BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1071 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 15.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Rundfunkbeitrag für beruflich genutzte Zweitwohnungen Seit der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Reform des Gebührensystems des ARD/ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservices („GEZ“) müssen auch für jede Zweitwohnung in jedem Falle Rundfunkbeiträge entrichtet werden , selbst wenn dort keine Rundfunkgeräte bereitgehalten werden. Bürgerinnen und Bürger mit einer beruflichen Zweitwohnung zahlen demnach entgegen der bisherigen Regelung in jedem Falle den doppelten Rundfunkbeitrag . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bereits vor 2013 wurden für Rundfunkgeräte in Zweitwohnungen Rundfunkgebühren erhoben. Nach der Neuregelung durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird nicht mehr an zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgeräte angeknüpft, sondern es ist im privaten Bereich für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Eine Zweitwohnung, die aus beruflichen Gründen bezogen wird, ist eine Wohnung in diesem Sinne. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wie folgt: 1. Wie viele Zweitwohnsitze sind derzeit in Hamburg angemeldet? Wie viele waren es 2014 und 2012 jeweils? 2. Wie viele Hamburgerinnen und Hamburger haben Zweitwohnsitze angemeldet ? a. Wie viele haben diese aus beruflichen Gründen angemeldet? b. Wie viele waren es jeweils 2012 und 2014? Die zur Beantwortung der Fragen benötigten Daten werden von der für Finanzen zuständigen Behörde nicht gesondert statistisch erfasst. Hierfür wäre eine Einzelfallauswertung von circa 10.000 Akten je gefragten Kalenderjahr notwendig. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dem für Zentrale Meldeangelegenheiten zuständigen Bezirksamt Harburg steht bislang kein Auswertungsinstrument zur Verfügung, um aus dem Melderegister die Zahl der angemeldeten Zweitwohnungen (Nebenwohnsitze) und die Zahl der angemeldeten Hauptwohnsitze zu ermitteln. Eine Beantwortung der Fragen, wie viele Zweitwohnsitze derzeit in Hamburg angemeldet sind und wie viele Hamburgerinnen und Hamburger Zweitwohnsitze angemeldet haben, ist daher innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Drucksache 21/1071 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Statistikamt Nord verfügt über keine Daten zur Anzahl von Zweitwohnungen in Hamburg. 3. Wie hoch sind die jährlichen Mehreinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die seit dem 1. Januar 2013 erfolgende pauschale Anrechnung jeder Zweitwohnung, mithin unabhängig von der Frage der bereitgehaltenen Rundfunkgeräte? Es gibt im Bestand des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio keine Kennzeichnung, ob es sich bei den Wohnungen um Erst- oder Zweitwohnungen handelt . Diese Daten werden seitens des Beitragsservices nicht erhoben. 4. Wie hoch ist das gesamte Rundfunkgebühren- beziehungsweise -beitragsaufkommen aus Erst- und Zweitwohnsitzen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) 2012 und 2014 jeweils gewesen? (Bitte jahresweise auflisten.) Nach der Auskunft des NDR betrug das Gebührenaufkommen aus Rundfunkgeräten im privaten Bereich in Hamburg im Jahr 2012 circa 137,6 Millionen Euro. Das Beitragsaufkommen aus Wohnungen im privaten Bereich betrug nach der Auskunft des NDR in Hamburg im Jahr 2014 circa 164,7 Millionen Euro.