BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10722 21. Wahlperiode 27.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 19.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Salafistische Moscheen in Hamburg – Wie ist die Lage im September 2017? Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist bekannt, dass Hamburg ein strukturelles Problem mit salafistischen Moscheen hat. Damals geriet zunächst die am Steindamm gelegene Taiba-Moschee1 ins Visier des Verfassungsschutzes , weil sich herausstellte, dass die Mitglieder der Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta dort regelmäßig verkehrt hatten. Trotzdem dauerte es noch neun Jahre, bis der Senat 2010 endlich die Schließung der Moschee anordnete, die längst als Radikalisierungszentrum für Salafisten aus ganz Deutschland bekannt war und in der Szene gar als Wallfahrtsort galt.2 Mit dieser Aktion war das Problem jedoch keineswegs gelöst. Folglich wurden auch in der Folgezeit immer wieder islamistische Umtriebe in Hamburger Moscheen bekannt. So etwa in Barmbek-Nord, wo im Februar 2015 die As-Sahaba-Moschee wegen der Aktivitäten des Hasspredigers Baher Ibrahim in den Fokus des Verfassungsschutzes geriet. Unter dem Deckmantel von „Islamunterricht“ hatte jener Jugendliche gezielt mit der salafistischjihadisatischen Ideologie indoktriniert. Zwar wurde Ibrahim nach seiner Entlarvung vom Vorstand des Moscheevereins als Religionslehrer entlassen, doch änderte dies nichts daran, dass Salafisten hier auch weiterhin ein- und ausgingen. Auch der Attentäter von Barmbek hatte sich bis zuletzt regelmäßig vor Ort aufgehalten, was darauf hindeutet, dass sich seine Radikalisierung dort ereignet haben könnte.3 Dieser Befund geht auch mit der Tatsache konform, dass die As-Sahaba-Moschee kein Interesse daran hat, in der Mitte der Gesellschaft zu stehen. So fasste der für sie verantwortliche Moschee-Verein (Assahaba e.V.) im Jahr 2016 den Beschluss, aus der SCHURA (Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V. und Vertragspartner des Senats) auszutreten, wodurch er nicht mehr deren Zuständigkeit unterliegt.4 Seit Jahren sind den Sicherheitsbehörden zudem zwei weitere Moscheen als zentrale Anlaufpunkte für Salafisten in Hamburg bekannt5 – die Masjid-El- 1 Die Taiba-Moschee war 1993 von dem Betreiber Arabischer Kulturverein e.V. als al-Quds- Moschee eröffnet, 2009 jedoch in Taiba umbenannt worden. 2 Cf. Taiba-Moschee in St. Georg – Pilgerstätte der Gotteskrieger. „Hamburger Abendblatt“ online. 10. August 2010. 3 Confer Moschee-Gemeinde ehrt die „Helden von Barmbek“. „Hamburger Abendblatt“ online. 5. August. 2017. 4 Confer Drs. 21/4874. Seite 3. 5 Confer Drs. 21/2578. Seite 1. Drucksache 21/10722 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Iman-Moschee und die im November 2016 geschlossene Taqwa-Moschee.6 Dass der Salafismus in Hamburg keineswegs ein eindeutig lokalisierbares Phänomen darstellt, sondern stattdessen in mehreren Stadtteilen existiert, zeigen die Standorte der genannten Moscheen. Nichtsdestoweniger kann man konstatieren, dass südelbische Bezirke insgesamt stärker betroffen sind. So hatte zuletzt 2015 der Stadtteilrat Wilhelmsburg die Existenz dreier salafistischer Moscheen eingeräumt.7 Wie das Beispiel der Blauen Moschee an der Außenalster zeigt, die zum Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gehört, ist islamischer Extremismus nicht zwangsläufig salafistisch beziehungsweise sunnitisch konnotiert. Vom IZH ist bekannt, dass es auch jenseits der Grenzen Hamburgs aktiv ist. Aufgrund dieser Tätigkeiten wird es von der Bundesregierung als verlängerter Arm der iranischen Regierung gesehen, dessen Ziel darin bestehe, die islamische Revolution nach Deutschland zu exportieren und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stürzen.8 Obwohl die salafistische Szene in Hamburg nachweislich dezentral organisiert ist9, darf die Bedeutung von Moscheen als Anlauf- und Treffpunkten von Gläubigen nicht unterschätzt werden. Vielmehr ist anzunehmen, dass die überwiegende Mehrheit der 670 als Salafisten bekannten Personen regelmäßig in bestimmten Moscheen verkehrt. Auch prominente Szenegrößen wie Anis Amri oder Denis Cuspert hatten vor dem Beginn ihrer Karriere als Jihadisten eine ideologische Radikalisierung durchlaufen, die auch in Moscheen stattfand.10 Dazu konstatiert das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz : „Die Szeneangehörigen kommen zumeist in Kleingruppen zusammen , die sich zu ideologischen Schulungen sowie Unterrichten in Moscheen oder Privatwohnungen treffen.