BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10743 21. Wahlperiode 21.11.17 Große Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Mehmet Yildiz, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Zaklin Nastic, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 24.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Berücksichtigung der Rechte der Kinder und Jugendlichen bei auswärtiger Unterbringung Alle Senate haben seit 2009 versucht, die auswärtige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zu reduzieren. Dies ist kaum gelungen. Der Anteil der auswärtigen Unterbringung ist prozentual nur unwesentlich zurückgegangen . Die absoluten Zahlen sind sogar noch gestiegen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es besonders wichtig, besondere Anstrengungen zu unternehmen, auswärtige Unterbringungen zu reduzieren und die gegebenen auswärtigen Hilfen sorgfältig zu gestalten und dabei den Willen der Kinder und Eltern ausreichend zu berücksichtigen, denn die auswärtige Unterbringung stellt in vielerlei Hinsicht ein Problem für die Kinder- und Jugendhilfe dar. So schafft sie eine große Distanz zu den Herkunftsfamilien und den bisherigen Bezugspersonen, was in der Regel fachlich nicht gewollt sein kann. Sie schafft Probleme bei der Aufsicht der auswärtigen Einrichtungen und sie kann auch finanziell problematische Folgen haben, denn sie entzieht auf der einen Seite dem Hamburger Wirtschaftsraum in hohem Maße Gelder und bevorzugt auf der anderen Seite zu einem nicht geringen Anteil gewinnorientierte Träger. Auch die inhaltliche Ausrichtung der Heime außerhalb Hamburgs muss kritisch bilanziert werden. So entsprechen sie oft nicht den Handlungsmaximen der Lebensweltorientierung (vergleiche „8. Jugendbericht der Bundesregierung von 1990“). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter formulierte auf ihrer 118. Arbeitstagung im Jahr 2015 auf Seite 7 dazu Folgendes: „Auch 25 Jahre nach der Einführung bleibt die fachliche Ausgestaltung der Hilfeplanung eine dauerhafte Entwicklungsaufgabe. Die komplexe Herausforderung liegt darin, die Bedarfe, das Wünschen und Wollen der Leistungsberechtigten als zentrale Personen mit den fachlichen Inhalten einer Profession zusammenzubringen und die bestehenden Leistungsansprüche vor dem Hintergrund der politisch-administrativen Rahmenbedingungen bestmöglich zu realisieren.“ Der mit dem Kinderschutzgesetz ins SGB VIII gekommene § 79 a verlangt von den öffentlichen Trägern, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung zu entwickeln. Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist die auswärtige Unterbringung kritisch auszuwerten. Wir fragen den Senat: Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Entscheidung über die Auswahl einer Einrichtung richtet sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalls und wird im Rahmen einer sorgfältigen Hilfeplanung unter Wahrung des Wunsch- und Wahlrechts getroffen. Dabei können Eltern und junge Menschen ihre Vorstellungen über die Ausgestaltung der Hilfe einbringen. Das Ziel einer jeden Hilfeplanung ist es, einen Konsens der Beteiligten über die notwendige und geeignete Hilfe zu finden, das betrifft die Art der Unterbringung ebenso wie den Ort, an dem sie stattfindet. Eine Bevorzugung gewinnorientierter Träger findet dabei nicht statt. Eine Auswertung der Anzahl auswärtiger Unterbringungen zu den Stichtagen 30.06.2015 – 30.06.2017 ergibt einen Rückgang von 1.774 auf 1.732 Fälle. Die im § 79a SGB VIII vorgegebenen Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt sind für Hamburger Träger und auswärtige Träger gleichermaßen bindend. Gleichwohl verfolgt der Senat unverändert das Ziel, Hamburger Kinder und Jugendliche in Hamburg unterzubringen, sofern nicht im Einzelfall gravierende Gründe dagegen sprechen. Vor diesem Hintergrund hat die zuständige Behörde vielfältige Maßnahmen getroffen, um die Kapazitäten der Unterbringung innerhalb Hamburgs zu erweitern und setzt sie weiter fort. Sie ermuntert freie Träger neue Plätze zur Unterbringung innerhalb Hamburgs zu schaffen. Mit der Einführung eines neuen Arbeitsmanuals zur Verselbständigung, das von den Fachkräften des ASD ab dem 16. Lebensjahr eingesetzt wird, werden junge Menschen sukzessive auf den Übergang aus stationären Wohnformen der Hilfen zur Erziehung in eigenen Wohnraum vorbereitet. Die rechtzeitige Einleitung des Verselbständigungsprozesses soll eine schrittweise Loslösung von der Jugendhilfe mit nachhaltiger , positiver Wirkung für die weitere Entwicklung ermöglichen. Mit neuen Angeboten gemäß § 13.3 SGB VIII für junge Volljährige, die sich in Ausbildung befinden, wurden im 3. Quartal 2017 49 betreute Plätze geschaffen, durch die eine berufliche Orientierung unterstützt wird. Jungen Menschen kann im Rahmen des § 13 Absatz 3 SGB VIII während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. Die jungen Menschen führen einen eigenen Haushalt und können bei Bedarf das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Trägers nutzen. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung wandelt laufend Erstversorgungsplätze und Räumlichkeiten, die aufgrund des rückläufigen Zuzugs von UMA nicht mehr benötigt werden, in Betreuungsangebote für volljährig werdende und volljährige junge Menschen um, die entsprechenden Integrationsbedarf haben. Darüber hinaus fördert die zuständige Behörde einen Träger, der enge Kontakte zur Wohnungswirtschaft unterhält und junge Menschen aus stationären Hilfen zur Erziehung erfolgreich in eigene Wohnungen vermittelt. Die Verweildauer in stationären Hilfen zur Erziehung wird dadurch für diejenigen jungen Menschen verkürzt, die keine intensive Betreuung mehr benötigen und geringe Chancen haben, aus eigener Kraft eine bezahlbare Wohnung zu finden. Beim PARITÄTISCHEN Wohlfahrtverband Hamburg e.V. wurde ferner im Jahr 2014 eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Sie lädt in regelmäßigen Abständen Träger ein, um Krisenfälle, die über den ASD in die Koordinierungsstelle eingesteuert werden, zu beraten und geeignete Hilfesettings zu finden. Auf diese Weise wird das Hamburger Hilfesystem insgesamt entlastet und erweitert. Die Koordinierungsstelle trägt dazu bei, für besonders belastete und auffällige Minderjährigen individuell ausgerichtete Hilfesettings zu schaffen, damit auch diese Kinder und Jugendlichen in Hamburger Einrichtungen verbleiben können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 3 I. Allgemeine Daten 1. Nicht alle Kinder und Jugendlichen in Hamburg, die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 33, 34, 35 und 35a SGB VIII erhalten, können in Hamburg untergebracht werden. Im Jahr 2015 waren das zum Stichtag 30. Juni 1.626 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Wie viele auswärtige Unterbringungen gab es zum 30.06.2016 und 30.06.2017? Bitte tabellarisch ausweisen nach Bezirken einschließlich FIT und dem Alter der Kinder unter 14 Jahren, Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren und jungen Volljährigen bis 21 Jahren. Siehe Anlage 1. 2. Neben den fehlenden Plätzen gibt es aber auch fachliche Gründe für eine auswärtige Unterbringung. In welchen Fällen greift der Senat beziehungsweise die Fachbehörde aus fachlichen Gründen auf auswärtige Unterbringung zurück? Bitte die Gründe nennen und die Anzahl der Fälle den Gründen zuordnen. Ein fachlicher Grund für eine auswärtige Unterbringung kann die Trennung vom Herkunftsmilieu sein. Im Übrigen werden Gründe, die zu einer auswärtigen Unterbringung führen, nicht statistisch erfasst. Diese Gründe lassen sich nur durch eine manuelle Auswertung aller 5.247 Akten der am Stichtag laufenden auswärtigen Hilfen ermitteln. Dies ist in der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. In wie vielen Fällen erfolgten von 2011 bis 2016 auswärtige Unterbringungen mit der Begründung, dass in Hamburg keine angemessene Beschulungsmöglichkeit besteht? Siehe Drs. 21/2013. 4. In wie vielen dieser Fälle wurden auswärtige Einrichtungen ausgewählt, die eine interne Beschulung anbieten? 5. In wie vielen Fällen haben auswärtig untergebrachte junge Menschen von 2011 bis 2016 eine Berufsausbildung oder eine berufliche Fördermaßnahme begonnen? 6. In wie vielen Fällen haben sich junge Menschen in auswärtiger Unterbringung von 2011 bis 2016 durch auto-aggressives Verhalten selbst verletzt? 7. In wie vielen Fällen haben junge Menschen in auswärtiger Unterbringung von 2011 bis 2016 mit Suizid gedroht oder suizidale Handlungen vorgenommen ? Die in den Fragen 3. – 7. erfragten Merkmale werden statistisch nicht erfasst. Sie könnten nur durch eine manuelle Auswertung aller 5.247 Akten der am jeweiligen Stichtag laufenden auswärtigen Hilfen ermitteln. