BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10738 21. Wahlperiode 30.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 23.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Effizienzwohnungsbauprogramm des Senats: Wie ist der Stand? Im Frühjahr 2016 hob die rot-grüne Regierungskoalition das „Effizienzwohnungsbauprogramm “ aus der Taufe. Die Begrenzung der Baukosten auf 1.800 Euro/m² Wohnfläche sollte zu Mieten von höchstens 8,00 Euro/m² führen . Fachleute bezweifelten, dass diese Werte erzielt werden könnten – zumal gleichzeitig die Anforderungen an die Energieeffizienz noch gesteigert sowie sonstige ökologische Bauweisen berücksichtigt werden sollten. Modellvorhaben sollten angeschoben werden um belastbare Erkenntnisse zu erzielen. Auf meine Anfrage vom Frühjahr 2017 (Drs. 21/8417) konnte der Senat angesichts seinerzeit noch offener Fragen kaum antworten, daher nun, nachdem mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, die Abfrage des aktuellen Status quo. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Welche Modellvorhaben konnten inzwischen im Rahmen des Effizienzwohnungsbaus gestartet werden? Bitte die Vorhaben lokalisieren und die Randbedingungen (Größe des Grundstücks, Anzahl der Wohneinheiten, Anzahl der Geschosse und so weiter) aufführen? 2. Wer ist Träger der jeweiligen Maßnahme? 3. Auf welchem Wege sind die Maßnahmenträger in den Besitz der Grundstücke gelangt und inwiefern werden die Grundstückerstehungskosten bei der Ermittlung der Baukosten berücksichtigt? 4. Falls die Grundstücke von der Hansestadt Hamburg an die Maßnahmenträger verkauft wurden: Wie hoch war der Grundstückspreis jeweils insgesamt und pro Quadratmeter? Siehe Drs. 21/8417. Im Übrigen äußert sich der Senat aus Gründen des Datenschutzes nicht zu Vertragspartnern und Kaufpreisen von Grundstücken. 5. Waren die im Effizienzwohnungsbauprogramm genannten Entstehungskosten von 1.800 Euro/m² einschließlich Grundstückskosten gerechnet? Nein. Die 1.800 Euro beziehen sich auf die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300er und 400er der DIN 276). 6. In welchem Stadium der Realisierung befinden sich die Vorhaben jeweils? (Planung begonnen, Baugenehmigung erteilt, Bau begonnen, Rohbau fertiggestellt und so weiter.) Die Bauantragsunterlagen werden aktuell durch den Investor erstellt. Drucksache 21/10738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für das Pilotvorhaben Bramfelder Dorfgraben befinden sich die Verhandlungen zum Kaufvertrag in der finalen Phase. 7. Welcher Baustandard wird realisiert: a) Fassade mit Sichtmauerwerk? b) Flachdach oder geneigtes Dach? c) Dach/Fassade begrünt? d) Art der Beheizung? e) Endenergiebedarf des Gebäudes? f) Barrierefreiheit im Erdgeschoss oder in allen Geschossen? g) Einbauküchen? h) Malerarbeiten komplett? i) Fußboden (aus welchen Materialien) inklusive? j) Ausstattungsgrad der Bäder? k) Stellplätze/Tiefgaragenplätze für jede Wohnung? l) Terrassen und Gartenanlage? Bitte für die einzelnen Modellprojekte jeweils detailliert angeben. 8. Gibt es sonstige signifikante Einschränkungen des üblichen Baustandards , um zu Kostenreduzierungen zu kommen? Wenn ja, bitte aufführen in welchen Bereichen. 9. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 10. Kann heute schon beurteilt werden, ob die Vorgaben des Effizienzwohnungsbauprogramms eingehalten werden können? Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden bisher erzielt? Siehe Drs. 21/8417. 11. Nach den bisherigen Angaben des Senats sollen über die beiden Pilotprojekte hinaus weitere Modellvorhaben durchgeführt werden. Welche Vorhaben sind dies aus aktueller Einschätzung? 12. Wie viele Projekte sind insgesamt geplant, wann werden diese abgeschlossen sein und wann soll die Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse erfolgen? Es ist beabsichtigt, weitere Vorhaben durchzuführen.