“11 Die Bedeutung von Moscheen für die Vernetzung , Organisation und ideologische Festigung von Salafisten wird dabei durch folgende Feststellung unterstrichen: „Für Hamburgs Salafisten ist nach wie vor die im Stadtteil Harburg gelegene Taqwa-Moschee der zentrale Anlaufpunkt. Neben politischen Salafisten verkehrt hier insbesondere die jihadistisch-salafistsiche Klientel aus dem Großraum Hamburg; dieser Personenkreis kommt auch außerhalb der öffentlichen Gebetsveranstaltungen in der Moschee zusammen.“12 Es wird deutlich, dass Moscheen offenbar nicht nur eine lokale, sondern vielmehr auch eine überregionale Anziehungskraft auf Salafisten ausüben. Zwar ist die Taqwa-Moschee im November 2016 geschlossen worden, doch besteht Grund zu der Annahme, dass dies lediglich zu einer Verlagerung der dort ansässigen Szene in andere Moscheen geführt hat. Dazu erklärt der Verfassungsschutz: „Ab und zu werden auch andere Moscheen zum Gebet aufgesucht.“13 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele beziehungsweise welche Moscheen sind dem Senat gegenwärtig als Treffpunkte von Salafisten bekannt? 6 Die Taqwa-Moschee war bereits Jahre vor ihrer Schließung als Zentrum von Salafisten bekannt. Ihre Räumlichkeiten waren bereits 2012 von Sicherheitskräften durchsucht worden. Confer Drs. 21/6710. Seite 2. 7 Confer ibidem. 8 Confer Drs. 21/10476. Seite 1 fortfolgende. 9 Confer Verfassungsschutzbericht Hamburg 2016. Seite 42; Kompaktinformationen Salafismus. Herausgegeben vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg. Ebenda. 2016. Seite 7. 10 Anis Amri war bis zuletzt regelmäßiger Gast in der Berliner Fussilet-Moschee gewesen, während Denis Cuspert dem Umfeld der Berliner Al-Nour-Moschee angehörte, die ebenfalls als Treffpunkt von Salafisten bekannt ist. 11 Verfassungsschutzbericht Hamburg 2016. Seite 42. 12 Confer ibidem. Seite 43. 13 Confer Verfassungsschutzbericht 2016. Seite 43. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10722 3 2. Wie viele von diesen werden gegenwärtig nicht durch den Verfassungsschutz observiert? Moscheen sind nahezu über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Lediglich die Taqwa- Moschee in Harburg ist als zentrale Anlaufstelle für Salafisten einzustufen. Nach Erkenntnissen des LfV Hamburg ist die Taqwa-Moschee nicht geschlossen. Darüber hinaus werden verschiedene Moscheen auch von Salafisten im Rahmen von Gebetsveranstaltungen besucht. Dem LfV Hamburg liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass diese Moscheen eine insgesamt salafistische Ausrichtung haben. 3. Wie viele der oben genannten Moscheen sind in der Vergangenheit bereits zeitweise von den Sicherheitsbehörden durchsucht worden? Durchsuchungen im Sinne der Fragestellung können von allen Dienststellen der Polizei aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt worden sein. Aus den Erinnerungen von langjährigen Mitarbeitern des LKA 7 heraus sind in der Vergangenheit folgende Moscheen von der Polizei durchsucht worden: 2010 die Taiba Moschee im Steindamm im Rahmen des Verbots des Trägervereins . Vor circa vier Jahren die Taqwa-Moschee in der Anzengruber Straße im Rahmen von Ermittlungen wegen der Fortsetzung der verbotenen Vereinigung Milatu Ibrahim . Vor circa zwei Jahren die Taqwa-Moschee in der Anzengruber Straße im Rahmen des Verbots der LIES!-Kampagne. Diese Erinnerungen sind nicht abschließend. Durchsuchungen anderer Polizeidienststellen im Einzelfall sind derzeit nicht bekannt. Für eine weitergehende Beantwortung der Frage wäre die Auswertung sämtlicher Berichte und Ermittlungsakten bei der Polizei erforderlich, was im Rahmen der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 4. Welche Moscheen, die nicht im Eingangstext genannt werden, waren/ sind dem Senat in Hamburg in der Vergangenheit/gegenwärtig als Treffpunkte von Salafisten bekannt? Siehe Antwort zu 1. 5. Wie viele Moscheevereine waren zum 1. Oktober 2017 in Hamburg registriert? 6. Wie viele Moscheevereine sind nach Kenntnis des Senats gegenwärtig nicht in einem der drei muslimischen Trägerverbände des Staatsvertrages organisiert? 