BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10707 21. Wahlperiode 24.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge seit 2011 – Warum betreibt Rot-Grün bei der E-Mobilität Augenwischerei und schmückt sich obendrein mit fremden Federn?  Alternative Antriebsformen sind für die Gestaltung moderner Mobilität in einer Millionenmetropole wie Hamburg von überragender Bedeutung. Diese sind, anders als klassische Verbrennungsmotoren, ideal geeignet, das ungebrochene Bedürfnis der Menschen nach Mobilität einerseits und das Erfordernis der umweltverträglichen Fortbewegung andererseits in Einklang zu bringen. Insbesondere mobilitätsfeindliche Verkehrsbeschränkungen, wie das vom Senat beschlossene und vom Präses der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) verkündete Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße, lassen sich mittels alternativer Antriebsformen verhindern. Vor allem mit der Elektromobilität (E-Mobilität) können weniger Lärmemissionen , weniger Schadstoffausstoß und damit mehr Lebensqualität erreicht werden. Trotz dieses Alleinstellungsmerkmals bleibt ausgerechnet die Verbreitung von Autos mit reinem Elektroantrieb (E-Autos) in Hamburg weit hinter den Erwartungen zurück. Laut Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wurden 2016 in Hamburg gerade einmal 358 Autos mit einem reinen Elektroantrieb angemeldet. Das entspricht bei den Neuzulassungen für Hamburg einem Marktanteil von nur 0,26 Prozent (Bundesdurchschnitt: 0,34 Prozent, Berlin: 0,37 Prozent). Selbst unter Berücksichtigung der sogenannten Hybrid- Fahrzeuge, die Elektro- und Verbrennungsmotor in einem Antriebssystem vereinen, liegt Hamburg mit einem Anteil von 1,03 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt aller Bundesländer von 1,77 Prozent.1 Bereits im vergangenen Jahr hatte die CDU-geführte Bundesregierung mit der „Kaufprämie für E-Autos“ auf einen wichtigen Anreiz zur Förderung der E- Mobilität gesetzt. Mittlerweile hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) noch einmal nachgelegt. Nachdem die EU- Kommission Mitte Februar die Genehmigung erteilt hat, startete zum 1. März 2017 das „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“.2 Seither konnten private Investoren, Gemeinden und Städte wie Hamburg entsprechende Förderanträge stellen. Aus dem gesamten Fördertopf in Höhe von 300 Millionen Euro entfallen 200 Millionen Euro auf den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) und 100 Millionen Euro auf den Aufbau von 10.000 Normalladestatio- 1 http://www.abendblatt.de/hamburg/article209400647/Warum-Elektroautos-in-Hamburg-soselten -sind.html. 2 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/019-dobrindt-eladesaeulenoffensive .html. Drucksache 21/10707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nen (N-LIS). Neben der Errichtung der Ladesäulen werden darüber auch der Netzanschluss und die Montage finanziert. Bereits im März dieses Jahres hatte die CDU-Bürgerschaftsfraktion den Senat mit Drs. 21/8502 aufgefordert, dieses einmalige Fenster der Gelegenheit zu nutzen, um der E-Mobilität in Hamburg endlich mehr Dynamik zu verleihen . So war und ist der viel zu langsam voranschreitende Ausbau der Ladeinfrastruktur der zentrale Faktor für die Schleichfahrt der Elektromobilität in Hamburg. Statt wie im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN angekündigt , „600 öffentlich zugängliche Ladepunkte bis Mitte 2016 bereitzustellen“, existierten auch über ein halbes Jahr später davon nur knapp die Hälfte (327, Stand: Ende Januar 2017). Diese Ladestationen, und hier insbesondere Schnellladestationen (S-LIS), werden allerdings dringend benötigt, um das Problem der im Vergleich zu Verbrennungsmotoren noch deutlich niedrigeren Reichweite von E-Fahrzeugen auszugleichen. Es war daher außerordentlich erfreulich, dass Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Rahmen