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. II. Berücksichtigung des Kindeswillens: 8. Gemäß UN-Kinderrechtskonvention, der Grundgesetzartikel 1, 2 und 103, der §§ 1626 Absatz 2 und 1631 Absatz 2 BGB, dem SGB VIII (unter anderem §§ 8,36 und 42) und der Rechtsprechung ist der Kindeswille entsprechend dem Alter zu berücksichtigen. a. Wie wird der Kindeswille bei auswärtiger Unterbringung berücksichtigt ? b. Ab welchem Alter ist der Kindeswille überwiegend bei der Auswahl der Unterbringung zu berücksichtigen? c. Wie wird der Rückkehrwille in die eigene Familie berücksichtigt? Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d. In welchen Fällen wird dem nicht entsprochen? e. Wie ist das Alter in solchen Fällen zu berücksichtigen? Für die Planung einer Hilfe zur Erziehung ist für das Jugendamt insbesondere § 36 SGB VIII handlungsleitend. Dementsprechend werden die Personensorgeberechtigten und das Kind oder der Jugendliche an der Hilfeplanung und auch an der Auswahl der Einrichtung beteiligt. Die Ausgestaltung der Beteiligung von Sorgeberechtigten und jungen Menschen ist im Anlagenband zur Fachanweisung ASD in der Arbeitsrichtlinie A2.4-AR 1 Hilfe zur Erziehung (HzE) geregelt: Hier heißt es unter anderem, dass Antragsstellerinnen und Antragsteller sowie Kinder entsprechend ihres Alters und Jugendliche im Rahmen der Hilfeplanung aktiv in Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse einbezogen und als Expertinnen und Experten für ihr Leben angesehen werden sollen. Dies stellt einen wesentlichen Gelingensfaktor für eine Hilfe dar. Hierzu gehört auch, je nach Erfordernissen des Einzelfalls, die Beachtung kultureller und inklusiver Aspekte (zum Beispiel die Hinzuziehung von Dolmetschern, Barrierefreiheit, Gebärdensprachdolmetscher ). Die Frage der Rückkehrmöglichkeit in die Herkunftsfamilie ist verpflichtender Bestandteil der Hilfeplanung und jedes Hilfeplangespräches und ist in jedem Fall zu prüfen. Den fallzuständigen Fachkräften im Jugendamt stehen im Rahmen der Hilfeplanung verschiedene Instrumente und Methoden zur Verfügung, um eine Beteiligung sicherzustellen . Hierzu zählen insbesondere - ein Elternfragebogen; - ein Fragebogen für Kinder und Jugendliche; - die Netzwerkkarte – ein pädagogisches Instrument, welches mit den Klienten gemeinsam ausgefüllt werden soll mit dem Ziel der Berücksichtigung und Nutzung bestehender sozialer Netzwerke; - die Ressourcenkarte – ein pädagogisches Instrument, um Potenziale und Ressourcen der Familienmitglieder sowie ihre soziale Einbindung in die Hilfeplanung zu berücksichtigen; - das Familienbrett, mit dem kleinere Kinder spielerisch ihre Lebenswelt und ihre Wünsche beschreiben können sowie - das Arbeitsmanual „Selbstständig leben“ zur Beteiligung junger Menschen ab Vollendung des 16. Lebensjahres an der Verselbständigungsplanung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Auch Eltern- und Verwandtenkontakte sind bei auswärtiger Unterbringung erschwert. Längere An- und Abfahrten bei Besuchen fallen an. a. Wie wird der Elternkontakt bei auswärtiger Unterbringung sichergestellt ? Schon im Hilfeplangespräch werden die genauen Modalitäten für die Besuche besprochen und vereinbart. Bei Besuchen im elterlichen Haushalt wird die Reise des Kindes durch den Träger gewährleistet und eventuell entstehende Mehrkosten werden übernommen. Bei Besuchen der Eltern vor Ort werden die genauen Termine abgesprochen . b. In welchen Fällen werden Fahrtkosten erstattet? Gemäß der Arbeitshilfe für die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse nach § 39 SGB VIII sind die Kosten vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmen , wenn die Leistungsempfänger nicht über die finanziellen Mittel verfügen, ein festgestellter pädagogischer Bedarf des Kindes vorliegt und der Sozialleistungsträger die Übernahme abgelehnt hat. In der Regel sind die Fahrkosten zu den Eltern einmal im Monat zu übernehmen. Bei häufigeren Kontakten können die Fahrkosten vom Jugendamt bewilligt werden, wenn Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 5 ein begründeter pädagogischer Bedarf vorliegt oder die Wochenendaufenthalte bei den Eltern zum Hilfekonzept gehören. c. In welchen Fällen wird der Kontakt zu den Eltern, Großeltern und sonstigen Verwandten eingeschränkt? Der Kontakt zu Eltern, Großeltern und sonstigen Verwandten kann eingeschränkt werden, wenn Sorgeberechtigte dies so entscheiden, wenn es dem Kindeswohl schadet oder wenn solche Einschränkungen entsprechend der pädagogischen Konzeption des Trägers nach Abstimmung der an der Hilfe Beteiligten im Rahmen eines Hilfeplangespräches einvernehmlich festgelegt werden. Dass der Kontakt zu Elternteilen, Großeltern oder weiteren Verwandten eingeschränkt ist, geht häufig auf sorgeberechtigte Elternteile zurück, die dies so festlegen. Im Rahmen des Umgangsrechtes besteht auch die Möglichkeit einer familiengerichtlichen Klärung und Entscheidung, zum Beispiel durch gerichtliche Auflagen. d. In wie vielen Fällen ist das bei Hamburger Kinder und Jugendlichen momentan der Fall? Bitte auch die Gesamtzahl der Besuchseinschränkungen in Hamburger Einrichtungen nennen. Besuchseinschränkungen gibt es momentan bei 375 von den bezirklichen Jugendämtern oder dem FIT auswärts untergebrachten Kindern und Jugendlichen sowie bei 205 Kindern und Jugendlichen in Hamburger Einrichtungen. 10. Wie wird reagiert, wenn das Kind beziehungsweise der Jugendliche nicht mit der Wahl der Einrichtung einverstanden ist? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Minderjährige liegt bei den Personensorgeberechtigten . Im Übrigen siehe Antwort zu 8. a. bis e. 11. Wie wird reagiert, wenn die Einschränkungen beim Kontakt mit Eltern zu Konflikten zwischen dem Jugendamt und der Einrichtung führen? Die Jugendämter streben eine einvernehmliche Entscheidung im Sinne des Kindeswohls an. Es werden Gesprächsangebote an alle involvierten Parteien gemacht, um eine Lösung in diesem Sinne zu finden. 12. In welchem Rahmen und zeitlichen Abständen finden Überprüfungen der Hilfeverläufe regelhaft statt? 13. Werden Hilfeziele und Hilfeplan bei negativen Verläufen korrigiert? Wann geschieht das? Was muss dann passieren? Wer ist daran beteiligt? Die Standards hierzu sind in der Fachanweisung ASD, Anlagenband, in den Arbeitsrichtlinien „A2.4-AR1 Arbeitsrichtlinie Hilfen zur Erziehung Klärung, Planung, Durchführung , Beendigung“ und „A2.4-AR8 Arbeitsrichtlinie zur Arbeit mit der Herkunftsfamilie bei Hilfen nach § 33, 34 SGB VIII“ geregelt. Hiernach findet alle sechs Monate ein Hilfeplangespräch zur Überprüfung des Hilfeverlaufs statt. Teilnehmende Personen des Hilfeplangespräches sind der beziehungsweise die Personensorgeberechtigten, das Kind oder der Jugendliche, die fallzuständige Fachkraft des ASD sowie ein oder mehrere Fachkräfte des betreuenden Trägers. Hinzu kommen fallentsprechende wichtige Personen wie zum Beispiel Vertrauenspersonen des Minderjährigen beziehungsweise der Personensorgeberechtigten und Lehrer. Ziel der Hilfeplangespräche ist die Überprüfung beziehungsweise bei Bedarf die Aushandlung einer Korrektur der Hilfeziele. III. Rechtsstreitigkeiten 14. In wie vielen Fällen gibt es Rechtsstreitigkeiten zwischen Hamburger Jugendämtern und Eltern? Bitte Gesamtzahl nennen und nach Bezirken und FIT getrennt ausweisen. Gemäß § 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) wirken die Jugendämter in familienge- Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 richtlichen Verfahren als Beteiligte mit oder werden angehört. Aus der Art der Mitwirkung in den familiengerichtlichen Verfahren ist nicht erkennbar, inwieweit Jugendamt und Eltern(teil) gegensätzliche Einschätzungen zu einer Frage haben. Dies wird statistisch regelhaft auch nicht erfasst. Die Jugendämter registrierten zum Stichtag 30.09.2017 insgesamt über 8.500 Verfahren vor den Familiengerichten, deren händische Auswertung innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Rechtsstreitigkeiten, in denen sich die Jugendämter beziehungsweise die Freie und Hansestadt Hamburg und Eltern als gegnerische Parteien gegenüberstehen, gibt es im Rahmen von Widerspruchsverfahren und Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der bei den Rechtsämtern der Bezirksämter am 1. Oktober 2017 anhängigen Rechtsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht (Widerspruchsverfahren, Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz) im Bereich Jugendhilfe dargestellt, die von Eltern eingeleitet wurden. Jugendamt Anzahl Rechtsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht Hamburg-Mitte 10 Altona 12 Eimsbüttel 8 Hamburg-Nord 0 Wandsbek 15 Bergedorf 0 Harburg 20 FIT 0 Insgesamt 65 15. In wie vielen Fällen streiten Eltern vor auswärtigen Gerichten mit Jugendämtern über auswärtige Unterbringung unter Verantwortung Hamburger Jugendämter? Die Ausgestaltung der Unterbringungsform gemäß § 27/34 SGB VIII ist nicht Bestandteil eines familiengerichtlichen Verfahrens, sondern kann Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens werden, das im Rechtsamt der bescheiderlassenden Behörde geführt wird, oder – bei einer Klage – in ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht einmündet, das für die bescheiderlassende Behörde zuständig ist. Im Übrigen werden die erfragten Angaben statistisch nicht erfasst. 