BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10705 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 18.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Welchem Zweck dienen die ominösen Sauberkeitskonferenzen im Dunstkreis der umstrittenen Sauberkeitsgebühr von Senator Kerstan? Nachdem das Sauberkeitskonzept einschließlich der neuen Sauberkeitsgebühr von Senator Kerstan „Hamburg – gepflegt und grün“ breite gesellschaftliche Kritik hervorgerufen hat, ist der Senat ganz offenbar um Schadensbegrenzung bemüht. Im Zuge dessen hat die Stadtreinigung Hamburg zu sogenannten Sauberkeitskonferenzen in allen Hamburger Bezirken geladen. Aus dem offiziellen Einladungsschreiben geht hervor, dass die Stadtreinigung Hamburg in allen Bezirken mit den Bürgerinnen und Bürgern über die anstehenden Veränderungen ins Gespräch kommen möchte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Wer hat wann die Entscheidung über die Durchführung der Sauberkeitskonferenzen getroffen? 2. Welche Rolle hat der Senat im Rahmen des Entscheidungsprozesses dabei gespielt? Im Rahmen der Überlegungen zum Senatskonzept „Hamburg – gepflegt und grün“ (Drs. 21/9699) wurden in der behördenübergreifenden Projektgruppe unter Federführung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Die Entscheidung für die Durchführung der Sauberkeitskonferenzen in den Bezirken wurde in der Folge Ende April 2017 zwischen der SRH und der BUE getroffen. 3. Was ist der konkrete Anlass für die Durchführung der Sauberkeitskonferenzen ? Die Sauberkeitskonferenzen in den Bezirken sind ein Format, um mit den Bürgerinnen und Bürgern und anderen Beteiligten (unter anderem Bezirksämter, Abgeordnete der Bezirksversammlungen) einen Dialog über Zielsetzung und Eckpunkte des Projekts „Hamburg – gepflegt und grün“ zu führen. 4. Gibt es in den einzelnen Bezirken unterschiedliche Anlässe? Wenn ja, welche sind dies jeweils? Nein. 5. Welche Rolle hat die Einführung der neuen Sauberkeitsgebühr im Rahmen des Senatsprogramms „Hamburg – gepflegt und grün“ für die Durchführung der Sauberkeitskonferenzen gespielt? Drucksache 21/10705 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Einführung der neuen Sauberkeitsgebühr hat keine explizite Rolle für die Durchführung der Sauberkeitskonferenzen gespielt. 6. An welchen Terminen fanden diese Sauberkeitskonferenzen bisher jeweils wo statt und wann sind wo weitere in Planung? Bereits stattgefunden haben Sauberkeitskonferenzen in: Datum Ort 23.05.2017 Harburg, Bezirksamt 08.09.2017 Wandsbek, Bürgersaal 09.10.2017 Hamburg-Nord, Bezirksamt 11.10.2017 Bergedorf, Lichtwarkhaus 17.10.2017 Eimsbüttel, Hamburg-Haus Geplant sind weitere Sauberkeitskonferenzen in: Datum Ort 24.10.2017 Hamburg-Mitte, Bezirksamt 06.11.2017 Altona, Bezirksamt 7. Welche konkreten Zielsetzungen haben der Senat und die Stadtreinigung Hamburg mit der Durchführung der Sauberkeitskonferenzen verfolgt und konnten diese ganz, teilweise oder nicht erreicht werden? Siehe Antwort zu 3. Bei den bisherigen Sauberkeitskonferenzen wurden die Zielsetzungen erreicht. 8. Welche Erkenntnisse konnten entsprechend dem Einladungstext der Stadtreinigung Hamburg zu den dort avisierten Fragen gewonnen werden : a. Wo können wir die Sauberkeit in Ihrem Quartier verbessern? b. Wo gibt es Defizite der Sauberkeit und was sind die Ursachen? c. Wo gibt es gegebenenfalls Aktivitäten anderer Akteure? 9. Welche konkreten Vorschläge und Handlungsbedarfe wurden auf den jeweiligen Sauberkeitskonferenzen jeweils eingebracht, a. wer hat diese eingebracht, b. welche wird die Stadtreinigung Hamburg aufgreifen und in eigene operative Maßnahmen überführen, c. welche der Vorschläge werden zu einer Nachjustierung des Konzeptes „Hamburg – gepflegt und grün“ führen und d. was bedeutet in diesem Kontext der Hinweis, Vorschläge und Handlungsbedarfe „rechtzeitig“ einzubringen? Es wurden Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern über lokale Reinigungsbedarfe diskutiert und aufgenommen. Es wurden auch die vermeintlichen und tatsächlichen Ausfälle von Gehwegreinigungen diskutiert und erläutert. Die Informationen zu den Kernleistungsbereichen und Zuständigkeiten der SRH wurden positiv aufgenommen. Außerdem wurden Fragen zu den unterschiedlichen Zuständigkeiten für bauliche Mängel, Winterdienst, Grünpflege und Reinigung beantwortet. Die Vertreterinnen und Vertreter der jeweils zuständigen Organisationen haben die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen und Abhilfe im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zugesagt. 