der Ergebnispressekonferenz der Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) am 28. April 2017 dem Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) einen Förderbescheid über knapp 3 Millionen Euro überreichte, wodurch rund 600 zusätzliche Ladepunkte in Hamburg installiert werden sollen.3 Weil Rot-Grün sowohl hinsichtlich der geplanten Standorte als auch hinsichtlich der Aufteilung zwischen Normal - und Schnellladestationen keinerlei Angaben machte, hat die CDU den Senat mit Drs. 21/9080 aufgefordert, die entsprechenden Informationen vorzulegen und analog zu den üppigen Bundesmitteln die landeseigenen Mittel aufzustocken. Dieses Ersuchen wurden mit den Stimmen von SPD, GRÜ- NEN und LINKEN (R2G) abgelehnt. Umso erstaunlicher ist, dass der Senat bei der Vermarktung eines Pressetermins des Ersten Bürgermeisters vom 18. Oktober 2017 anlässlich der Inbetriebnahme des 600. Ladepunktes für E-Fahrzeuge in Hamburg, in einer begleitend herausgegebenen Pressemitteilung4 Zahlen herausgegeben hat, die offenkundig stark selektiv gefiltert wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bereits heute hat die Privatwirtschaft auch in Hamburg die Möglichkeit, sich beim Aufbau von Ladeinfrastruktur zu betätigen. Der Senat sieht in diesem Zusammenhang seine öffentliche Aufgabe darin, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Infrastruktur für den angestrebten Durchbruch der Elektromobilität durch ein umfangreiches Ladeangebot zusätzlich unterstützt wird. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) betreibt ein Grundkontingent an Ladepunkten und nimmt die operative Verantwortung durch die stadteigene Stromnetz Hamburg GmbH wahr, einem im Strommarkt erfahrenen, aber als Verteilnetzbetreiber neutralen Akteur, der aufgrund des „unbundling “-Grundsatzes im Energiewirtschaftsrecht nicht selbst als Anbieter von Stromprodukten am Markt auftritt und deshalb mit privatwirtschaftlichen Stromanbietern nicht im Wettbewerb steht. Insgesamt stehen laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Hamburg (Stichtag 30.6.2017) 774 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektro-Fahrzeuge zur Verfügung. Damit liegt Hamburg unter den deutschen Städten beim Ausbau der Infrastruktur an erster Stelle. Hamburgs Anspruch, ein von den Nutzerinnen und Nutzern gut angenommenes Ladeinfrastrukturangebot zu schaffen, zielt darauf, eine regelmäßige und hohe Nutzung zu erreichen und weitere relevante Nutzergruppen über den Nachweis einer wachsenden Infrastrukturversor- 3 http://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/17-04-27-28-vmk/17-04- 27-28-pm.pdf?__blob=publicationFile&v=3. 4 http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/9726616/2017-10-18-bwvi-ladepunkt-600/, letzter Zugriff: 18. Oktober 2017. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10707 3 gung gewinnen zu können. Auf konkrete Kaufentscheidungen – insbesondere privater Nutzer – hat der Senat allerdings keinen Einfluss. Für die Auswahl der potenziellen Standorte wurde in Zusammenarbeit mit einem Verkehrsplanungsbüro ein beispielhaftes Verfahren entwickelt, bei dem unter anderem die Nähe zum ÖPNV, die Umgebung mit potenziell interessanten Zielen mit entsprechender Verweildauer (Geschäfte, Kinos et cetera) eine entscheidende Rolle spielen. In Hamburg wird über ein an den Ladesäulen eingesetztes Grünstromprodukt von HAMBURG ENERGIE sichergestellt, dass dort nur Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen werden kann. Bereits heute sind 33 Schnell-Ladestationen im Einsatz , an denen Fahrzeuge alternativ nach dem europäisch-amerikanischen Standard (CCS – combined charging system) als auch nach asiatischem Standard (CHAdeMO – Abkürzung hergeleitet aus dem Japanischen) mit 50 kW Gleichstrom geladen und somit innerhalb von 30 Minuten mindestens 80 Prozent ihrer Batteriekapazität