BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10693 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 17.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Störung der Podiumsdiskussion am Gymnasium Altona durch Anti-AfD- Parole Am 11.09.2017 fand am Gymnasium Altona im Vorfeld der Bundestagswahl eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aller in der Bürgerschaft vertretenen Parteien statt. Auf dem Fußboden im Eingangsbereich war ein großer Schriftzug „AfD verhindern “ aufgetragen, vermutlich von Schülern angefertigt. In der Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung wird das Verbot politischer Werbung in den Diensträumen der BSB geregelt. Darin heißt es: „2.1 Die nach Ziffer 1.1 nicht zulässige Werbung erstreckt sich insbesondere auch auf die Verteilung von Druckschriften, Flugblättern oder Plakaten von politischen Parteien, Gewerkschaften und Verbänden, in welchen zu Aktivitäten aufgerufen wird, die die politische Neutralität der Schule und die Loyalität von Schulleitern und Lehrern in Frage stellen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sieht der Senat im Auftragen der Parole „AfD verhindern“ im Eingangsbereich des Gymnasiums Altona einen Verstoß gegen die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB oder gegen das politische Neutralitätsgebot? Wenn nein, warum nicht? Ja. 2. Wie sind Schulleitungspersonen verpflichtet, auf einen solchen Vorgang zu reagieren? Bitte unter Bezugnahme der Rechtsvorschrift ausführlich erläutern. Schulleitungen haben wie alle Lehrkräfte den Auftrag, auf von Schülerinnen und Schülern ausgehende Störungen und Provokationen erzieherisch angemessen zu reagieren , § 49 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz. Diese spezifisch pädagogische Aufgabenstellung entzieht sich einer Normierung, weil die Maßnahmen unter Berücksichtigung des Lebensalters, der Motivation und Einsichtsfähigkeit der Minderjährigen im Einzelfall abgewogen werden müssen. 3. Welche Schulleitungspersonen waren zur Podiumsdiskussion anwesend ? Bitte die Namen benennen. Drucksache 21/10693 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Schulleiter der Schule war zu Beginn der Podiumsdiskussion anwesend. Im Übrigen siehe http://www.gymaltona.de/. 4. Wann haben die anwesenden Schulleitungspersonen oder andere anwesende Lehrer von der Parole Kenntnis erhalten und wie haben sie auf die Parole reagiert? Der Schulleiter wurde kurz vor Beginn der Veranstaltung auf den Schriftzug aufmerksam gemacht. Daraufhin wurde noch am selben Tag der Schriftzug entfernt.