BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1069 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 15.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzungsstand und Fortschreibung der Wohnungsbaupotenzialflächenerhebung Mit dem Vertrag für Hamburg hatten sich Senat und Bezirke im Juli 2011 darauf verständigt, dass jeder Bezirk Wohnungsbauprogramme erstellt, die unter anderem Aussagen zu Flächenpotenzialen und notwendigen Änderungen im Planrecht enthalten. Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN für die 21. Legislaturperiode wird die Fortschreibung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme angekündigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gemäß dem zwischen dem Senat und den Bezirken vereinbarten „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ haben alle Bezirke erstmalig in 2011 Wohnungsbauprogramme erarbeitet, diese als „Wohnungsbauprogramme 2012 (beziehungsweise 2011/2012)“ veröffentlicht und fortgeschrieben. Die Wohnungsbauprogramme und Fortschreibungen sind unter den nachfolgend angegebenen Links einsehbar. Hamburg-Mitte: 2012 http://www.hamburg.de/stadtplanung-mitte/2984028/wohnungsbauprogrammhamburg -mitte/ 2013 http://www.hamburg.de/contentblob/4038248/data/wbp2013d.pdf 2014 http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/bezirk-hamburg-mittedrucksache -21-0162 Altona: http://www.hamburg.de/altona/veroeffentlichungen/3895434/wohnungsbauprogramm/ Eimsbüttel: http://www.hamburg.de/eimsbuettel/bezirksentwicklung/4503060/wohnungsbauprogra mm/ Hamburg-Nord: 2012 http://www.hamburg.de/contentblob/3230998/data/wohnungsbauprogrammhamburg -nord.pdf 2013 http://www.hamburg.de/contentblob/3754210/data/wohnungsbauprogramm2013.pdf 2014 http://www.hamburg.de/contentblob/4257974/data/wohnungsbauprogrammhamburg -nord-2014.pdf 2015 http://www.hamburg.de/hamburg-nord/4427094/wohnungsbauprogramm-2015/ Wandsbek: 2012 http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/ GetRessource100.svc/8131a08d-7f8f-4355-96a2-620dc3f1c2f1/Akte_000.00-04.pdf 2013 http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/ GetRessource100.svc/ac2429ec-a510-48f0-aba3-010a825fe60d/Akte_000.00-04.pdf Drucksache 21/1069 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/Get Ressource100.svc/9814927f-1947-4511-bc59-d1dac7d6c430/Akte_000.00-04.pdf 2014 http://www.hamburg.de/wandsbek/gutachten-ideen/nofl/3144382/wohnungsbauprogramm/ 2015 http://www.hamburg.de/wandsbek/gutachten-ideen/nofl/3144382/wohnungsbauprogramm/ Bergedorf: http://www.hamburg.de/bergedorf/aktuelles/2807156/wohnungsbauprogrammbergedorf / Harburg: http://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg/3314366/wohnungsbauprogramm-start/ Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Wohnungsbaupotenzialflächen haben die jeweiligen Bezirke bei der Aufstellung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme im Jahre 2011 festgestellt? Bitte nach Bezirken differenziert angeben. 2. Welche der unter 1. genannten Grundstücke waren im städtischen beziehungsweise im privaten Besitz? 3. Welche der unter 1. genannten Grundstücke waren a. Flächen mit vorhandenem Planrecht, b. Flächen, die sich für eine Bebauung nach §34 BauGB eigneten, c. Flächen, für die Planrecht geschaffen werden muss und d. Flächen, die sich besonders für eine Bebauung durch SAGA GWG eigneten? Siehe Vorbemerkung. Eine gesonderte Ausführung zur Eignung SAGA GWG erfolgt nicht in allen Wohnungsbauprogrammen. Eine Auswertung und Aufbereitung dieser bezirklichen Wohnungsbauprogramme im Sinne der Fragestellung ist angesichts des Umfangs der Programme in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Welche weiteren Wohnungsbaupotenzialflächen wurden nach Aufstellung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme erkannt? Bitte nach Bezirken sowie nach den unter 2. und 3. genannten Kategorien differenziert angeben. Die Wohnungsbauprogramme 2012 sind jährlich fortgeschrieben worden. Die neu erkannten Wohnungsbaupotenzialflächen sind in der Regel in den Fortschreibungen kenntlich gemacht beziehungsweise durch Vergleich der Übersichtstabellen ersichtlich . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Bei welchen der 2011 erkannten Wohnungsbaupotenzialflächen wurden nachträglich festgestellt, dass sie nicht für Wohnungsbau geeignet sind? Was waren die Gründe für diese Feststellungen? Diese Fälle werden nicht in allen Bezirksämtern systematisch erfasst. Eine Auswertung und Aufbereitung sämtlicher bezirklicher Wohnungsbauprogramme im Sinne der Fragestellung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Bezirk Hamburg-Mitte wurde die Potenzialfläche im Wohnungsbauprogramm 2012 Nummer 83 „Holthusenkai“ auf dem Kleinen Grasbrook als einzige Potenzialfläche nicht in das Wohnungsbauprogramm 2013 übernommen. Die Überprüfung dieser Potenzialfläche ergab nach damaligem Stand einer Wohnungsbauentwicklung auf dieser Fläche wegen der Lage im Hafengebiet keine Realisierungschance. Im Bezirk Altona sind die folgenden Flächen aus dem Wohnungsbauprogramm 2012 nicht weiterverfolgt worden:  Altona-Altstadt | Gerberstraße (B01) (Spielplatz)  Bahrenfeld | Gasstraße (PSS A4) (gewerbliche Fläche) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1069 3  Iserbrook | Hasenhöhe, Sülldorfer Landstr. (C03) (überörtlich bedeutende Grünverbindung )  Iserbrook | Osdorfer Landstraße 380 (N 1888) (langfristig vermietete Fläche – „Zirkus “)  Lurup | Luruper Hauptstraße 120 (PSS A6) (Science-Park)  Osdorf | Hemmingstedter Weg (C10) (Bürgerbegehren)  Osdorf | Bornheide (N 1903) (Bestand: Spielhaus)  Osdorf | Tönninger Weg, Bootsweg (N 36) (Bebauung bereits erfolgt beziehungsweise langfristig)  Ottensen | Bülowstraße 9 (N2316) (gegebenenfalls Schulerweiterungsfläche)  Sternschanze | Ludwigstraße (B21) (Schulhoffläche, Stellplätze)  Nienstedten | Elbuferweg (ITW 03) (Fluglärmproblematik)  Ottensen | Zeise II (C16) (gewerbliche Fläche)  Altona-Altstadt | Carsten-Rehder-Schule ( Schulfläche) Im Bezirk Eimsbüttel sind die entfallenen Flächen in den jeweiligen Wohnungsbauprogrammen (siehe Vorbemerkung) dargestellt. Die Fläche „3.001“ entfiel, da aufgrund von unter anderem bestehenden Lichtrechten eine Umsetzung derzeit nicht möglich ist. Die Fläche ist nichtsdestotrotz weiterhin für den Wohnungsbau grundsätzlich geeignet. Einzelne Beispiele für solche Flächen im Bezirk Hamburg-Nord sind:  Der Bebauungsplan „Barmbek-Nord 17“ (nördlich S-Bahnhof Barmbek), wo aufgrund zu hoher Lärmimmissionen durch S- und Güterbahn die Entscheidung für die Ansiedlung der VBG-Zentrale fiel, und  Die Fläche Essener Straße 85, auf der kein Verzicht auf die planrechtlich festgesetzte öffentliche Parkanlage erfolgt. Im Bezirk Wandsbek sind die aus den Wohnungsbauprogrammen herausgenommenen Flächenpotenziale in den Wohnungsbauprogrammen dargestellt. Ursachen hierfür waren zum Beispiel: mangelndes Realisierungsinteresse der Eigentümer, Altlastenfragen , Nutzungskonkurrenzen oder Entscheidungen der bezirkspolitischen Gremien . Im Bezirk Bergedorf gab es keine solchen Fälle. Im Bezirk Harburg wurden nur wenige Flächen ohne Nutzung des Potenzials wieder aus dem Wohnungsbauprogramm gestrichen, Beispiele sind:  Hausbruch | Hausbrucher Bahnhofstraße 39 – Das ohnehin sehr kleine Nachverdichtungspotenzial entfiel an dieser Stelle zugunsten des Baumerhalts.  