BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10734 21. Wahlperiode 30.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 23.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheitspersonal im ÖPNV „Die S-Bahn und die Hochbahn erhöhen ihr Sicherheitspersonal um insgesamt 50 (…) Mitarbeiter.“ (Zitat Pressemitteilung Pressestelle des Senats vom 09.10.2017). Weiter ist zu erfahren, dass der ursprünglich (2011) mit 100 Einsatzkräften ausgestattete Sicherheitsdienst nunmehr aufgrund der seitdem um 10 Prozent gestiegenen Fahrgastzahlen personell um 50 Prozent verstärkt werden soll, „um das hohe Sicherheitsniveau im Hamburger Nahverkehr (zu) halten.“ Die Begründung wirft Fragen auf, die teilweise schon in der schriftlichen kleinen Anfrage (Drs. 21/9726) vom 11.07.2017 gestellt wurden und bis heute offen blieben. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn Wache GmbH (Hochbahn-Wache), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der AKN Eisenbahn AG (AKN), der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (metronom), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) und der NBE Nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG (Nordbahn) wie folgt: 1. Wann wurden die Hochbahn-Wache beziehungsweise die S-Bahn- Wache jeweils gegründet? Die Hochbahn-Wache wurde am 1. Januar 1992 gegründet. Die S-Bahn-Wache wurde mit der Ausgründung der S-Bahn Hamburg GmbH im Jahr 1997 geschaffen. Im Jahr 2006 wurden ihre Aufgaben in die DB Sicherheit GmbH (DB Sicherheit) überführt . Im Übrigen siehe Drs. 21/9726. 2. Was waren die Gründe dafür? Ziel der Gründung der Hochbahn-Wache war es, eine aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen notwendig gewordene Professionalisierung hinsichtlich der Erfüllung von Sicherheitsaufgaben zu erreichen. Diese Aufgabe oblag zuvor allein der ehemaligen Ordnungsgruppe als interner Organisationseinheit der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN). Im Übrigen siehe Drs. 20/2007. 3. Gibt es ähnliche Institutionen auch bei der AKN, der DB, der Nordbahn und dem Metronom? Wenn nein, warum nicht? Die AKN, die Nordbahn und die metronom haben die Sicherheitsleistungen jeweils an externe Dienstleisterinnen und Dienstleister vergeben. Die S-Bahn-Wache ist auch in den Zügen der DB Regio AG tätig. Drucksache 21/10734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie lässt sich das Aufgabenfeld der Mitarbeiter der Hochbahn- beziehungsweise S-Bahn-Wache konkret und umfassend beschreiben? Wie hoch ist dabei der Anteil der Dienststunden, der auf Fahrkartenprüfdienste entfällt? Der Sicherheits- und der Fahrkartenprüfdienst der Hochbahn-Wache sind zwei getrennte organisatorische Einheiten. Der Fahrkartenprüfdienst leistet nach Vorgaben des HVV jährlich 131.700 Stunden. Im Übrigen siehe Drs. 21/9726. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Bahn-Wache sind zuständig für die betriebliche Sicherheitsvorsorge in Ergänzung der hoheitlichen Aufgaben der Bundespolizei sowie für die Kundenbetreuung. Es werden von der der S-Bahn-Wache jährlich 350.000 Stunden erbracht, davon sind rund 20 Prozent Prüfleistungen. 5. Ist bei der HOCHBAHN der Aufgabenbereich der Wache auf den U-Bahn-Verkehr beschränkt oder dient die Wache auch dem Busverkehr ? Falls sich der Aufgabenbereich nur jeweils auf den Schienenverkehr bezieht, wie begründet sich dies? Falls auch der Busverkehr von der Hochbahn-Wache betreut wird, warum existiert im Zuständigkeitsbereich der VHH keine derartige Einrichtung? Nein. Die Hochbahn-Wache wird auch im Busverkehr der HOCHBAHN eingesetzt. Darüber hinaus nehmen die VHH die Sicherheitsdienste der Hochbahn-Wache in Anspruch. Diese Kooperation basiert auf der Tatsache, dass die Hochbahn-Wache auch das Forderungsmanagement im Fahrkartenprüfdienst für die VHH übernimmt. 6. Inwiefern haben sich der Aufgabenumfang beziehungsweise die Einsatzfälle der Wachen seit Einführung erhöht? Bitte eine genaue Statistik der Vorfälle, aus der erkennbar wird, warum die jetzt praktizierte Verstärkung des Personals erforderlich wurde. Die Verstärkung des Personals der Hochbahn-Wache basiert im Wesentlichen auf Grundlage einer laufend zu verzeichnenden und auch künftig zu erwartenden Steigerung der Fahrgastzahlen. Um das hohe Sicherheitsniveau zu halten, wird mit den zusätzlichen Stellen die Präsenz an stark frequentierten Stationen erhöht. Über die Zahl der Einsätze der S-Bahn-Wache wird keine gesonderte Statistik geführt. Die DB Sicherheit erbringt ihre Tätigkeit im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft Hamburg. Der Umfang der Tätigkeiten hat sich mit der Zahl der Fahrgäste und der zu betreuenden Linien erhöht. 