wieder vollständig hergestellt werden können. Darüber hinaus hat sich Hamburg durch entsprechende Bundesratsinitiativen maßgeblich an der Gestaltung eines wirksamen Rechtsrahmens zur Elektromobilität im Straßenverkehr (Kfz-Beschilderung sowie rechtssichere Beschilderung der Ladeplätze ) beteiligt. Im Übrigen sind alle Informationen zu öffentlichen Ladeplätzen unter www.e-charginghamburg .de zu finden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), des Landesbetriebs Verkehr (LBV) sowie der hySOLUTIONS GmbH wie folgt: 1. Laut Senatspressemitteilung vom 18. Oktober 2017 wurde am selben Tag der 600. Ladepunkt für Elektrofahrzeuge in Betrieb genommen. a) Bei wie vielen dieser 600 Ladepunkte handelt es sich um Schnellund bei wie vielen um Normalladepunkte? b) Wie verteilen sich diese 600 Ladepunkte zahlenmäßig auf die sieben Hamburger Bezirke? (Bitte ebenfalls die Schnell- und Normalladepunkte je Bezirk angeben.) Zum Stand 18.10.2017 sind dem Senat folgende öffentlich zugängliche Ladepunkte bekannt: Bezirk Gesamt Normalladepunkte Schnellladepunkte Altona 100 95 5 Bergedorf 35 35 0 Eimsbüttel 100 93 7 Harburg 42 39 3 Mitte 128 122 6 Nord 135 128 7 Wandsbek 74 69 5 Summe 614 581 33 Da dem Senat nicht angezeigt werden muss, wo auf privaten Flächen Ladeinfrastruktur aufgebaut wird, verfügt der Senat nicht über ein abschließendes Bild. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Das „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ und die vom Bund unter anderem daraus bereitgestellten umfangreichen Mittel werden in der Senatspressemitteilung vom 18. Oktober 2017 mit keiner einzigen Silbe erwähnt. a) In welcher Höhe wurden bislang Mittel aus dem „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ für Maßnahmen in Hamburg bewilligt? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Zuwendungsbescheid vom 27. April 2017 der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) eine Drucksache 21/10707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Förderung in Höhe von 2.810.781,40 Euro gewährt. In welchem Umfang darüber hinaus weiteren Empfängern Fördermittel aus dem Bundesprogramm für Maßnahmen in Hamburg gewährt wurden, ist dem Senat nicht bekannt. b) In welcher Höhe wurden bislang bewilligte Mittel aus dem „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ für Maßnahmen in Hamburg verausgabt ? Insgesamt wurden von den bewilligten Fördermitteln des Bundes bereits Kosten in Höhe von 1.538.000 Euro veranlasst. Davon entfallen 920.000 Euro auf Förderzuschüsse für Materialkosten und bauliche Umsetzung zwischenzeitlich bereits in Betrieb genommener Ladepunkte und 618.000 Euro auf Förderzuschüsse für Materialkosten bereits bezirklich genehmigter und damit gesicherter weiterer Standorte, die sich gegenwärtig in der konkretisierten Umsetzungsplanung befinden. c) Wie viele Schnell- und Normalladepunkte wurden jeweils bislang aus dem „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ insgesamt finanziert und wie verteilen sich diese auf die sieben Hamburger Bezirke? Es wurden bislang Förderzuschüsse für 146 bereits in Betrieb genommene (umgesetzte ) Schnell- und Normalladepunkte eingesetzt und Förderzuschüsse für die Materialkosten weiterer 146 bezirklich genehmigter und fertig konkretisierter Ladepunkte in Anspruch genommen, sodass mit den bisher beanspruchten Fördermitteln insgesamt 292 Ladepunkte realisiert werden. Die bezirkliche Verteilung ergibt sich wie folgt: Bezirk Gesamt Normalladepunkte umgesetzt Schnellladepunkte umgesetzt Normalladepunkte in Umsetzung Schnellladepunkte in Umsetzung Altona 50 19 3 26 2 Bergedorf 22 16 0 6 0 Eimsbüttel 38 9 3 26 0 Harburg 18 8 0 9 1 Mitte 66 26 2 29 9 Nord 68 43 3 18 4 Wandsbek 30 12 2 12 4 Summe 292 133 13 126 20 3. Wie viele aus Landesmitteln finanzierte Ladestationen für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden 2017 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter? Im Jahr 2017 wurden bislang 136 Ladestationen mit 272 Ladepunkten neu errichtet und in Betrieb genommen, davon 242 Normalladepunkte und 26 Schnellladepunkte. Die Errichtung dieser Ladestationen wurden ausschließlich oder anteilig (als Eigenanteil zur Bundesförderung) aus Landesmitteln finanziert. 