16. Bezogen auf die Fragen 14. und 15.: a. Von wem gehen/gingen diese aus? b. Wie lange laufen solche Verfahren? Siehe Antworten zu 14. und 15. c. Welche Verfahrensdauer schätzt die Fachbehörde als fachlich vertretbar ein? Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden (§ 155 FamFG). Die Dauer der Verfahren wird statistisch nicht erfasst. Sie schwankt erfahrungsgemäß zwischen wenigen Wochen und mehreren Jahren. Gründe für die lange Dauer von Verfahren können nach Einschätzung der Jugendämter in Gutachteraufträgen und möglichen ruhenden Verfahren liegen, bei denen das Fallgeschehen weiter beobachtet wird. Im Interesse des Kindeswohls liegt es, zügig Rechtssicherheit herzustellen. Zugleich müssen aber alle relevanten Anhaltspunkte, die das Wohl des Kindes beeinträchtigen oder gefährden könnten, sorgfältig abgewogen werden, da sie einen weitreichenden Eingriff in das Sorgerecht zur Folge haben können. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 7 17. In wie vielen Fällen wurden in 2016 familiengerichtliche Entscheidungen getroffen, die eine auswärtige Unterbringung zur Folge hatten, ohne dass die Kinder und Jugendlichen angehört wurden? Welche Gründe lagen dafür jeweils vor? Es lassen sich keine Aussagen darüber treffen, ob es in der Folge familiengerichtlicher Entscheidungen zu einer auswärtigen Unterbringung gekommen ist. Die Entscheidung über den Aufenthaltsort treffen auch bei familiengerichtlichen Entscheidungen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und über die Genehmigung von Unterbringungen nach § 1631b BGB stets die Sorgeberechtigten mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht . Entsprechende gerichtliche Verfahrensakten können zwar Informationen der Beteiligten enthalten, wo das Kind untergebracht werden soll. Diese Angaben wären aber eher zufällig und auch dann könnte den Angaben nicht entnommen werden, ob die Kinder nach Abschluss des Verfahrens tatsächlich dort untergebracht wurden. Allein in 2016 wurden etwa 5.900 Verfahren mit dem Gegenstand elterliche Sorge in Hamburg erledigt. Eine händische Auswertung dieser Verfahren ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen sind nach § 159 FamFG Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, zwingend durch das Gericht anzuhören. Auch bei der Anhörung jüngerer Kinder legt die Rechtsprechung strenge Maßstäbe an. So kann die Anhörung von Kindern nach § 159 Absatz 2 FamFG bereits erforderlich sein, wenn diese das dritte Lebensjahr vollendet haben (zum Beispiel BVerfG, FamRZ 2007, 1078, Rn 18). Wird von einer Anhörung allein wegen Eilbedürftigkeit abgesehen, so ist sie unverzüglich nachzuholen (§ 159 Absatz 3 S. 2 FamFG). 18. In wie vielen Fällen haben Hamburger Gerichte beziehungsweise auswärtige Gerichte beim Sorgerechtsstreit zwischen Eltern ein Gutachten erstellen lassen? Bitte Anzahl der Fälle für die Jahre 2011 – 2017 angeben . Bitte die Anzahl der Fälle der Hamburger Gerichte und der auswärtigen Gerichte getrennt voneinander angeben. In der Gerichtsautomationssoftware forumSTAR wurde im Zeitraum 2011 bis 2017 in 2.244 Verfahren der hamburgischen Familiengerichte mit dem Verfahrensgegenstand „elterliche Sorge“ ein Sachverständiger als Beteiligter erfasst. Der Verfahrensgegenstand „elterliche Sorge“ beinhaltet nicht nur Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Eltern sondern auch Kindeswohlgefährdungsverfahren. Informationen dazu, in wie vielen Fällen auswärtige Gerichte Gutachten einholen, liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 19. In wie vielen Fällen haben auswärtige Gerichte bei auswärtiger Unterbringung von Hamburger Kindern und Jugendlichen ein Gutachten eingeholt ? Bitte Anzahl der Fälle für die Entscheidung auswärtiger und Hamburger Gerichte für die Jahre 2011 – 2017 (Stand 30.06.17) getrennt voneinander angeben. Siehe Antworten zu 17. und 18. 20. Wie hoch sind die Mittel, die für Gutachten solcher Gerichtsverfahren verwendet werden? Bitte Gesamthöhe und durchschnittliche Kosten pro Gutachten angeben. Die zuständige Fachbehörde und die Gerichte führen keine Kostenstatistik zu Gutachten . Diese gehören zu den Kosten des Verfahrens. Hilfsweise wurden die Vergütungen ermittelt, die insgesamt von den hamburgischen Familiengerichten und vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Familiensachen an Gutachter ausbezahlt wurden: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Summe in Euro 2.145.474 2.465.656 2.721.660 3.172.173 2.927.778 3.497.462 3.015.395 Durchschnittl. Kosten je Gutachten in Euro 1.884 1.871 2.320 2.556 2.420 2.964 2.897 Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Insgesamt wurden demnach von diesen Gerichten zwischen 2011 und 2017 in Familiensachen 19.945.598 Euro für 8.302 Gutachten an Gutachter ausbezahlt. Darin enthalten sind neben den Gutachten in sorgerechtlichen Verfahren auch Gutachten, die in Umgangsverfahren, Abstammungsverfahren et cetera erstattet und vergütet wurden . Durchschnittlich wurden pro Gutachten circa 2.400 Euro gezahlt. Im Übrigen siehe Antwort zu 17. 21. Wie viele Gutachten wurden von den Gerichten beanstandet? Bitte absolute Zahlen und Anteile nennen. 22. Wie viele Gutachten wurden als unverwertbar angesehen? Bitte absolute Zahlen und Anteile nennen. 23. Wie viele dieser Gutachten können wegen ihrer schlechten Qualität beim Fortgang des Verfahrens keine weitere Berücksichtigung finden? Bitte absolute Zahlen und Anteile nennen. 24. In wie vielen Fällen wurde die Kostenerstattung wegen Unverwertbarkeit verweigert beziehungsweise die Gelder zurückgefordert? Bitte absolute Zahlen und Anteile nennen. „Beanstandungen“ von Gutachten werden statistisch nicht erfasst. Im üblichen Ablauf werden Gutachten durch Sachverständige erstattet und später zusammen mit den Beteiligten in einem Termin erörtert, bei dem in der Regel auch die oder der Sachverständige das Gutachten mündlich erläutert und gegebenenfalls ergänzt, falls Fragen zu dem schriftlichen Gutachten bestehen. Hilfsweise wurden die wurden die Familienrichter /-innen im Wege einer Umfrage gebeten, aus ihrer Erinnerung Fälle aus dem genannten Zeitraum mitzuteilen. Die Rückmeldungen haben drei Fälle ergeben, in denen Gutachten nicht verwertbar waren, da die oder der Sachverständige erfolgreich für befangen erklärt wurde. Darüber hinaus wurden zehn Fälle berichtet, in denen das Gutachten erhebliche Mängel aufwies, die auch in der mündlichen Anhörung nicht ausgeräumt werden konnten. In diesen Fällen hatten sich die Beteiligten in drei Fällen geeinigt, in weiteren drei Fällen konnte eine Entscheidung aufgrund anderer Umstände getroffen werden, in zwei Fällen musste ein weiteres Gutachten eingeholt werden, für die übrigen beiden Fälle liegen keine Informationen vor. Das Hanseatische Oberlandesgericht teilt mit, dass in einem Fall ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Verfahren entlassen wurde und das (bereits in erster Instanz eingeholte) Gutachten daher nicht verwertbar war. In einem Fall wurde mitgeteilt, dass die Sachverständige auf eine Rechnungsstellung verzichtet hatte. IV. Beteiligungsverfahren an den Hilfeplangesprächen 25. Wie wird in den Jugendämtern der Bezirke und im FIT die Führung der Hilfeplangespräche (HPG) bei auswärtiger Unterbringung gehandhabt? Finden diese vor Ort statt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Weise sind sie organisiert? In welchen zeitlichen Abständen werden sie durchgeführt? Sind die Eltern regelhaft beteiligt? Wenn nein, in welchen Fällen nicht? Bitte für alle Bezirke das entsprechende Vorgehen beschreiben. 26. Gemäß § 36 SGB VIII ist ein erweitertes Wunsch- und Wahlrecht bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie vorgesehen. Die Personensorgeberechtigten und der junge Mensch sind an der Auswahl der Einrichtung beziehungsweise der Pflegestelle zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund: a. Sind die Kinder und Jugendlichen an den Hilfeplangesprächen (zur auswärtigen Unterbringung) beteiligt und in welcher Form? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 9 Wenn nein, warum nicht? b. Ab welchem Alter sind die Betroffenen regelhaft an den Hilfeplangesprächen beteiligt? c. Können Vertrauenspersonen der Eltern beziehungsweise der betroffenen Kinder und Jugendlichen auf deren Initiative hinzugezogen werden? Siehe Antwort zu 8. a. bis e. sowie Drs. 21/2013. 