BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10697 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Jens Meyer (FDP) vom 17.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Sachstand Gängeviertel Medienberichten zufolge bieten Aktivisten des Gängeviertels der Stadt 26 Millionen Euro, um für einen Zeitraum von 75 Jahren einen Erbbaurechtsvertrag zu bekommen. Indes ruhen die Sanierungsarbeiten im Gängeviertel, obwohl die Stadt rund 20 Millionen Euro hierfür bereitgestellt hatte.1 Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen im Wesentlichen auf der Grundlage von Auskünften des Bezirksamtes Hamburg-Mitte wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Sanierungsarbeiten im Gängeviertel? (Bitte ausführlich darstellen, welche Maßnahmen zu welchen Kosten bisher abgeschlossen beziehungsweise in Umsetzung sind und welche weiteren Schritte sich in Planung befinden.) Von den zwölf zu sanierenden Gebäuden im Gängeviertel sind drei Gebäude fertiggestellt . Es wurden umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Gebäuden Caffamacherreihe 43 – 49, Caffamacherreihe 37 – 39 und Valentinskamp 34a (Fabrique im Gängeviertel) durchgeführt. Die Kosten für die Modernisierungs - und Instandsetzungsmaßnahmen betrugen rund 8,2 Millionen Euro. Konkretere Planungen für weitere Sanierungsmaßnahmen gibt es derzeit noch nicht. 2. Ist es zutreffend, dass in den Räumlichkeiten des Gängeviertels bis zu 150 Konzerte pro Jahr stattfinden? Wenn ja, sind alle erforderlichen Genehmigungen hierfür bei den zuständigen Behörden eingeholt und die daraus resultierenden Auflagen erfüllt worden? (Sofern dies nicht der Fall war, bitte Einzelheiten ausführen .) Das zuständige Bezirksamt geht davon aus, dass es sich um das Veranstaltungszentrum Valentinskamp 34a handelt. Hierfür wurde eine Nutzungsgenehmigung für Veranstaltungen erteilt. Von der Einhaltung der Auflagen geht das zuständige Bezirksamt aufgrund mangelnder Beschwerdelage aus. Über die Anzahl der Konzerte liegen dem zuständigen Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. 3. Wann haben im Gängeviertel welche Konzerte in den letzten drei Jahren stattgefunden? Hierzu liegen dem zuständigen Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. 1 https://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article168015725/Gaengeviertel-Streit-zumachten -Geburtstag.html. Drucksache 21/10697 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Gibt es Beschwerden aus der Nachbarschaft bespielweise hinsichtlich Vermüllung oder Lärmbelästigung? Wenn ja, welche Beschwerden hat es wann in den letzten drei Jahren gegeben und wie ist damit verfahren worden? Beschwerden aus der Nachbarschaft des Gängeviertels werden, wie alle anderen Beschwerden auch, an die jeweils zuständige Dienststelle zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet. Hinweise auf Vermüllung werden an die Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) weitergeleitet , Lärmbelästigungen werden an das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des zuständigen Bezirksamtes übermittelt. Weiterleitungen an die SRH werden im Bezirksamt nicht statistisch erfasst, daher kann keine Aussage über die Anzahl und das weitere Verfahren getroffen werden. Anwohnerbeschwerden zur Lärmbelästigung hat es in den letzten drei Jahren im Mai 2015, März 2017, Mai 2017 und August 2017 gegeben. In allen vier Fällen handelte es sich nicht um Anlagenlärm, der durch den Betrieb von nicht genehmigungsbedürften Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz hervorgerufen wurde, sondern um Ruhestörungen durch Nachbarschaftslärm. Die Petenten bekommen in diesen Fällen eine Rückmeldung, dass das Bezirksamt keine Abhilfe schaffen kann, sondern dass sie sich bei zukünftigen derartigen Fällen umgehend an die Polizei wenden mögen. Bei der Polizei werden statistische Daten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben. Eine Aufstellung, wann es in den letzten drei Jahren welche Beschwerden gegeben hat, würde eine händische Auswertung mehrerer Tausende Vorgänge der Polizei erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Das örtlich zuständige Polizeikommissariat 14 nimmt bei Beschwerden über Ruhestörungen zunächst über das von den Verantwortlichen des Vereins Gängeviertel e.V. betriebene Nachbarschaftstelefon telefonisch Kontakt auf. Bei einer andauernden Beschwerdelage werden jeweils uniformierte Polizeikräfte entsandt; die einschreitenden Beamten entscheiden nach pflichtgemäßen Ermessen, ob eine Verwarnung mit/ ohne Verwarnungsgeld erteilt wird. Weitere Beschwerden zum Gängeviertel liegen dem zuständigen Bezirksamt nicht vor. 5. Welche Bars und Teestuben gibt es aktuell im Gängeviertel und wann haben die zuständigen Behörden zuletzt mit welchem Ergebnis jeweils überprüft, ob hier ein gewerbsmäßiger Gaststättenbetrieb vorliegt? Die „Jupi Bar“ in der Caffamacherreihe 37 ist seit März 2016 als Gewerbebetrieb angemeldet und im Besitz einer Erlaubnis zum Ausschank von alkoholischen Getränken . Für eine Gaststätte im Valentinskamp 34 – 34a wurde eine Erlaubnis zum Ausschank von alkoholischen Getränken beantragt. Eine Erlaubnis konnte aus bau- und immissionsschutzrechtlichen Gründen bisher nicht erteilt werden. Überprüfungen in der „Jupi Bar“ anlässlich der Eröffnung haben im März 2016 ohne Beanstandung stattgefunden. Für weitere gaststättenrechtliche Überprüfungen hatte das zuständige Bezirksamt keinen Anlass. Zu gewerberechtlich nicht angemeldeten „Teestuben“ hat das zuständige Bezirksamt keine Erkenntnisse, die über die Antwort an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte auf die Anfrage nach § 24 Bezirksverwaltungsgesetz Drs. 21-1956 „Gastronomie im Gängeviertel“ hinausgehen. 6. Ist es zutreffend, dass die Stadt derzeit über einen Erbbaurechtsvertrag hinsichtlich des Gängeviertels verhandelt und hierbei eine Laufzeit von 75 Jahren und eine Vergütung von 26 Millionen Euro in Rede stehen? Wenn ja, welche Position vertritt hierbei die Freie und Hansestadt Hamburg ? Nein.