4. Wie viele aus Bundesmitteln finanzierte Ladestationen für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden 2017 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter? Im Jahr 2017 wurden 146 Ladepunkte errichtet, davon 133 Normalladepunkte und 13 Schnellladepunkte. Sie verteilen sich auf insgesamt 73 Ladestationen. 5. Wie viele aus Privatmitteln finanzierte Ladestationen für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden 2017 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter? In welchem Umfang in Hamburg privat betriebene Ladepunkte im Jahr 2017 neu errichtet wurden, ist dem Senat nicht bekannt, weil keine Mitteilungsverpflichtung besteht. 6. Wie viele aus Landesmitteln finanzierte Ladestationen für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden zwischen 2011 bis 2016 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10707 5 Jahr Gesamtzahl Ladepunkte Anzahl Normalladepunkte Anzahl Schnellladepunkte 2011 100 100 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 18 17 1 2015 68 64 4 2016 130 125 5 7. Wie viele aus Bundesmitteln finanzierte Ladestationen für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden zwischen 2011 bis 2016 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Im Jahr 2011 wurde aus Mitteln des damaligen Konjunkturpakets II der Bundesregierung die Errichtung von 100 Normalladepunkten an 50 Ladestationen gefördert. Dieses seinerzeit jeweils hälftig von der HAMBURG ENERGIE GmbH und der Vattenfall Innovation GmbH betriebene Kontingent wurde mit Wirkung zum 1. September 2015 in die Betriebsführung der SNH überführt und ist, soweit noch heute in Betrieb, in den Zahlen der Antwort zu 6. enthalten. Eine Förderung weiterer öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Hamburg aus Bundesmitteln hat es in den Jahren 2011 bis 2016 nicht gegeben. 8. Wie viele aus Privatmitteln finanzierte Ladestationen für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden zwischen 2011 bis 2016 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Siehe Antwort zu 5. Private Betreiber haben in den Vorjahren Ladepunkte errichtet, deren Betrieb jedoch in manchen Fällen nicht durchgängig aufrechterhalten wurde. Mangels zentraler Erfassung von privat betriebenen Ladepunkten lassen sich keine detaillierten Aussagen zu Errichtung, Betriebsbeginn, -dauer und gegebenenfalls -aufgabe dieser Ladepunkte machen. Im Übrigen siehe Drs. 21/10349. 9. In seiner Pressemitteilung vom 18. Oktober 2017 schreibt der Senat unter anderem: „Die Zielzahl des Masterplans Ladeinfrastruktur ist damit erreicht – und das in bundesweit beispielhafter nutzerfreundlicher Qualität .“ a) Inwieweit ist die nutzerfreundliche Qualität im Rest Deutschlands nicht beispielhaft? Welche Indikatoren und Daten wurden für diese Aussage herangezogen? b) Was macht die Qualität der Ladeinfrastruktur in Hamburg bundesweit beispielhaft nutzerfreundlich? Welche Indikatoren und Daten wurden für diese Aussage herangezogen? Hamburg hat bereits im Jahr 2015 in Kenntnis der damals in Vorbereitung befindlichen EU-Direktive zum europaweiten diskriminierungsfreien Zugang zu Ladeinfrastruktur (sogenannte AFID-Richtlinie „alternative fuel infrastructure directive“ der KOM) als erster Standort in Deutschland den Zugang zu Ladesäulen auch für diejenigen Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht, die keinen bereits bestehenden Autostrom-Vertrag mit einem Stromanbieter haben. Damit wurde frühzeitig eine der zentralen EU-Vorgaben, die zwischenzeitlich