BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10692 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 17.10.17 und Antwort des Senats Betr.: G20 – Technische Überwachungsmaßnahmen (IV) Der Einsatz von verdeckten technischen Überwachungsmethoden durch Sicherheitsbehörden nimmt stetig zu. Auch vor und nach dem G20-Gipfel sind vermutlich verschiedene Methoden genutzt worden. Hierzu gehören Funkzellenabfragen, um festzustellen, wessen Mobiltelefon sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befand, oder der Versand von Ortungsimpulsen („Stille SMS“), um Mobiltelefone beziehungsweise deren Besitzer nachzuverfolgen. Behörden setzen sogenannte WLAN- und IMSI-Catcher ein, um Rechner oder Telefone zu orten und deren Gerätenummern zu ermitteln. Daraufhin können gegen die Inhaber/-innen der Geräte weitere Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden, darunter das Abhören von Gesprächen oder das Einbringen von Schadsoftware („Trojaner “). Verdeckte Ermittlungsmethoden müssen, besonders wenn sie nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern zur Gefahrenabwehr angeordnet werden, für Parlament und Öffentlichkeit in gewissem Maße überprüfbar bleiben. In meinen vorangegangen Anfragen zum Thema konnte der Senat aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht oder nicht vollständig antworten. Drei Monate nach dem Geschehen kann davon ausgegangen werden, dass die Auswertung der Sicherheitsbehörden vorangeschritten ist. Zudem gibt es neuere Erkenntnisse. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche üblichen und welche besonderen verdeckten technischen Ermittlungsmaßnahmen hat die Hamburger Polizei als Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde beim G20-Gipfel eingesetzt? Falls die Frage nicht oder nur teilweise beantwortet wird, bitte genau begründen und nicht auf eine Vorbemerkung verweisen, die verschiedene Gründe anführt. 2. Wie viele Funkzellenabfragen wurden aufgrund welcher Rechtsgrundlagen durch welche Behörden mit Bezug zum G20-Gipfel vorgenommen (bitte differenzieren nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und so weiter) und zu welchem Zweck wurden diese genutzt? 3. Sind Funkzellenabfragen auch im Zusammenhang mit politischen Demonstrationen und sonstigen Versammlungen erfolgt? Siehe Drs. 21/9862. Es haben sich keine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen zur bisherigen Antwort ergeben. Drucksache 21/10692 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. In wie vielen Fällen wurde den in Drs. 21/9862 erwähnten 38 Anträgen nach § 100g StPO auf Funkzellenabfrage durch das Amtsgericht Hamburg stattgegeben? 5. Wenn ja, auf welcher Grundlage, in Zusammenhang mit welchen Demonstrationen und Versammlungen, für und durch welche Behörden, wie häufig (bitte differenzieren nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr , Strafverfolgung und so weiter)? Eine Beantwortung der Fragen ist wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks der Verfahren nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/10111 und Drs. 21/9862. 6. Wie viele Ortungsimpulse („stille SMS“) wurden aufgrund welcher Rechtsgrundlagen in wie vielen Verfahren, für und durch welche Behörden mit Bezug zum G20-Gipfel vorgenommen und zu welchem Zweck wurden diese genutzt? 