BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10727 21. Wahlperiode 27.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 20.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (X), hier: Weitere Verzögerung in den Planungen? Nach den ersten Aussagen des Senats in der Bürgerschaft sollen die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts notwendigen ergänzenden Planungen zur Elbvertiefung bereits Ende des Jahres 2017 fertiggestellt sein. Zwischenzeitlich wollte sich der Senat auf dieses Zeitziel nicht mehr festlegen . Ein verlässlicher Zeitplan fehlt. Zudem sind die Dauer und die Kosten für die notwendigen Arbeiten an der Fläche „Tideanschluss Billwerder Insel“ als alternative Kohärenzmaßnahme für den Schierlingswasserfenchel weiter ungewiss. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. In welchem Zeitplan erfolgen nun welche Schritte im Verfahren für welche Maßnahmen bis zur Fertigstellung der Fläche „Tideanschluss Billwerder Insel“ als Kohärenzmaßnahme und im weiteren Planungsprozess insbesondere für die Planergänzung? a. Bis wann wird die Detailplanung für die Fläche beendet sein beziehungsweise ist deren Fertigstellung geplant? b. Welche weiteren Gutachten sollen für welche Maßnahmen in welchem Zeitraum vorgelegt werden? c. Wann genau ist die Fertigstellung des Planergänzungsbeschlusses geplant? d. Wann planen Senat, BWVI beziehungsweise HPA, die Planfeststellungsergänzung fertigzustellen? Die für die Genehmigung der neuen Kohärenzsicherungsmaßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“ erforderlichen Antragsunterlagen werden vorbereitet, damit anschließend der Planergänzungsantrag gestellt werden kann. Im Übrigen siehe Drs. 21/9979. 2. In welchem Zeitraum ist der Übergang der Fläche „Tideanschluss Billwerder Insel“ an die HPA geplant? 3. Welche Kosten entstehen der HPA durch die Übertragung der Fläche? Welches Unternehmen ist zur Bewertung der Fläche durch HAMBURG WASSER beauftragt und zu welchem Ergebnis ist es gekommen beziehungsweise wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Derzeit werden von der HPA Gespräche mit HAMBURG WASSER zum Flächenübergang geführt. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/9979. Drucksache 21/10727 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Gibt es Abweichungen im Verfahren zu dem oben genannten Zeitplan des Planungsverfahrens? a. Wenn ja, welche konkreten Änderungen im Zeitplan haben sich gegebenenfalls ergeben (bitte detailliert die Gründe für die Änderungen darlegen)? b. Wenn nein, wenn nicht? Siehe Antwort zu 1. 5. Wie hoch sind die geplanten Kosten der Maßnahme Fahrrinnenanpassung (Kostenschätzung beziehungsweise Kostenberechnung zur Elbvertiefung )? a. Gibt es Abweichungen von ursprünglichen Planungen beziehungsweise zu der Drs. 21/2368? b. Wenn ja, in welcher Höhe und warum? c. Wenn nein, warum nicht? Die aus dem Urteil und dem weiteren Plangenehmigungsverfahren resultierenden Aufwendungen werden voraussichtlich im Jahr 2018 zu einer Kostenaktualisierung führen. Bis dahin gelten die Angaben aus Drs. 21/6194 und 21/7169 weiterhin.