7. Wie viele Moscheevereine haben die Trägerverbände seit Inkrafttreten des Staatsvertrages verlassen? Die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit zählt zu den Wesensmerkmalen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbstbestimmt und ohne staatliche Aufsicht wahrnehmen. Moscheevereine sowie die Erteilung von religiösen Unterweisungen unterliegen in Deutschland keiner Erlaubnis- oder Anzeigepflicht . Daher führt der Senat hierzu auch keine Statistiken. Im Übrigen siehe Drs. 21/9104. 8. Hat der Senat Hinweise darauf, dass Moscheen, von denen man weiß, dass dort Salafisten verkehren, miteinander vernetzt sind? Falls ja, inwiefern? Nein. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. Drucksache 21/10722 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 9. Das salafistische Personenpotential in Hamburg wird vom Verfassungsschutz gegenwärtig mit 670 angegeben.14 Welchen Moscheen werden diese Leute beziehungsweise diejenigen Cliquen, denen diese im Einzelnen angehören, zugeordnet? Derzeit werden 775 Personen dem salafistsichen Spektrum zugerechnet. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 10. Wie viele Personen, die in Hamburger Moscheen als Religionslehrer oder Imame wirken, sind dem Senat aktuell als dem Salafismus nahstehend bekannt? Der Imam der Taqwa-Moschee ist dem LfV Hamburg im Sinne der Fragestellung bekannt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 11. Wie viele Moscheen bieten nach Kenntnis des Senats aktuell Religionsunterricht und andere islamische Bildungsangebote an? Die von den Moscheen beziehungsweise Moscheevereinen in eigener Verantwortung unterbreiteten Bildungsangebote mit religiösen Inhalten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/8464 und Antworten zu 5. bis 7. und 12. 12. Was tut der Senat proaktiv, um eine salafistische Indoktrinierung von Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden zu verhindern, die solche Lehrangebote in Anspruch nehmen? Gemäß § 2 des Hamburgischen Schulgesetzes ist die Prävention jeder Form der Radikalisierung und Gewalt allgemeine Aufgabe der Schule und des pädagogischen Personals. Die Schulen werden bei der Wahrnehmung der Aufgabe von der für Bildung zuständigen Behörde unterstützt, unter anderem durch Beratungs- und Fortbildungsangebote , die durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) durchgeführt werden. Hierzu siehe auch Drs. 21/5039, 21/5331, 21/5711, 21/8162 und 21/10592. Das LfV Hamburg informiert im Rahmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben umfassend über die Gefahren, die von Extremisten ausgehen. Dies geschieht durch umfangreiche Medienarbeit (Pressestatements, Interviews, Internetbeiträge auf der Homepage, jährlicher Verfassungsschutzbericht) sowie durch Vorträge und Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen. Vertreter des LfV Hamburg stehen auf Anforderung für Beratungen in Einzelfällen zur Verfügung. Die zuständige Dienststelle des Landeskriminalamts (LKA 702 – Prävention gewaltzentrierte Ideologien) hält Verbindung zu Moscheevereinen. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung bestehen auch direkte Kontakte zu Gemeindevertretern sowie Imamen. Aus dieser Tätigkeit ist bekannt, dass auch Koranunterrichte in Moscheegemeinden angeboten und von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Dem LKA liegen allerdings keine Erkenntnisse über eine damit verbundene salafistische Indoktrinierung von Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen vor. Im Bezirksamt Hamburg-Mitte laufen hierzu verschiedene Projekte, die im Folgenden beispielhaft aufgeführt sind: Durchführung von „Partnerschaften für Demokratie“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in den Stadtteilen St.Georg/Hamm/Borgfelde, Billstedt /Mümmelmannsberg, Wilhelmsburg. In diesem Rahmen findet zum einen Vernetzungsarbeit zur Radikalisierungsprävention statt, zum anderen werden dazu von den Akteuren des Netzwerks mit Projektgeldern Einzelmaßnahmen durchgeführt . Die Jugendforen sind Teil der Partnerschaften für Demokratie. Jugendliche können hier ihre Belange einbringen und sich für ein demokratisches Gemeinwesen engagieren (Empowerment). 14 Confer Verfassungsschutzbericht Hamburg 2016. Seite 27. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10722 5 Verstärkte Einbeziehung von Moscheegemeinden in die Stadtteilnetzwerke, hier insbesondere der Kinder- und Jugendabteilungen. Qualifizierungen für die Kinder- und Jugendabteilungen verschiedener Moscheegemeinden /Muslimischer Jugendorganisationen. Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung. Punktuelle Verstärkung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, um attraktive Alternativangebote zu salafistischen „Werbern“ anzubieten. Im Bezirk Wandsbek wurde für die Stärkung der präventiven Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden im April 2016 in Jenfeld eine Fortbildung für Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe und Schule mit der Beratungsstelle „Legato“ durchgeführt. Hieraus hat sich in 2017 der „Jenfelder Arbeitskreis Radikalisierung “ entwickelt. Das Gremium dient dem laufenden Fachaustausch und der Vernetzung unter den Fachkräften, auch in Bezug auf Einzelfälle. Im Oktober 2017 hat in Wandsbek eine Informationsveranstaltung für Mitarbeiter aus dem Fachämtern Jugend- und Familienhilfe sowie Sozialraummanagement stattgefunden. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat im Juni 2015 eine Workshop-Reihe zum Themenfeld „Islam, Islamfeindlichkeit, Islamismus und Demokratie“ in Jugendeinrichtungen begonnen. Die Workshops werden durch entsprechend geschulte junge Menschen mit und ohne muslimischen Hintergrund in Zusammenarbeit mit einem in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) erfahrenen Islamwissenschaftler durch den Träger Ufuq.de durchgeführt. Es haben sich hierzu sämtliche kommunalen OKJA-Einrichtungen der Region zusammengeschlossen. Die anfänglichen Themenschwerpunkte (Islamisierung und Salafismus) haben sich, bedingt durch aktuelle weltpolitische Entwicklungen , weiterentwickelt. Zuletzt wurde das Thema „Frauen im Islam“ bearbeitet. Den bezirklichen Mitarbeitern steht ein themenspezifisches Fortbildungs- und Workshopangebot zur Verfügung. Darüber hinaus hat sich die Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in der letzten Sitzung mit dem Thema „Radikalisierung von Jugendlichen“ beschäftigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Diensten und Einrichtungen des Jugendamtes Eimsbüttel sind zum Thema „Prävention religiöser Extremismus und Radikalisierung“ durch verschiedene Fortbildungsmaßnahmen sensibilisiert und geschult worden, um entsprechende Entwicklungen erkennen und angemessen darauf reagieren zu können . Das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe (SG) im Bezirksamt Eimsbüttel, dem die für die Gesamtstadt zuständigen staatlichen Dienste der Straffälligenhilfe (Jugendgerichtshilfe , Jugendbewährungshilfe, Erwachsenenbewährungshilfe, Fachstelle für Übergangsmanagement, Fachstelle Gemeinnützige Arbeit) angegliedert sind, arbeitet eng mit Präventionsprojekten zur Vermeidung von Radikalisierung in Bezug auf islamistischen Extremismus zusammen. Das Fachamt SG ist darüber hinaus an dem behördenübergreifenden Projekt „Legato-Hamburg PräJus“ beteiligt. Das Modellprojekt wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ initiiert. Das Modellprojekt zielt auf die Prävention von religiös begründeter Radikalisierung bei gefährdeten Jugendlichen oder deren Deradikalisierung sowie die Etablierung und der Aufbau einer fallbezogenen Beratung bereits vor der Verurteilung und während des Vollzugs bis hin zur Bewährungshilfe. Mittelfristig wird eine Verstetigung und Überleitung von Projektmodulen in die Regelangebote angestrebt. Zudem hat der Senat wiederholt über seine Strategien und Ansätze zur Prävention von religiös begründetem Extremismus berichtet – zuletzt am 15. August 2017 (vergleiche Drs. 21/10107). Im Übrigen siehe Drs. 20/13460, Drs. 21/5039 sowie Drs. 21/9538. 13. Wie viele Moscheevereine haben sich in Hamburg zwischen dem 1. Mai 2010 und dem 1. Oktober 2017 registriert? Bitte einzeln anhand von Jahr und Standort aufschlüsseln. 14. Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nötig, um in Hamburg einen Moscheeverein anzumelden? Drucksache 21/10722 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Eine besondere Registrierungspflicht für „Moscheevereine“ beziehungsweise religiöse Vereine gibt es nicht. Wollen solche Vereine allerdings die Rechtsform des „eingetragenen Vereins“ führen, so gelten für sie wie für jeden anderen Verein die Vorgaben von §§ 21 fortfolgende BGB. Neben der Prüfung der Mindestmitgliederzahl nach § 56 BGB werden die im Zuge von Neuanmeldungen eingereichten Satzungen generell daraufhin geprüft, ob die Mindestinhalte der §§ 57 fortfolgende BGB enthalten sind, ob der Vereinszweck kein wirtschaftlicher ist und nicht gegen die guten Sitten oder strafrechtliche Vorschriften verstößt und ob die Satzung keine widersprüchlichen Regelungen enthält. Im Übrigen siehe Antworten zu 5.,6., und 7.