27. Welche zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien zum Hilfeplanverfahren gibt es? Siehe Drs. 21/2013. 28. Gibt es Materialien zur Beteiligung der Eltern und Kinder beziehungsweise Jugendlichen am Hilfeplanverfahren? a. Wie werden junge Menschen und Eltern vorab über die Inhalte des Hilfeplangespräches informiert? b. Welche Möglichkeiten haben sie, ihre Themen einzubringen? c. In welchem Umfang können Eltern und/oder junge Menschen ihre Vorstellungen an der Ausgestaltung der Hilfen einbringen? d. In welchem Umfang werden diese Vorstellungen zum Beispiel bei der Ortswahl berücksichtigt? e. Was passiert, wenn der/die Jugendliche nicht mit der Ortswahl einverstanden ist? Siehe Drs. 21/2013. 29. Welche unabhängigen Beschwerdemöglichkeiten haben Kinder und Jugendliche, wenn ihr Wille nicht berücksichtigt wird? Kinder und Jugendliche können sich jederzeit in ihrer Einrichtung (bei den Betreuern/ -innen, der Leitung oder anderen Vertrauenspersonen) und im Jugendamt (bei der fallführenden Fachkraft, den übergeordneten Leitungen, den Kinderschutzkoordinatoren /-innen oder den Fachkräften des bezirklichen Angebotsservice) mündlich oder schriftlich beschweren. Zudem können sie sich an andere Institutionen (zum Beispiel Schulen) wenden, die dann vermittelnd tätig werden können. Für die Jugendämter gelten im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems einheitliche Regeln zum Umgang mit Beschwerden über das jeweilige Jugendamt. Es wird umgehend geprüft, ob die Beschwerde berechtigt ist und im Fall einer berechtigten Beschwerde Abhilfe möglich ist. Im Fall einer unberechtigten Beschwerde oder wenn Abhilfe nicht möglich ist, wird dies mitgeteilt und begründet. Darüber hinaus werden sich wiederholende Beschwerden zu bestimmten Sachverhalten regelmäßig analysiert , um mögliche strukturelle Ursachen für die Beschwerdegründe zu identifizieren und abzustellen. Beschwert sich ein Kind oder ein Jugendlicher beim Jugendamt über beteiligte Dritte, zum Beispiel Träger, werden solche Beschwerden bei Fallzuständigkeit im Rahmen der Hilfeplanung geprüft und mit dem beteiligten Dritten geklärt. Liegt keine Fallzuständigkeit vor, wird das Kind oder der Jugendliche darüber informiert, wer der richtige Ansprechpartner ist und/oder das Anliegen wird direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet . Träger müssen nach § 45 Absatz 2 Ziffer 3 zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten sicherstellen. Kinder und Jugendliche können sich darüber hinaus bei Beschwerden über das zuständige Jugendamt an die zuständige Fachbehörde wenden. Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 30. Wie wird verhindert, dass die Kinder und Jugendlichen direkt oder indirekt Nachteile aufgrund ihrer Beschwerden erleiden oder direkt oder indirekt sogar bestraft werden? Grundsätzlich ist es Ziel in der Hilfeplanung, dass Kinder und Jugendliche eine vertrauensvolle Beziehung zu den Betreuerinnen und Betreuern der Einrichtung aufbauen können und so die Möglichkeit gegeben ist, sich beschweren zu können, ohne Sanktionen erfahren zu müssen. Kinder und Jugendliche können sich sowohl in den Einrichtungen als auch in den Jugendämtern anonym beschweren. 31. Welche Methoden und Materialien werden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Altersstufen eingesetzt? Siehe Antwort zu 8. a. bis e. sowie Drs. 21/2013. 32. Werden vor Ort in den Einrichtungen auch Gespräche allein mit den Kindern und Jugendlichen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Ja, sofern dies fachlich erforderlich ist oder von den Kindern und Jugendlichen gewünscht wird. 33. Mit welchen Standards haben beziehungsweise mit welchen Instrumenten erfragen die Hamburger Jugendämter persönliche Ressourcen und Kompetenzen der jungen Menschen und ihres (familiären) Umfeldes? Werden zum Beispiel soziale Ressourcen der Nachbarschaft oder von Freunden erfasst? Wenn ja, bitte Beispiele dafür nennen. Siehe Antwort zu 8. a. bis e. 34. Welche Vorschläge zur Verbesserung der Beteiligung von jungen Menschen und ihren Angehörigen hat der Senat und in welchen Zeiträumen sollen diese umgesetzt werden? Junge Menschen sind bereits an der Hilfeplanung beteiligt (siehe Antwort zu 8. a. bis e.). Die Beteiligung junger Menschen ab 16 Jahren wurde durch die Implementierung des Arbeitsmanuals „Selbstständig leben“ im Jahr 2016 nochmals erweitert. Im Rahmen der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit den Hamburger Trägern der Jugendhilfe gemäß § 78 a – e SGB VIII wurde 2016 eine Befragung von Leistungsempfängern von Hilfen zur Erziehung zum Thema Beteiligung durchgeführt. Im Ergebnis fanden sich bei den nach § 34 SGB VIII betreuten jungen Menschen 67 Prozent an der Ausgestaltung ihrer Hilfe „sehr gut“ bis „gut“ beteiligt. Bei den nach § 35 SGB VIII Betreuten waren dies 84 Prozent. 35. Sind die Fachkräfte in den Jugendämtern für die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten sensibilisiert und in welcher Form werden Fachkräfte fortgebildet? Siehe Drs. 21/2013 und Antwort zu 36. und 37. 36. Welche Ressourcen sind vorhanden, um Sprachbarrieren zu überwinden ? Gibt es in den Jugendämtern der Bezirke und im FIT mehrsprachige Informationsmaterialien, Dolmetscher/-innen oder muttersprachliche Fachkräfte? 37. Verfügen die Mitarbeiter/-innen in den bezirklichen Jugendämtern und dem FIT über interkulturelles Wissen (zum Beispiel zu religiösen Feiertagen , Ritualen oder unzulässigem Verhalten)? Siehe Drs. 21/2013. 38. In wie vielen Fällen haben betroffene junge Menschen von 2011 bis 2016 individuelle ambulante Hilfen mit Wohnraumangeboten in Hamburg als Alternative zur auswärtigen Unterbringung im Hilfeplanverfahren vorgeschlagen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 11 39. In wie vielen dieser Fälle wurden die Wünsche der jungen Menschen berücksichtigt? Die in den Fragen 38. und 39. erfragten Merkmale werden statistisch nicht erfasst. Sie könnten nur durch eine manuelle Auswertung aller 5.247 Akten der am jeweiligen Stichtag laufenden auswärtigen Hilfen beantwortet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. V. Beteiligung, Beschwerdemanagement und fachliche Initiativen 40. Im Bezirk Hamburg Mitte gibt es eine Ombudsstelle. a. Wie bewertet der Hamburger Senat beziehungsweise die Fachbehörde die bisherige Arbeit? b. Findet eine Evaluation der Arbeit statt? Wenn ja, wer führt diese durch? Wenn die Evaluation vorliegt, bitte als Anlage beifügen. Wenn nein, warum wird nicht evaluiert? c. Wenn noch keine Evaluation vorgesehen ist, aber eine stattfinden soll, wann wird damit begonnen? 41. Was hält der Senat von der Einführung von unabhängigen Ombudsstellen in allen Hamburger Bezirken? a. Wenn der Senat solche Stellen befürwortet, gibt es fachliche Vorstellungen dazu? b. Wenn der Senat eine ablehnende Haltung vertritt, warum werden Ombudsstellen kritisch gesehen? c. Wenn der Senat beziehungsweise die Fachbehörde sich damit noch nicht befasst hat, warum nicht? d. Gibt es schon Vorstellungen in den Bezirken dazu? Falls ja, bitte die Überlegungen der Bezirke benennen. Mit der im Bezirk Hamburg-Mitte tätigen Ombudsstelle wird dieses Instrument derzeit in Hamburg erstmals erprobt. Die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie Hamburg führt im Auftrag der zuständigen Fachbehörde eine Begleitforschung durch. Die zuständige Fachbehörde wird die Arbeit der Ombudsstelle bewerten , sobald die Ergebnisse im Sommer 2018 vorliegen. 42. Wie viele der Einrichtungen, in denen auswärtige Unterbringungen stattfinden , verfügen über ein Beschwerdemanagement? Bitte Einrichtungen auflisten und Gesamtzahl der Einrichtungen mit Beschwerdemanagement nennen und den Anteil der Einrichtungen ohne Beschwerdemanagement angeben. Siehe Anlage 2. Aktuell von Hamburger Jugendämtern belegte Einrichtungen mit Beschwerdemanagement , die bereits in Drs. 21/2013 genannt worden waren, sind im unteren Teil der Liste aufgeführt. Daraus ergibt sich eine Anzahl von insgesamt 465 Einrichtungen mit einem Beschwerdemanagement. Eine Aussage über den Anteil der Einrichtungen ohne Beschwerdemanagement ist nicht möglich. Die Träger sind nicht zu einer Antwort verpflichtet. Auf Nachfrage der Bezirksämter haben nur etwa die Hälfte der von den Bezirksämtern angeschriebenen Einrichtungen in der gesetzten Frist entsprechende Auskünfte erteilt. Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 43. Welche Vorschläge zur Verbesserung der Beteiligung von jungen Menschen und ihren Angehörigen hat der Senat und in welchen Zeiträumen sollen diese umgesetzt werden? Siehe Antwort zu 34. 