BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10706 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Warum verschleppt das Bezirksamt Wandsbek den Bau einer neuen Flutlichtanlage auf der Sportanlage Tegelsbarg? Bereits am 9. Dezember 2015 hat die CDU-Fraktion Wandsbek mit einem Antrag im Regionalausschuss Alstertal eine neue Flutlichtanlage für die Sportanlage Tegelsbarg gefordert. Nach einer monatelangen Hinhaltetaktik der Regierungsfraktion in Wandsbek ist lange nichts passiert. Erst am 14. Februar 2017 hat dann der Ausschuss für Finanzen und Kultur der Bezirksversammlung Wandsbek 40.000 Euro für den Bau der neuen Flutlichtanlage auf der Sportanlage Tegelsbarg bewilligt. Trotz zahlreicher Zusagen der Regierungskoalition und des Bezirksamtes Wandsbek ist der Bau der Flutlichtanlage bis heute nicht gestartet worden. Somit müssen die Sportlerinnen und Sportler mindestens einen weiteren Winter die unzumutbaren Bedingungen auf der Sportanlage ertragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auf der nördlichen Längsseite des Tennenspielfeldes der Sportanlage Tegelsbarg befindet sich eine vereinseigene Trainingslichtanlage bestehend aus vier Holzmasten mit je einem Lichtstrahler. Diese Variante der Trainingsbeleuchtung war zum Zeitpunkt der Errichtung in den Achtzigerjahren üblich und ist auch heute noch auf zahlreichen Sportanlagen vorzufinden. Eine erneuerte Anlage verbessert die Bedingungen für den Betrieb. Ein Baubeginn setzt eine abschließende Finanzierungsregelung voraus. Dazu werden über die von der Bezirksversammlung genehmigten 40.000 Euro hinaus weitere Mittel erforderlich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum ist der Bau trotz mehrmaliger Zusagen der Regierungskoalition und Mitarbeitern des Bezirksamtes Wandsbek bis heute nicht gestartet worden? Der Antrag der CDU-Fraktion Wandsbek wurde in der Sitzung des Regionalausschusses Alstertal am 9. Dezember 2015 in den Ausschuss für Soziales und Bildung überwiesen . Um eine Beschlussfassung herbeizuführen, waren weitere Klärungsbedarfe und mehrfache Befassungen in den Ausschusssitzungen der Bezirksversammlung Wandsbek erforderlich. Die endgültige Beschlussfassung erfolgte am 14. Februar 2017. Am 20. März 2017 hat ein Gespräch zwischen dem SC Poppenbüttel und Vertretern des Bezirksamtes Wandsbek sowie des Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte über das weitere Verfahren stattgefunden. Ziel war die Errichtung der neuen Trainingslichtanlage im Herbst 2017. Das Bezirksamt Wandsbek und das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte haben dabei dem SC Poppenbüttel Unterstützung zugesagt. So wurde für die Lichtan- Drucksache 21/10706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lage eine Ausschreibung durchgeführt und am 19. Mai 2017 der notwendige Bauantrag eingereicht. Die Baugenehmigung wurde am 4. Juli 2017 vom Bezirksamt Wandsbek erteilt. Anfang Oktober 2017 wurde beim Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV) ein Zuschuss für die Maßnahmen beantragt und bewilligt. 2. Wie hoch sind die Kosten der neuen Flutlichtanlage und wie sollen diese auf die einzelnen Kostenträger verteilt werden? Die Gesamtkosten betragen 69.629,48 Euro. Die Finanzierung ergibt sich wie folgt: 40.000,00 Euro – Bezirksversammlung Wandsbek, 13.605,91 Euro – Zuschuss HFV, 14.423,64 Euro – Zinsloses Darlehen HFV, 1.599,93 Euro – Eigenanteil SC Poppenbüttel. 3. Wann ist mit der Fertigstellung der Flutlichtanlage zu rechnen? Die Erdarbeiten (Erstellung von Kabelgräben et cetera) sollen bei entsprechender Wetterlage in 2017 aufgenommen werden. Die weiteren Ausführungen und Montage erfolgen im Frühjahr 2018. 4. Neben dem Neubau der Flutlichtanlage wurde dem SC Poppenbüttel auch zugesichert, dass gleichzeitig die Vorrichtung einer Platzvergrößerung geschaffen werden soll. Wie ist hier der aktuelle Sachstand und wann wird diese Maßnahme umgesetzt? Die Flutlichtanlage wird so errichtet, dass sie auch im Falle einer eventuellen Platzvergrößerung optimale Wirkung erzielt. Eine gleichzeitige Platzvergrößerung wurde nicht in Aussicht gestellt.