7. Handelt es sich bei der „Hochbahn-Wache“ und der „S-Bahn-Wache“ jeweils um ein eigenes (Tochter-)Unternehmen der HOCHBAHN beziehungsweise der S-Bahn? Die DB Sicherheit ist ein Tochterunternehmen der DB AG. Im Übrigen siehe Drs. 21/9726. 8. Werden auch externe Mitarbeiter oder Fremdunternehmen mit Aufgaben der Hochbahn-Wache oder der S-Bahn-Wache betraut? Die DB Sicherheit beauftragt ein weiteres Sicherheitsunternehmen mit den Aufgaben im Rahmen des Auftrags der S-Bahn Hamburg GmbH. Im Übrigen siehe Drs. 21/9855. 9. Wie hat sich der Personalbestand der Hochbahn-Wache und der S-Bahn-Wache seit deren Einführung entwickelt? Für die Hochbahn-Wache siehe Drs. 21/9855. Für die S-Bahn-Wache siehe Drs. 21/5397. Für die Zeit davor liegen der DB AG keine Zahlen vor. Zusätzlich werden ab Oktober 2017 50 zusätzliche Kräfte (30 Hochbahn-Wache/20 S- Bahn-Wache) eingesetzt. 10. Was kosten die Hochbahn-Wache und die S-Bahn-Wache jährlich den Steuerzahler? Bitte für die zurückliegenden Jahre seit Einführung und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10734 3 die kommenden Jahre nach der aktuellen Personalaufstockung als Kostenplanungsansatz angeben. Die Kosten der DB Sicherheitseinsätze im S-Bahn-Bereich sind mit den Verkehrsverträgen und den Verträgen im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft abgegolten. Im Übrigen siehe Drs. 17/2543, 18/6272, 20/2007 und 21/9855. 11. Welche rechtliche Stellung nehmen die Unternehmen Hochbahn-Wache und S-Bahn-Wache ein? Die DB Sicherheit ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Im Übrigen siehe Drs. 21/9726. 12. In welchem räumlichen Umfeld dürfen Mitarbeiter der Hochbahn-Wache und der S-Bahn-Wache in ihrer Funktion tätig werden und wie ist das Verhältnis zur Bundespolizei? Der Handlungsraum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Bahn-Wache beschränkt sich auf die Anlagen der Hamburger S-Bahn. Sofern diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Sicherheit beziehungsweise des von DB Sicherheit beauftragten Dienstleisters sind, so beschränkt sich deren Handlungsraum auf die Anlagen der Deutschen Bahn. Eine Zusammenarbeit mit der Bundespolizei erfolgt im Rahmen der „Sicherheitsvereinbarung ÖPNV – Hamburg“. Im Übrigen siehe Drs. 20/2007 und 21/9726. 13. Wer hat die Rechte und Pflichten der Hochbahn-Wache und der S-Bahn- Wache festgelegt, wann geschah dies, und wurden die Vorgaben seitdem geändert beziehungsweise modifiziert? Wenn ja, wann, auf wessen Veranlassung, und aus welchen Gründen war dies erfolgt? Die Rechte und Pflichten der S-Bahn-Wache richten sich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie wurden der DB Sicherheit durch den DB-Konzern übertragen . Im Übrigen siehe Drs. 21/9726. 14. Üben die Mitarbeiter der Hochbahn-Wache beziehungsweise der S- Bahn-Wache ein sogenanntes Hausrecht aus? Wenn ja, in welcher Form dürfen sie dabei tätig werden? Wenn nein, warum nicht und wie können sie dann gegenüber potenziellen Betriebsstörern oder sonstigen Gefährdern stattdessen tätig werden? Ja. Es gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das Hausrecht. Im Übrigen siehe Drs. 21/9855. 15. Betrachtet der Senat – angesichts der Antworten auf die vorstehenden Fragen – die Hochbahn-Wache beziehungsweise die S-Bahn-Wache als eine effiziente und erfolgreiche und alternativlose Einrichtung? Ja. 16. Welche Überlegungen bestehen zur kurz-, mittel- und langfristigen Weiterentwicklung der Wachdienste (zum Beispiel Ausdehnung auf andere Verkehrsunternehmen, Koppelung des Personalbestandes an die Fahrgastzahlen und so weiter)? Grundsätzlich kann eine sich verändernde Sicherheitslage, die mit einem Anspruch nach vermehrten Sicherheitsleistungen verbunden ist, Kapazitätsanpassungen erforderlich machen. Derzeit ist eine weitere Kapazitätsanpassung nicht vorgesehen. Die letzte Erhöhung der Sicherheitsleistung (50 Personen) erfolgte im Oktober 2017.