Eißendorf | Bünte – Die Nachverdichtungsüberlegungen im Bereich einer bestehenden SAGA-Siedlung wurden von der SAGA inzwischen wieder verworfen.  Harburger Binnenhafen | ECO-City – Die Fläche wurde wegen der nur schwer zu bewältigenden Lärmimmissionen wieder aus dem Wohnungsbauprogramm genommen. Zwar wird Wohnungsbau an dieser Stelle nicht ausgeschlossen, die Voraussetzungen sind jedoch schwierig. (Hinweis: Diese Fläche war noch im Wohnungsbauprogramm 2014 enthalten und wird in der Auflage 2015 nicht mehr enthalten sein.) 6. Welche erkannten Wohnungsbaupotenzialflächen wurden bereits dem Wohnungsbau zugeführt? Bitte nach Bezirken sowie nach den unter 2. und 3. genannten Kategorien differenziert angeben. Eine differenzierte Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt i.d.R. nicht. Eine Auswertung und Aufbereitung sämtlicher bezirklicher Wohnungsbauprogramme im Drucksache 21/1069 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Sinne der Fragestellung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Wesentlichen handelt es sich um den Teil der in den Wohnungsbauprogrammen von 2012 aufgeführten Flächen, die in den aktuellen Wohnungsbauprogrammen nicht mehr aufgeführt sind, abzüglich der seither entfallenen Potenzialflächen. Im Bezirk Hamburg-Mitte sind zwischenzeitlich folgende, noch im Wohnungsbauprogramm 2013/2014 enthaltenen Vorhaben fertiggestellt worden: Nummern 1, 17, 33, 34, 45, 47, 48, 51, 53, 56, 58, 59, 69, 71, 77, 79, 80, 99, 102, 113, 127, 128, 129. Darüber hinaus befinden sich weitere Wohnungsbauvorhaben aktuell in der Umsetzung . 7. Aus welchen Gründen wurden erkannte Wohnungsbaupotenzialflächen bislang nicht dem Wohnungsbau zugeführt? Die Wohnungsbauprogramme beinhalten kurz-, mittel- und langfristig zu entwickelnde Wohnungsbaupotenziale. Die möglichen zeitlichen Entwicklungsperspektiven der Flächen sind den einzelnen Wohnungsbauprogrammen zu entnehmen. Es gibt im Einzelfall vielfältige Gründe dafür, dass Potenzialflächen bislang nicht aktiviert werden konnten. Hierzu zählen zum Beispiel:  hohe Bodenkontaminationen/Altlasten,  aufwändige Lärmschutzmaßnahmen,  erhöhte Aufwendungen für die Baufreimachung,  aufwändige Erschließung,  komplexe Eigentumsverhältnisse/Eigentümerwechsel,  fehlende Bereitschaft der Eigentümer,  Nutzungskonkurrenzen (beispielsweise Kleingärten versus Wohnungsbau),  erhebliche Konflikte mit betroffenen Nachbarn,  besonders aufwändige Bauleitplanverfahren. Konkrete Restriktionen der einzelnen Flächen sind in den Steckbriefen der einzelnen Wohnungsbauprogramme (siehe Vorbemerkung) aufgeführt. 8. Sind dem Senat Konflikte mit der Nachbarschaft im Rahmen der Flächenaktivierung beziehungsweise im Rahmen der Bebauung der Grundstücke bekannt? Wenn ja, welche Konflikte traten am häufigsten auf (bitte Kategorien bilden und Fallzahl nennen) und wie wurden diese Konflikte gelöst? In wie vielen Fällen konnten die Konflikte bislang nicht gelöst werden und wie viele Wohneinheiten konnten deshalb (noch) nicht erstellt werden? Die Art und Anzahl der Konflikte werden nicht systematisch erfasst. Eine Auswertung und Aufbereitung sämtlicher bezirklicher Wohnungsbauprogramme im Sinne der Fragestellung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Zuge von Flächenaktivierungen beziehungsweise im Rahmen der Bebauung der Grundstücke sind in den Bezirken auch Konflikte mit der Nachbarschaft aufgetreten (zum Teil auch als Bürgerbegehren). Neben einer grundsätzlichen Ablehnung der Bebauung (zum Beispiel aufgrund des Verlusts von Grün- und Freiflächen) beziehen