BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10701 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 17.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Unflätige Beschimpfungen der AfD durch Sozialdemokraten Im Nachgang der Bundestagswahl kam es zu einigen sehr unflätigen Beschimpfungen der AfD durch führende Repräsentanten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands: In einem Interview mit dem TV-Sender „news-Berlin“ bezeichnete der Hamburger Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs (SPD) die frisch gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten als „rechtsradikale A……….“.1 Das Bundesvorstandsmitglied der SPD, Ralf Stegner, postete am 30.09.2017 auf seiner Facebook-Seite: „Zudem haben wir die staatspolitische Verantwortung gegen die rechten D……… anzugehen, mit denen die Merkel-Union inzwischen in Sachsen-Anhalt und Thüringen (…) fröhlich gemeinsame Sache macht.“2 In beiden Fällen ist es nicht das erste Mal, dass die zitierten Sozialdemokraten Repräsentanten der drittgrößten Wählergruppe der Bundesrepublik Deutschland massiv beschimpfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. An welchen Hamburger Schulen traten Johannes Kahrs oder Ralf Stegner in den vergangenen vier Jahren auf? Bitte jeweils Datum und Veranstaltung nennen. 2. Kam es im Zuge dieser Veranstaltungen durch Kahrs oder Stegner zu unflätigen Beschimpfungen Andersdenkender? Bitte ausführlich erläutern . Über die Durchführung von Veranstaltungen entscheiden die Schulen im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung eigenständig. Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde daher statistisch nicht erfasst. Es kommt hinzu, dass solche Veranstaltungen regelhaft nicht protokolliert werden. Zu einer Rekonstruktion des Veranstaltungsablaufs und der Redebeiträge ist der Senat nicht verpflichtet , weil das Fragerecht nicht dazu dient, das Verhalten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder anderer Landtage auszuforschen. 3. Welche Maßnahmen ergreift die BSB, wenn ein Lehrer oder ein Referendar Vertreter oder Wähler einer spezifischen Partei mit unflätigen Worten beschimpft? 1 https://www.youtube.com/watch?v=Dkp-oh7Hb1U (abgerufen am: 05.10.2017). 2 https://www.facebook.com/ralf.stegner/posts/1548586798540851 (abgerufen am: 05.10.2017). Drucksache 21/10701 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Beantwortung der Frage erfordert eine Bewertung, die – wie bei allen dienstrechtlichen Maßnahmen – von der konkreten Situation abhängt und so abstrakt nicht beantwortet werden kann. Im Übrigen korrespondiert mit dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskunft, nicht aber ein Anspruch auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH 35/07). Dies gilt auch für hypothetische Fragestellungen , mit denen der Senat sich daher auch im vorliegenden Fall nicht befasst hat. 4. Welche Diskussionsregeln müssen beim Wettbewerb „Jugend debattiert “, an dem zahlreiche Hamburger Schulen teilnehmen, eingehalten werden? Die Regeln des Wettbewerbs „Jugend debattiert“ sollen ein konzentriertes, sachbezogenes und faires Streitgespräch ermöglichen. Die Debatte gliedert sich in drei Teile: Eröffnungsrunde, Freie Aussprache und Schlussrunde. Eine Gesprächsleitung gibt es nicht. • In der Eröffnungsrunde wechseln sich Rede und Gegenrede (pro und contra) ab. Jede Teilnehmerin beziehungsweise jeder Teilnehmer darf ohne Unterbrechung zwei Minuten sprechen. • Die Freie Aussprache dauert insgesamt zwölf Minuten. • In der Schlussrunde ist die Redezeit jedes Teilnehmers auf eine Minute begrenzt. Die Teilnehmenden sprechen in der gleichen Reihenfolge wie in der Eröffnungsrunde . Dabei steht es jedem frei, seine Position gegenüber der Eröffnungsrunde zu verändern. Über die Einhaltung der Redezeiten wacht ein Zeitwächter. Die Teilnehmenden des Wettbewerbs „Jugend debattiert“ werden nach vier Kriterien bewertet: • Sachkenntnis, • Ausdrucksvermögen, • Überzeugungskraft, • Gesprächsfähigkeit. Mit Gesprächsfähigkeit ist die Kompetenz gemeint, anderen genau zuzuhören, an das Gesagte anzuknüpfen und aufeinander eingehen zu können. Das setzt voraus, dass die Teilnehmenden zu gegenseitigem Austausch und gegenseitigem Respekt bereit und in der Lage sind. Sollte ein Teilnehmer beziehungsweise eine Teilnehmerin durch rücksichtsloses Verhalten die Aussprache stören oder das Gespräch unmöglich machen, kann diese Person von der Jury disqualifiziert werden. Im Übrigen siehe https://www.jugend-debattiert.de/. 5. Waren Kahrs oder Stegner in den vergangenen vier Jahren Juroren oder Paten beim Landeswettbewerb „Jugend debattiert“? Nach Auskunft der Hertie-Stiftung, einer Trägerin des Projekts, war dies nicht der Fall.