - Airport/Poppenbüttel (komplett) Betriebsbeginn S31 Altona - Neugraben (komplett) 11.30 S3 Pinneberg -Neugraben - Buxtehude (Diesellok ab Neugraben) 12.35 S21 Bergedorf - Aumühle (komplett) 18.25 S3 Pinneberg - Neugraben - Buxtehude (ohne Diesellok) 08.10.2017 Betriebsbeginn S3 Neugraben - Horneburg 09.10.2017 Betriebsbeginn S11 Poppenbüttel - Blankenese (komplett) 13.10.2017 13.00 S3 Pinneberg - Stade (komplett) HOCHBAHN: Zahlreiche umgestürzte Bäume und Astbrüche im Gesamtnetz verursachten Schäden an den Bahnanlagen. Auf der Linie U1 wurden diverse Stromschienenträger und Abdeckungen sowie die Stromschiene auf einer Länge von circa 100 m beschädigt. Auf der Linie U2 ist ein Zug mit einem querliegenden Baum kollidiert, wodurch die Frontscheibe beschädigt wurde. Die Wiederaufnahme des Betriebs auf den Strecken der HOCHBAHN stellte sich wie folgt dar: Wiederinbetriebnahme am Uhrzeit betroffene Linie Abschnitt 05.10.2017 15.33 U1 Stephansplatz - Hauptbahnhof 15.40 Norderstedt - Ochsenzoll Lattenkamp - Farmsen 16.55 Wandsbek Gartenstadt - Volksdorf 17.57 Ochsenzoll - Fuhlsbüttel Nord 22.50 Volksdorf - Ohlstedt 00.20 Volksdorf - Großhansdorf 00.40 Ohlsdorf - Fuhlsbüttel Nord (komplett) 15.33 U2 Messehallen - Berliner Tor (komplett) 16.09 U3 Wandsbek-Gartenstadt - Barmbek – Hauptbahnhof - Barmbek (komplett) 15.33 U4 Billstedt – HafenCity (komplett) Drucksache 21/10685 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 AKN: Auf der Linie A1 der AKN von Hamburg-Eidelstedt – Kaltenkirchen gab es keine Schadensereignisse. Deutsche Bahn AG: Es wurden im Großraum Hamburg circa 80 Schadensorte festgestellt. In den meisten Fällen sind innerhalb eines Streckenabschnitts mehrere Schadenereignisse zu verzeichnen gewesen. Im Übrigen siehe Anlage. 4. Wie viele Mitarbeiter stehen den beteiligten Unternehmen jeweils für Schadensbehebung zur Verfügung? Bitte im Einzelnen aufführen, welche Kräfte für das Freiräumen von Gleisen eingesetzt wurden und welches Personal mit der technischen Ertüchtigung zum Beispiel von Stromleitungen beschäftigt war. HOCHBAHN: Die HOCHBAHN verfügt über eine ständige Bereitschaft technischer Einsatzkräfte. Deren Zahl beläuft sich auf sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund der Größe des Ereignisses und der diversen Einsatzorte wurden darüber hinaus alle zu jenem Zeitpunkt verfügbaren technischen Einsatzkräfte sowie Fremdkräfte externer Dienstleisterinnen und Dienstleister aus Baumpflege und Gleisbau sowie der Hochbahn-Wache hinzugezogen. Da zwischen dem zusätzlich eingesetzten und dem im Regelbetrieb tätigen Personal nicht unterschieden wird, kann nicht beziffert werden, wie viel Personal für welche speziellen Aufgaben eingesetzt wurde. AKN: Auf den Strecken der Linien A1, A2 und A3 waren neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gruppen für das Freiräumen der Gleise im Einsatz. DB AG und S-Bahn: In Bezug auf die Räumung der Gleise von Bäumen kann keine genaue Anzahl der Kräfte beziffert werden, da neben eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interne und externe Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Feuerwehren im Einsatz waren. Für die Wiederherstellung der Oberleitungsanlagen waren insgesamt circa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) sowie interner und externer Dienstleisterinnen und Dienstleister in Mehrschichtsystemen im Einsatz. 5. In welcher Form unterstützen die Feuerwehren, technische Hilfswerke oder sonstige geeignete Institutionen die Bahnverkehrsunternehmen bei der Schadensbeseitigung? Die Feuerwehren und das Technische Hilfswerk unterstützen beim Freiräumen der Gleise und bei Evakuierungsmaßnahmen. Zur Versorgung von Fahrgästen wird auch mit dem Deutschen Roten Kreuz kooperiert . 6. Wie ist die Aufgabenabgrenzung zwischen der Deutschen Bahn AG und den beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt? Grundsätzlich sind die Verkehrsunternehmen für die von ihnen betriebenen Verkehrsmittel verantwortlich. Der Betreiber und Eigentümer der Infrastruktur ist für die diesbezügliche Schadensbeseitigung zuständig. Er entscheidet, ob und in welchem Umfang eine Strecke befahrbar ist. Diese beschriebene Zuständigkeit gilt auch für die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber und für Eisenbahnverkehrsunternehmen wie metronom Eisenbahngeseltschaft mbH. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10685 5 Die DB Netz AG ist das Schieneninfrastrukturunternehmen der DB AG. Mit rund 41.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie für das rund 33.300 Kilometer lange Streckennetz inklusive aller betriebsnotwendigen Anlagen verantwortlich. Zentrale Aufgabe ist es, den rund 420 Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Infrastruktur in hoher Qualität und Verfügbarkeit diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen und den Betrieb der Infrastruktur zu managen. Dazu gehört neben der Erstellung von Fahrplänen, die sichere Betriebsführung sowie das Baumanagement und die Instandhaltung. Die DB Netz AG, insbesondere die Betriebsleitzentrale (BZ), legt in Ausnahmesituationen wie dem Sturm „Xavier“ fest, wie ein sicherer Zugbetrieb im Weiteren stattfinden kann. Mit allen Beteiligten (DB Station&Service AG, Eisenbahnverkehrsunternehmen et cetera) werden in Ausnahmesituationen notwendige Maßnahmen besprochen und abschließend festgelegt (gemäß § 4 AEG ist die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, einen sicheren Zugverkehr durchzuführen). 7. Welche Ersatzansprüche haben die Fahrgäste, die aufgrund der bereitgestellten (beziehungsweise nicht ausreichenden oder nicht bereitgestellten ) Ersatzbeförderung ihr Fahrziel nicht erreichen konnten? Beschränkt sich der Ersatz auf die Erstattung des Fahrpreises oder werden stattdessen beziehungsweise darüber hinaus auch zum Beispiel Aufwendungen für Hotelübernachtungen oder die Abholung durch Angehörige mittels Pkw erstattet? Für die Fahrkarten des HVV-Gemeinschaftstarifs gilt die HVV-Garantie. Auf Antrag kann die Hälfte des Fahrpreises erstattet werden, wenn die Ankunft am Fahrtziel verspätet oder gar nicht erfolgte. Im Eisenbahnverkehr (A-, S- und R-Linien, Fernverkehr) gelten darüber hinaus die gesetzlichen Fahrgastrechte. Diese können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.fahrgastrechte.info/. 8. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Sicht des Senats aufgrund der Erfahrungen mit den Auswirkungen von Xavier hinsichtlich der Unterhaltung von Bahnstrecken sowie hinsichtlich des Störungsmanagements im Bereich ÖPNV? Rückblickend zeigt sich, dass die Verkehrsunternehmen grundsätzlich über ein gut funktionierendes Störungsmanagement verfügen. Sowohl die Prozesse zur regelmäßigen Unterhaltung von Bahnstrecken als auch das Störungsmanagement werden fortlaufend durch die Verkehrsunternehmen überwacht und auf Verbesserungsmöglichkeiten hin analysiert. Drucksache 21/10685 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Zu Frage 3. Deutsche Bahn AG: Betroffene Linie Abschnitt Schaden Wiederinbetriebnahme RE 8, RE 80 RB 81 Hamburg Hbf. - Rahlstedt mehrere Bäume im Gleis 06.10.2017, morgens RE 6, RE 7, RE 70, RB 61, RB 71 HH-Altona - Pinneberg Schäden an der Oberleitung 05.10.2017 abends RE 5 Neugraben - Stade mehrere Bäume im Gleis, Oberleitung bei Dollern-Stade mit massiven Schäden durch abgeknickte Oberleitungsmasten für Verbrennungstriebwagen (Diesellok): 10.10.17, morgens , eingleisig für Elektrotriebwagen : 13.10.2017, nachmittags, zweigleisig RE 3, RB 31 Harburg - Celle mehrere Bäume im Gleis, massive Schäden an der Oberleitung, diverse Oberleitungsmasten beschädigt eingleisig am 06.10.2017, morgens zweigleisig am 07.10.2017 RE 1 Hamburg Hbf. - Bergedorf - Büchen mehrere Bäume im Gleis, massive Schäden an der Oberleitung, diverse Oberleitungsmasten beschädigt, gerissene Oberleitungen eingleisig am 09.10.2017, 00:30 Uhr, zweigleisig 13.10.2017, morgens RE 4, RB 41 Hamburg Hbf. - Buchholz - Scheeßel mehrere Bäume im Gleis und Oberleitung , Oberleitungsmasten beschädigt, insb. Abschnitt Buchholz - Lauenbrück in Richtung Lauenbrück Verkehr aufgenommen am 07.10.2017 19:00 Uhr, (Reparaturarbeiten an Bahnanlagen Richtung Lauenbrück dauern noch an)