10. Wie viele Hamburgerinnen und Hamburger konnten mit den Sauberkeitskonferenzen jeweils erreicht werden (bitte aufschlüsseln nach allen sieben Bezirken): a. Welche Teilnehmerkreise waren die wichtigsten Adressaten aus Sicht der Stadtreinigung und des Senates? Zu den wichtigsten Adressaten siehe Antwort zu 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10705 3 b. Wie hoch war die jeweilige Anzahl der eingeladenen Personen? Bezirk eingeladene Personen Harburg 80 Wandsbek 126 Hamburg-Nord 97 Bergedorf 32 Eimsbüttel 107 Hamburg-Mitte 285 Altona 65 Durch die Bezirksämter wurden alle Mitglieder der Bezirksversammlungen eingeladen. c. Wie viele Personen haben sich auf die persönliche Einladung angemeldet? Bezirk Anmeldungen aus persönlicher Einladung Harburg 26 Wandsbek 20 Hamburg-Nord 11 Bergedorf 4 Eimsbüttel 3 Hamburg-Mitte 23 (bislang) Altona 4 (bislang) d. Wie viele Personen haben tatsächlich an den jeweiligen Sauberkeitskonferenzen teilgenommen? Bezirk Zahl der teilnehmenden Personen Harburg 25 Wandsbek 35 Hamburg-Nord 20 Bergedorf 16 Eimsbüttel 13 Hamburg-Mitte 23 (Stand 18.10.2017) Altona 4 (Stand 18.10.2017 e. Wer waren oder sind die im Einladungsschreiben genannten „Beteiligten “? Siehe Antwort zu 3. f. Wie wurden die Bürgerinnen und Bürger über diese Konferenzen informiert und in welchem Umfang haben diese an den Veranstaltungen teilgenommen? Die SRH hat im Vorfeld gezielt Vertreterinnen und Vertreter von relevanten Institutionen in den jeweiligen Bezirken eingeladen, Anzeigen geschaltet und zu jeder Veranstaltung eine Pressemitteilung herausgegeben. Auch in den Sozialen Medien wurde über die Veranstaltung informiert. 11. Auf welche Höhe lassen sich die Aufwände beziffern, die sich aus der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung der sieben Sauberkeitskonferenzen ergeben haben? Bitte anhand der nachfolgend genannten Positionen aufschlüsseln: a. Personalaufwand, Es sind keine zusätzlichen Personalkosten entstanden. b. Höhe der aggregierten Kosten für Organisation und Durchführung der Sitzungen inklusive Raummiete und Catering, Bezirk Aggregierte Kosten (brutto) Harburg € 282,63 Wandsbek € 1.587,38 Hamburg-Nord € 282,63 Drucksache 21/10705 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bezirk Aggregierte Kosten (brutto) Bergedorf € 226,10 Eimsbüttel € 83,30 Hamburg-Mitte € 339,15 (geplant) Altona € 505,75 (geplant) Allgemeine Kosten, die auf alle Veranstaltungen verteilt werden € 18,23 c. Kosten der Einladungen, Briefversand 554,40 Euro und Anzeigenschaltungen 15.878,41 Euro brutto. d. alle weiteren aus der Organisation und Durchführung der Sitzungen resultierenden Kosten (die nicht unter 11. b. erfasst sind) in Euro. Für die Getränke der Veranstaltung im Bürgersaal Wandsbek liegt noch keine Rechnung vor. 12. In welchem Umfang haben sich die HOCHBAHN, die Deutsche Bahn sowie weitere Verkehrsträger an den Konferenzen beteiligt und in welchem Umfang wurden diese zuvor eingeladen? Die Hamburger Hochbahn AG und der Hamburger Verkehrsverbund sind zu den Veranstaltungen in Hamburg-Mitte und Wandsbek eingeladen worden und haben an der Veranstaltung in Wandsbek teilgenommen. 13. In welchem Umfang wurden die Punkte a. Sauberkeit in Hamburg, b. Finanzierung von Sauberkeit, c. verschiedene Gebührenmodelle, d. Vermeidbarkeit von Härtefallbelastungen einzelner Eigentümer, e. Verursacher von Verschmutzungen und Vermüllungen, f. Ahndung von Verschmutzungen und Vermüllungen im Rahmen der Sauberkeitskonferenzen diskutiert und welche Eingaben kamen dabei von Seiten der Öffentlichkeit? Alle unter a. bis f. genannten Punkte wurden thematisiert und alle in diesem Zusammenhang gestellten Fragen von der SRH beantwortet. Eine prozentuale oder inhaltliche Gewichtung der Herkunft der gestellten Fragen ist nicht möglich. 14. Welche Aufgaben hat die Stadtreinigung gegenwärtig in den sieben Bezirken und welche Aufgaben wird die Stadtreinigung aufgrund der Darstellung im Rahmen der Sauberkeitskonferenzen zukünftig haben? Rechtliche Grundlagen für die aktuellen Aufgaben der SRH sind das Stadtreinigungsgesetz , das Hamburgische Wegegesetz, das Hamburgische Abfallwirtschaftsgesetz sowie die dazu erlassenen Verordnungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/9699. 15. Zu wann plant der Senat a. die Bürgerschaft, b. die Bezirksversammlungen, c. die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sauberkeitskonferenzen zu informieren? Die Ergebnisse der Sauberkeitskonferenzen werden direkt bei der SRH und anderen zuständigen Stellen aufgenommen und auf eine Umsetzung geprüft. Eine gesonderte Information über die Ergebnisse der Sauberkeitskonferenzen ist nicht vorgesehen. 16. Zu wann plant der Senat a. die Grundeigentümer, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10705 5 b. die Mieter von Wohnungen über die Höhe der neuen Straßenreinigungsgebühr und die zu erwartenden Gegenleistungen seitens der Stadtreinigung offiziell zu informieren? Die erforderlichen Änderungen der Wegereinigungsverordnung und der Gebührenordnung für die Reinigung öffentlicher Wege sowie die Bekanntmachung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt sind vom Senat für Dezember 2017 geplant. Die neuen Benutzungsgebühren werden sich aus der zu ändernden Gebührenordnung ergeben. Über die Gebühr und die zu erwartenden Gegenleistungen wird in geeigneter Weise informiert.