7. Wie viele Ortungsimpulse („stille SMS) wurden in Hamburg für und durch welche Behörden im Bereich der politisch motivierten Kriminalität mit Bezug zum G20-Gipfel eingesetzt und in welchen Phänomenbereichen und auf welcher Rechtsgrundlage kamen diese jeweils zur Anwendung (bitte differenzieren nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und so weiter)? Siehe Drs. 21/9862. Eine Auswertung konnte bisher nicht erfolgen, sodass detailliertere Angaben nicht vorliegen. 8. Wie viele Observationsmaßnahmen wurden unter Verantwortung der Polizei Hamburg mit Bezug zum G20-Gipfel angeordnet und in welchen Phänomenbereichen kamen diese zur Anwendung? 9. Inwiefern und in welchem Umfang hat die Polizei Hamburg mit Bezug zum G20-Gipfel technische Mittel zum Ausspähen von welchen Endgeräten und ihren Inhalten eingesetzt oder einsetzen lassen (zum Beispiel WLAN- und IMSI-Catcher, Trojaner et cetera) und wie viele Personen waren davon betroffen (bitte differenzieren nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und so weiter)? 10. In welchem Umfang wurde mit Bezug zum G20-Gipfel die Telekommunikation überwacht (bitte differenzieren nach Festnetz/Mobilfunk/Internet)? Siehe Drs. 21/9862. Es haben sich keine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen zur bisherigen Antwort ergeben. 11. Inwiefern und in welchem Umfang haben welche Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel auch Mittel zum Ausspähen von nicht öffentlichen Accounts in sozialen Medien eingesetzt? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg hat Beschränkungsmaßnahmen nach dem Artikel 10 Gesetz vollzogen, siehe Drs. 21/9862. Darüber hat das LfV Hamburg dem Parlamentarischen Kontrollausschuss bereits in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 21. September 2017 berichtet. Im Übrigen siehe Drs. 21/9862. 12. Welche (Verkehrs-)Kamerastandorte gibt es in Hamburg? Bitte auflisten. Laufende Nr. Verkehrskameras 1 Alsterglacis 2 Alsterkrug Chaussee / Flughafen 3 Altenwerder Damm / Köhlbrandbrücke 4 Anckelmannsplatz / Wallstraße 5 BAB (Bundesautobahn) 1 AS (Anschlussstelle) Billstedt 6 BAB - Kreuz Hamburg-Ost 7 BAB 1 / 7 AS Harburg 8 BAB 1 AS Moorfleet 9 BAB 24 / Rennbahnstraße Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10692 3 Laufende Nr. Verkehrskameras 10 BAB 255 Elbbrücken 11 BAB 7 AS Bahrenfeld 12 BAB 7 AS Heimfeld 13 BAB 7 AS Schnelsen 14 BAB 7 AS Volkspark 15 BAB 7 Dreieck Nordwest 16 BAB-Dreieck Hamburg-Süd 17 Billhorner Brückenstraße 18 Bramfelder Chaussee / Steilshooper Allee 19 Bramfelder Straße / Habichtstraße 20 Budapester Straße (Millerntor Stadion) 21 Deelböge 22 Deichtorplatz 23 Domstraße 24 Doormannsweg / Fruchtallee 25 Eidelstedter Platz 26 Eimsbütteler Marktplatz 27 Esplanade / Neuer Jungfernstieg 28 Farnhornweg / Hellgrundweg 29 Ferdinandstor / Lombardsbrücke 30 Finkenwerder Ring 31 Finkenwerder Straße 32 Hammer Straße 33 Hannoversche Straße / Buxtehuder Straße 34 Hoheluftchaussee / Breitenfelder Straße 35 Holsteiner Chaussee / Oldesloer Straße 36 Horner Rampe 37 Jahnring / Hindenburgstraße 38 Johannes-Brahms-Platz 39 Jungfernstieg 40 Kennedybrücke / An der Alster 41 Köhlbrandbrücke 42 Königstraße / Reeperbahn / Holstenstraße 43 Krohnstieg / Niendorfer Straße 44 Lübecker Straße / Sechslingspforte 45 Ludwig-Erhardt-Straße 46 Luruper Chaussee / Elbgaustraße 47 Maienweg / Sengelmannstraße 48 Max-Brauer-Allee / Palmaille / Klopstockplatz 49 Millerntorplatz 50 Mundsburger Damm 51 Neue Elbbrücken Ost 52 Neuer Pferdemarkt 53 Niendorfer Marktplatz 54 Oldesloer Straße / Swebenweg 