44. Die Fachbehörde finanziert die Einrichtung „MOMO Hamburg, the voice of disconnected youth“ bis Ende März 2018. Diese Einrichtung fungiert als Anlaufstelle für Jugendliche, deren Mittelpunkt die Straße ist. Im Rahmen des Projektes beraten jeweils drei Ehemalige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes andere Jugendliche und fungieren somit auch als Lobby- und Beschwerdestelle. a. Soll diese Einrichtung weitergeführt werden? Wenn ja, mit welcher Ausstattung und welchen Mitteln soll die Einrichtung weiter finanziert werden? Wenn nein, warum wird die Finanzierung nicht fortgesetzt? b. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die Fachbehörde diese Einrichtung und ihre Arbeit? Die Einrichtung bietet seit 2016 jungen Menschen bis 27 Jahre in und aus Hamburg in besonders schwierigen Lebenssituationen (sogenannten Straßenkindern) Beistand und niedrigschwellige Unterstützung von Gleichaltrigen für Gleichaltrige. Die dort Tätigen sprechen gezielt junge Menschen an, die von sozialpädagogischen Fachkräften nicht oder nicht mehr erreicht werden. Außerdem sollen sie Informationen für die Zielgruppe adressatengerecht aufbereiten und deren Interessen vertreten. 2017 wurde das Projekt mit insgesamt 33.726 Euro gefördert. Davon wurden drei Stellen für Bundesfreiwilligendienstleistende , eine Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft im Umfang von acht Wochenstunden sowie Sachkosten finanziert. Die Einrichtung hat ihre Zielsetzungen seit ihrer Gründung in zunehmendem Maße erreicht und stellt eine wichtige Ergänzung der Hamburger Jugendhilfeangebote für junge Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen dar. Sie soll deshalb in vergleichbarem Umfang weiter gefördert werden. Für 2018 hat der Träger basis & woge e.V. eine Förderung in Höhe von 34.866 Euro beantragt. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden . 45. Wird die Einführung eines/einer unabhängigen, eigenen Fürsprechers/-in (Anwalt/Anwältin des Kindes) in Konfliktfällen erwogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Planungen gibt es? 46. Wenn es so eine Einrichtung schon gibt: Wie können Kinder und Jugendliche dazu Zugang erhalten? Die in den Antworten zu 8. a. bis e. sowie zu 10. bis 13. dargestellten Verfahren und Methoden der gesetzlich verankerten Beteiligung, Mitwirkung sind vielfältig und wirken konfliktvermeidend oder -begrenzend. Beschwerdemöglichkeiten können Kinder und Jugendliche schon jetzt wie dargestellt in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. 47. Welche Anstrengungen zur Reduzierung der auswärtigen Unterbringung unternimmt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde, um mehr Plätze in Hamburg zu schaffen und welche Maßnahmen werden geplant beziehungsweise umgesetzt? Wenn keine Anstrengungen unternommen werden, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 48. Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN wurde auf Seite 75 vereinbart , „die „Koordinierungsstelle für die Umsetzung flexibler Hilfe für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarfen“ beim Paritätischen Wohlfahrtsverband finanziell und personell zu verstärken sowie zusätzliche intensivpädagogische Betreuungsangebote für Minderjährige Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 13 gemeinsam mit freien Trägern der Jugendhilfe in Hamburg zu schaffen.“ Vor diesem Hintergrund: Ist die finanzielle und personelle Stärkung des seit 2014 laufenden Modellprojektes erfolgt? Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt erfolgte diese? Wenn nein, warum ist das bisher nicht geschehen und wann wird das Koalitionsversprechen umgesetzt? Die Koordinierungsstelle für die Umsetzung flexibler Hilfen für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarfen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband wurde ab dem 1. September 2016 mit einer Stelle Psychologin/Psychologe im Umfang von 25 Wochenstunden verstärkt. A nz ah l d er a us w är ts u nt er ge br ac ht en K in de r, Ju ge nd lic he n un d Ju ng er w ac hs en en n ac h §§ 3 3, 3 4, 3 5, 3 5a S G B V III z um S tic ht ag 3 0. 06 . d es je w ei lig en J ah re s H in w ei s: A kt ua lis ie rte D at en fü r 2 01 5 au fg ru nd v on N ac hb uc hu ng en u nd B er ei ni gu ng e in es te ch ni sc he n Fe hl er s be i d er A lte rs zu or dn un g. D ie ns ts te lle §§ g em . S G B V III 20 15 20 16 20 17 20 15 20 16 20 17 20 15 20 16 20 17 H H -M itt e § 33 68 69 59 10 10 6 1 3 4 H H -M itt e § 34 16 3 16 1 17 6 13 0 11 5 97 34 32 43 H H -M itt e § 35 2 1 H H -M itt e § 35 a 1 1 5 2 5 4 2 2 2 A lto na § 33 10 12 10 2 2 2 A lto na § 34 79 71 68 86 77 57 22 22 24 A lto na § 35 1 3 3 2 A lto na § 35 a 1 2 2 1 1 2 1 E im sb üt te l § 33 16 15 16 3 4 4 E im sb üt te l § 34 63 69 79 48 54 44 17 15 16 E im sb üt te l § 35 5 1 2 8 6 E im sb üt te l § 35 a 2 4 8 1 2 2 4 2 H H -N or d § 33 21 17 18 8 7 7 2 2 1 H H -N or d § 34 71 62 55 64 65 70 24 19 15 H H -N or d § 35 4 1 H H -N or d § 35 a 1 1 1 2 3 1 2 2 5 W an ds be k § 33 52 52 52 10 8 6 2 1 W an ds be k § 34 14 8 14 7 16 2 11 4 11 0 11 7 45 42 52 W an ds be k § 35 1 2 2 5 3 3 W an ds be k § 35 a 3 4 3 1 1 2 1 2 2 B er ge do rf § 33 24 23 15 4 4 5 3 B er ge do rf § 34 83 78 82 39 48 42 16 14 17 B er ge do rf § 35 2 3 2 5 9 B er ge do rf § 35 a 4 4 4 1 1 1 H ar bu rg § 33 41 38 41 4 4 3 4 1 H ar bu rg § 34 84 88 76 66 66 61 15 18 22 H ar bu rg § 35 1 1 1 1 2 H ar bu rg § 35 a 1 4 3 3 4 1 1 1 FI T § 34 2 5 4 20 15 14 3 3 3 FI T § 35 1 1 93 7 92 2 94 0 62 9 61 0 55 5 20 8 20 9 23 7 Q ue lle : J U S- IT D at aw ar eh ou se , D at en be st an d 4. 11 .2 01 7 14 b is u nt er 1 8 Ja hr e Su m m e: 0 bi s un te r 1 4 Ja hr e 18 b is u nt er 2 1 Ja hr e Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 1 Frage 42 "XXX" ist eingetragen, wenn das Einverständnis zur Nennung des Einrichtungsnamens nicht gegeben wurde. Bundesland Name der Einrichtung Baden-Württemberg Jugendhilfe Aktiv § 35 FLS Theodor-Rothschild-Haus Baden-Württemberg XXX Baden-Württemberg XXX Bayern Kinderschutz e.V. Paulihof §34 Bayern XXX Bayern Stadt Nürnberg § 34 Kinder-u. Jugendheim rechnungsbas. Bremen Synthese Hessen Hermann-Lietz-Schule Schloss Hohenwehrda Hessen JHV Antoniusheim WG Dotzheimer Str. Hessen Trainingscamp Diemelstadt Mecklenburg-Vorpommern XXX Mecklenburg-Vorpommern XXX Mecklenburg-Vorpommern XXX Mecklenburg-Vorpommern Lebensgemeinschaft Marietta Ziethen Mecklenburg-Vorpommern NBS Greifswald Wohngruppe Alte Schmiede für Jungen Mecklenburg-Vorpommern NBS Greifswald Wohngruppe Landhaus Schlatkow Mecklenburg-Vorpommern Stiftung Leuchtfeuer SPLG Prang § 34 Mecklenburg-Vorpommern ZORA Clearingstelle Konsages Angebot B Mecklenburg-Vorpommern Zora Ezv § 34 Hp. Wohngruppe Völschow BA.B Niedersachsen Backhaus (KJHB) Bremen Wohngruppe Vollersode Niedersachsen XXX Niedersachsen XXX Niedersachsen XXX Niedersachsen Diakonisches Werk Husum Haus am Park Betr. JuWo Niedersachsen Die Quäker - Häuser Wohngruppe Mädchen Haus Accola Niedersachsen XXX Niedersachsen G. G. Niedersachsenhof Wohngruppe Westeresch Niedersachsen Heidehof Eimke SGB XII Heilpäd. Einrichtung LBGR 5 Niedersachsen Heilpäd. Betreuungen Penkefitz Mobile Betreuungen Niedersachsen Heilpädagogische KJH Rotenburg WG Junx Niedersachsen Heilpädagogische KJH Rotenburg Wohngruppe 2 Bahnhofstr. Niedersachsen Heilpädagogische KJH Rotenburg Wohngruppe Brauerstr. Niedersachsen HIB Löwenzahn Wohngruppe Taraxacum Niedersachsen HP Penkefitz Jugendwohnprojektgruppe Hermann-Löns-Str. Niedersachsen HP Penkefitz Projektstelle Wustrow Niedersachsen HW Penkefitz GmbH Wohngruppe Dannenberg II Niedersachsen HW Penkefitz GmbH Wohngruppe Grabow Niedersachsen JaZZ 2010 GbR § 34 WG Haus Spunk Niedersachsen JHE Wümmetal Therapiezentrum Rehr Haus 1-3 Niedersachsen JHE Wümmetal Wohngruppe 1+2 Sottrum Niedersachsen Johannesburg Regel Wohngruppe Friedburg Niedersachsen Jugendhilfe Collstede Hp. Jungen WG I+II Ginsterstraße Niedersachsen Jugendhilfe Wischhafen GbR § 34 Wischhafener Hof Niedersachsen Jugendwohnstätte Kastanienhof § 34 WG Niedersachsen JUSTAP Jugendhilfe Wohngruppe Kirchlinteln Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 15 Anlage 2 Bundesland Name der Einrichtung Niedersachsen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Rischborn Niedersachsen Kinderhaus Alfstedt SPG Lebensgemeinschaft Niedersachsen KJH Stethu Mutter-Kind-Betr. mit Kind Niedersachsen Lebensgemeinschaft NDS Meincke Gyhum (Pestalozzi) Niedersachsen Lebensgemeinschaft NDS Mirco Pahl (Pestalozzi) Niedersachsen Lebensgemeinschaft NDS Müller in Nahrendorf (Pestalozzi) Niedersachsen XXX Niedersachsen XXX Niedersachsen Malte Lilienthal § 34 Heilpäd. FWG Shamrock Niedersachsen Mansfeld-Löbbecke Psychiatrisch Akut WG Bad Bodenteich Niedersachsen Perspektive fachliches zu Hause Wohngruppe Nesse Niedersachsen XXX Niedersachsen XXX Niedersachsen XXX Niedersachsen