BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1070 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 15.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Auswirkungen des geplanten Kulturgutschutzgesetzes auf Hamburg Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat jüngst eine Novelle des Kulturgutschutzgesetzes vorgelegt. Das Hauptziel der Novellierung, die Eindämmung des Handels mit archäologischem Raubgut, ist sehr zu begrüßen. Deutschland hinkt hier den anderen Staaten der EU hinterher. In den letzten Jahren konnte in den vom Zerfall bedrohten Staaten des Nahen Ostens in beunruhigendem Ausmaß geraubtes archäologisches Kulturgut ohne große Probleme nahezu legal auf dem deutschen Markt gehandelt werden. Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs enthält aber zugleich eine Formulierung , die auch den Handel mit zeitgenössischer Kunst stark behindert. Die Möglichkeit des Ausfuhrverbots schottet Kunst vom internationalen Markt ab und senkt so in erheblichem Umfang den zu erzielenden Verkaufspreis, was faktisch einer Enteignung gleichkommt. Daher erfährt der Referentenentwurf in Kreisen zeitgenössischer Künstler, Sammler und Galeristen scharfe Kritik (vergleiche beispielsweise Peter Raue: „Und das soll keine Enteignung sein?“, in: „Der Tagesspiegel“ vom 13. Juli 2015, http://www.tagesspiegel.de/ kultur/peter-raue-zum-neuen-kulturgutschutzgesetz-und-das-soll-keineenteignung -sein/12045352.html). Einige Künstler und Kunstsammler haben bereits angedroht, ihre Leihgaben aus staatlichen Museen zurückzuziehen, oder haben dies bereits getan (vergleiche „Gerhard Richter zum Kulturgutschutzgesetz : „Ich würde die Bilder schnellstens verkloppen““, in: „DER SPIEGEL“ vom 14. Juli 2015, http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/ gerhard-richter-kritik-am-kulturgutschutzgesetz-a-1043563.html). Künstler würden in ihrer ökonomischen Freiheit massiv eingeschränkt, wenn sie ihre Werke nicht mehr auf dem Weltmarkt verkaufen können. Kunsthändler würden mitunter in ihrer Existenz bedroht. Sollte die Novelle wie geplant verabschiedet werden, stellt dies folglich eine Gefahr für die Freie und Hansestadt Hamburg als bedeutenden Standort für Künstler, Galeristen und Museen dar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Entwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzrechts befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung auf der Ebene der Bundesministerien und soll anschließend im Bundeskabinett beraten werden. Daher liegt noch kein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem Stellung genommen werden könnte. Der Senat sieht davon ab, interne Vorentwürfe des Bundes zu bewerten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwieweit wurde die Freie und Hansestadt Hamburg in die Erarbeitung der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes einbezogen? Drucksache 21/1070 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat federführend eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertretern der Länder eingerichtet, in der die Freie und Hansestadt Hamburg vertreten ist, die AG „Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland (Korb II)“. 2. Welche Art von Kulturgütern konkret fällt unter die geplanten Neuregelungen (insbesondere die Möglichkeit eines Ausfuhrverbots)? Welche Kriterien werden für die Kategorisierung verwendet? 3. Wer entscheidet konkret über die Verhängung eines Ausfuhrverbots? 4. Inwieweit wird die Kulturhoheit der Länder – hier der Freien und Hansestadt Hamburg – von der Novelle berührt? 5. Wie bewertet der Senat den aktuellen Entwurf unter dem Aspekt der Einschränkung des Handels mit zeitgenössischer Kunst? 6. Welche Museen der Freien und Hansestadt Hamburg stellen aktuell Leihgaben (nur Bereich Kunst) aus, die angesichts der geplanten Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes in Gefahr sind, von ihren Eigentümern abgezogen zu werden? Siehe Vorbemerkung. 7. Welche ökonomische Bedeutung nimmt der Kunstmarkt für die Freie und Hansestadt Hamburg ein? Bitte Zahl der Arbeitsplätze, des Umsatzvolumens und des Steueraufkommens angeben. Der Kunstmarkt und die Kunstszene spielen eine wichtige Rolle im Gesamtgefüge der Kultur- und Kreativmetropole Hamburg. Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Kunstmarkt der kleinste Markt der Hamburger Kreativwirtschaft – trotz einer positiven Umsatzentwicklung auf 84,9 Millionen Euro im Jahr 2008 und einem Anstieg der Erwerbstätigen um 20 Prozent von 2003 auf 2008 auf insgesamt 1.036 Selbstständige und Unternehmen (vergleiche Kreativwirtschaftsbericht 2012 unter http://kreativgesellschaft.org/ kreativwirtschaftsbericht/bericht). Das Steueraufkommen des Kunstmarktes wird nicht gesondert statistisch erfasst. 8. Welche Änderungen muss der Gesetzentwurf aus Sicht des Senats konkret erfahren, um den Handel mit zeitgenössischer Kunst nicht einzuschränken ? 9. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um eine solche Entschärfung der entsprechenden Formulierungen im Gesetzentwurf zu erreichen? Siehe Vorbemerkung.