55 Papenreye 56 Rentzelbrücke 57 Rossdamm / Köhlbrandbrücke 58 Saseler Chaussee / Stadtbahnstraße 59 Schnackenburgallee / Binsbarg 60 Sechslingspforte / An der Alster 61 Siemersplatz 62 Sportplatzring / Kieler Straße 63 Steintorplatz 64 Stephansplatz 65 Sternbrücke Drucksache 21/10692 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Laufende Nr. Verkehrskameras 66 Stresemannstraße / Kieler Straße 67 Tarpenbekstraße / Lokstedter Weg 68 Theodor-Heuss-Platz 69 Veddeler Damm / Am Saalehafen 70 Wallringrunnel 6 71 Wallringtunnel 1 72 Wallringtunnel 2 73 Wallringtunnel 3 74 Wallringtunnel 4 75 Wallringtunnel 5 76 Wallringtunnel 7 77 Wandsbeker Markt 78 Wartenau / Landwehr 79 Wilhelmsburger Reichsstraße / Mengestraße Laufende Nr. Heiligengeistfeld 80 Heiligengeistfeld / U-Bahnhof Feldstaße 81 Heiligengeistfeld 1 82 Heiligengeistfeld 2 83 Heiligengeistfeld 3 84 Heiligengeistfeld 4 85 Heiligengeistfeld 5 Laufende Nr. Rathaus 86 Rathausmarkt Laufende Nr. Reeperbahn 87 Reeperbahn / Große Freiheit 88 Reeperbahn / Beim Trichter 89 Reeperbahn / Detlev-Bremer-Straße 90 Reeperbahn / Hamburger Berg 91 Reeperbahn / Hans-Albers-Platz 92 Reeperbahn / Hein-Hoyer-Straße 93 Reeperbahn / Talstraße 94 Reeperbahn/ Höhe Beim Trichter 95 Spielbudenplatz 96 Spielbudenplatz / Davidstraße 97 Taubenstraße / Spielbudenplatz Laufende Nr. Volkspark 98 S-Bahnhof Stellingen 99 Stadion 1 100 Stadion 2 101 Lederstraße / Kehre 102 Schnackenburgallee / Fußgängerbrücke 103 Stadionstraße 104 Statthalterplatz 105 Sylvesterallee / Barclaycard Arena / Volksparkstadion Für den G20-Einsatz wurden zur Lageaufklärung Kameras an nachstehenden Standorten installiert. Die Kameras wurden bisher nicht abgebaut, aber für den Vollzug technisch aus dem Betrieb genommen, siehe auch Drs. 21/10062. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10692 5 Laufende Nr. 106 Fernsehturm (Heinrich-Hertz-Turm) 107 Jungfernstieg / Alsterhaus 108 Jungfernstieg / Ballindamm 109 Jungfernstieg / Streits Haus 110 Jungfernstieg / Neuer Jungfernstieg 111 Palmaille a. Welche sind seit dem 3. Quartal 2016 durch die Polizei erneuert worden oder neu hinzugekommen und wie hoch waren die Kosten insgesamt? Die Kameras an den Standorten mit den laufenden Nummern 1, 20, 22, 23, 27, 29, 39, 45, 49, 52, 56, 60, 63, 64, 65, 68, 70 bis 76, 80, 82, 83, 86, 88, 94, 97, 101 und 104 wurden im erfragten Zeitraum erneuert, die Kameras an den Standorten mit den laufenden Nummern 106 bis 111 neu errichtet. Die Kosten für die Erneuerung, Reparatur und Installation der Kameraanlagen belaufen sich auf circa 3.000.000 Euro, siehe auch Drs. 21/10062. b. Welche davon bleiben bestehen und werden temporär genutzt? Wann? c. Welche davon bleiben bestehen und werden dauerhaft genutzt? Sämtliche Verkehrsbeobachtungsanlagen sind für den dauerhaften Betrieb ausgelegt, eine temporäre Nutzung ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus werden Kameras temporär bei verschiedenen Einsatzanlässen genutzt, ein außer Betrieb nehmen von Kameras ist derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 12. d. Zu welchem Zweck und mit welcher Reichweite und Auflösung wird auf dem Fernsehturm eine Kamera installiert? Die Kameraanlage auf dem Fernsehturm arbeitet mit HD-Auflösung. Die Reichweite ist abhängig von Witterung, Lichtverhältnissen und benötigten Informationen, die über die Auswertung der Videobilder erhoben werden sollen. Im Übrigen siehe Antwort zu 12.