auch im Rahmen der Ladesäulenverordnung des Bundes in deutsches Recht überführt wurde, erfüllt: das vertragsungebundene sogenannte Ad-hoc- Laden, bei dem nicht über eine dauerhafte Vertragsbeziehung abgerechnet, sondern im sogenannten Direct-pay-Modus jeder Ladevorgang einzeln fakturiert wird. An anderen Standorten in Deutschland besteht zwar auch ein quantitatives Ladeangebot, wie zum Beispiel in Stuttgart mit derzeit 402 Normalladepunkten, ohne dass dort derzeit ein nutzerfreundlicher Spontanzugang mit Direktzahlmöglichkeit vorhanden ist. Mit mittlerweile rund 160.000 an Hamburger Ladesäulen zugelassenen RFID-Karten hat eine weitaus höhere Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern, als andernorts im Bundesgebiet , vertragsgebundenen Zugang zum umfassenden Ladeangebot im Hamburger Drucksache 21/10707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Stadtgebiet. Einzelheiten zum nutzerfreundlichen Zugangskonzept sind unter www.echarging -hamburg.de abrufbar. 10. In seiner Pressemitteilung vom 18. Oktober 2017 schreibt der Senat unter anderem: „Die Auslastung ist deutlich gestiegen und hat sich von knapp 3.000 monatlichen Ladevorgängen in den Vorjahren auf zuletzt 5.900 Ladevorgänge (im September 2017) nahezu verdoppelt.“ a) Welches Vorjahr ist hier als Bezugspunkt konkret gemeint? Als Bezugspunkt wurde der Zeitraum von September 2015 bis September 2016 gewählt. In diesem Zeitraum war der am besten ausgelastete Monat (Juli 2016) mit circa 3.000 Ladevorgängen gekennzeichnet. Im Übrigen siehe Grafik. b) Beziehen sich die genannten Zahlen ausschließlich auf Ladevorgänge an Ladepunkten auf öffentlichem Grund oder welcher Bezugspunkt ist genau gemeint? Sie beziehen sich auf die von der Freien und Hansestadt Hamburg über die SNH betriebenen, öffentlich zugänglichen Ladepunkte. c) Wie hat sich die Zahl der Ladevorgänge an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Hamburg seit 2011 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Erst mit der Implementierung eines stadteigenen zentralen IT-Backend im September 2015 war eine systematische Erfassung und Auswertung aller Ladevorgänge an den stadteigenen Ladepunkten möglich. Seither wurde die folgende Entwicklung verzeichnet : September 2015 bis August 2016 (zwölf Monate): 30.348 Ladevorgänge September 2016 bis August 2017 (zwölf Monate): 50.825 Ladevorgänge d) Wie hat sich die Zahl der Ladevorgänge an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Hamburg seit 2011 im Verhältnis zur Zahl der jeweils vorhandenen Ladepunkte entwickelt? (Bitte den entsprechenden Quotienten monatsweise angeben.) Die seit 1. September 2015 erfasste Anzahl der Ladevorgänge an den in städtischer Regie betriebenen Ladepunkten hat sich positiv entwickelt und innerhalb von zwei Jahren (September 2015/2017) eine Steigerung um 279 Prozent erfahren. Hierbei ist zu beachten, dass mit einer seit März 2016 vorgenommenen Validierung sichergestellt wird, nur solche Vorgänge für die Statistik zu erfassen, bei denen auch nachweislich Strom abgegeben wurde. Durch diese statistische Bereinigung ergab sich im März 2016 ein vermeintlicher Rückgang, obwohl faktisch die Anzahl der Ladevorgänge kontinuierlich hoch bleibt und sich weiter steigert. Durch das deutlich erhöhte Angebot an Ladepunkten führt die rechnerische Verteilung zu einem Sinken des durchschnittlichen Wertes von Ladevorgängen an einzelnen Ladepunkten. Dieser Mittelwert lässt jedoch keine Aussage über die tatsächliche Auslastung einzelner Ladepunkte zu. Monat Ladevorgänge Ladepunkte Ø Ladevorgänge/LP Sep 15 2.108 131 16,09 Okt 15 2.253 147 15,33 Nov 15 2.240 159 14,09 Dez 15 2.208 167 13,22 Jan 16 2.477 169 14,66 Feb 16 2.526 169 14,95 Mrz 16 2.143 181 11,84 Apr 16 2.922 189 15,46 Mai 16 2.723 201 13,55 Jun 16 2.957 217 13,63 Jul 16 3.003 233 12,89 Aug 16 2.788 243 11,47 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10707 7 Monat Ladevorgänge Ladepunkte Ø Ladevorgänge/LP Sep 16 3.092 263 11,76 Okt 16 3.215 263 12,22 Nov 16 3.805 277 13,74 Dez 16 4.137 291 14,22 Jan 17 4.320 293 14,74 Feb 17 4.297 311 13,82 Mrz 17 4.459 359 12,42 Apr 17 4.492 383 11,73 Mai 17 4.738 395 11,99 Jun 17 4.607 415 11,10 Jul 17 4.481 441 10,16 Aug 17 5.182 501 10,34 Sep 17 5.896 549 10,74 11. In seiner Pressemitteilung vom 18. Oktober 2017 schreibt der Senat unter anderem: „Die Zahl der in Hamburg eingesetzten Elektrofahrzeuge ist auf 2.387 Fahrzeuge angewachsen.