BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10719 21. Wahlperiode 27.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 19.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Die Verwahrlosung der Stadt (3): Die „Keimzelle Marktstraße“ Der Tourismus in Hamburg boomt: Immer mehr Besucher aus dem In- und Ausland interessieren sich für die Schönheiten Hamburgs. Die „Keimzelle Marktstraße“ wird bei Google als „Fotopunkt“ geführt - doch was findet man dort vor? Ursprünglich wohl als Tauschbörse für Lebensmittel und Anbaufläche für Gemüsepflanzen gedacht, greift die Verwahrlosung mittlerweile auch dort um sich; das Ambiente bietet ein trostloses Bild: übersprüht mit Graffiti, überklebt mit Aufklebern und unterhöhlt von Ratten. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Seit wann besteht die „Keimzelle Marktstraße“ und zu welchem genauen Zweck wurde diese eingerichtet? Seit Mai 2011 besteht zwischen dem zuständigen Bezirksamt und der Gartengruppe Marktstraße – „Urban-Gardening-Projekt Keimzelle“ eine schriftliche Vereinbarung zur Nutzung einer Teilfläche des Flurstücks 108, belegen Ölmühle, zur Bepflanzung und Pflege. 2. Wer ist Eigentümer beziehungsweise Träger der Einrichtung und somit für den Zustand verantwortlich? Das Urban-Gardening-Projekt „Keimzelle“, bestehend aus mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern, ist für die Pflege und Unterhaltung der Teilfläche des Flurstücks 108, entsprechend der in der Antwort zu 1. genannten Vereinbarung verantwortlich. 3. Wem gehört der Grund und Boden der betreffenden Fläche und welchen planungsrechtlichen Status hat diese? Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, Verwaltungsvermögen Stadtgrün und ist laut Bebauungsplan St. Pauli 38 als Parkanlage ausgewiesen. 4. Welche bau-, ordnungs- und lebensmittelrechtlichen Genehmigungen sind für den Bau und Betrieb einer derartigen Anlage erforderlich und wann wurden diese jeweils erteilt? Die Ausgestaltung und Nutzung der Teilfläche für das Urban-Gardening-Projekt wurde in Absprache mit dem zuständigen Bezirksamt im Rahmen der Patenschaft festgelegt. Weitere Genehmigungen sind hierfür nicht erforderlich. 5. In welcher Form erfolgt die Überwachung der Einrichtung durch die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)? Der Zustand der von dem Urban-Gardening-Projekt genutzten Teilfläche wird durch das zuständige Bezirksamt im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der Grünanlage kontrolliert. Drucksache 21/10719 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Nach Medienberichten (NDR 90,3) erfolgt der Lebensmitteltausch dort in unmittelbarer Gegenwart einer erheblichen Anzahl von Ratten und Tauben und tatsächlich ist der gesamte Bereich von Hunderten Rattenlöchern untergraben. Ist dem Senat diese Situation bekannt und wie wird dieser Umstand bewertet? 7. Hält der Senat angesichts der oben geschilderten Unzulänglichkeiten die Aufrechterhaltung der Lebensmitteltauschbörse für verantwortbar? Bitte ausführlich begründen. 8. Direkt neben diesem Refugium für Ratten und nahtlos ineinander übergehend befindet sich ein Spielplatz für Kleinkinder mit Sandspielflächen und Geräten. Wie beurteilt der Senat diese Nachbarschaft? 9. Welche Schritte will der Senat unternehmen, damit dort künftig wieder unbedenkliche Zustände einkehren? Das Vorhandensein einiger Rattenlöcher ist dem zuständigen Bezirksamt bekannt. Durch das Institut für Hygiene und Umwelt sind entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet worden. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen werden zu gegebener Zeit durch das zuständige Bezirksamt und das Institut für Hygiene und Umwelt kontrolliert. Das Institut für Hygiene und Umwelt prüft neben den Ursachen des Rattenproblems auch, ob eine Aufrechterhaltung der Lebensmitteltauschbörse möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor. Nach derzeitigem Erkenntnisstand des zuständigen Bezirksamtes ist der Rattenbefall räumlich begrenzt, die Spielbereiche sind davon nicht betroffen. Sollten sich hierzu beispielsweise im Rahmen der Bekämpfung des Rattenproblems neue Erkenntnisse ergeben, wird das Institut für Hygiene und Umwelt auch Maßnahmen in Hinblick auf die Spielbereiche ergreifen.