XXX Niedersachsen Sperberhorst GmbH WG Kuhlenstraße 57 Niedersachsen St. Bonifatius AWG Jugendliche und junge Erwachsene Niedersachsen St. Bonifatius Intensiv betreutes Einzelwohnen Niedersachsen St. Bonifatius Interne Verselbstständigungs Wohngruppe Niedersachsen XXX Niedersachsen XXX Niedersachsen XXX Niedersachsen Villa Vissa § 34 Individualpädagogische Intensivgruppe Niedersachsen VRH Celle § 35 Außenwohngruppe Blumlage Niedersachsen VSE Lüneburg Mobile Betreuung § 34 Niedersachsen Wohngruppe Prisser II Nordrhein-Westfalen Diakoniewerk Essen JHZ für Hörgeschädigte Nordrhein-Westfalen Friedrich Krüger Stiftung Internat Einzelv. §34 BA M Nordrhein-Westfalen Heilpäd. Kinderdorf Biesfeld § 34 WG Intensiv (1:1,32) Nordrhein-Westfalen Jugendhilfe Werne AWG Herben Intensiv FASD § 34 Nordrhein-Westfalen Krüger Internat und Schulen § 34 Einzelvereinbarung Nordrhein-Westfalen Schloss Hamborn Landschulheim § 34 Regelangebot Sachsen-Anhalt St. Johannis GmbH Kindergruppe Regenbogen § 34 Schleswig-Holstein (Die Lotsen) Jugendwohngemeinschaft "Step by Step" Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein (GLSB) Heilpädagogisches Therapeutikum Villa Wilster Schleswig-Holstein (GLSB) Villa Wilster WG Assimilation Schleswig-Holstein (Hof Südensee) Gesamt-Einrichtung Schleswig-Holstein (Hof Südensee) Villa Stadtfeld Schleswig-Holstein (Jugendhilfe Rendsburg) § 34 Schwerpunkt Alt Duvenstedt Schleswig-Holstein (Jugendhilfe Rendsburg) § 34 Schwerpunkt Böklund Schleswig-Holstein (Jugendhilfe Rendsburg) § 34 Schwerpunkt Dorfstraße 14 Schleswig-Holstein (Jugendhilfe Rendsburg) § 34 Schwerpunkt Dorfstraße 25 Schleswig-Holstein (Jugendhilfe Rendsburg) § 34 Schwerpunktgruppen Schleswig-Holstein (Jugendhilfe Rendsburg) § 34 WG Schwerpunkt Tingleff Schleswig-Holstein (Jugendhilfenetzwerk N-O) § 34 Kleingruppe Bergenhusen Schleswig-Holstein (Jugendhilfenetzwerk N-O) § 34 Kleingruppe Hohn Schleswig-Holstein XXX Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Bundesland Name der Einrichtung Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein (KJHV Rendsb.) Startklar Bad Segeberg §19 Modul 1+3 Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein (Lebensraum) auf der Domäne Kinder unter 3 J. Zusatzbetr Schleswig-Holstein (Lebensraum) auf der Domäne Mütter/Väter Schleswig-Holstein (Lebensraum) Wohngruppe Klein Gladebrügge Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein Alte Mühle Wittkiel Schleswig-Holstein Alte Schule Bojum Heilpädagog. Kinderheim Brummack Schleswig-Holstein Christopher Hansen Hof Pommerbyholz Schleswig-Holstein Dr. J. Kopp-Stache Michaelshof Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein Familienwohngruppe Rettkowski Schleswig-Holstein Familienwohngruppe Rettkowski Altbau Eulenhof Schleswig-Holstein Familienwohngruppe Rettkowski Betreutes Wohnen Schleswig-Holstein Familienwohngruppe Rettkowski Neubau Eulenhof Schleswig-Holstein Flexible Jugendhilfe Nord JWG Klixbüll Schleswig-Holstein Flexible Jugendhilfe Nord Kinderheim Jarplund Schleswig-Holstein Für Soz.Billstedt/Bergedorf § 34 Intens. WG Lübeck Schleswig-Holstein Für Soziales Mitte § 34 Sollwitt Ezv Schleswig-Holstein Für Soziales-Altona/Elbinsel Intens.betr. WG Norderstedt Schleswig-Holstein Für Soziales-Altona/Elbinseln Wohngruppe Jochimsen Schleswig-Holstein Harald Linke Die Alte Töpferei Haus 1 Schleswig-Holstein Harald Linke Sozialpäd. Einzelbetreuung Einzelv. BA B Schleswig-Holstein Haus Hegeholz Jugendhilfeeinrichtung für Mädchen Schleswig-Holstein Haus Lefina Jugendhilfeeinrichtung Phase A mit Phase D Schleswig-Holstein Haus Norderhofenden Kernhaus Schleswig-Holstein Haus Norderhofenden Satelittenwohnung Diblestraße Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein Hof Wiesengrund Einzelv. § 34 BA B Schleswig-Holstein Hopeful Hearts Angelner Birkenhoff Hostrup Schleswig-Holstein Hopeful Hearts Sonstige betreute Wohnform Schleswig-Holstein I.N.S.E.L. Lebensgemeinschaft Lütjenwestedt Schleswig-Holstein IUVO Neumünster Schleswig-Holstein Jörg Mielack Kinderhaus zur Mühle Schleswig-Holstein Jugendhilfe Schleswigland § 34 Intensivtraining Lübeck Schleswig-Holstein Jugendhilfe Schleswigland § 34 Therap. JWG Schleswig Schleswig-Holstein Junges Wohnen Harrislee § 34 Betreute WG Ostermark Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein Kinderhaus Kunterbunt § 34 Schleswig-Holstein Kinderhof Frestedt Heinz G. Bürker Schleswig-Holstein Kinderhof Sieverstedt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 17 Bundesland Name der Einrichtung Schleswig-Holstein Kinder-und Jugendhaus Bremholm Schleswig-Holstein Kinder-und Jugendhaus Villa EinStein gGmbH § 34 Schleswig-Holstein Kinder- und Jugendhaus St. Josef Theresienhof Mühlenrade Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein LEB Pädagogisch betreute Wohngruppe Dassendorf Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Blüße Hamfelde (Pestalozzi) Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Lemuria Weddelbrook (Pestalozzi) Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Lohmann Kassedorf (Pestalozzi) Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Traventhal Kinderhaus Pakolino (Pestalozzi) Schleswig-Holstein Lotse Kinder- & Jugendhilfe FAWG Schleswig-Holstein Neustart § 35 Jugendhilfe Ahrensburg Schleswig-Holstein XXX Schleswig-Holstein Osterhof Jugendhilfe Haus Erfde Ezv § 34 BAW Schleswig-Holstein Osterhof Jugendhilfe Haus Erfde Intensiv Einzelv. § 34 Schleswig-Holstein Schultz - Hencke - Heime § 34 Betr.Einzelwohnen Kiel Schleswig-Holstein Schultz - Hencke - Heime § 34 Einrichtung Hamdorf Schleswig-Holstein Schultz - Hencke - Heime § 34 Haus Bredenmoor Schleswig-Holstein Schultz - Hencke - Heime § 34 Jugendhilfeeinrichtung Schleswig-Holstein Schultz - Hencke - Heime § 34 Lernpsychtherap.Einricht. Schleswig-Holstein Schultz - Hencke - Heime § 34 Wohngruppe Haus Rendsburg Schleswig-Holstein SPLG Almstedt (LEB) Schleswig-Holstein SPLG Bentien Haus Kykerweg Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 Haus Godewind Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker SGB XII Haus Achterbahn Schleswig-Holstein St.Nicolaiheim Sundsacker Kappelner Werkstätten/Wohnheim Schleswig-Holstein Stiftung Leuchtfeuer SPLG Vogel § 34 Schleswig-Holstein UBUNTU die Wagenburg gGmbH Regelangebot § 34 Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Familiengruppe Hochdonn Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Intensiv Familiengruppe Friesenknirpse Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Intensiv Familiengruppe Jasper Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Intensiv Familiengruppe Stellmacher Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Sozialpädagogisch betreutes Wohnen Drage Schleswig-Holstein Via Nova Kinderhaus Aurum-Blumenthal Schleswig-Holstein Villa Wilster Schleswig-Holstein Vorwerker Diakonie gGmbH § 34 Ezv Musikgruppe Schleswig-Holstein Wohngemeinschaft Bordesholm Intensivbetr. Regelphase Schleswig-Holstein Wohngruppe Schmidt Eiderstedter Str. 7 Ezv § 34 Schleswig-Holstein Zumfl § 34 sonstige betreute Wohnform Diesterwegstr. 34 Schleswig-Holstein Zumfl Einzelv. § 34 alle Bezirke Baden-Württemberg Adelgundenheim heilpädagogische teilbetreute Mädchen WG Baden-Württemberg Albert-Schweitzer Kinderdorf Erziehungsstelle Kupferzell Baden-Württemberg Sozialtherap. Familiengemeinschaft Michael Haus Weisweil Bayern HKJ Heilpädagogische Wohngruppe Heimgartenweg Bayern Seraphisches Liebeswerk e.V. Antoniushaus Marktl Berlin gleich & gleich Indiv. Betreuung 25 Std. Ezv BA M Berlin Paul Gerhardt Werke § 34 Projektstelle Bolle Einrichtungen gemäß GA 21 / 2013, die aktuell belegt sind Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Bundesland Name der Einrichtung Brandenburg EJF gem. AG Einzelv. "Pauline" nur Kinder Brandenburg Ev. Johannesstift Projekt Neustart Brandenburg HW Penkefitz Wohngruppe Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. Hessen Verein für Jugendfürsorge und Jugendpflege § 34 AWG Mecklenburg-Vorpommern Chamäleon Stralsund e.V. Mecklenburg-Vorpommern Diakonie Stargard Jugendhaus Dishley Mecklenburg-Vorpommern DRK Kreisverband Rostock e.V AWG Goethestraße Mecklenburg-Vorpommern Herbert Feuchte Wohnheim Alleestraße SGB XII Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendwohnungen Dersenow Wohngruppe 1+2+3 Mecklenburg-Vorpommern Schloss Torgelow privates Internatsgymnasium Mecklenburg-Vorpommern SOZIUS § 34 Verselbstständigungsgruppe Ausblick Mecklenburg-Vorpommern SPLG Eilers (LEB) Mecklenburg-Vorpommern Wildfang GmbH Zaubermondhof mit Beschulung Mecklenburg-Vorpommern ZORA § 34 Heilpädagogische Wohngruppe Rubenow Mecklenburg-Vorpommern ZORA § 34 Heilpädagogische Wohngruppe Züssow Mecklenburg-Vorpommern ZORA § 34 Intensivpädagogische Wohngruppe Dargelin