“ a) Sind damit ausschließlich reine E-Autos gemeint oder auch Hybridfahrzeuge ? Es handelt sich um diejenigen Fahrzeugarten, die unter die Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG) fallen. Dies sind Elektro-Fahrzeuge, die extern aufladbar sind (batterieelektrische Fahrzeuge/BEV) sowie um extern aufladbare Hybridfahrzeuge, die einen elektro- sowie einen konventionellen Antrieb haben (Plug-In-Hybride, PHEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCV). b) Bedeutet „in Hamburg eingesetzten“, dass diese E-Fahrzeuge in Hamburg zugelassen sind? Wenn nein, was bedeutet es dann? „In Hamburg eingesetzt“ umfasst die in Hamburg zugelassenen Fahrzeuge sowie solche Fahrzeuge, die permanent in Hamburg auf geschlossenen Arealen (Hafenterminals , Flughafenvorfeld) ohne StVO-Zulassung eingesetzt werden oder mit auswärtiger Zulassung dauerhaft und ausnahmslos in Hamburg in geschlossenen Flotten (zum Beispiel Carsharing) eingesetzt werden, siehe hierzu Drs. 21/10349. Drucksache 21/10707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 c) Wie hat sich die Zahl der in Hamburg privat zugelassenen reinen E- Autos seit 2011 jährlich entwickelt? (Bitte jeweils zu den Stichtagen 1.1. und 1.7. angeben.) d) Wie hat sich die Zahl der in Hamburg gewerblich zugelassenen reinen E-Autos seit 2011 jährlich entwickelt? (Bitte jeweils zu den Stichtagen 1.1. und 1.7. angeben.) e) Wie hat sich die Zahl der in Hamburg behördlich zugelassenen reinen E-Autos seit 2011 jährlich entwickelt? (Bitte jeweils zu den Stichtagen 1.1. und 1.7. angeben.) f) Wie hat sich die Zahl der in Hamburg privat zugelassenen Hybridfahrzeuge seit 2011 jährlich entwickelt? (Bitte jeweils zu den Stichtagen 1.1. und 1.7. angeben.) g) Wie hat sich die Zahl der in Hamburg gewerblich zugelassenen Hybridfahrzeuge seit 2011 jährlich entwickelt? (Bitte jeweils zu den Stichtagen 1.1. und 1.7. angeben.) h) Wie hat sich die Zahl der in Hamburg behördlich zugelassenen Hybridfahrzeuge seit 2011 jährlich entwickelt? (Bitte jeweils zu den Stichtagen 1.1. und 1.7. angeben.) Die Fragstellungen 11. c) bis h) erstrecken sich auf detailgenaue Datenzuordnungen, die in dieser Form nicht abrufbereit vorliegen. Die hierzu erforderliche Datenrecherche und deren Aufbereitung sind in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführbar. 12. In seiner Pressemitteilung vom 18. Oktober 2017 schreibt der Senat unter anderem: „Insgesamt haben bereits 160.000 Ladekarten Zugang zur Hamburger Ladeinfrastruktur.“ Wie viele dieser Ladekarten entfallen auf a) gewerbliche Nutzer im Allgemeinen? b) gewerbliche Nutzer in Form von Carsharing-Anbietern im Speziellen ? c) behördliche Nutzer? d) private Nutzer? Hierzu kann keine Aussage gemacht werden, denn Freie und Hansestadt Hamburg und SNH haben keine Detailkenntnis von Status und Identität der Kartennutzerinnen und -nutzer, da die Karten von den jeweiligen Dienstleistungs- und Lieferunternehmen an die Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben werden und bei SNH nur aus Gründen der Zuordnung für abrechnungstechnische Zwecke mit der betreffenden ID-Nummer bekannt sind. Eine personenbezogene Zuordnung oder Kategorisierung ist den betreffenden Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg somit aus faktischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.