sich die Befürchtungen von Einwendern aus der Nachbarschaft vornehmlich auf:  die Bebauungsdichte (zu intensive Flächeninanspruchnahme, Art und Maß der geplanten Bebauung, geringe Abstandsflächen, Verschattung),  eine Wertminderung des eigenen Grundstücks durch neue Nachbarschaften, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1069 5  ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, verbunden mit Beeinträchtigung der Wohnqualität durch Lärm, Staub et cetera, oder  die Verschlechterungen der Entwässerungssituation durch intensivere Bebauung. Mit den Konflikten wird, je nach Art und Intensität, differenziert umgegangen. Ziel der Planungsprozesse ist es, im Rahmen der Abwägung der Einzel- und Gemeinwohlinteressen zu einer gerechten und möglichst konsensualen Lösung zu kommen. Neben der Beteiligung bei der Aufstellung neuen Planrechts gemäß Baugesetzbuch (BauGB) beziehen die Bezirksämter beziehungsweise die zuständige Behörde die Nachbarschaft zu einem sehr frühen Zeitpunkt ein, indem sie Workshops und ähnliche Veranstaltungen vor Ort durchführen. Teilweise werden Bürger in Gutachterverfahren beteiligt beziehungsweise es finden Mediationsverfahren statt. Beispiele sind die „EssoHochhäuser “ im Bezirk Hamburg-Mitte, die Oktaviostraße in Wandsbek oder der Sportplatzring im Bezirk Eimsbüttel. Diese Maßnahmen führen im Planungsprozess in der Regel zu einer wesentlichen Steigerung der Akzeptanz vor Ort. Im Rahmen der Konfliktbewältigung ist eine Reduzierung der ursprünglich angestrebten Anzahl der Wohneinheiten nicht ausgeschlossen. 9. Welche konkreten Maßnahmen haben die Bezirke und der Senat unternommen , um die erkannten Wohnungsbaupotentialflächen zügig zu aktivieren ? Flächenpotenziale in der Verantwortung des Senats sowie in der Verantwortung der Bezirksämter werden zügig aktiviert, indem Planrecht (wo erforderlich) geschaffen, und die Realisierung im Dialog mit Eigentümern, Investoren und Bürgern vorangetrieben wird. Für städtische Flächen wird eine zügige Aktivierung durch Konzeptausschreibungen oder Direktvergaben (vor allem beim Ideenträgerwettbewerb und an SAGA GWG) befördert. Die Bezirksämter setzen sich für konstruktive Lösungen hinsichtlich der Baureifmachung der beschlossenen Wohnungsbaupotenziale ein. Zur Flächenaktivierung finden in den Bezirken unter anderem Wohnungsbaukonferenzen/Fachgespräche Wohnungsbau statt. Es werden sowohl Gespräche mit interessierten Grundstückseigentümern und Projektentwicklern geführt als auch in einzelnen Fällen private Eigentümer direkt angesprochen, um den dortigen Bauwillen zu eruieren. Strategien, mit deren Hilfe Flächen identifiziert und aktiviert werden, sind den verschiedenen Wohnungsbauprogrammen der Bezirksämter (siehe Vorbemerkung) zu entnehmen. Handlungsschritte sind vielfach in den Steckbriefen zu den einzelnen Flächen enthalten. In konfliktbehafteten Fällen greifen zur zügigen Flächenaktivierung die mit Vertrag für Hamburg-Wohnungsneubau vereinbarten Klärungs- und Entscheidungsstrukturen: die Wohnungsbaukoordinierungsrunde und die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnen. 10. Bis wann sind die Bezirke vom Senat angehalten, die Fortschreibung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme abzuschließen? Gemäß Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau wurden die Bezirksämter aufgefordert , erstmalig bis zum 31. Dezember 2011 eine Beschlussfassung in den Bezirksversammlungen für ihr jeweiliges Wohnungsbauprogramm herbeizuführen und diese jährlich zu aktualisieren. Der Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau gilt für die 21. Legislaturperiode fort.