Mecklenburg-Vorpommern ZORA § 34 Intensivpädagogische Wohngruppe Leist I Niedersachsen Albert-Schweitzer Bleckede Jugendprojekte Alt Garge Niedersachsen Albert-Schweitzer Bleckede U-Haftverm. Reppenstedt Niedersachsen Albert-Schweitzer Bleckede Wohngruppe Wilschenbruch Niedersachsen Albert-Schweitzer-Fam.Werk Bleckede Kinderdorffamilien Niedersachsen Brüggenest GmbH Mädchenwohngruppe Haus 2 Niedersachsen CJD Göddenstedt Stationärer Bereich (Wohngruppe) Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem LG Altenmedingen Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem LG Barnstedt Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem LG Groß Hesebeck Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem LG Langenhorst Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem LG Neetze Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem LG Schweizerhof Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem LG Seerau (Lüchow) Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem LG Wustrow Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem WG Albertinenhaus Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem WG Elisabethhaus oben Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem WG Elisabethhaus unten Niedersachsen Diakoniewerk Jerusalem WG Schweizerhaus Niedersachsen DJFK GmbH Intensiv Wohngruppe §34 RE-IN Boimstorf Niedersachsen Familienanaloge Wohngruppe Haus Dangenstorf EV Einzelv. Niedersachsen Familienhelden-Süd Begleitetes Wohnen 12,5 FLS Niedersachsen Friedenshort Tostedt Kindergruppe Glüsinger Weg Niedersachsen Friesenwarf Wohngruppe Mobile Betreuung Niedersachsen G.I.S.A. § 34 Psychotherap. Kinder- und Jugendhaus Niedersachsen Heidjerhof Kinderheim Niedersachsen Heilpädagogische KJH Rotenburg Wohngruppe 1 Bahnhofstr. Niedersachsen Heilpädagogische KJH Rotenburg Wohngruppe Amtshof Niedersachsen Heilpädagogische LG Marbostel FWG Jagdhaus Marbostel Niedersachsen Hermann Lietz-Schule Spiekeroog Internat Niedersachsen HIB Löwenzahn Intensiv Wohngruppe Löwenzahn Niedersachsen HIB Löwenzahn Intensiv Wohngruppe Pusteblume Niedersachsen Hof am Erlenbruch Wohngruppe Familienanaloges Leben Niedersachsen Hof am Erlenbruch Wohngruppe Hof Langenfelde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 19 Bundesland Name der Einrichtung Niedersachsen HP Penkefitz FA Projektgruppe Thielenburger See Niedersachsen HW Penkefitz GmbH Wohngruppe Betzendorf Niedersachsen HW Penkefitz GmbH Wohngruppe Karwitz Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Alt Tramm Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Alte Dorfstraße Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Am Galgenberg Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Bahnhofstraße Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Bredenbock Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Dannenberger Str. Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Dörpstraat Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Elbuferstr. 95 Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Elbuferstr. 98 Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Gartower Str. Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Lüchower Straße Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Lüneburger Straße Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Marschtorstraße Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Niestedter Weg Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Penkefitz 105 Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Penkefitz 13 Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Penkefitz 14 Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Penkefitz 5 Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Potsdamer Str. 2 Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Potsdamer Str. 9-11 Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Rundling Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Splietauer Ring Niedersachsen HW Penkefitz Wohngruppe Uelzener Str. Niedersachsen IFI Intensivgruppe Haus Mühlenhof Niedersachsen Internat Solling Niedersachsen JHV Sonnenland Hof Südholt Gruppe I und II Niedersachsen JHV Sonnenland Kleinstwohngruppe Halstrup Niedersachsen Jugendhilfe Collstede Therap. Wohngruppe Eggeloge §34 Niedersachsen Jugendhof Estetal § 34 Erziehungsstelle Rhadereistedt Niedersachsen Jugendhof Estetal § 34 Familiengruppe Ahrensmoor Niedersachsen Jugendhof Estetal § 34 Familiengruppe Haus am Hang Niedersachsen Jugendhof Estetal § 34 Familiengruppe Hemmoor Niedersachsen Jugendhof Estetal § 34 Wohngruppe Blockhaus Niedersachsen Jugendhof Estetal § 34 Wohngruppe Heeslingen Niedersachsen Kinder- u. Jugendwohngruppen Visselhövede gGmbH Niedersachsen Kinderhaus am Wall § 34 (Besuch öffentl.Schule) Niedersachsen Kinderhaus in Wittorf § 34 Kinderwohngruppe Scharnebeck Niedersachsen Kinderheim Forellenhof Kinder-und Jugendgruppe Haupthaus Niedersachsen Kinderheim Forellenhof Trainingswohnungen im Haupthaus Niedersachsen Kinderheim Forellenhof Verselbstständigungsgruppe Niedersachsen Kinderheim Forellenhof Wohngruppe Bendestorf Niedersachsen Kinderheim Rittmarshausen Jugendwohngruppe Beienrode Niedersachsen Kinderheim Vinstedt Niedersachsen Kinderheim Wohngruppe Füertorn Norderney Niedersachsen Kinderhof Eibenhorst § 34 (Besuch öffentliche Schule) Niedersachsen Kompetenzwerk Alte Schule Westerholz Verselbstst.gr Niedersachsen Kompetenzwerk Wohngruppe Das Uhlenhus Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Bundesland Name der Einrichtung Niedersachsen Kompetenzwerk Wohngruppe Uns Lütt Huus Niedersachsen Kuckucksnest Familienanaloge Wohngruppe Hälk (LEB) Niedersachsen KuJ Weitblick Haus Kompass Barßel Niedersachsen Lebensgemeinschaft NDS Bedke Hollenstedt Niedersachsen Lebensgemeinschaft NDS Greese Hitzacker Niedersachsen Lebensgemeinschaft NDS Meiser in Göhrde Niedersachsen Lebensgemeinschaft NDS Probst Tripkau Niedersachsen Lebensgemeinschaft NDS Wehrmann Soltendiek Niedersachsen Lebensgemeinschaft Salem Neestahl Niedersachsen Leinerstift Heilpädädagogische Wohngruppe Pusteblume Niedersachsen Mansfeld-Löbbecke Psychatrische Intensivnachsorge PIN Niedersachsen Mansfeld-Löbbecke Psychatrische Intensivnachsorge PIN WG Niedersachsen Mansfeld-Löbbecke Psychiatrische Akutbegleitung WF PAB Niedersachsen Mansfeld-Löbbecke Psychiatrische Akutbegleitung WG PAB Niedersachsen Margaretenhort KuJ FAWG Wohngruppe Apensen Niedersachsen Margaretenhort stationäre Hilfen FAWG Himmelpforten Niedersachsen Michaels Hof Gruppe Skönnarbo Niedersachsen Michaels Hof Wohngruppe Ansebo Niedersachsen Michaels Hof Wohngruppe Grytebäck Niedersachsen Michaels Hof Wohngruppe Karsfalla Niedersachsen Peronnik e.V. § 34 Intensiv betreute heilpäd.Wohngruppe Niedersachsen Pro Liberis e.V. Betreutes Jugendwohnen Stufe 2+3 Niedersachsen Schule Marienau Niedersachsen Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft Walsrode Niedersachsen Spectrum § 34 Familienanaloge Wohngruppe Adendorf Niedersachsen Spectrum § 34 Familienanaloge Wohngruppe Trebel Niedersachsen SPLG Beatrice Fuchs (LEB) Niedersachsen SPLG Hansen Zeetze (LEB) Niedersachsen SPLG Hof am Dremberg Daisy Stehling (LEB) Niedersachsen SPLG Kemmelmeier-Rieck (LEB) Niedersachsen SPLG Linda Pintus (LEB) Niedersachsen St. Bonifatius 2 rund-um-betreute-Wohngruppen Niedersachsen Stadorf Kinderheim § 34 EGH SGB XII LBGR 4 Niedersachsen STEP aha - Intensive stationäre Betreuung (IST) Niedersachsen STEPKids - Villa Eden § 34 Niedersachsen Stift. Bethel Diak. Freistatt Kind in Diagnostik - KID - Niedersachsen Stiftung CULTURUM § 34 stat. Betreuung mit Ausbildung Niedersachsen Stiftung CULTURUM § 34 stat. Betreuung ohne Ausbildung Niedersachsen Therap.Erziehungshilfen e.V. § 34 Erziehungsst. im Team Niedersachsen VSE Lüneburg § 34 Erziehungsstelle Niedersachsen Wohngruppe Prisser I Niedersachsen Wohngruppenbetr.Kinder- und Jugendheim Füllenhof Nordrhein-Westfalen Blauschek Internat Gut Böddeken Internatsbereich Nordrhein-Westfalen CJG Kinder- & Jugendhilfe St. Josef § 34 Regelangebot Nordrhein-Westfalen Don Bosco Hof Intensivangebot Nordrhein-Westfalen DRK Elsa-Brandström-Jugendhilfe § 34 MOB Betreuung Nordrhein-Westfalen Familienwohngruppe Conzen-Storch Nordrhein-Westfalen Hilfswerk für jugendliche Diabetiker Regelangebot Nordrhein-Westfalen Jugendhilfe Bethel OWL § 34 WG Alsterweg Nordrhein-Westfalen Jugendhilfe Werne BOJE Regelangebot §34 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 21 Bundesland Name der Einrichtung Nordrhein-Westfalen Jugendsiedlung Heidehaus § 34 WG Niedriger Betr.aufwand Nordrhein-Westfalen Jugendsiedlung Heidehaus Intensivbetreuung Nordrhein-Westfalen Jugendsiedlung Heidehaus Regelbetreuung Nordrhein-Westfalen Kaiserswerther Diakonie Instensivpäd. Borgardtshof Nordrhein-Westfalen KFH Michaelshoven gGmbH §34 Martin-Luther-Haus Nordrhein-Westfalen LWL Tecklenburg Kleinsteinrichtung Mütter/Väter §19 §34 Nordrhein-Westfalen Regelgruppen Maria im Tann Nordrhein-Westfalen Schloss Hamborn Landschulheim § 34 Intensiv I Nordrhein-Westfalen Schloß Varenholz § 34 Regelangebot (Internatssetting) Rheinland-Pfalz Ev. KJH Oberbieber Familiengruppe Meurer Sachsen-Anhalt Diakoniewerk Jerusalem LG Grieben (Tangermünde) Sachsen-Anhalt Diakoniewerk Jerusalem LG Loburg Sachsen-Anhalt KJHwerk e.V. Gernrode Haus 1 Gruppe B1 Sachsen-Anhalt Soz.therap.Zentrum Gut Priemern § 34 Gartenhaus/Efeuhaus Sachsen-Anhalt Sozialtherap. Internat § 34 Wohngruppe Weiße Villa Schleswig-Holstein (Arbeitsgemeinschaft Kiel) § 34 WG Friedrichsort Schleswig-Holstein (Die Lotsen) Die Wichtel Bramkampweg Schleswig-Holstein (Die Lotsen) WG "Die (H)ammersbeker" Haidkoppel Schleswig-Holstein (Die Wattenbeker) Familienhaus Wattenbek Schleswig-Holstein (Gerhard Lücke) Rückenwind Haus Küstenkinder Schleswig-Holstein (Gerhard Lücke) Rückenwind Haus Wellengang Schleswig-Holstein (Jugendhilfe Rendsburg) § 34 Schwerpunkt Roggenkamp Schleswig-Holstein (Jugendhilfenetzwerk N-O) § 34 Kleingruppe Stedesand Schleswig-Holstein (Jugendhilfenetzwerk N-O) § 34 Schwerpunkt Nobiskrug Schleswig-Holstein (Kinderwohnhaus Wojcik) Wohngruppe Hofholzallee Schleswig-Holstein (Kinderwohnhaus Wojcik) Wohngruppe Russee Schleswig-Holstein (KJHV Fochbek) FaWG Nordhackstedt Schleswig-Holstein (KJHV Fochbek) Wohngruppe Erfde Schleswig-Holstein (KJHV Fockbek) FAWG Breklum/Riddorf Schleswig-Holstein (KJHV Fockbek) FAWG Holzbunge Schleswig-Holstein (KJHV Fockbek) FaWG Lindewitt-Kleinwiehe Schleswig-Holstein (KJHV Fockbek) FAWG Norderholm Gelting Schleswig-Holstein (KJHV Fockbek) FAWG Tensbüttel-Röst Schleswig-Holstein (KJHV Fockbek) LG Wennbüttel Schleswig-Holstein (KJHV Fockbek) Wohngruppe Hattstedt Schleswig-Holstein (KJHV Lübeck) FAWG Rüder Heringsdorf Schleswig-Holstein (Kleiner Kompass) Groß Nordsee Schleswig-Holstein (Kleiner Kompass) Wohngruppe Russee Schleswig-Holstein (KuJH J. Sprenger) Familiengruppe Hof Haale Schleswig-Holstein (KuJH J. Sprenger) Intensiv Wohngruppe Abenteuerland Schleswig-Holstein (KuJH J. Sprenger) Wohngruppe Kronshagen Schleswig-Holstein Alte Schule Bunsoh § 34 Kinderheim Schleswig-Holstein Alte Schule Sollwitt (KJHV) Oster-Ohrstedt Schleswig-Holstein Alte Schule Sollwitt Horizonte § 34 Einzelv.BA.Nord Schleswig-Holstein AWO Region Unterelbe Mädchenwohngruppe Wedel Schleswig-Holstein C. Eggers Kinder-und Jugendhilfe TREENEHOF Hollingstedt Schleswig-Holstein Das Heilpädagogium an der Ostsee Schleswig-Holstein Diakoniewerk Jerusalem FAWG LG Uetersen Schleswig-Holstein DKSB Ostholstein Janusz-Korczak-Haus Malente Schleswig-Holstein DKSB Ostholstein Ther. Kinder- und Jugendhaus Zarnekau Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Bundesland Name der Einrichtung Schleswig-Holstein Familiengruppe Claussen Kinderhaus Wiedenloh Schleswig-Holstein Für Soziales § 34 Intensivbetreute Wohngruppe Ladelund Schleswig-Holstein Für Soziales-Billstedt/Bergedorf Erz.Fam Pinkall-Wulfert Schleswig-Holstein Für Soziales-Wandsbek Inselwohngruppe Jegminat Schleswig-Holstein Großstadtkinder Wohngruppe Quickborn Schleswig-Holstein HaKiJu Sozialpäd. Lebensgemeinschaft - Loose Ezv Schleswig-Holstein Haus Arild § 34 Intensivleistungen Schleswig-Holstein Haus Arild § 34 Regelleistungen Schleswig-Holstein Hella Drechsler Novemberhaus § 34 Schleswig-Holstein Hof Althing Wohngruppe Aasbüttel Schleswig-Holstein Hof Neumühlen Haus Emkendorf Schleswig-Holstein Hof Neumühlen Mädchenwohngruppe Teileinrichtung Schleswig-Holstein Hof Neumühlen Therapeutische Wohngruppe Hofgruppe Schleswig-Holstein Hof Wiesengrund Wohngruppe Schleswig-Holstein Hopeful Hearts De Angelner Deerns Hoff Brunsholm Schleswig-Holstein Hus Sünschien Heimgruppe Schleswig-Holstein IB Neumünster § 34 Jugendwohngruppe Gadeland Schleswig-Holstein Im Landhaus Wohngruppe Osterstedt Schleswig-Holstein Internat Schloß Rohlstorf Schleswig-Holstein Kinder- und Jugendhaus St. Josef Georgsgruppe Schleswig-Holstein Kinderheim Arenholz Haus Tannengrund Schleswig-Holstein Kinder-und Jugendhaus St. Josef Barbara-Gruppe Schleswig-Holstein Kinder-und Jugendhof Ulegraff Eheleute Humburg §34 Schleswig-Holstein Kompetenzwerk Familienanaloge WG Spiegelland Schleswig-Holstein Kompetenzwerk Familienanaloge Wohngruppe Legan/Lija Schleswig-Holstein Kompetenzwerk Familienanaloge Wohngruppe Wahlstedt Schleswig-Holstein Kompetenzwerk Familienanaloge Wohngruppe Wapelfeld Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft Nordland A-Haus Mädchengruppe Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Aufenanger Büchen Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Holmer-Cichosz Osterrade Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Lüdde Lüd Hemmingstedt Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Mundt Jersbek Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Orlowski Neumünster Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Pichinot Schulendorf Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Schreiner Schülp Schleswig-Holstein Lebensgemeinschaft SH Thordsen Ahrensburg Schleswig-Holstein Lebenshilfe Stormarn AI1 Heilpäd. Wohngruppe Pirolweg Schleswig-Holstein Marie-Christian-Heime Kind nach dem Kita-Eintrit SGB XII Schleswig-Holstein Nordlicht Lebensgemeinschaft Bullerbü/Schöb Henstedt Schleswig-Holstein Nordlicht Lebensgemeinschaft Schomaker in Ahrensburg Schleswig-Holstein Nordlicht Lübeck ISE §35 Wakenitzmauer Einzelv. BA A Schleswig-Holstein Nordsee Internat St. Peter Ording inkl. Taschengeld Schleswig-Holstein Pegasus Lebensgemeinschaft Haus Pegasus Schleswig-Holstein Perspektive GmbH Jugendhof Hollingstedt Schleswig-Holstein SH Friedrichshulde Intensiv-Wohngruppe Landungsbrücke Schleswig-Holstein SH Friedrichshulde Kinder- und Jugendheim Schleswig-Holstein SOS-Kinderdorf Harksheide Jugendwohngruppen Schleswig-Holstein SOS-Kinderdorf Harksheide Kinderdorffamilien Schleswig-Holstein SOS-Kinderdorf Harksheide Kinderwohngruppen Schleswig-Holstein Spectrum § 34 Familienanaloge Wohngruppe Flehm Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10743 23 Bundesland Name der Einrichtung Schleswig-Holstein Spectrum § 34 Familienanaloge Wohngruppe Kassau Schleswig-Holstein Spectrum § 34 Familienanaloge Wohngruppe Sagau 1 Schleswig-Holstein Spectrum § 34 Familienanaloge Wohngruppe Sagau 2 Schleswig-Holstein Spectrum § 34 Familienanaloge Wohngruppe Wentorf Schleswig-Holstein Spectrum § 34 Lebensgemeinschaft Schafstedt Schleswig-Holstein Spectrum § 34 Nordsee-Landheim Nindorf Schleswig-Holstein SPLG Bremert/Kanisius (LEB) Schleswig-Holstein SPLG Pook "Kids und Tiere" (LEB) Schleswig-Holstein SPLG Volz (LEB) Schleswig-Holstein St. Antoniushaus Kinder- und Jugendhaus Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 Haus am Schlossteich Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 Tannenhof-Teil Schwansen Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 WG Brombeerhof Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 WG Haus Karby am Ring Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 WG Haus Neptun 1 Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 WG Haus Neptun 2 Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 WG Höxmark Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 WG Ponyhof Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 WG Rosenhof 2 Schleswig-Holstein St. Nicolaiheim Sundsacker § 34 WG Schwansen Schleswig-Holstein Therapeutische Facheinrichtung "Haus am Klev" § 34 Schleswig-Holstein UBUNTU - das Circusjahr Modul I Schleswig-Holstein UBUNTU - die Wagenburg Modul II Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Intensiv Familiengruppe Schöwing Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Intensiv Wohngruppe Besdorf Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Intensiv Wohngruppe Biberburg Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Intensiv Wohngruppe Brigitte Doert Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Intensiv Wohngruppe Herzhorn Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Intensiv Wohngruppe Theodor-Storm-Haus Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Wohngruppe Biberburg Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Wohngruppe Herzhorn Schleswig-Holstein Via Nova § 34 Wohngruppe Theodor-Storm-Haus Schleswig-Holstein Via Nova Kinderwohnhaus Aurum Nortorf Schleswig-Holstein Wohngemeinschaft Wattenbek Schleswig-Holstein Wohngruppe Schmidt "XXX" ist eingetragen, wenn das Einverständnis zur Veröffentlichung des Einrichtungsnamens nicht gegeben wurde. Drucksache 21/10743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 10743ga_text 10743ga_Anlagen 10743ga_Antwort_Anlage1 10743ga_Antwort_Anlage2